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Gemeinsam Gegen Femi(ni)zide: Straftatbestand Femi(ni)zid jetzt!In einer Aussendung der Nationalen Koordinierungsstelle "Gewalt gegen Frauen" vom 12.11.2025 heißt es, die Dokumentation von Femiziden in Österreich sei ausreichend, da die Polizei in Ermittlungen sowohl erfasst, dass ein Mann eine Frau tötet, als auch das Beziehungsverhältnis zwischen Täter und Opfer.[ii] Mit dieser, wohlgemerkt typisch österreichischen „Jo passt eh schon“-Lösung wird man der Problematik des Femizids und den erforderlichen Maßnahmen aber nicht gerecht. Denn es fehlt bis heute eine gesetzliche, juristische Definition des Begriffs „Femizid“, als auch eine eigene Erhebungskategorie für Femizide. Femizide beruhen auf patriarchalen Machtstrukturen, Kontrolle, Besitzdenken und Frauenfeindlichkeit. Das macht sie zu einem eigenständigen sozialen und juristischen Problem und erfordert eine gesonderte Bewertung. Femizide müssen daher bestimmt und anerkannt werden, um als solche erkennbar gemacht zu werden und nicht in allgemeinen Tatbeständen zu verschwinden. Durch eine gesetzliche Definition und Erfassung von Femiziden könnten Täter und Motive bewusster als genderspezifisch erkannt werden, was jurisprudente Sensibilität und Opferschutz stärkt. Denn ohne eindeutige gesetzliche Anerkennung bleibt der strukturelle Charakter ignoriert und Femizide werden als „Einzelfälle“ abgetan. Aber Femizide sind keine zufälligen Gewaltakte, sondern ein systemisches Problem. Dies nicht ordentlich zu benennen verhindert gesellschaftliche Aufklärung und wirksame Prävention. Eine gesetzliche Anerkennung würde nicht nur Täter konsequenter zur Rechenschaft ziehen, sondern auch gesellschaftlich ein starkes Signal senden: Geschlecht darf nicht über Leben oder Tod entscheiden. Deshalb braucht es die Einführung einer gesetzlichen Definition von „Femizid“, nämlich als Tötungsdelikt an Frauen aufgrund ihres Geschlechts oder im Kontext geschlechtsspezifischer Gewalt — oder zumindest die Ergänzung des Strafgesetzbuches um eine Tatbestandsverschärfung oder der Erschwerungsgründe der Strafbemessung im Strafgesetzbuch, die Femizide explizit berücksichtigt (z. B. als besonders schwerer Fall von Mord mit geschlechtsspezifischer Motivation).[iii] Hier gleich vorweg: Ein eigener Femizid-Tatbestand verletzt den Gleichheitsgrundsatz nicht. Der Gleichheitsgrundsatz verbietet nur unsachliche Ungleichbehandlung, nicht jedoch differenzierte Regelungen, wenn bestimmte Formen von Gewalt klar belegbar sind. Geschlechtsspezifische Tötungen sind ein strukturelles und statistisch nachweisbares Gewaltphänomen: Frauen werden in Österreich überproportional häufig von (Ex-)Partnern oder im Kontext von Kontrolle und Macht getötet. Diese besondere Motivlage rechtfertigt eine eigenständige strafrechtliche Bewertung. Zudem verpflichtet die Istanbul-Konvention Österreich ausdrücklich, geschlechtsspezifische Gewalt strenger zu bewerten und besondere Motive zu berücksichtigen.[iV] Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass geschlechtsspezifische Tatmotive ohne klare gesetzliche Definition kaum erkannt oder geprüft werden. Was rechtlich nicht definiert ist, wird nicht systematisch untersucht. Sensibilisierung allein reicht nicht aus, solange Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte keine eindeutigen rechtlichen Vorgaben haben, nach denen sie solche Motive erheben, dokumentieren und bewerten müssen. Ein gesetzlicher Tatbestand schafft genau diese Grundlage: Er macht geschlechtsspezifische Motivation prüfungsrelevant, löst verpflichtende