5,000 Unterschriften erreicht
An: Entscheidungsträger im Bildungsbereich
Gesunde LehrerInnen in gesunden Schulen
Diese Petition ist beendet.
Sehr geehrte Verantwortliche in den Bildungsbehörden!
Wir nehmen es nicht weiter hin, dass unsere bewusste gesundheitliche Gefährdung im Zuge unserer Berufsausübung als Lehrkräfte einkalkuliert wird.
Wir fordern, dass unser Dienstgeber den gesetzlichen Vorgaben zum Dienstnehmerschutz Rechnung trägt.
Wir wollen unterrichten, und nicht verheizt werden.
Die rasant steigenden Zahlen an Neuinfektionen sind kein Wunder. Der lasche Umgang mit der Ansteckungsgefahr beginnt bereits bei der Verordnung "zur Bewältigung der Covid-19 Folgen" in der Schule von 31. August 2020. In der Öffentlichkeit predigte Herr Fassmann einen verpflichtenden Sicherheitsabstand als besten Schutz gegen Corona, um das in der Verordnung sofort wieder aufzuheben. In den Klassen und Gruppen müssen die Abstände nämlich nicht eingehalten werden. Das wird damit argumentiert, dass eine Klasse eine Haushaltsgemeinschaft wäre. Ich frage mich: Auf was hinauf? Wir wohnen nicht zusammen mit unseren Schülern, das ist unser Dienstort. Die Arbeiter in einer Fabrik oder das Parlament gelten auch nicht als Haushaltsgemeinschaft. Und es ist ein Freibrief zur Unterschätzung der Ansteckungsgefahr.
Außerdem werden Kinder als Virenüberträger bagatellisiert, obwohl es andererseits immer wieder heißt, sie hätten gegebenenfalls die gleiche Virenlast wie die Erwachsenen. Ich halte es daher für fahrlässig, dass man in vollen Klassenzimmern, wo der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, auf MNS verzichtet, aber wenn ein Kind mal über den Gang aufs Klo geht, es einen MNS tragen soll. (Ich trage übrigens auch im Unterricht MNS) Außerdem gibt es in Schulen viele Jugendliche und junge Erwachsene, für die die gleichen Ansteckungsgefahren wie für Erwachsene – zum Beispiel Lehrkräfte - gelten. Privat sollen wir uns immer weiter einschränken (max. 6 Personen in einem Raum), aber die vierfache Personenanzahl in einer Schulklasse soll sich sicher fühlen. Ein schlechter Scherz.
Es empört mich auch, dass die Ampelregelungen an Schulen nicht mit denen der Region mitziehen. Farbenblindheit? Oder ist eine Schule ein exterritoriales Habitat? – Mitnichten…
Viele KollegInnen erwarten nun von der Personalvertretung, dass sie einschreitet. Denn der Dienstgeber nimmt unsere spezielle Gefährdung in Kauf und verstößt somit gegen das Gesetz:
§ 3 B-BSG (Jusline)
B-BSG - Bundes-Bedienstetenschutzgesetz
(1) Der Dienstgeber hat für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Bediensteten in Bezug auf alle Aspekte zu sorgen, die ihre dienstliche Tätigkeit betreffen. Die Kosten dafür dürfen auf keinen Fall zu Lasten der Bediensteten gehen. Der Dienstgeber hat die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit sowie der Integrität und Würde seiner Bediensteten erforderlichen Maßnahmen zu treffen, einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung sowie der Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel.
(2) Der Dienstgeber hat sich unter Berücksichtigung der bestehenden Gefahren über den neuesten Stand der Technik und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung entsprechend zu informieren.
(3) Der Dienstgeber ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen und Anweisungen zu ermöglichen, daß die Bediensteten bei ernster, unmittelbarer und nicht vermeidbarer Gefahr
1. ihre dienstlichen Tätigkeiten einstellen,
2. sich durch sofortiges Verlassen des Arbeitsplatzes in Sicherheit bringen und
3. außer in begründeten Ausnahmefällen ihre dienstliche Tätigkeit nicht wieder aufnehmen, solange eine ernste und unmittelbare Gefahr besteht.
(4) Der Dienstgeber hat durch Anweisungen und sonstige geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, daß Bedienstete bei ernster und unmittelbarer Gefahr für die eigene Sicherheit oder für die Sicherheit anderer Personen in der Lage sind, selbst die erforderlichen Maßnahmen zur Verringerung oder Beseitigung der Gefahr zu treffen, wenn sie die zuständigen Vorgesetzten oder die sonst zuständigen Personen nicht erreichen. Bei diesen Vorkehrungen sind die Kenntnisse der Bediensteten und die ihnen zur Verfügung stehenden technischen Mittel zu berücksichtigen.
(...)
Wir fordern:
• kleinere Gruppen,
• Schichtbetrieb,
• gestaffelter Einlass,
• Maskenpflicht in den Klassen für alle ab 10 Jahren
• Luftfilter in allen Klassen
• Zusätzliche Raumanmietungen,
• Zusatzpersonal AUßERHALB der Risikogruppe der Senioren (= keine pensionierten LehrerInnen!),
wären meines Erachtens ein Schritt in die richtige Richtung.
Wir nehmen es nicht weiter hin, dass unsere bewusste gesundheitliche Gefährdung im Zuge unserer Berufsausübung als Lehrkräfte einkalkuliert wird.
Wir fordern, dass unser Dienstgeber den gesetzlichen Vorgaben zum Dienstnehmerschutz Rechnung trägt.
Wir wollen unterrichten, und nicht verheizt werden.
