10,000 Unterschriften erreicht
An: Alle Landeshauptleute und alle Landesregierungen
Die Natur braucht eine Stimme! Gegen die Entmachtung von Umweltanwaltschaften!
Wir haben unsere Ziele zwar nicht ganz erreicht, aber wir konnten mehr als 10.000 Menschen für unser Anliegen gewinnen.
Danke für die Unterstützung!
Sehr geehrte Landeshauptleute und Mitglieder der Landesregierungen!
Wissenschafter warnen seit geraumer Zeit, dass das Artensterben (Bienen, Vögel, Frösche usw) auch in Österreich ungebremst voranschreitet und damit die Lebensgrundlage für unseren Wohlstand und den unserer Kinder in Gefahr ist. Österreich ist zudem beim Bodenverbrauch mit 20 Fußballfeldern pro Tag trauriger Europameister.
Eine von Wirtschaftsinteressen getriebene Naturschutzpolitik in Oberösterreich stellt sich dem europäischen Natur- und Artenschutz aber nun entgegen und will die gesetzlich verankerte Stimme der Natur – den Umweltanwalt – zum Schweigen bringen.
Das kann nicht hingenommen werden!
Die Umweltanwaltschaften Österreichs stehen für Kontinuität, Sachlichkeit und Verlässlichkeit im Natur- und Landschaftsschutz.
Behalten Sie die Kompetenzen der oberösterreichischen Umweltanwaltschaft und aller anderen Umweltanwaltschaften bei und sichern Sie damit weiterhin den effektiven Schutz von Natur und Landschaft zur Bewahrung der Lebensgrundlagen für uns und unsere zukünftigen Generationen!
Wissenschafter warnen seit geraumer Zeit, dass das Artensterben (Bienen, Vögel, Frösche usw) auch in Österreich ungebremst voranschreitet und damit die Lebensgrundlage für unseren Wohlstand und den unserer Kinder in Gefahr ist. Österreich ist zudem beim Bodenverbrauch mit 20 Fußballfeldern pro Tag trauriger Europameister.
Eine von Wirtschaftsinteressen getriebene Naturschutzpolitik in Oberösterreich stellt sich dem europäischen Natur- und Artenschutz aber nun entgegen und will die gesetzlich verankerte Stimme der Natur – den Umweltanwalt – zum Schweigen bringen.
Das kann nicht hingenommen werden!
Die Umweltanwaltschaften Österreichs stehen für Kontinuität, Sachlichkeit und Verlässlichkeit im Natur- und Landschaftsschutz.
Behalten Sie die Kompetenzen der oberösterreichischen Umweltanwaltschaft und aller anderen Umweltanwaltschaften bei und sichern Sie damit weiterhin den effektiven Schutz von Natur und Landschaft zur Bewahrung der Lebensgrundlagen für uns und unsere zukünftigen Generationen!
Warum ist das wichtig?
► Stellen Sie sich vor
○ die noch frei fließende Untere Salzach soll durch Kraftwerke zerschnitten werden, zahlreiche einzigartige Biotope, Lebensräume geschützter Arten und Erholungsräume gingen verloren und niemand vertritt im Genehmigungsverfahren die Interessen der Natur!
○ oder neue touristische Anlagen “erschließen” den Nationalpark oder eine neue Forststraße zerschneidet naturnahe Waldgebiete und keiner tritt für Natur und Landschaft ein!
► Drohende Entmachtung
Bisher konnte der oberösterreichische Umweltanwalt für den Erhalt der Natur und für eine sachgerechte Lösung eintreten. Doch der aktuelle Entwurf einer Novelle zum oberösterreichischen Naturschutzgesetz sieht die Streichung der Parteistellung der Umweltanwaltschaft im Tausch für die Beteiligung von Naturschutz-NGOs vor, auch wenn diese am Verfahren gar nicht teilnehmen (können). Neben erschwerten Bedingungen für die Anerkennung von Naturschutz-NGOs erhalten diese auch keine Hilfestellung oder Ressourcen für die Wahrnehmung dieser neuen Aufgaben.
