1,000 Unterschriften erreicht
An: Landesregierung, Abteilung Bildung, Abteilung Soziales, Inklusion, Kinder-Jugendhilfe, Bildungsdirektion Tirol,
Recht auf Schulassistenz in Tirol erhalten und nachhaltig verankern

Einleitung – Warum gerade jetzt?
Schulassistenz ist eine Leistung, die in Österreich auf Länderebene geregelt wird, um Kindern mit Behinderungen bei der Teilhabe in der Schule zu unterstützen. Für viele Kinder ist so der Besuch einer Schule erst möglich. In mehreren Bundesländern kam es heuer zu angedrohten und tatsächlichen Kürzungen sowie Versorgungslücken im Bereich der Schulassistenz.
Auch in Tirol spitzt sich die Situation rund um Schulassistenz immer weiter zu: Gemeinden erklären zunehmend, die Finanzierung nicht mehr tragen zu können; der Städtebund fordert anstelle einer 1:1-Betreuung, nun 1:3- oder 1:5-Modelle; die Rückmeldungen aus anderen Bundesländern zeigen: das ist nicht ausreichend für ein nachhaltiges Funktionieren von Inklusion. Die Folge: Klassensysteme sind am Anschlag. Familien ebenso. Kindern werden Bildungschancen genommen.
Gleichzeitig berichten Eltern und Lehrer in Tirol von Unsicherheiten und Kämpfen, um ausreichend Stunden für Kinder mit Unterstützungsbedarfzu bekommen. Bereits im Frühjahr kündigten sich personelle Engpässe an – zum heurigen Schulbeginn häuften sich die Meldungen zu fehlendem Personal und Stundenkürzungen; schon jetzt ist die Versorgung oft eher Mangelverwaltung als echte Unterstützung.
Und genau in dieser Situation legt das Land Tirol eine Novelle des Tiroler Teilhabegesetzes vor – die in ihrer aktuellen Fassung nicht mehr, sondern weniger Rechtssicherheit schafft.
Was der Entwurf vorsieht:
· Pflegegeld soll als einzig gesetzlich definierter Zugang zur Schulassistenz übrig bleiben.
Der bisher im Gesetz vorgesehen Zugang über die erhöhte Familienbeihilfe soll gestrichen werden.
· Für viele Kinder – besonders häufig Kinder im Autismus-Spektrum, mit ADHS, sozial-emotionalem Unterstützungsbedarf, Entwicklungs- oder Kommunikationsschwierigkeiten – gäbe es keinen gesetzlich geregelten Anspruch mehr.
· Genaue Definitionen zu Zugangsvoraussetzungen würden in Richtlinien verlagert: unverbindlich, jederzeit änderbar, ohne Rechtsschutz. Wie schnell dies – z.B. einem Regierungswechsel folgend – zu einem Rückbau inklusiver Strukturen führen kann, zeigen jüngste Entwicklungen in der Steiermark.
Damit wird der Zugang zur Schulassistenz erschwert, statt – wie angekündigt – gesichert. Die pädagogische Bedarfsorientierung wird abgeschwächt, während eine medizinisch-pflegerische Schwelle gestärkt wird, die mit inklusiver Bildung wenig zu tun hat.
Eine Novelle wäre absolut notwendig – aber nicht in dieser Form.
Wir begrüßen ausdrücklich das erklärte Ziel einer Modernisierung. Aber der vorliegende Entwurf führt in die entgegengesetzte Richtung. Bei allem was bisher bekannt ist, wird sich der Bedarf zukünftig nach deren möglichst effizienter Deckung richten – und die die Schaffung von Ressourcen für den Bedarf angedacht.
Unsere Forderungen
1. Gesetzliche Absicherung als Individualrecht
Schulassistenz ist zentral für Bildung und Teilhabe von Kindern mit Behinderungen. Bisher führen mehrstufige Verfahren mit unterschiedlichen Zuständigkeiten zu bürokratischen Hürden.
· Für eine zielgerichtete Umsetzung von Bewilligungsverfahren muss Schulassistenz in der Kompetenz der Bildungsdirektion liegen.
· Entscheidungen müssen mit rechtskräftigem Bescheid erfolgen – nur so besteht Rechtssicherheit.
· Änderungen dürfen niemals zu einer Verschlechterung des bestehenden Anspruchs führen.
