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An: Oberösterreichischer Landtag

„Selbstbehalt“ für Chancengleichheit? Das gibt’s nur in Oberösterreich! Schluss damit!

Mit Inkrafttreten des OÖ. Chancengleichheitsgesetzes 2008 wurde der politische Wille festgeschrieben, die gesellschaftliche Inklusion beeinträchtigter Menschen zu unterstützen.

Im Rahmen der politischen Bemühungen für mehr Inklusion wird es beeinträchtigten Menschen im letzten Jahrzehnt unter Anderem erleichtert, sich am 1. Arbeitsmarkt zu etablieren.
Dank der „Persönliche Assistenz am Arbeits- und Ausbildungsplatz“ oder auch "Integriert studieren", ergeben sich auch für Menschen mit Beeinträchtigungen Chancen auf einen höheren Bildungsabschluss und berufliche Aufstiegschancen.

Hier lauert jedoch für Betroffene ein „Ambitions-Dilemma“: Was nützt der beste Hochschulabschluss, wenn das Einkommen politisch durch die sogenannte Beitragsverordnung im OÖ. Chancengleichheitsgesetzt auf € 1.500,-- bei Persönlicher Assistenz bzw. € 1.000,-- bei Voll- oder Teilbetreuung begrenzt wird.

Wenn man also ein Einkommen erzielt, das die jeweiligen Grenzen übersteigt, wird man zur Kasse gebeten, weil man Hilfe bei alltäglichen Tätigkeiten braucht. Man bezahlt also dafür, dass man beeinträchtigt ist und zusätzlich für das Engagement in Studium oder Fortbildung, wodurch sich ja erst ein höheres Einkommen ergibt, das dann teilweise abgeschöpft wird.
Aber auch wenn man aufgrund einer körperlichen, mentalen, psychischen oder Sinnesbeeinträchtigung pensioniert wird, muss man bei Überschreitung der Grenzen für ChG-Leistungen Beiträge bezahlen.
Da diese Grenzen außerdem seit Einführung des Gesetzes nie valorisiert wurden, wird diese schneller überschritten und man muss zusätzlich den Kaufkraftverlust von
seit 2008 hinnehmen.

Warum ist das wichtig?

Hier wird von Menschen mit Beeinträchtigungen ein Beitrag verlangt, der menschenunwürdig ist. Im Sinne der Chancengleichheit müssten sonst konsequenterweise alle Menschen ohne Einschränkung für die Benutzung ihrer Gliedmaßen, Gehirne und Sinnesorgane zur Kasse gebeten werden. Das würde jedoch niemandem einfallen!

Deshalb fordern wir den OÖ Landtag hiermit auf, das OÖ Chancengleichheitsgesetz dahingehend zu ändern, dass die Erbringung von Leistungen nach dem OÖ. ChG unabhängig vom Einkommen der Leistungsbezieherin/ des Leistungsbeziehers, beitragsfrei bleibt.

Oberösterreich, Österreich

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

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2022-06-08 18:43:45 +0200

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