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Mietenstopp in Corona-Krise!Die Politik muss nun Schritte ergreifen, um Mieter_innen vor dem Verlust ihrer Wohnung zu bewahren und besonders betroffene Gruppen zu schützen. Wer sich die Krisenbewältigung in Folge der Finanzkrise 2008 anschaut und auch jene davor, findet immer die gleiche Logik: Die Einkommensschwachen, die Armen, die Obdachlosen, die Menschen ohne Papiere, die am meisten verwundbaren und marginalisierten Gruppen, werden am meisten von der Krise getroffen und tragen die größte Last. Diese Krisenpolitik darf nicht weitergeführt werden, sondern gerade die, die besonders betroffen sind, müssen besonders unterstützt werden. Das bedeutet Solidarität! Das bedeutet Verteilungsgerechtigkeit!3.101 von 4.000 Unterschriften
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Offener Brief zur Aufnahme von Geflüchteten aus den griechischen LagernDie Situation in den Flüchtlingslagern in Griechenland spitzt sich dramatisch zu – besonders in Zeiten der Ausbreitung des Corona-Virus. Die hygienischen Zustände sind katastrophal und die Gefahr ist groß, dass sich die Pandemie in den Lagern unkontrolliert ausbreitet. Tausende Menschen wären dem Virus ohne medizinische Hilfe und Unterstützung ausgesetzt. Besonders das Leid der Schwächsten, also der Frauen und Kinder, steigt ins Unermessliche. Krieg und Gewalt sind die Hauptursachen, weshalb Frauen und Kinder aus ihrer Heimat fliehen. Werden sie in Flüchtlingslagern festgehalten, sind sie einmal mehr und massiv dem Risiko ausgesetzt, erneut Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt zu werden. Österreich hat wie viele andere europäische Länder die Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – ratifiziert. Damit hat sich Österreich verpflichtet, Maßnahmen für die Prävention und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Kinder umzusetzen. Geflüchteten Frauen und Kindern die Aufnahme und somit den Schutz vor sexueller bzw. geschlechterbasierter Gewalt zu verwehren, ist daher eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung. Die Bewältigung dieser Situation alleine jenen Staaten zu überlassen, die aufgrund ihrer geographischen Lage die Hauptlast ankommender geflüchteter Menschen aus Kriegsgebieten tragen, ist nicht nur unsolidarisch, sondern konterkariert die europäischen Werte von Gemeinschaft und Zusammenarbeit. Wenn europäische Länder Kinder und Familien aus den Lagern aufnehmen, trägt das zur Entspannung der Lage und Bewältigung dieser Krise wesentlich bei. Österreich kann damit zeigen, dass Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Solidarität gelebte Werte sind.1.480 von 2.000 Unterschriften
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Stoppt die Ausschreibung der Frauenhäuser in Salzburg!Die drei Salzburger Frauenhäuser Salzburg Stadt, Hallein und Pinzgau sind seit mehr als 30 Jahren die Basis für den Schutz gewaltbetroffener Frauen und deren Kinder. Die Mitarbeiterinnen dieser drei Häuser verfügen über langjährige Expertise in der Frauenhausarbeit, deren Qualitätsstandards immer wieder an neue Herausforderungen und Anforderungen angepasst und regelmäßig evaluiert werden. Zentrale Säule der Frauenhausarbeit ist und bleibt Schutz und Sicherheit. Das von Frauenlandesrätin Klambauer entwickelte und vor kurzem präsentierte Konzept von Wohnungen in einer nicht abgeschlossenen Einheit entspricht nicht den Sicherheitsstandards und kann daher auch nicht als Frauenhaus bezeichnet werden. Diese willkürliche Ausschreibung von zwei Frauenhäusern durch Landesrätin Klambauer ist sachlich und rechtlich nicht notwendig und entbehrt aufgrund der langjährigen Expertise