Schulungen aus und führt zu einer einheitlichen und vollständigen Datenerfassung. Erst durch die gesetzliche Anerkennung von Femiziden kann die Justiz sensibilisiert werden, nicht umgekehrt. Ein eigener Tatbestand macht strukturelle Gewalt sichtbar, schafft Rechtsklarheit und ermöglicht wirksamere Prävention, Schutz und Strafverfolgung. Deshalb, sehr geehrte Frau Justizministerin und sehr geehrte Frau Frauenministerin, ich ersuche Sie eindringlich, geschlechtsspezifische Tötungen von Frauen, Femizide, in Österreich als eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch zu verankern und darüber hinaus auch eine eigenständige Kategorie für Femizide zur statistischen Datenerhebung einzuführen. Mit dringend notwendiger Bitte um Ihre Unterstützung, Marianne Eva Schinnerl-Reiss [ii] “Statistische Erfassung Von Femiziden in Österreich,” Nationale Koordinierungsstelle “Gewalt Gegen Frauen,” November 12, 2025, https://www.coordination-vaw.gv.at/nachrichten/statistische-erfassung-von-femiziden.html. [iii] Terre Des Femmes, “Femizid Oder ‘Ehren’-Mord? – Eine Begriffsdefinition,” Hpd, n.d., https://hpd.de/artikel/femizid-oder-ehren-mord-begriffsdefinition-20747. [iV] Council of Europe, Convention on Preventing and Combating Violence against Women and Domestic Violence (“Istanbul Convention”), opened for signature May 11, 2011, C.E.T.S. No. 210.1.020 von 2.000 UnterschriftenGestartet von Marianne Eva Schinnerl-Reiss
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Setzen wir gemeinsam ein Zeichen für den Erhalt des sozialen Netzes in Österreich!Spätestens ab Jänner 2026 werden in vielen Bereichen des Sozialwesens die Angebote nicht mehr in gewohntem Umfang, mit der notwendigen Personalausstattung und der geschuldeten Qualität, erbracht werden können. Sowohl innovative als auch etablierte Projekte, die wesentliche Impulse für eine solidarische Gesellschaft geliefert haben, werden ersatzlos gestrichen. Das kann den zahlreichen Medienberichten entnommen werden (vgl. für eine unvollständige Auflistung https://obds.at/dokumente/geplante-leistungskuerzungen-2026-reaktionen). Gleichzeitig steigt die Zahl von Personen mit Unterstützungsbedarf. Ein in den letzten 70 Jahren aufgebautes Netz an Sozial- und Unterstützungssystemen, die ineinandergreifen und bedarfsgerecht Leistungen anbieten, wird handstreichartig zerschlagen. Bei steigenden Bedarfen Leistungskürzungen vorzunehmen, trägt nicht zu Einsparungen bei! Investitionen in Prävention, Integration, Inklusion, Wohnungssicherung sowie Kinderschutz etc. zahlen sich mehrfach aus – jeder (vermeintlich) eingesparte Euro führt zu deutlich höheren Folgekosten im Gesundheits- oder Sozialwesen und der Auszahlung von Transferleistungen. Die derzeit in Umsetzung befindlichen Maßnahmen führen zu höheren gesamtgesellschaftlichen Kosten, einer Verfestigung der Unterstützungsbedarfe und zur Erhöhung der Zahl von Menschen, die von Armut und Ausgrenzung betroffen sind. Wir sind davon überzeugt, dass Menschenrechte und Menschenwürde trotz der finanziell angespannten Lage gewährleistet werden müssen und das soziale Netz in Österreich geschützt werden muss.8.228 von 9.000 UnterschriftenGestartet von Julia Pollak