Angespornt von Oberösterreich wird aktuell auch in der Steiermark von Wirtschaftsseite gegen eine vorbildliche Aarhus-Novelle der Landesregierung Stimmung gemacht und gleich die Abschaffung der Rechte der Umweltanwaltschaft gefordert.
Aus den anderen Bundesländern liegen derzeit noch keine Informationen vor.
► Hintergrund
Aktuell müssen alle 9 Bundesländer aufgrund von Europarecht ihre Naturschutzgesetze an die Aarhus-Konvention anpassen. Damit sollen Rechte von Öffentlichkeit und NGOs auf Information, Beteiligung am Verfahren und Zugang zum Gericht gestärkt werden. Dies gilt für Verfahren in Europaschutzgebieten oder wenn europarechtlich geschützte Arten von einem Projekt betroffen sind.
Im Zuge dieser notwendigen Anpassung soll jetzt aber im Anlassfall Oberösterreich gleichzeitig der unparteiische Umweltanwalt massiv in seinen Rechten beschnitten werden. Gleichzeitig verfügen die in Frage kommenden NGOs oftmals nicht über die personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen, die für eine Teilnahme an Naturschutzverfahren erforderlich sind.
► Aufgabe der Umweltanwaltschaften
Eben diese wichtige Arbeit leisten die seit dem Jahr 1985 in allen Bundesländern eingesetzten Umweltanwaltschaften. Deren gesetzliche Aufgabe ist es, der wehrlosen Natur eine Stimme zu geben und die Interessen der Natur und der Landschaft frei von Weisungen und überparteilich in jährlich tausenden Naturschutzverfahren zu vertreten. Sie beraten als Experten Land, Gemeinden, Projektwerbende, NGOs, Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. (www.umweltanwaltschaft.gv.at/de/wir-ueber-uns).
► Hainburg und Zwentendorf: Geburtsstunde der Umweltanwaltschaften
In der Zeit, als Hainburg und Zwentendorf die Gesellschaft aufrüttelten und ein breiter Bürgerprotest quer durch alle Bevölkerungsschichten der Regierung ihre Grenzen aufzeigte, als der Schutz der Umwelt Anfang der 80er Jahre in die Verfassung Einzug hielt und die Bürgermitbestimmung immer mehr aufkeimte, hielten es die politischen Kräfte für sachlich und moralisch notwendig, der sprach- und wehrlosen Natur eine Stimme zu verleihen. Den Initiatoren, getragen von allen politischen Kräften, war klar, dass die Natur im Spannungsfeld zwischen Wirtschaft, Politik und weisungsgebundener Verwaltungsbehörden eines besonderen ausgleichenden Schutzes bedarf. Die Institution des Umweltanwalts sollte die Interessensvertretung bzw. Lobby für Natur und Umwelt übernehmen, die Rolle des Gegengewichts, frei von Einflussnahme, unabhängig und parteiisch für Natur und Umwelt.
► Massiver Rückschritt
Diese Rolle der Vertretung der öffentlichen Interessen am Naturschutz als Gemeinwohl haben die österreichischen Umweltanwaltschaften modernisiert und in die heutige Zeit übersetzt. Eine Beschneidung dieser Kompetenzen wäre ein massiver Rückschritt im kontinuierlichen Kampf gegen Natur- und Landschaftszerstörung, Artensterben und Biodiversitätsverlust – der Lebensgrundlage unserer künftigen Generationen.
► Umweltanwaltschaften sichern Kontinuität – NGOs sichern Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Zuerkennung von Rechten für die Öffentlichkeit ist extrem wichtig für einen wirkungsvollen Naturschutz. Die österreichischen Umweltanwaltschaften stehen dabei im guten Einvernehmen mit den regional ansässigen NGOs und ihren großen Dachverbänden.