der Mitarbeiterinnen aller drei Häuser jeglicher Grundlage. Über 30 Jahre aufgebaute Frauenhausarbeit und die Betreuung der betroffenen Frauen nach internationalen Qualitätsstandards werden damit ignoriert und zerstört. Landesrätin Klambauer ignoriert die Grundprinzipien der Frauenhäuser sowie das Expertinnenwissen der Mitarbeiterinnen. Diese Ausschreibung ist eine Schikane für die wertvolle und wichtige Arbeit der bestehenden, jahrzehntelang gut geführten Frauenhäuser im Land Salzburg und gleicht einer Zerschlagung von über 30 Jahre aufgebauter Frauenhausarbeit. Frauenhäuser brauchen Unterstützung bei ihrer Arbeit mit durch häusliche Gewalt traumatisierten Frauen und Kindern und nicht weitere Hürden! Wettbewerbsgedanken sind hier fehl am Platz – es geht um Leib und Leben von Menschen! Links und weitergehende Informationen: - AÖF-Presseaussendung, 19.2.2020: https://www.aoef.at/index.php/presseaussendungen/501-pa-19-02-2020-ein-skandal-frauenhaeuser-salzburg-und-hallein-werden-zerstoert-statt-unterstuetzt - AÖF-Presseaussendung, 21.2.2020: https://www.aoef.at/index.php/presseaussendungen-frauenhaeuser/502-pa-21-02-2020-leiterinnen-der-aoef-frauenhaeuser-appellieren-zur-zuruecknahme-der-geplanten-ausschreibung - Der Standard, 19.2.2020: "Die 'Zerschlagung' der Salzburger Frauenhäuser droht" - https://www.derstandard.at/story/2000114718851/die-zerschlagung-der-salzburger-frauenhaeuser-droht - Salzburger Nachrichten, 19.2.2020: " 'Völlig unsensibel': Salzburger Landesrätin erntet heftige Kritik für EU-weite Ausschreibung von Frauenhäusern" - https://www.sn.at/salzburg/politik/voellig-unsensibel-salzburger-landesraetin-erntet-heftige-kritik-fuer-eu-weite-ausschreibung-von-frauenhaeusern-8368106512.983 von 15.000 Unterschriften
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Keine Abschiebung von PflegekraeftenHänderingend wird in ganz Österreich nach qualifiziertem Pflegepersonal gesucht, schon jetzt können ganze Abteilungen neu errichteter Alten- und Pflegeeinrichtungen wegen fehlendem Personal nicht in Betrieb gehen. Nach einer aktuellen Studie des Gesundheitsministeriums werden in den zehn Jahren bis 2030 75.000 zusätzliche Pflegefachkräfte zur Deckung des Bedarfs gebraucht. Angekündigte Veränderungen in der Pflegeausbildung und geplante Werbemaßnahmen seitens der Bundesregierung ändern nichts daran, dass es bereits jetzt einen gravierenden Mangel an Pflegepersonal gibt. Einer der sich derzeit in Tirol als Pflegeassistent ausbilden lässt ist Mohammad Haroon Faqiri (MHF), der im August 2015 vor der Zwangsrekrutierung durch die Taliban aus seinem Heimatland Afghanistan nach Österreich geflohen ist. MHF hat sich seither in Innsbruck hervorragend integriert: www.youtube.com/watch?v=m3-78tlItoA Trotzdem hat das Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2019 den Asylantrag von Mohammad Haroon Faqiri auf allen Ebenen abgelehnt – kein Asyl, keine subsidiärer Schutz, kein humanitäres Bleiberecht. Eine Anwaltskanzlei hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine außerordentliche Revision eingebracht, die einen vorläufigen Abschiebeschutz gewährt. Sollte der VfGH in den nächsten Wochen/Monaten eine negative Entscheidung fällen, wäre MHF akut von Abschiebung nach Afghanistan bedroht. Mohammad Haroon Faqiri ist KEIN Einzelfall. Zahlreiche andere AsylwerberInnen, die bestens integriert seit vier, fünf Jahren in Österreich leben und eine Ausbildung in einem Mangelberuf absolvieren, sind aufgrund der restriktiven Asylpolitik und einer ebensolchen Rechtsprechung akut von Abschiebung bedroht. Im Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) steht als eine zentrale Begründung der Ablehnung des Asylantrags von MHF mit Berufung auf oberstgerichtliche Entscheidungen folgender Satz: „Es überwiegen daher die öffentlichen Interessen an der Aufenthaltsbeendigung, insbesondere das Interesse an der Einhaltung der die Einreise und den Aufenthalt von Fremden regelnden Vorschriften, denen aus der Sicht des Schutzes und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ein hoher Stellenwert zukommt.