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Rettet den Bahnhof Gussendorf!Die Streichung von lange etablierten Verbindungen um mehr als die Hälfte (statt 47 nur mehr 19 Verbindungen pro Werktag [1]) stellt aus unserer Perspektive einen Rückbau bestehender Infrastruktur dar und ist für uns nicht tragbar. Die Kürzungen bringen große negative Auswirkungen auf die Mobilität der Bevölkerung Gussendorfs und eine massiv verminderte Lebensqualität für viele in unserem Ort mit sich: • Verlust der bisher hervorragenden Anbindung an Graz und Deutschlandsberg • Keine regelmäßige Anbindung an den Fernverkehr (Koralmbahn) • Gefährdung der Attraktivität unseres Dorfes als qualitativer Wohnort • Gefährdung unserer Dorfgemeinschaft durch drohende Abwanderung • Drohender Wertverfall von Grundstücken und Wohnhäusern • Mobilitätseinschränkungen für alle ohne Auto • "Problem der letzten Meile" entsteht erst durch die Fahrplankürzungen Das Schicksal unseres Bahnhofs sehen wir auch als einen Warnruf für vergleichbare Bahnhöfe mit Zubringerstrecken zu größeren Verkehrsknotenpunkten. Bei zukünftigen Fahrplanänderungen zu Gunsten der Effizienzsteigerung befürchten wir auf lange Sicht die völlige Auflösung des Bahnhofs Gussendorf zu Lasten eines bisher qualitativ hochwertigen Siedlungsgebietes. Heute sind es Fahrplankürzungen, morgen haben unsere Kinder keinen Bahnhof mehr. Ein inklusives, familienfreundliches, klimabewusstes und zukunftsorientiertes Mobilitätsangebot sieht anders aus! [1] Laut ÖBB-Fahrplan (https://fahrplan.oebb.at)1.223 von 2.000 UnterschriftenGestartet von Gussendorferinnen und Gussendorfern
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Bildungssystem in Oberösterreich retten!Wir bedanken uns bei allen, die diese Petition unterstützen und sich für eine zukunftsfähige Bildung in Oberösterreich einsetzen. Gemeinsam können wir einen positiven Wandel herbeiführen, der sowohl Eltern, Lehrern Pädagogen, Assistenzkräfte als auch Schüler stärkt. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unser Bildungssystem den Herausforderungen gewachsen ist und jedem Kind die besten Chancen bietet – unabhängig von seinen individuellen Bedürfnissen. Unterzeichnen Sie noch heute unsere Petition und setzen Sie ein Zeichen für eine gerechte und inklusive Bildung in Oberösterreich!286 von 300 UnterschriftenGestartet von Verein unSICHTBAR Ich habe was, was du nicht siehst!
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Nein zu den Kürzungen in der Tiroler BehindertenhilfeWeil es wiederum, die Menschen betrifft, die auf Unterstützung angewiesen sind, weil das Land Tirol mit dem Tiroler Teilhabegesetz einen Auftrag erteilt hat und dieser sonst nur stark begrenzt umsetzbar ist. Die TIWAG macht Millionen Gewinne, sonstige zum Teil sinnlose Projekte werden finanziert, usw.32.910 von 35.000 UnterschriftenGestartet von Daniel Spiegl
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„Nur Ja Heißt Ja“ - Zustimmungsprinzip im Sexualstrafrecht JETZTEin schockierender Fall zeigt, warum eine Gesetzesänderung dringend notwendig ist: In Wien wurde ein 12-jähriges Mädchen über Monate mutmaßlich Opfer sexueller Gewalt durch mehrere männliche Jugendliche und erwachsene Männer – und die Justiz sprach alle Angeklagten frei. Wir finden, dass das österreichische Strafrecht Betroffene sexualisierter Gewalt oft nicht ausreichend schützt – zu viele Täter kommen trotz schwerer Taten ohne Verurteilung davon. * Doch uns ist klar: Schweigen ist keine Zustimmung! Viele Betroffene von sexualisierter Gewalt können sich oft nicht wehren – aus Angst, Schock oder Trauma. Wer keine aktive Zustimmung gibt, hat nicht eingewilligt. Ein „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip schützt Betroffene, anstatt sie für ihre Reaktion zu verurteilen. Strukturelle Machtverhältnisse beenden! Solange Zweifel gegen das Opfer wirken, haben Täter Vorteile und eine Machtposition inne. Das Zustimmungsprinzip kehrt dieses Machtgefälle um: Wer Sex will, braucht