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An: An das Bundeskanzleramt

Gehalt statt Taschengeld

Jeder Mensch soll arbeiten dürfen, so gut er kann.
Er soll selbst Geld verdienen können.
Es soll keine bestimmte Grenze geben, die sagt: Ab so viel Beeinträchtigung kann jemand nicht arbeiten.
Dazu brauchen wir Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen.
Darum starten wir am heutigen Tag der Arbeit unseren Schwerpunkt: Gehalt statt Taschengeld.
23.000 Menschen arbeiten nach wie vor in Werkstätten und bekommen ein Taschengeld. Wie Kinder.
Das wollen wir ändern.

Folgende gesetzliche Verankerungen fordert die Lebenshilfe:
- einen offenen und inklusiven Arbeitsmarkt: flexible Übergänge zwischen
Tagesstrukturen/Werkstätten und dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- ein individuelles Recht auf Arbeit und damit das Fallen der 50 Prozent
Arbeitsfähigkeits-Grenze
- die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung von
Menschen in Tages- und Beschäftigungsstrukturen mit
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- personenzentrierte, bedarfsgerechte und gesetzlich sowie finanziell
gesichertere Dienstleistungen
- eine einheitliche Finanzierung von Maßnahmen zur inklusiven Teilhabe an
der Arbeitswelt für Menschen mit Behinderungen
- klare Förderstrukturen und einfachen Zugang zu Förderungen für
Betriebe
- einen Ersatz des bisherigen Systems der Ausgleichstaxe zur Finanzierung
von Maßnahmen durch eine Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber-Abgabe
als allgemeine Solidarabgabe
- finanzielle Förderungen durch die Länder für die Umsetzung inklusiver
Tages- und Beschäftigungsstrukturen als gemeindenahe inklusive
Unterstützungszentren im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention im
Sozialraum
- die Möglichkeit, in das Arbeitsleben einzutreten mit der Sicherheit, dass
bei Wegfall eines Einkommens aus Arbeit die Rückkehr in die Leistungen
der Behindertenhilfe gewährleistet ist
- die Einbeziehung in die Invaliditätspension
- eine Vereinheitlichung der derzeit unterschiedlichen
Begutachtungsprozesse. Die Begutachtung soll ganzheitlich,
evidenzbasiert und multidisziplinär erfolgen.

Warum ist das wichtig?

Menschen mit intellektuellen Behinderungen sollen nicht wie Kinder behandelt werden. Sie sind erwachsene Bürgerinnen und Bürger Österreichs! Sie wollen und können ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen. Damit die Person selbstbestimmt entscheiden und leben kann, ist eine
Existenzsicherung zu gewährleisten, die diese Abhängigkeiten abbaut.

Für die Existenzsicherung von Menschen mit Behinderungen braucht es jedoch Sicherungsmechanismen, die derzeit geltende vertiefen beziehungsweise neu aufstellen. Gerade das Einkommen zur Bestreitung des Lebensunterhalts durch einen Erwerbslohn oder durch eine Grundsicherung in geeigneter Höhe muss für Menschen
mit Behinderungen abgesichert sein. Dies sollte durch eine individualisierte
Entscheidung über die Arbeitsfähigkeit sowie über die notwendige Unterstützung geschehen.

Österreich braucht ein Modell, das Selbstbestimmung zulässt!

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Neuigkeiten

2021-04-19 19:00:12 +0200

5,000 Unterschriften erreicht

2019-05-09 08:20:34 +0200

1,000 Unterschriften erreicht

2019-05-06 15:17:21 +0200

500 Unterschriften erreicht

2019-05-03 17:48:16 +0200

100 Unterschriften erreicht

2019-05-03 15:04:53 +0200

50 Unterschriften erreicht

2019-05-03 12:25:29 +0200

25 Unterschriften erreicht

2019-05-02 19:43:11 +0200

10 Unterschriften erreicht