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An: Burgenländische Landesregierung, Bundesregierung
Erhöhung des Strafrahmens für Tierquälerei
Wir fordern eine Erhöhung der möglichen Haftstrafe für den Tatbestand der Tierquälerei von derzeit 2 auf mindestens 3 Jahre, sowie eine Erhöhung der Geldstrafe, die von der zuständigen Behörde als Verwaltungsübertretung geahndet wird, von aktuell bis zu max. 7.500€ auf 15.000€, sowie die Anhebung des Mindeststrafmaßes in schweren Fällen von bisher 2.000€ auf mindestens 5.000€.
Ebenfalls fordern wir, dass diese Strafen auch dementsprechend umgesetzt werden können, dass Vergehen gegen das Tierschutzgesetzt, vor allem bei dem Tatbestand der Tierquälerei, mit der nötigen Sorgfalt und allen zur Verfügung stehenden Mitteln untersucht und ausnahmslos zu Anzeige gebracht werden.
Ebenfalls fordern wir, dass diese Strafen auch dementsprechend umgesetzt werden können, dass Vergehen gegen das Tierschutzgesetzt, vor allem bei dem Tatbestand der Tierquälerei, mit der nötigen Sorgfalt und allen zur Verfügung stehenden Mitteln untersucht und ausnahmslos zu Anzeige gebracht werden.
Warum ist das wichtig?
Wir hoffen, dass eine Erhöhung in einem "realistischen Rahmen" in absehbarer Zeit umsetzbar ist, um Taten schon im Vorfeld aufgrund einer abschreckenden Wirkung zu verhindern und vor allem mehr Sensibilität in der Bevölkerung und auch den zuständigen Behörden zu schaffen.
Tierquälerei darf kein Kavaliersdelikt sein! Besonders in Hinsicht darauf, dass es selten ein Einzelfall bleibt und willkürliche Gewalt gegen Schwächere sich oft nicht nur gegen Tiere richtet, so etwas darf nicht toleriert werden.
Tierquälerei darf kein Kavaliersdelikt sein! Besonders in Hinsicht darauf, dass es selten ein Einzelfall bleibt und willkürliche Gewalt gegen Schwächere sich oft nicht nur gegen Tiere richtet, so etwas darf nicht toleriert werden.