Der Großteil der Arbeit der regionalen NGOs erfolgt aber nach wie vor auf Basis ehrenamtlicher Tätigkeit und unterliegt jeweils eigenen Zielsetzungen. Eine konsequente Teilnahme an regional jährlich hunderten Verfahren, ohne fachliche und rechtliche Hilfestellung, kann daher nach eigener Einschätzung der meisten Länder-NGOs nicht funktionieren und auch nicht durch die Bundes-Dachverbände aufgefangen werden.
Die Umweltanwaltschaften hingegen können mit ihren Experten das ganze Jahr hindurch alle wichtigen Verfahren abdecken und die Interessen der Natur frei von Weisungen und überparteilich vertreten. Nur diese konsequente und konstruktive Teilnahme, auch an vielen kleinen Naturschutzverfahren, sichert die hohe fachliche Qualität der Verfahren und sorgt für Kontinuität, Sachlichkeit und Berechenbarkeit in allen Verfahren. Eine Entmachtung einer Umweltanwaltschaft führt daher zwingend zu weniger Schutz und Rechtssicherheit!
► Appell
Sehr geehrte Landeshauptleute und Mitglieder der Landesregierungen: Behalten Sie die Kompetenzen der oberösterreichischen und aller österreichischen Umweltanwaltschaften bei und sichern Sie damit weiterhin den effektiven Schutz von Natur und Landschaft zur Bewahrung der Lebensgrundlagen für uns und unsere zukünftigen Generationen!
○ die noch frei fließende Untere Salzach soll durch Kraftwerke zerschnitten werden, zahlreiche einzigartige Biotope, Lebensräume geschützter Arten und Erholungsräume gingen verloren und niemand vertritt im Genehmigungsverfahren die Interessen der Natur!
○ oder neue touristische Anlagen “erschließen” den Nationalpark oder eine neue Forststraße zerschneidet naturnahe Waldgebiete und keiner tritt für Natur und Landschaft ein!
► Drohende Entmachtung
Bisher konnte der oberösterreichische Umweltanwalt für den Erhalt der Natur und für eine sachgerechte Lösung eintreten. Doch der aktuelle Entwurf einer Novelle zum oberösterreichischen Naturschutzgesetz sieht die Streichung der Parteistellung der Umweltanwaltschaft im Tausch für die Beteiligung von Naturschutz-NGOs vor, auch wenn diese am Verfahren gar nicht teilnehmen (können). Neben erschwerten Bedingungen für die Anerkennung von Naturschutz-NGOs erhalten diese auch keine Hilfestellung oder Ressourcen für die Wahrnehmung dieser neuen Aufgaben.
Angespornt von Oberösterreich wird aktuell auch in der Steiermark von Wirtschaftsseite gegen eine vorbildliche Aarhus-Novelle der Landesregierung Stimmung gemacht und gleich die Abschaffung der Rechte der Umweltanwaltschaft gefordert.
Aus den anderen Bundesländern liegen derzeit noch keine Informationen vor.
► Hintergrund
Aktuell müssen alle 9 Bundesländer aufgrund von Europarecht ihre Naturschutzgesetze an die Aarhus-Konvention anpassen. Damit sollen Rechte von Öffentlichkeit und NGOs auf Information, Beteiligung am Verfahren und Zugang zum Gericht gestärkt werden. Dies gilt für Verfahren in Europaschutzgebieten oder wenn europarechtlich geschützte Arten von einem Projekt betroffen sind.
Im Zuge dieser notwendigen Anpassung soll jetzt aber im Anlassfall Oberösterreich gleichzeitig der unparteiische Umweltanwalt massiv in seinen Rechten beschnitten werden. Gleichzeitig verfügen die in Frage kommenden NGOs oftmals nicht über die personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen, die für eine Teilnahme an Naturschutzverfahren erforderlich sind.
