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An: die Abgeordneten zum Nationalrat

Volksabstimmen über Volksabstimmen

Wir fordern den Erhalt des Volksabstimmungsrechts!

Von Bürgerinnen und Bürgern veranlasste Volksabstimmungen, wie die in der Gemeinde Ludesch (Vorarlberg) sollen wieder möglich sein. Diese demokratische Selbstverständlichkeit soll in der Bundesverfassung klar und deutlich festgeschrieben werden.

Der Verfassungsgerichtshof hat das Ergebnis der Ludescher Volksabstimmung und das in der Vorarlberger Landesgesetzgebung verankerte bürgerliche Volksabstimmungsrecht im Oktober 2020 aufgehoben. Spätestens ab Ende Dezember 2021 werden solche Volksabstimmungen nicht mehr möglich sein – das ist ein Verlust für das demokratische Leben in Österreich, der rasch behoben werden soll! Da uns Bürgerinnen und Bürgern ein demokratisches Recht genommen wurde, liegt es vor allem auch an uns, es zurückfordern.

Wir fordern Sie daher auf, eine Verfassungsänderung einzuleiten, die die demokratischen Defizite der österreichischen Bundesverfassung behebt, und den Änderungsentwurf dem Bundesvolk zur Abstimmung vorzulegen. Das bürgerliche Volksabstimmungsrecht soll auf allen drei politischen Ebenen der Republik Österreich – der Bundes-, Landes- und Gemeindeebene – verankert werden.

Artikel 1 der Bundesverfassung sagt demnach nicht nur, dass das Recht der Republik vom Volk ausgeht, sondern auch wie es das tut. Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) lautet dann sinngemäß so: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus, teils mittelbar durch Wahlen, teils unmittelbar durch Abstimmungen."

Mit freundlichen Grüßen
die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner

Warum ist das wichtig?

Weil Volksabstimmungen wie in der Gemeinde Ludesch (Vorarlberg) wieder möglich sein sollen. Dazu muss die Bundesverfassung geändert werden. Mit der Abschaffung der von Bürgerinnen und Bürgern veranlassten Volkabstimmungen, nimmt man uns das stärkste Werkzeug, um Politik aktiv mitzubestimmen und um Fehlentscheidungen zu korrigieren.

2019 initiiert die Initiative Ludesch eine Volksabstimmung. Die Bevölkerung der Gemeinde Ludesch entscheidet dabei, dass die Flächen auf denen die Getränkeindustrie (Rauch, Red Bull, Ball) ihre Produktion erweitern will, „Freifläche Landwirtschaft„ bleiben. (Link 1 siehe unten)
Weil die Volksabstimmung in Ludesch von Bürgerinnen und Bürgern initiiert wurde, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Ludescher Volksabstimmung und das in der Vorarlberger Landesgesetzgebung verankerte bürgerliche Volksabstimmungsrecht im Oktober 2020 aufgehoben (Link 2). Das strittige VfGH-Urteil wirft grundsätzliche Fragen nach dem demokratischen Prinzip der Bundesverfassung und seinem Verständnis auf. (Link 3) Der Verfassungsgerichtshof ist der Rechtsmeinung, dass von Bürger*innen veranlasste und verbindliche Volksabstimmungen verfassungswidrig sind. Das ist für ein demokratisches Verständnis von politischen Prozessen nicht nachvollziehbar. Die juristische Entscheidung des VfGH nimmt den Bürger*innen ihr zutiefst demokratisches Recht, verbindliche Volksabstimmungen auf Gemeindeebene zu veranlassen. Spätestens ab Ende Dezember 2021 werden solche Volksabstimmungen nicht mehr möglich sein. Das ist ein Verlust für das demokratische Leben in Österreich, der rasch behoben werden soll. Da uns Bürgerinnen und Bürgern ein demokratisches Recht genommen wurde, liegt es vor allem auch an uns, es zurückfordern.

Das VfGH Urteil hat auch für politische Unruhe gesorgt. Politische Initiativen zu einer Verfassungsänderung wurden zwar gestartet, aber von der Mehrheit im Nationalrat und der Bundesregierung nicht berücksichtigt. Auch verfolgen diese politischen Initiativen nur die Wiedereinführung des bürgerlichen Volksabstimmungsrechts auf Gemeindeebene. Damit greifen sie viel zu kurz, denn sie lassen die demokratischen Defizite der Bundesverfassung weitgehend bestehen. Deshalb: lasst uns die Sache selbst in die Hand nehmen und mit Volksabstimmen über Volksabstimmen eine zukunftstaugliche Verfassungsreform anstreben.

Zu diesem Zweck hat sich aus der Vorarlberger Demokratiebewegung heraus (Link 4) im Juli 2021 das Netzwerk „Volksabstimmen über Volksabstimmen“ formiert. Es wird unterstützt von Mehr Demokratie Österreich! Vorarlberger Naturschutzbund, Initiativgruppe für BürgerInnen-Räte aus der Zivilgesellschaft, Alpenschutzverein, Mehr direkte Demokratie Vorarlberg, #aufstehn, Initiative Ludesch, Bürger*innenrat FAIRE WAHLEN und vielen Einzelpersonen.

Weil aus dem Verlust der Vorarlberger Bürgerinnen und Bürger, denen das in der Landesgesetzgebung verankerte Volksabstimmungsrecht genommen wurde, ein Gewinn für alle Bürgerinnen und Bürger der Republik Österreich werden soll. Unsere politische Verantwortung besteht auch darin dem leisen Sterben der Demokratie entschieden und solidarisch entgegenzutreten.

