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An: Arbeitsminister Mag. Dr. Martin Kocher!
Zugang zu Sanitäranlagen für Buslenker/innen
Sehr geehrte Herr Bundesminister Kocher! Ändern sie die Gesetzlichen Bestimmungen (Arbeitnehmerschutz, Arbeitsstättenverordnung) für Buslenker/innen im Regionalen Linienverkehr. Betreiber/innen müssen verpflichtet werden an jeder Endstation (in naher Entfernung) Sanitäranlagen für Buslenker/innen zur Verfügung zu stellen, oder die Möglichkeit schaffen das eine benützt werden kann.
Warum ist das wichtig?
Buslenker/innen fahren oft mehrere Stunden in Regionalen Linienverkehr. Aufgrund der fehlenden Vorschriften im Arbeitnehmerschutz Gesetz sowie das Wegfallen der Arbeitsstätten Verordnung (da der Bus nicht als Arbeitsstätte anerkannt wird) , haben Buslenker/innen oftmals in einem längeren Zeitraum an den Endhaltestellen keinen Zugang zu Sanitäranlagen. Dies bewirkt eine Physische und Psychische Belastung und schlägt sich auf die Gesundheit derer nieder.