► Aufgabe der Umweltanwaltschaften
Eben diese wichtige Arbeit leisten die seit dem Jahr 1985 in allen Bundesländern eingesetzten Umweltanwaltschaften. Deren gesetzliche Aufgabe ist es, der wehrlosen Natur eine Stimme zu geben und die Interessen der Natur und der Landschaft frei von Weisungen und überparteilich in jährlich tausenden Naturschutzverfahren zu vertreten. Sie beraten als Experten Land, Gemeinden, Projektwerbende, NGOs, Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. (www.umweltanwaltschaft.gv.at/de/wir-ueber-uns).
► Hainburg und Zwentendorf: Geburtsstunde der Umweltanwaltschaften
In der Zeit, als Hainburg und Zwentendorf die Gesellschaft aufrüttelten und ein breiter Bürgerprotest quer durch alle Bevölkerungsschichten der Regierung ihre Grenzen aufzeigte, als der Schutz der Umwelt Anfang der 80er Jahre in die Verfassung Einzug hielt und die Bürgermitbestimmung immer mehr aufkeimte, hielten es die politischen Kräfte für sachlich und moralisch notwendig, der sprach- und wehrlosen Natur eine Stimme zu verleihen. Den Initiatoren, getragen von allen politischen Kräften, war klar, dass die Natur im Spannungsfeld zwischen Wirtschaft, Politik und weisungsgebundener Verwaltungsbehörden eines besonderen ausgleichenden Schutzes bedarf. Die Institution des Umweltanwalts sollte die Interessensvertretung bzw. Lobby für Natur und Umwelt übernehmen, die Rolle des Gegengewichts, frei von Einflussnahme, unabhängig und parteiisch für Natur und Umwelt.
► Massiver Rückschritt
Diese Rolle der Vertretung der öffentlichen Interessen am Naturschutz als Gemeinwohl haben die österreichischen Umweltanwaltschaften modernisiert und in die heutige Zeit übersetzt. Eine Beschneidung dieser Kompetenzen wäre ein massiver Rückschritt im kontinuierlichen Kampf gegen Natur- und Landschaftszerstörung, Artensterben und Biodiversitätsverlust – der Lebensgrundlage unserer künftigen Generationen.
► Umweltanwaltschaften sichern Kontinuität – NGOs sichern Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Zuerkennung von Rechten für die Öffentlichkeit ist extrem wichtig für einen wirkungsvollen Naturschutz. Die österreichischen Umweltanwaltschaften stehen dabei im guten Einvernehmen mit den regional ansässigen NGOs und ihren großen Dachverbänden.
Der Großteil der Arbeit der regionalen NGOs erfolgt aber nach wie vor auf Basis ehrenamtlicher Tätigkeit und unterliegt jeweils eigenen Zielsetzungen. Eine konsequente Teilnahme an regional jährlich hunderten Verfahren, ohne fachliche und rechtliche Hilfestellung, kann daher nach eigener Einschätzung der meisten Länder-NGOs nicht funktionieren und auch nicht durch die Bundes-Dachverbände aufgefangen werden.
Die Umweltanwaltschaften hingegen können mit ihren Experten das ganze Jahr hindurch alle wichtigen Verfahren abdecken und die Interessen der Natur frei von Weisungen und überparteilich vertreten. Nur diese konsequente und konstruktive Teilnahme, auch an vielen kleinen Naturschutzverfahren, sichert die hohe fachliche Qualität der Verfahren und sorgt für Kontinuität, Sachlichkeit und Berechenbarkeit in allen Verfahren. Eine Entmachtung einer Umweltanwaltschaft führt daher zwingend zu weniger Schutz und Rechtssicherheit!
► Appell
Sehr geehrte Landeshauptleute und Mitglieder der Landesregierungen: Behalten Sie die Kompetenzen der oberösterreichischen und aller österreichischen Umweltanwaltschaften bei und sichern Sie damit weiterhin den effektiven Schutz von Natur und Landschaft zur Bewahrung der Lebensgrundlagen für uns und unsere zukünftigen Generationen!