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An: Arbeitsminister Mag. Dr. Martin Kocher!

Zugang zu Sanitäranlagen für Buslenker/innen

Bild von Sung Jin Cho auf Unsplash
Sehr geehrte Herr Bundesminister Kocher! Ändern sie die Gesetzlichen Bestimmungen (Arbeitnehmerschutz, Arbeitsstättenverordnung) für Buslenker/innen im Regionalen Linienverkehr. Betreiber/innen müssen verpflichtet werden an jeder Endstation (in naher Entfernung) Sanitäranlagen für Buslenker/innen zur Verfügung zu stellen, oder die Möglichkeit schaffen das eine benützt werden kann.

Warum ist das wichtig?

Buslenker/innen fahren oft mehrere Stunden in Regionalen Linienverkehr. Aufgrund der fehlenden Vorschriften im Arbeitnehmerschutz Gesetz sowie das Wegfallen der Arbeitsstätten Verordnung (da der Bus nicht als Arbeitsstätte anerkannt wird) , haben Buslenker/innen oftmals in einem längeren Zeitraum an den Endhaltestellen keinen Zugang zu Sanitäranlagen. Dies bewirkt eine Physische und Psychische Belastung und schlägt sich auf die Gesundheit derer nieder.

Neuigkeiten

2023-06-28 14:47:15 +0200

500 Unterschriften erreicht

2023-06-25 18:33:35 +0200

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2023-06-25 13:20:50 +0200

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2023-06-25 12:20:56 +0200

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2023-06-25 11:48:03 +0200

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