“. Wir stellen diesem auf Abschottung und unmenschliche Abschiebungen abzielenden „öffentlichen Interesse“ eine Alternative gegenüber. Demnach gibt es ein eindeutiges öffentliches Interesse, wonach alle in Österreich zur Pflegekraft ausgebildeten AsylwerberInnen im Lande bleiben und zur Milderung des Pflegenotstands beitragen können. Daher ersuchen wir die 183 Mitglieder des österreichischen Nationalrats, über Parteigrenzen hinweg, in einer Koalition der Vernunft und Menschlichkeit initiativ zu werden. In Tirol werden die genannten vier Forderungen in ihrer inhaltlichen Ausrichtung bereits von PolitikerInnen aus fünf Parteien (ÖVP, SPÖ, Grüne, Liste Fritz, Neos) unterstützt. Zugleich rufen wir die unabhängigen Medien in Österreich auf, diese Kampagne mit vertiefenden Recherchen zu begleiten. Mit Ihrer Unterschrift unter die vier Forderungen dieser Petition tragen Sie dazu bei, unverantwortliche Abschiebungen zu verhindern und gleichzeitig den Pflegenotstand zu lindern. Jede Unterschrift trägt dazu bei, dass sich eine Koalition der Vernunft und Menschlichkeit durchsetzt. Hier ausgewählte LINKS zum Thema: Pflegestudie: https://orf.at/stories/3151064/ Der Fall MHF: https://www.tt.com/artikel/16604746/jungem-afghanen-droht-abschiebung-waere-voellig-unverstaendlich https://tirol.orf.at/stories/3033334/ https://www.tt.com/artikel/16627678/pflegehelfer-vor-abschiebung-ak-praesident-kritisiert-falschen-weg https://www.tt.com/artikel/30716930/tiroler-landesraetin-fischer-fordert-endlich-gruene-handschrift-in-bundesregierung https://www.tt.com/artikel/16634918/drohende-abschiebungen-sorgen-in-tirol-fuer-debatte NGOs im Flüchtlingsbereich: https://www.aktionbleiberecht.de/ http://www.asyl.at/ http://www.asyl-in-not.org/ https://fluechtlingsdienst.diakonie.at/ http://www.fluchtpunkt.org/ http://no-racism.net/ https://plattform-bleiberecht.at/ http://www.plattform-rechtsberatung.at/ http://www.deserteursberatung.at/ http://www.sosmitmensch.at/ Initiator*in der Petition ist das Unterstützungskomitee für "MHF soll bleiben. Keine Abschiebung nach Afghanistan." Namentlich: Hannes Schlosser, Magdalena Melcher und Iris Teyml4.225 von 5.000 Unterschriften
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Schützt den Rechtsstaat!Seit Jahresbeginn gibt es eine neue Bundesregierung mit einem neuen Regierungsprogramm . Die Forderungen aus unserer Petition "Rettet die Justiz" sind damit aber nicht erfüllt. Die Debatten um die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und die Präventivhaft haben gezeigt, dass der Austritt der FPÖ aus der Bundesregierung allein noch nicht genügt, um alle Bedenken in Bezug auf die Achtung rechtsstaatlicher Prinzipien und insbesondere der Unabhängigkeit der Justiz auszuräumen. Das aktuelle Regierungsprogramm verspricht zwar eine bessere Ausstattung der Justiz, nennt aber keine Zahlen und überlässt diese den jetzt laufenden Budgetverhandlungen. Diese Zahlen liegen aber seit dem Wahrnehmungsbericht des Justizministers der Übergangsregierung auf dem Tisch. Vor diesem Hintergrund starten wir eine neuerliche Petition, deren Forderungen auf die aktuelle Situation zugespitzt wurden. Die ausführlicheren Forderungen der Petition "Rettet die Justiz" bleiben weiter aufrecht. Maria Berger und Oliver Scheiber10.449 von 15.000 UnterschriftenGestartet von Maria Berger und Oliver Scheiber
