Aktuell laufen Klagen und Außerstreitverfahren in einigen Bundesländern gegen Balkonkraftwerke und Photovoltaikanlagen im mehrgeschoßigen Wohnbau. Diese Klagen und Außerstreitverfahren betreibt jeweils eine kleine Minderheit. Zum Beispiel neun Parteien dafür eine dagegen in Ried im Innkreis. Es werden unnütz Gerichte blockiert von Minderheiten. "ICH BIN DAGEGEN!"
Überall lesen wir vom Klimanotstand, von extrem hohen Strompreisen, von der EU Notverordnung 2022/2577 aber eine kleine Minderheit macht es der Mehrheit unmöglich Klimaprojekte im Mehrgeschoßigen Wohnbau umzusetzen wenn es keine 100% Zustimmung gibt.
Vor einigen Jahren hat diese Minderheit Lademöglichkeiten von E-Autos in mehrgeschoßigen Wohnbau bekämpft, bis der Gesetzgeber das Wohnungseigentumsgesetz 2022 geändert hat und die privilegierte Nutzung der E-AuftobesitzerInnen eingeführt hat.
In Deutschland hat der Gesetztgeber auch in Bezug auf Balkonkraftwerke und Photovoltaikanlagen im mehrgeschoßigen reagiert und das Wohnungseigentumsgesetz so geändert, dass eine einfache Mehrheit genügt.
(Quelle
www.bmj.de)
Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann erklärt hierzu:
"Fortschritt braucht Freiheit. Steckersolargeräte sind dafür ein gutes Beispiel. Ausgereifte Geräte gibt es längst. Doch die rechtlichen Hürden für ihren Anschluss sind immer noch zu hoch: gerade im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Das wollen wir ändern - denn auch für die Energiewende gilt: Großes kann auch im Kleinen entstehen.
Ändern wir die 100% Zustimmungsnotwendigkeit auf eine
DIE EINFACHE MEHRHEIT GENÜGT !!!
Machen auch SIE / DU mit. Ändern wir gemeinsam das Wohnungseigentumsgesetz §16 Abs. 2 , damit wir uns für diesen Punkt nicht festkleben müssen.