ein echtes Ja – sonst macht er sich strafbar. So wird Verantwortung dorthin gelegt, wo sie hingehört. Feministische Gesetzgebung schützt alle! Ein Gesetz auf Basis von Zustimmung schützt nicht nur Frauen und Kinder, sondern alle Menschen und alle Geschlechter. Ein klarer Rechtsrahmen sorgt für Schutz, Gleichheit und Respekt. Betroffene brauchen Glauben, nicht Misstrauen! Nach sexualisierter Gewalt zweifeln viele Betroffene oft an sich selbst – und daran, ob ihnen überhaupt jemand glaubt. Ein Gesetz, das ihre Realität anerkennt, ist ein wichtiger Schritt raus aus Scham und Ohnmacht – und hin zu Gerechtigkeit. Gesetze verändern das gesellschaftliche Bewusstsein! Ein klares „Nur Ja heißt Ja“ schafft neue Standards – nicht nur in Gerichtssälen, sondern in Schulen, Beziehungen, Medien und Familien. Es macht Konsens zur Norm – und Gewalt sichtbar. Jede Stimme zählt! Du musst kein Profi, Politiker:in oder Betroffene:r sein. Du musst nur klar sagen: Ich will, dass sexualisierte und sexuelle Gewalt als solche erkannt, verurteilt und verhindert wird. *Quellen: 1. https://kurier.at/chronik/wien/12-jaehrige-in-favoriten-missbraucht-freispruch-wien-prozess/402995516 2. https://kurier.at/chronik/wien/12-jaehriges-maedchen-in-wien-missbraucht-wenn-ein-nein-nicht-zaehlt-polizei-sascha-flatz/402812005 3. https://www.welt.de/vermischtes/article68d6b9a64feefe67406eb57f/Wien-Freispruch-fuer-zehn-Angeklagte-nach-Sex-mit-12-Jaehriger.html?utm_source=chatgpt.com1.966 von 2.000 UnterschriftenGestartet von Cel Diwisch
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Kein Verbot des Kopftuchs für Mädchen unter 14 Jahren in Österreich!Diese Petition betrifft nicht nur muslimische Familien – sie betrifft uns alle. Wenn ein Staat beginnt, bestimmte religiöse Symbole zu verbieten, öffnet das die Tür für weitere Einschränkungen unserer Grundrechte. Das Kopftuch schadet niemandem. Aber das Verbot bedeutet Diskriminierung, Spaltung und den Verlust von Freiheit. Wir alle – unabhängig von Religion oder Herkunft – sollten für eine Gesellschaft einstehen, in der Vielfalt respektiert wird und jedes Kind das Recht hat, seine Identität frei zu leben. Darum bitten wir Sie: unterstützen Sie diese Petition und setzen Sie ein Zeichen gegen Ungerechtigkeit und für Religionsfreiheit in Österreich.11.905 von 15.000 UnterschriftenGestartet von Taisa Sulieva
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Holt die Kinder raus aus Gaza!Es ist unerträglich zuzusehen, wie Kinder im Krieg leiden. Aktuell sind Kinder in Gaza von jeglicher Hilfe abgeschnitten. Andere Länder haben uns gezeigt, dass humanitäre Korridore dennoch möglich sind. Österreich hat eine lange Tradition in Solidarität. Diese Tradition muss jetzt gelebt werden. Holen wir Kinder raus und retten wir damit Leben!982 von 1.000 UnterschriftenGestartet von Daniela Gruber-Pruner
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Schützt Mütter und Kinder vor Gewalt nach der Trennung!Der Staat muss seine Schutzpflicht bei Gewalt gegen Kinder und Mütter ernst nehmen! Wir fordern daher, dass der gesamte Opferschutz auch im Familienrecht angewandt werden muss: • Klare Schutzmaßnahmen bei Gewalt im Einklang mit der Istanbul-Konvention und der Lanzarote-Konvention • Keine gemeinsame oder alleinige Obsorge für gewalttätige Kindesväter, bei einer Vorgeschichte mit häuslicher Gewalt oder wenn Zweifel zu Gewalt nicht ausgeräumt werden konnten • Kein Kontaktrecht für gewalttätige Kindesväter, wenn der Schutz von Kind und der betreuenden Bezugsperson dadurch gefährdet wird • Kein Zwang zum Kontakt gegen den