5,000 Unterschriften erreicht
An: Tierschutzsprecher und Tierschutzsprecherinnen der Parteien
Härtere Strafen für Tierquäler
Petition an das Parlament Österreich
Betreff: Verschärfung der Strafbestimmungen bei Tierquälerei in Österreich
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Wir, der Tierschutzverein Hunde-Such-Hilfe sowie Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz, wenden uns im Rahmen des verfassungsrechtlich gewährleisteten Petitionsrechts an Sie und ersuchen um eine substanzielle Reform der strafrechtlichen Bestimmungen bei Tierquälerei.
Das derzeit in Österreich vorgesehene Strafmaß bei Tierquälerei ist aus unserer Sicht unangemessen niedrig und weder geeignet, general- noch spezialpräventive Wirkung zu entfalten. Im Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nimmt Österreich bei der strafrechtlichen Ahndung von Tierquälerei einen der hinteren Plätze ein. Dieses Sanktionsniveau wird dem Ausmaß des verursachten Tierleids sowie den Anforderungen eines zeitgemäßen Tierschutzrechts nicht gerecht. Weiters ist es bewiesen, dass viele Tierquäler im weiteren Leben auch gegen Menschen gewalttätig wurden und ein Großteil psychisch höchst auffällig ist!
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Unsere Forderungen
Wir fordern daher eine dringende gesetzliche Nachschärfung, insbesondere:
1. Anhebung des Strafrahmens bei Tierquälerei
Erhöhung der vorgesehenen Freiheitsstrafe bei schwerer Tierquälerei auf bis zu 6 Jahre
(derzeit maximal 2 Jahre), um der Schwere der Tat sowie dem Unrechtsgehalt angemessen Rechnung zu tragen.
2. Automatisches Tierhalteverbot bei einer Verurteilung wegen Tierquälerei.
Bei einer Verurteilung wegen Tierquälerei soll automatisch die Rechtsfolge in Kraft treten, dass dem Tierquäler die Haltung von Tieren in seinem Haushalt untersagt wird. Nur in berücksichtigungswürdigen Fällen soll das Gericht von dieser automatischen Rechtsfolge absehen können.
3. Generelles Bettelverbot mit Tieren.
Wir wissen aus Berichten von Betroffenen, dass Personen die auf der Straße mit Hunden betteln, diese Hunde halten, damit sie mehr Spendengelder erhalten. Diese Hunde werden mit Beruhigungsmittel oder Schlägen ruhig gestellt und nachts irgendwo angekettet. Diese Tierquälerei muss endlich abgestellt werden! Daher soll das betteln mit Hunden generell verboten werden.
4. Öffentlich zugängliche Datenbank bei Tierhalteverboten
Einrichtung einer behördlich geführten, öffentlich ( Für Tierärzte, Tierschutzvereine und Züchter ) zugänglichen Datenbank über Personen mit einem rechtskräftig verhängten Tierhalteverbot, um den präventiven Schutz von Tieren zu verbessern. Dadurch soll verhindert werden, dass verurteilte Tierquäler trotz Halteverbot überhaupt wieder Tiere wieder ankaufen können.
5. Verpflichtende Kostenübernahme bei Verurteilung
Gesetzliche Verpflichtung, dass eine Person die wegen Tierquälerei von einem Strafgericht verurteilt worden ist, automatisch die durch die Tat verursachter Tierarzt- und Behandlungskosten für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten, insbesondere:
• notwendige operative Eingriffe
• medizinische Behandlungen
• Medikamente
• Nachsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, bezahlen muss. Dadurch soll verhindert werden, dass Vereine oder Personen die die Tiere aufnehmen und deren Behandlungskosten bezahlen, vom Strafgericht auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden. Damit entfällt ein weiteres erhebliches Kostenrisiko für diese Betroffenen, die sich um die Tiere kümmern.