· Die angekündigte pädagogische Orientierung darf nicht in Richtlinien versteckt werden, sondern muss im Gesetz selbst stehen.
2. Bedarfsorientierte statt limitierte Stundenvergabe
· Abschaffung starrer Höchststundenzahlen pro Kind.
· Flexible Zuteilung nach individuellem, pädagogischem und sozialem Bedarf.
· Einsatz von Assistenzpersonen mit entsprechende medizinischer bzw. pflegerischer Ausbildung, wenn dies aufgrund des individuellen pflegerischen Bedarfs eines Kindes erforderlich ist.
· Einschluss und Kostenübernahme von Schulweg, Ausflügen, Nachmittagsbetreuung, Vernetzung, Fortbildungen und digitalen/hybriden Lernphasen wie Phasen von Homeschooling sowie Begleitung bei Suspendierung und Fernbleiben des Unterrichts aus gesundheitlichen Gründen (z.B. Vor- und Nachsorge von OPs, Immunsupprimierung, akute psychische Belastung).
3. Frühzeitige Planung & verlässliche Strukturen
· Assistenzpersonen müssen vor Schulstart fixiert sein; Kennenlernphasen mit dem Kind ermöglicht werden.
· Aufbau eines Ausfall- und Vertretungspools.
· Übergänge von Kindergarten in Schule, zwischen Schulen sowie in Bereiche der persönlichen Assistenz bzw. Assistenz am Arbeitsplatz müssen planbar begleitet werden.
· Ein Recht für Eltern, an Hearingverfahren teilzunehmen, muss in der Praxis sichergestellt werden.
4. Professionelle Arbeitsbedingungen & Qualifikation
· Faire Bezahlung, höhere Einstufung, unbefristete Verträge.
· Einheitliche Dienstverträge bei einem Arbeitgeber (Land) statt Zersplitterung in Gemeinden und Dienstleister.
· Bezahlte Vorbereitungs-, Vernetzungs- und Fortbildungszeiten.
· Honorierung relevanter Zusatzqualifikationen (Pflege, Gebärdensprache, unterstützte Kommunikation etc.).
Warum ist das wichtig?
Warum das entscheidend ist
· Inklusion ist ein Menschenrecht (Art. 24 UN-BRK).
· Ohne Schulassistenz drohen Ausschluss, Überlastung und Bildungsnachteile.
· Ein starkes, bildungszentriertes Assistenzsystem schafft Qualität, Bildungs- und Zukunftssicherheit.
· Die angeführten Forderungen schaffen Klarheit, Verantwortung und Planbarkeit.
Was die Novelle in der aktuellen Form bedeuten würde
· Eine Verengung des Anspruchs: Pflegegeld als einzige Schwelle schließt viele Kinder aus.
· Eine Abhängigkeit von Richtlinien statt Gesetz: keine demokratische Kontrolle, kein Rechtsschutz.
· Eine Rückkehr zum medizinischen Modell, statt pädagogischer Bedarfsorientierung.
· Ein System, das Risiken wie in der Steiermark birgt: faktische Einschränkung der Teilhabe von Kindern mit Behinderung.
Wenn Schulassistenz inklusiv gemeint ist, darf sie nicht nur an Pflegegeld gekoppelt sein.
Sie darf nicht zur Ermessensleistung werden.
Sie darf nicht aus dem Gesetz in Richtlinien verschoben werden.
Sie darf nicht zur Ermessensleistung werden.
Sie darf nicht aus dem Gesetz in Richtlinien verschoben werden.
Unser gemeinsamer Auftrag
Wir rufen Landesregierung, Landtag und Bildungsdirektion auf:
Schaffen Sie ein echtes Recht auf Schulassistenz – rechtsverbindlich, bedarfsgerecht und klar in der Bildungsdirektion verankert.
Und an alle Unterstützer:innen:
Setzen Sie sich mit Ihrer Unterschrift dafür ein, dass keinem Kind in Tirol wegen einer Gesetzeslücke die dringend nötige Unterstützung fehlt. Wir brauchen kein Steiermark 2.0 – wir brauchen Zukunft, Teilhabe und Verlässlichkeit.
Unterschreiben. Weitergeben. Laut sein.
Jede Stimme stärkt die Kinder, die sich selbst nicht wehren können.
Unterschreiben. Weitergeben. Laut sein.
Jede Stimme stärkt die Kinder, die sich selbst nicht wehren können.