Die rasant steigenden Zahlen an Neuinfektionen sind kein Wunder. Der lasche Umgang mit der Ansteckungsgefahr beginnt bereits bei der Verordnung "zur Bewältigung der Covid-19 Folgen" in der Schule von 31. August 2020. In der Öffentlichkeit predigte Herr Fassmann einen verpflichtenden Sicherheitsabstand als besten Schutz gegen Corona, um das in der Verordnung sofort wieder aufzuheben. In den Klassen und Gruppen müssen die Abstände nämlich nicht eingehalten werden. Das wird damit argumentiert, dass eine Klasse eine Haushaltsgemeinschaft wäre. Ich frage mich: Auf was hinauf? Wir wohnen nicht zusammen mit unseren Schülern, das ist unser Dienstort. Die Arbeiter in einer Fabrik oder das Parlament gelten auch nicht als Haushaltsgemeinschaft. Und es ist ein Freibrief zur Unterschätzung der Ansteckungsgefahr.
Außerdem werden Kinder als Virenüberträger bagatellisiert, obwohl es andererseits immer wieder heißt, sie hätten gegebenenfalls die gleiche Virenlast wie die Erwachsenen. Ich halte es daher für fahrlässig, dass man in vollen Klassenzimmern, wo der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, auf MNS verzichtet, aber wenn ein Kind mal über den Gang aufs Klo geht, es einen MNS tragen soll. (Ich trage übrigens auch im Unterricht MNS) Außerdem gibt es in Schulen viele Jugendliche und junge Erwachsene, für die die gleichen Ansteckungsgefahren wie für Erwachsene – zum Beispiel Lehrkräfte - gelten. Privat sollen wir uns immer weiter einschränken (max. 6 Personen in einem Raum), aber die vierfache Personenanzahl in einer Schulklasse soll sich sicher fühlen. Ein schlechter Scherz.
Es empört mich auch, dass die Ampelregelungen an Schulen nicht mit denen der Region mitziehen. Farbenblindheit? Oder ist eine Schule ein exterritoriales Habitat? – Mitnichten…
Viele KollegInnen erwarten nun von der Personalvertretung, dass sie einschreitet. Denn der Dienstgeber nimmt unsere spezielle Gefährdung in Kauf und verstößt somit gegen das Gesetz:
§ 3 B-BSG (Jusline)
B-BSG - Bundes-Bedienstetenschutzgesetz
(1) Der Dienstgeber hat für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Bediensteten in Bezug auf alle Aspekte zu sorgen, die ihre dienstliche Tätigkeit betreffen. Die Kosten dafür dürfen auf keinen Fall zu Lasten der Bediensteten gehen. Der Dienstgeber hat die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit sowie der Integrität und Würde seiner Bediensteten erforderlichen Maßnahmen zu treffen, einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung sowie der Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel.
(2) Der Dienstgeber hat sich unter Berücksichtigung der bestehenden Gefahren über den neuesten Stand der Technik und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung entsprechend zu informieren.
(3) Der Dienstgeber ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen und Anweisungen zu ermöglichen, daß die Bediensteten bei ernster, unmittelbarer und nicht vermeidbarer Gefahr
1. ihre dienstlichen Tätigkeiten einstellen,
2. sich durch sofortiges Verlassen des Arbeitsplatzes in Sicherheit bringen und
3. außer in begründeten Ausnahmefällen ihre dienstliche Tätigkeit nicht wieder aufnehmen, solange eine ernste und unmittelbare Gefahr besteht.
(4) Der Dienstgeber hat durch Anweisungen und sonstige geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, daß Bedienstete bei ernster und unmittelbarer Gefahr für die eigene Sicherheit oder für die Sicherheit anderer Personen in der Lage sind, selbst die erforderlichen Maßnahmen zur Verringerung oder Beseitigung der Gefahr zu treffen, wenn sie die zuständigen Vorgesetzten oder die sonst zuständigen Personen nicht erreichen. Bei diesen Vorkehrungen sind die Kenntnisse der Bediensteten und die ihnen zur Verfügung stehenden technischen Mittel zu berücksichtigen.
(...)
Wir fordern:
• kleinere Gruppen,
• Schichtbetrieb,
• gestaffelter Einlass,
• Maskenpflicht in den Klassen für alle ab 10 Jahren
• Luftfilter in allen Klassen
• Zusätzliche Raumanmietungen,
• Zusatzpersonal AUßERHALB der Risikogruppe der Senioren (= keine pensionierten LehrerInnen!),
wären meines Erachtens ein Schritt in die richtige Richtung.
Warum ist das wichtig?
Das Offenhalten der Schulen während der zweiten großen Infektionswelle gilt als Credo, mit dem man sich bei den WählerInnen gerne beliebt macht.
Die Voraussetzung dafür - nämlich die Gesunderhaltung der LehrerInnen - wird nicht bedacht. Der Dienstgeber ignoriert die gesetzlichen Vorgaben dazu.
Man will uns Lehrerinnen einreden, dass in geschlossenen Räumen die Mechanismen der viralen Infektion nicht mehr gelten, sobald außen "Schule" drauf steht.
Aber nur wer nichts weiß, muss alles glauben...
Die Voraussetzung dafür - nämlich die Gesunderhaltung der LehrerInnen - wird nicht bedacht. Der Dienstgeber ignoriert die gesetzlichen Vorgaben dazu.
Man will uns Lehrerinnen einreden, dass in geschlossenen Räumen die Mechanismen der viralen Infektion nicht mehr gelten, sobald außen "Schule" drauf steht.
Aber nur wer nichts weiß, muss alles glauben...