6. Schließung rechtlicher Schutzlücken
Schaffung einer klaren gesetzlichen Grundlage, wonach bei Personen mit gesetzlicher Erwachsenenvertretung, die nicht schuldfähig sind und daher nicht verurteilt werden können, ein verpflichtendes psychiatrisches Gutachten erstellt werden muss. Dies zu der Frage, ob von dieser Person eine Gefährlichkeit ausgeht und daher eine Unterbringung in einem forensisch therapeutischen Zentrum, notwendig ist. Der derzeitige faktische Ausschluss stellt eine erhebliche Schutzlücke zulasten der betroffenen Tiere dar.
7. Verpflichtendes psychiatrisches Gutachten
Gesetzliche Verankerung eines obligatorischen psychiatrischen Sachverständigengutachtens für jede Person, die wegen Tierquälerei angeklagt wird, mit dem Ziel,
• Gefährdungspotenziale frühzeitig zu erkennen,
• Rückfallrisiken zu beurteilen und
• geeignete präventive bzw. therapeutische Maßnahmen zu ermöglichen.
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Schlussbemerkung
Tiere sind leidensfähige Lebewesen und keine bloßen Sachen. Die Effektivität des Tierschutzes ist ein wesentlicher Maßstab für die ethische und rechtliche Verantwortung eines Rechtsstaates. Der Rechtsstaat hat die Pflicht die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft zu schützen, dieser Pflicht kommt er jetzt nicht ausreichend nach. Österreich ist gefordert, bestehende Defizite zu beseitigen und ein klares, unmissverständliches Signal gegen Tierquälerei zu setzen.
Wir ersuchen das Hohe Haus, diese Petition eingehend zu prüfen und die erforderlichen gesetzgeberischen Schritte einzuleiten.
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Mit Nachdruck und in Vertretung des Tierschutzes
Tierschutzverein Hunde-Such-Hilfe
Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz
Betreff: Verschärfung der Strafbestimmungen bei Tierquälerei in Österreich
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Wir, der Tierschutzverein Hunde-Such-Hilfe sowie Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz, wenden uns im Rahmen des verfassungsrechtlich gewährleisteten Petitionsrechts an Sie und ersuchen um eine substanzielle Reform der strafrechtlichen Bestimmungen bei Tierquälerei.
Das derzeit in Österreich vorgesehene Strafmaß bei Tierquälerei ist aus unserer Sicht unangemessen niedrig und weder geeignet, general- noch spezialpräventive Wirkung zu entfalten. Im Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nimmt Österreich bei der strafrechtlichen Ahndung von Tierquälerei einen der hinteren Plätze ein. Dieses Sanktionsniveau wird dem Ausmaß des verursachten Tierleids sowie den Anforderungen eines zeitgemäßen Tierschutzrechts nicht gerecht. Weiters ist es bewiesen, dass viele Tierquäler im weiteren Leben auch gegen Menschen gewalttätig wurden und ein Großteil psychisch höchst auffällig ist!
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Unsere Forderungen
Wir fordern daher eine dringende gesetzliche Nachschärfung, insbesondere:
1. Anhebung des Strafrahmens bei Tierquälerei
Erhöhung der vorgesehenen Freiheitsstrafe bei schwerer Tierquälerei auf bis zu 6 Jahre
(derzeit maximal 2 Jahre), um der Schwere der Tat sowie dem Unrechtsgehalt angemessen Rechnung zu tragen.
2. Automatisches Tierhalteverbot bei einer Verurteilung wegen Tierquälerei.
Bei einer Verurteilung wegen Tierquälerei soll automatisch die Rechtsfolge in Kraft treten, dass dem Tierquäler die Haltung von Tieren in seinem Haushalt untersagt wird. Nur in berücksichtigungswürdigen Fällen soll das Gericht von dieser automatischen Rechtsfolge absehen können.
3. Generelles Bettelverbot mit Tieren.
Wir wissen aus Berichten von Betroffenen, dass Personen die auf der Straße mit Hunden betteln, diese Hunde halten, damit sie mehr Spendengelder erhalten. Diese Hunde werden mit Beruhigungsmittel oder Schlägen ruhig gestellt und nachts irgendwo angekettet. Diese Tierquälerei muss endlich abgestellt werden! Daher soll das betteln mit Hunden generell verboten werden.