Weil das demokratische Prinzip an sich aus zwei grundlegenden Elementen besteht. Dem direkt demokratischen und dem repräsentativ demokratischen, die wir als zumindest gleichberechtigte und einander ergänzende verstehen, und nicht als Herrschaft des einen über das andere.

Weil den Bürgerinnen und Bürgern elementare demokratische Rechte vorzuenthalten auch dann zutiefst undemokratisch ist, wenn es im Namen der repräsentativen Demokratie geschieht.

Die Politik macht es sich mit der Rede von der „repräsentativen Demokratie, die Österreich nun einmal sei“ allzu einfach. Sobald sie regiert, will sie von Mitbestimmung und Teilung der Macht nichts mehr wissen. Demokratische Rechte müssen „von unten“ erkämpft werden – und das leider auch in einer Demokratie, von der oft allzu leicht vergessen wird, dass sie „errungen“ werden musste.
Lasst uns die Gelegenheit beim Schopf packen und eine zukunftstaugliche Verfassungsreform verfolgen.
Handeln wir gemeinsam!

Die Behebung der demokratischen Defizite der Bundesverfassung per Verfassungsänderung berücksichtigt folgende Eckpunkte:
1) Eine Änderung der österreichischen Bundesverfassung, die das bürgerliche Volksabstimmungsrecht und die bürgerliche Gesetzgebungskompetenz auf sämtlichen Ebenen der Republik Österreich (Gemeinde, Land, Bund) verankert.
2) Die einen unserer pluralistischen Gesellschaft gerecht werdenden Vorschlag zur Aktualisierung des Staatsbürgerschaftsrechts und des Wahlrechts ausarbeitet.
3) Die in einer Präambel das Verhältnis der Demokratie zur Umwelt sowie jenes zur globalen Ungleichheit bestimmt.

Näheres zu dem, was wir mit der Petition auf europäischer Ebene verfolgen, demnächst unter Neuigkeiten.

Link 1
https://www.initiativeludesch.at
https://vorarlberg.orf.at/stories/3020976/
https://www.derstandard.at/story/2000110894180/bevoelkerung-laesst-neue-red-bull-anlage-von-rauch-in-vorarlberg

Link 2
https://www.vfgh.gv.at/medien/Ludesch_Seiersberg.php

Link 3
https://foederalismus.at/blog/direkte-demokratie--nur-noch-ein-blosses-lippenbekenntnis_249.php

Link 4
https://www.derstandard.at/story/2000124983171/vorarlberg-soll-in-volksabstimmung-ueber-volksabstimmungen-entscheiden
https://vorarlberg.orf.at/stories/3123843/

Links

Neuigkeiten

2022-06-25 12:05:34 +0200

Auch wenn ihr nichts von uns hört, wir sind dran, und einen guten Schritt weiter: eine Vorarlberger Landes-Volksabstimmung über das Volksabstimmungsrecht ist in greifbare Nähe gerückt. Sie wäre der Auftakt für eine österreichweite Diskussion über die angestrebte Verfassungsreform! Wir können gespannt sein, wie der Entscheidungsprozess in der Vorarlberger ÖVP laufen wird.

Zum Nachschauen: https://www.vol.at/vn-stammtisch-zur-lage-der-direkten-demokratie/7498942

2021-11-11 18:47:38 +0100

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat Anfang November die Verfassungsministerin beauftragt, einen Länder-Dialog über Volksabstimmungen auf Gemeindeebene zu starten. Verfassungsministerin Edtstadler soll ergründen, ob die einzelnen Bundesländer dafür sind, dass Gemeinde-Volksabstimmungen durch die Bürger*innen selbst initiiert werden können. Für das Netzwerk Volksabstimmen über Volksabstimmen steht fest, dass diese Frage durch die Bürger*innen selbst beantwortet werden soll. Wir plädieren für Volksbefragungen in dieser Sache. Ein Länder-Dialog nur mit Politiker*innen, aber über die Köpfe der betroffenen Bürger*innen hinweg würde ein äußerst unzeitgemäßes Demokratie-Verständnis offenbaren.

Zum Nachhören: https://oe1.orf.at/player/20211107/656820/1636301073379

2021-11-11 18:37:31 +0100

Wir freuen uns, euch zur Demo am Sonntag, den 14. November 2021 in Bregenz einzuladen.
Das Motto der Demo lautet: Wir wollen unser Volksabstimmungsrecht zurück!

Treffpunkt ist um 14 Uhr auf dem Parkplatz Seestadt (gegenüber Bahnhof Bregenz). Beginn der Kundgebung vor dem Landhaus um 15 Uhr. Es sprechen Hildegard Breiner, Kaspanaze Simma und Christoph Aigner. Die musikalische Gestaltung erfolgt durch den Spielbodenchor. Das Ende der Kundgebung ist auf 16 Uhr angesetzt.

Eine Absage aufgrund der derzeitigen Corona-Situation ist nicht in Sicht. Wir empfehlen die Einhaltung der 3G Regel, das Tragen von FFP2 Masken, das Abstandhalten und das eigenverantwortliche Handeln.

Nehmt teil und rührt die Werbetrommel – es soll ein starkes Zeichen für die Wiedereinführung des Volksabstimmungsrechts und eine demokratische Verfassungsreform werden!

2021-11-10 08:35:46 +0100

1,000 Unterschriften erreicht

2021-10-29 08:43:20 +0200

500 Unterschriften erreicht

2021-10-20 22:34:12 +0200

100 Unterschriften erreicht

2021-10-20 15:47:53 +0200

50 Unterschriften erreicht

2021-10-20 12:46:08 +0200

25 Unterschriften erreicht

2021-10-20 11:25:19 +0200

10 Unterschriften erreicht