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An: Mag. Christiane Teschl-Hofmeister, Landesrätin in NÖ, Regierungsmitglied der ÖVP

Wir fordern gerechte Förderbedingungen für die Kinderbetreuung bei NÖ Tageseltern

Bild von Markus Spiske auf Unsplash

Sehr geehrte Frau Mag. Teschl-Hofmeister!

Seit September 2023 ist in NÖ die Vormittagsbetreuung von Kindern in Tagesbetreuungseinrichtungen von 07:00 bis 13:00 gratis. In der sogenannten "Kinderbetreuungsoffensive" hat das Land NÖ zunächst die Berufsgruppe der Tageseltern (rund 400 in NÖ) komplett vergessen. Seit Anfang Oktober gibt es nun eine Förderung für die Kinderbetreuung bei Tageseltern - den “NÖ Tageselternbetreuungsbeitrag”.

Die Förderrichtlinien wirken jedoch nicht gut durchdacht und gehen komplett am Berufsalltag der Tageseltern vorbei. Sie setzen die Tageseltern wirtschaftlich massiv unter Druck, führen zu einem erheblichen Einkommensverlust und benachteiligen nach wie vor alle Eltern, die ihre Kinder bei Tageseltern betreuen lassen.

Aktuell überlegen zahlreiche Tageseltern ihren Beruf aufzugeben, sollte sich an den Förderbedingungen nichts ändern. Ein Wegbrechen eines Teils dieser Berufsgruppe hätte auch einen Rückschritt in der Tagesbetreuung junger Kinder in NÖ zur Folge.

Wir fordern Sie daher auf, die Förderrichtlinie des “NÖ Tageselternbetreuungsbeitrages” in folgenden Punkten abzuändern:

1. Bewilligung der Förderung von € 3,75 pro Stunde und Kind ohne Deckelung des Stundensatz der Tageseltern auf € 5,-
Damit kommen Tageseltern auf einen maximalen Stundensatz von nur € 20 da sie in dieser Altersgruppe max. 4 Kinder gleichzeitig betreuen dürfen)

2. Bewilligung der Förderung für alle vertraglich zwischen Eltern und Tageseltern vereinbarten Stunden und nicht nur für konsumierte Stunden. Denn Kinder sind auch mal krank, und dann müssen die Eltern den vollen Betrag zahlen oder die Tageseltern zahlen drauf.

3. Anpassung der maximalen Anzahl der förderbaren Stunden an die Monate mit mehr als 20 Betreuungstagen (maximal 23 Betreuungstage bzw. 138 Stunden für Kinder unter 3 Jahren und 115 Stunden für Kinder über 3 Jahren für die Tagesrandzeitenbetreuung).

4. Bewilligung der Förderung unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern, wie auch in den Tagesbetreuungseinrichtungen.

5. Antragstellung durch die Eltern (und damit auch Eigenverantwortung für die Richtigkeit und Aktualität der Daten) sowie die Auszahlung der Förderung direkt an die Eltern.

Zusätzlich möchten wir erwähnen, dass es auch Eltern gibt, die aus beruflichen Gründen eine Nachmittagsbetreuung benötigen, da ihre Arbeitszeit es nicht anders erlaubt. Diese müssen jegliche Betreuung ihrer Kinder selbst bezahlen und werden sowohl bei der "Gratis Vormittagsbetreuung in Tagesbetreuungseinrichtungen” als auch beim “NÖ Tageselternbetreuungsbeitrages” komplett übergangen.

Warum ist das wichtig?

Tageseltern sind unverzichtbar!
Die Betreuung von Kindern bei Tageseltern ist eine wertvolle Ergänzung zur Betreuung in Tagesbetreuungseinrichtungen. Vor allem für jene Kinder, die mit der Betreuung in größeren Gruppen und mit mehreren Betreuungspersonen nicht gut zurechtkommen. Die familiäre, kleinstrukturierte Betreuung bei Tageseltern ermöglicht eine sanfte Vorbereitung auf den Alltag in Tagesbetreuungseinrichtungen und wird von vielen Familien sehr geschätzt.
Des Weiteren entlasten Tageseltern durch ihr Angebot die NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen und stellen dringend benötigte Betreuungsplätze für unter 3-Jährige bereit.

Hoffnung auf Gleichstellung!
Die Hoffnung vieler Tageseltern und auch Familien war, dass mit der neuen Förderung eine annähernde Gleichstellung mit den Tagesbetreuungseinrichtungen erfolgt. Diese Hoffnung wurde jedoch enttäuscht.

Wirtschaftliche Lage der Tageseltern!
Tageseltern bestimmen ihren Betreuungsbeitrag nach wirtschaftlichen Überlegungen, aber auch nach Faktoren wie dem pädagogischen Angebot und dem Standort selbst.
Tageseltern in NÖ sind Selbständige und auf einen existenzsichernden Verdienst angewiesen. Es handelt sich schon lange nicht mehr nur um Frauen, die sich ein Körberlgeld verdienen wollen.

Niederösterreich, Österreich

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

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2023-12-01 17:33:32 +0100

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