4. Öffentlich zugängliche Datenbank bei Tierhalteverboten
Einrichtung einer behördlich geführten, öffentlich ( Für Tierärzte, Tierschutzvereine und Züchter ) zugänglichen Datenbank über Personen mit einem rechtskräftig verhängten Tierhalteverbot, um den präventiven Schutz von Tieren zu verbessern. Dadurch soll verhindert werden, dass verurteilte Tierquäler trotz Halteverbot überhaupt wieder Tiere wieder ankaufen können.
5. Verpflichtende Kostenübernahme bei Verurteilung
Gesetzliche Verpflichtung, dass eine Person die wegen Tierquälerei von einem Strafgericht verurteilt worden ist, automatisch die durch die Tat verursachter Tierarzt- und Behandlungskosten für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten, insbesondere:
• notwendige operative Eingriffe
• medizinische Behandlungen
• Medikamente
• Nachsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, bezahlen muss. Dadurch soll verhindert werden, dass Vereine oder Personen die die Tiere aufnehmen und deren Behandlungskosten bezahlen, vom Strafgericht auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden. Damit entfällt ein weiteres erhebliches Kostenrisiko für diese Betroffenen, die sich um die Tiere kümmern.
6. Schließung rechtlicher Schutzlücken
Schaffung einer klaren gesetzlichen Grundlage, wonach bei Personen mit gesetzlicher Erwachsenenvertretung, die nicht schuldfähig sind und daher nicht verurteilt werden können, ein verpflichtendes psychiatrisches Gutachten erstellt werden muss. Dies zu der Frage, ob von dieser Person eine Gefährlichkeit ausgeht und daher eine Unterbringung in einem forensisch therapeutischen Zentrum, notwendig ist. Der derzeitige faktische Ausschluss stellt eine erhebliche Schutzlücke zulasten der betroffenen Tiere dar.
7. Verpflichtendes psychiatrisches Gutachten
Gesetzliche Verankerung eines obligatorischen psychiatrischen Sachverständigengutachtens für jede Person, die wegen Tierquälerei angeklagt wird, mit dem Ziel,
• Gefährdungspotenziale frühzeitig zu erkennen,
• Rückfallrisiken zu beurteilen und
• geeignete präventive bzw. therapeutische Maßnahmen zu ermöglichen.
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Schlussbemerkung
Tiere sind leidensfähige Lebewesen und keine bloßen Sachen. Die Effektivität des Tierschutzes ist ein wesentlicher Maßstab für die ethische und rechtliche Verantwortung eines Rechtsstaates. Der Rechtsstaat hat die Pflicht die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft zu schützen, dieser Pflicht kommt er jetzt nicht ausreichend nach. Österreich ist gefordert, bestehende Defizite zu beseitigen und ein klares, unmissverständliches Signal gegen Tierquälerei zu setzen.
Wir ersuchen das Hohe Haus, diese Petition eingehend zu prüfen und die erforderlichen gesetzgeberischen Schritte einzuleiten.
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Mit Nachdruck und in Vertretung des Tierschutzes
Tierschutzverein Hunde-Such-Hilfe
Rechtsanwalt Mag. Sascha Flatz
Warum ist das wichtig?
Die Sensibilität der Bevölkerung für Tierleid ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die gesellschaftliche Erwartung an einen funktionierenden Rechtsstaat umfasst auch einen wirksamen Schutz von Tieren vor Misshandlung und systematischer Ausbeutung.
Ein niedriges Strafmaß untergräbt das Vertrauen in die Rechtsordnung und vermittelt den Eindruck, Tierquälerei sei ein Bagatelldelikt. Dies entspricht weder der gesellschaftlichen Wertung noch dem tatsächlichen Unrechtsgehalt solcher Taten.
Was wollen wir erreichen? Eine Änderung im Strafrecht!
Was wollen wir erreichen? Eine Änderung im Strafrecht!