Willen des Kindes • Bild- und tonunterstützte, schonende (kontradiktorische) Befragung von Kindern in Pflegschaftsverfahren zur Vermeidung von Mehrfachbefragungen, auch wenn es bei Gewaltvorwürfen kein Strafverfahren gab • Keine Mediation oder verpflichtende Elternberatung mit einem gewalttätigen Kindesvater • Kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung für gewaltbetroffene Kinder und Mütter in familienrechtlichen Verfahren durch qualifizierte Fachkräfte auch dann, wenn es kein Strafverfahren gab • Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung muss so überarbeitet werden, dass es Frauen und Kinder, die vor Gewalt fliehen, schützt. • Verbot diskriminierender Pseudodiagnosen, die Mütter pauschal beschuldigen. Dazu gehören die „Eltern-Kind-Entfremdung“, „Bindungsintoleranz“ oder der „Belastungseifer“. Sie dürfen in familiengerichtlichen Verfahren nicht länger verwendet werden! Müttern darf nicht der Entzug der Obsorge angedroht werden, wenn ihre Gewaltvorwürfe gegen den Kindesvater nicht zweifellos ausgeräumt wurden! • Einrichtung einer spezialisierten, unabhängigen Beschwerdestelle für Fälle institutioneller Gewalt, die durch Gutachter*innen, Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe oder Familienrichter*innen geschehen • Verbindliche Fortbildungspflichten für alle am Verfahren Beteiligten (Richter*innen, Rechtspfleger*innen, gerichtlich beeidete Sachverständige, Mitarbeiter*innen der Familiengerichtshilfe, Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe, Kinderbeiständ*innen etc.) zu Gewalt, Trauma und Täterstrategien • Verpflichtende Aufklärung aller mutmaßlichen Gewaltopfer über ihre Rechte und Ansprüche, auch wenn die Gewaltvorwürfe „nur“ im Kontext eines Familienrechtsverfahrens erhoben werden. Weitere Forderungen zum Thema Gewaltschutz im Familienrecht findest Du hier: https://verein-fema.at/petition-gewaltschutz/5.293 von 6.000 UnterschriftenGestartet von Verein Feministische Alleinerzieherinnen - FEM.A
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Das isolierte Geflüchteten-Heim am Bürglkopf muss geschlossen werden!Das Rückkehrzentrum am Bürglkopf sorgt seit Jahren für die psychische Zermürbung von Geflüchteten in Österreich – sie werden auf unbestimmte Zeit isoliert, zum Nichtstun gezwungen und von der Gesellschaft und ihren Angehörigen ferngehalten. So einen menschenunwürdigen Ort darf es in Österreich nicht geben! Seit Jahren steht der Ort in der Kritik, nun zeigt der neue Dokumentarfilm „Bürglkopf“ in schonungsloser Klarheit, welches Leid dort Tag für Tag geschieht. Die Doku enthüllt: Die Bundesbetreuungsagentur BBU behinderte mehrfach die Dreharbeiten durch Nicht-Kooperation, übte Druck auf Geflüchtete aus und versuchte damit, die Zustände im Zentrum unter Verschluss zu halten. Auch die zivilgesellschaftliche Initiative „Bürglkopf schließen“ dokumentiert seit 2019 die unmenschliche Unterbringung in der Einrichtung des Bundes. Doch mit der Bekanntheit der Thematik wächst nun auch der Widerstand: Allein beim Film-Screening von SOS Balkanroute und der Österreichischen Hochschüler*innenschaft (ÖH) im Wiener Gartenbaukino sahen rund 700 Menschen den Film – viele von ihnen erschüttert, aber auch entschlossen zu handeln. Der angesehene österreichische Jurist Oliver Scheiber bringt es nach dem Screening auf den Punkt: „Österreich ist alles in allem ein funktionierender Rechtsstaat. Orte wie den Bürglkopf darf es sich nicht leisten. Der Tiroler Landeshauptmann und der Innenminister sollten sich diesen Film ansehen. Sie werden zum Entschluss kommen, die Einrichtung am Bürglkopf schnell zu schließen – solche Zustände will niemand in seinem Verantwortungsbereich haben.“ Erstunterzeichnet von: asylkoordination österreich SOS Balkanroute FLUCHTpunkt Initiative Bürglkopf schließen Verein Hindiba Pfarrnetzwerk Asyl Plattform Asyl Verein So sind wir nicht6.010 von 7.000 UnterschriftenGestartet von Lisa Polster
