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An: Bundeskanzler Karl Nehammer, Bundesministerin Alma Zadić

Balkonkraftwerk für ALLE für Eigenversorgung

Wir ersuchen die Rechte der Mehrheiten besser zu schützen und das Wohnungseigentumsgesetz §16 Abs. 2 100% ige Zustimmung auf eine einfache Mehrheit zu reduzieren, damit wir unsere Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke umsetzen und betreiben können so wie es in Deutschland schon möglich ist.

Unsere aktuelle Erfahrung ist: EINER ist immer dagegen und boykottiert so die Mehrheiten, die sich für den Klimaschutz engagieren wollen.

Warum ist das wichtig?

Aktuell laufen Klagen und Außerstreitverfahren in einigen Bundesländern gegen Balkonkraftwerke und Photovoltaikanlagen im mehrgeschoßigen Wohnbau. Diese Klagen und Außerstreitverfahren betreibt jeweils eine kleine Minderheit. Zum Beispiel neun Parteien dafür eine dagegen in Ried im Innkreis. Es werden unnütz Gerichte blockiert von Minderheiten. "ICH BIN DAGEGEN!"

Überall lesen wir vom Klimanotstand, von extrem hohen Strompreisen, von der EU Notverordnung 2022/2577 aber eine kleine Minderheit macht es der Mehrheit unmöglich Klimaprojekte im Mehrgeschoßigen Wohnbau umzusetzen wenn es keine 100% Zustimmung gibt.

Vor einigen Jahren hat diese Minderheit Lademöglichkeiten von E-Autos in mehrgeschoßigen Wohnbau bekämpft, bis der Gesetzgeber das Wohnungseigentumsgesetz 2022 geändert hat und die privilegierte Nutzung der E-AuftobesitzerInnen eingeführt hat.

In Deutschland hat der Gesetztgeber auch in Bezug auf Balkonkraftwerke und Photovoltaikanlagen im mehrgeschoßigen reagiert und das Wohnungseigentumsgesetz so geändert, dass eine einfache Mehrheit genügt.

(Quelle www.bmj.de)
Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann erklärt hierzu:
"Fortschritt braucht Freiheit. Steckersolargeräte sind dafür ein gutes Beispiel. Ausgereifte Geräte gibt es längst. Doch die rechtlichen Hürden für ihren Anschluss sind immer noch zu hoch: gerade im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Das wollen wir ändern - denn auch für die Energiewende gilt: Großes kann auch im Kleinen entstehen.

Ändern wir die 100% Zustimmungsnotwendigkeit auf eine

DIE EINFACHE MEHRHEIT GENÜGT !!!

Machen auch SIE / DU mit. Ändern wir gemeinsam das Wohnungseigentumsgesetz §16 Abs. 2 , damit wir uns für diesen Punkt nicht festkleben müssen.

Neuigkeiten

2023-12-05 19:27:37 +0100

Was passiert bei einem sonnigen windstillen Wintertag. Die Windräder stehen still, viele Photovoltaikanlagen sind mit Schnee bedeckt und die Flüsse führen wenig Wasser. Woher kommt dann der Strom? Aus Gaskraftwerken. Produzieren Balkonkraftwerke im Winter Strom? Ja, zwar nicht soviel wie im Sommer, weil der Tag sehr kurz ist, aber durch die 90° Neigung bleiben diese Module immer Schneefrei. Liebe Grüße Ludwig

2023-11-27 13:58:23 +0100

100 Unterschriften erreicht

2023-11-27 08:21:16 +0100

50 Unterschriften erreicht

2023-11-26 22:48:32 +0100

25 Unterschriften erreicht

2023-11-26 21:50:37 +0100

10 Unterschriften erreicht

2023-11-26 21:32:52 +0100

Sogenannte Balkonkraftwerke sind in der Lage zwischen 25 und 35% des Eigenstrombedarfs zu decken.
Der deutsche Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann erklärt hierzu:
"Fortschritt braucht Freiheit. Steckersolargeräte sind dafür ein gutes Beispiel. Ausgereifte Geräte gibt es längst. Großes kann auch im Kleinen entstehen.

Daran glauben wir auch. .