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An: Nationalratsabgeordneten, Herr Michael Bernhard

Weg mit den Gebühren für Volksbegehren

Diese Petition ist beendet.

Sehr geehrter Herr Bernhard!

Eine zusätzliche monetäre Belastung durch den Staat in der Höhe von € 16.500.- darf einfach keine Hürde für die Initiatoren bei der Durchführung eines Volksbegehrens darstellen. Diese sind sowieso hinreichend mit der Organisation eines Begehrens beschäftigt.
Daher ersuche ich Sie höflich, die Löschung unten genannter Paragraphen im Volksbegehren-Gesetz im Parlament entsprechend zu behandeln.

Volksbegehren-Gesetz
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009719

Die Paragraphen:

Einbringung der Anmeldung:
§3 (3) Zi. 5.: eine Bestätigung über die Einzahlung eines Kostenbeitrags in der Höhe von 500 Euro auf ein Konto des Bundesministeriums für Inneres;

Druckkostenbeitrag:
§9 (2) Der Bevollmächtigte hat an den Bund einen Kostenbeitrag für die für die Durchführung des Volksbegehrens in der Höhe von 2 250 Euro zu entrichten. Der Beitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der Verlautbarung an das Bundesministerium für Inneres zu überweisen. Wird der Kostenbeitrag nicht erlegt, so ist kein Eintragungsverfahren durchzuführen.
Zuleitung des Volksbegehrens an den Nationalrat:

§17 (2) Gleichzeitig ist auf das entsprechend § 3 Abs. 7 Z 3 bekanntgegebene Bankkonto ein Betrag in der fünffachen Höhe des gemäß § 9 Abs. 2 geleisteten Kostenbeitrags sowie des gemäß § 3 Abs. 3 Z 5 geleisteten Kostenbeitrags zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Kastiunig

Warum ist das wichtig?

Für jede Staatsbürgerin und jeden Staatsbürger sollte es Pflicht sein, sich aktiv in die Politik einzubringen. Es reicht schon lange nicht mehr, am Wahltag seine Stimme abzugeben (im wahrsten Sinne des Wortes). Wir müssen aufstehen! Wir müssen uns empören! Möglichkeiten gibt es genug. Ob Parlamentarische Bürgerinitiativen, Erweiterte Begutachtungsverfahren, Petitionen oder Volksbegehren - TUN wir es einfach!

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2019-06-19 13:05:57 +0200

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