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Initiative Hospiz Krems - Abschied nehmen in WürdeUnsere Initiative zielt darauf ab, es schwerstkranken und sterbenden Menschen zu ermöglichen, bis zuletzt in ihrer Heimat zu bleiben. Derzeit müssen viele von ihnen am Ende ihres Lebens den Bezirk verlassen, weil es im Bezirk Krems noch kein stationäres Hospiz gibt. Wir bitten Sie um Unterstützung in Form Ihrer Stimme für dieses Anliegen.4.094 von 5.000 UnterschriftenGestartet von Förderverein Palliative Care
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Stop the Ban on Non-EU Students and Staff at Uni Wien!Deutsch Unten* We, the students, are strongly opposed to the new ‘university-internal regulation on the employment of third-country nationals’. We are appalled that students and employees without EU citizenship are now excluded from jobs with a maximum weekly working time of ten hours at the university. The corresponding resolution was passed on 6 May 2025 and approved by the University Senate of the University of Vienna the following day with immediate effect. Contracts of ten hours or less were suspended for the next semester. However, students without EU citizenship and the academic staff who employ them were not informed. The university senate decided on this ban as an internal university regulation. However, this decision has no basis in Austrian labour law and, in view of the lack of transparency in communication, we are also calling for the clients, contractors and the content of the legal risk assessment to be made public. The proportion of international students at the University of Vienna is 25%; a third of the academic staff come from abroad. At a time when the university is promoting the internationalisation and innovation of international research, the ban on hiring students and staff from non-EU countries contradicts this mission. The internal regulation also prevents employees of the University of Vienna from hiring freelance researchers from outside the EU. We perceive this regulation as racist and clearly discriminatory, as it excludes people from professions and internships solely on the basis of their origin. We particularly criticise the non-transparent communication, in the course of which those affected were presented with a fait accompli in just two emails, with opaque reference to a ‘legal risk assessment’. This seems particularly cynical in view of the fact that the university proudly presents itself on its website as ‘the central and most important player in the internationalisation of the tertiary sector in Austria’. This internal university ‘rule’ prevents international students and employees from non-EU countries from gaining valuable experience in research and teaching as well as in the Austrian system. It also restricts the access of EU students and staff to international perspectives from non-EU countries. These agreements are often the first step towards an exclusive university structure, which in turn creates disproportionately more hurdles for students without EU citizenship. We reject this new regulation and strongly advocate for its abolition. It is the responsibility of the university as an employer to ensure that all employment is legal. Such a large institution should be able to be thorough in recruitment procedures rather than excluding large sections of the student body from employment through discriminatory regulations. In view of the lack of transparency in communication, we also call for the clients, contractors and the content of the legal risk assessment to be made public. *DE Wir, die Studierenden, sprechen uns entschieden gegen die neue „universitätsinterne Regelung zur Beschäftigung von drittstaatsangehörigen Personen“ aus. Wir sind entsetzt darüber, dass Studierende und Mitarbeitende ohne EU-Staatsbürgerschaft nun von Tätigkeiten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal zehn Stunden an der Universität ausgeschlossen sind. Der entsprechende Beschluss wurde am 6. Mai 2025 gefasst und am darauffolgenden Tag vom Universitätssenat der Universität Wien mit sofortiger Wirkung verabschiedet. Verträge mit einem Umfang von zehn Stunden oder weniger wurden für das nächste Semester ausgesetzt. Studierende ohne EU-Staatsangehörigkeit und die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, die sie beschäftigen, wurden hingegen nicht informiert. Der Senat der Universität hat dieses Verbot als universitätsinterne Regelung beschlossen. Diese Entscheidung hat jedoch keine arbeitsrechtliche Grundlage in Österreich. Der Anteil internationaler Studierender an der Universität Wien beträgt 25 %; ein Drittel des wissenschaftlichen Personals kommt aus dem Ausland. In einer Zeit, in der die Universität die Internationalisierung und Innovation der internationalen Forschung vorantreibt, widerspricht das Verbot, Studierende und Mitarbeitende aus Nicht-EU-Ländern einzustellen, diesem Auftrag. Die interne Regelung hindert die Mitarbeitenden der Universität Wien auch daran, freiberufliche Forschende außerhalb der EU einzustellen. Wir nehmen diese Regelung als rassistisch und eindeutig diskriminierend wahr, da sie Menschen einzig aufgrund ihrer Herkunft von Berufen und Praktika ausschließt. Besonders kritisieren wir die intransparente Kommunikation, im Zuge welcher Betroffene mit nur zwei Emails vor vollendete Tatsachen gestellt wurden, unter undurchsichtigem Verweis auf eine „rechtliche Risikobewertung“. Dies wirkt besonders zynisch in Anbetracht der Tatsache, dass sich die Universität auf ihrer Website stolz als „der zentrale und wichtigste Akteur der Internationalisierung des tertiären Sektors in Österreich“ darstellt. Diese universitätsinterne „Regel“ hindert internationale Studierende und Mitarbeitende aus Nicht-EU-Staaten daran, wertvolle Erfahrungen in Forschung und Lehre sowie im österreichischen System zu sammeln. Zudem schränkt sie auch den Zugang EU-Studierender und Mitarbeitende zu internationalen Perspektiven aus Nicht-EU-Ländern ein. Diese Verträge sind oft der erste Schritt zu einer exklusiven Universitätsstruktur, die wiederum unverhältnismäßig mehr Hürden für Studierende ohne EU-Bürgerschaft darstellt. Wir plädieren nachdrücklich für eine Abschaffung dieser Regelung. Es ist die Aufgabe der Universität als Arbeitgeberin, sicherzustellen, dass alle Anstellungen legal sind. Eine so große Institution sollte in der Lage sein, in Einstellungsverfahren gründlich vorzugehen, anstatt durch diskriminierende Regelungen große Teile der Studierendenschaft von Arbeit auszuschließen. In Anbetracht der intransparenten Kommunikation, fordern wir außerdem, die Auftraggeber*innen, Ausführenden und den Inhalt der rechtlichen Risikobewertung öffentlich zu machen.1.153 von 2.000 UnterschriftenGestartet von Studentin G
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