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Betreuungsunterhalt jetzt!Im Regierungsprogramm findet sich die Zielsetzung wieder das Familienrecht weiterentwickeln und den aktuellen gesellschaftlichen Lebensrealitäten anpassen zu wollen. Diese Lebensrealitäten sehen in Österreich so aus, dass im Jahr 2018 laut Statistik Austria rund 40% aller Kinder unehelich geboren wurden und rund 12% aller Kinder in Einelternhaushalten leben von welchen knapp Dreiviertel aus einem weiblichen alleinerziehenden Elternteil bestehen. Darüber hinaus sind rund 52% aller Kinder von 0 bis 14 Jahren aus Einelternhaushalten armuts- und ausgrenzungefährdet. Während bei geschiedenen Einelternfamilien der betreuende Elternteil einen rechtlichen Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt hat – und damit finanzielle Einbußen, die aus den Kinderbetreuungspflichten resultieren, (zumindest teilweise) kompensieren kann – ist das bei nicht verheirateten, getrennt lebenden Elternteilen leider nicht der Fall. Ein modernes, den tatsächlichen Lebensumständen angepasstes Unterhaltsrecht soll aber unabhängig vom Zivilstand der Eltern gestaltet sein! Besonders für alleinerziehende Elternteile ist es meist eine sehr große Herausforderung, ein ausreichendes Erwerbseinkommen mit Kinderbetreuungspflichten zu vereinbaren. Der Betreuungsunterhalt soll dafür sorgen, dass die finanziellen Folgen, die sich aus der persönlichen Kinderbetreuung durch einen Elternteil ergeben, unabhängig vom Zivilstand der Eltern gemeinsam getragen werden!109 von 200 Unterschriften
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Wiener SchulSozialarbeit zurück in die Bildungsdirektion !Mit der Abschaffung der Wiener SchulSozialarbeit im Sommer 2019 wurden sowohl Kindern und Lehrkräften als auch deren Erziehungsberechtigten und außerschulischen Institutionen wertvolle Ressourcen ersatzlos genommen. Weder das seit April dieses Jahres installierte Schulkooperationsteam der MA11, die bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft installierte Lehrer-Hotline noch die Sozialarbeiter*innen des Bundes können diesen Verlust kompensieren. Sozialarbeit versteht sich als Profession des Miteinanders, weshalb sie die vorher genannten Ressourcen dankend und wertschätzend annimmt. Jedoch entgegen der Forderung nach mehr Support im Bildungsbereich wurden die Wiener SchulSozialarbeiter*innen nach 10jähriger Tätigkeit im Rahmen einer kurzfristig einberufenen Dienstbesprechung mit der sofortigen Beendigung ihrer Tätigkeit konfrontiert, was -unabhängig von der persönlichen Betroffenheit - weitreichende Folgen für die betroffenen Kinder und deren soziale Umfelder und die Schulen als solche nach sich zieht. Der internationale Tag der Kinderrechte jährte sich am 20. November 2019 zum 30. Mal. "Kinderrechte sind ein Auftrag für uns alle: Wien ist seit langem Stadt der Kinderrechte und setzt die UN-Konvention in unterschiedlichsten Bereichen um. Daran sind viele Abteilungen der Stadt aktiv beteiligt." (Jürgen Czernohorsky) Mit Mittwoch, den 26. Juni 2019 bzw. mit Beginn des Schuljahres 2019/20 wurden auf Grund Ihrer Entscheidung Wiens Pflichtschulkindern u.a. um ihr - Recht gehört zu werden sowie um die Rechte auf - Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung - Fürsorge und Schutz vor allen Arten von Gewalt - Information und freie Meinungsäußerung - Schutz von Minderheiten beraubt indem man ihnen die Möglichkeit genommen hat, sich rasch und niederschwellig an eine/n Wiener SchulSozialarbeiter*in zu wenden, wie es in den vorherigen 10 Jahren mit Erfolg möglich gewesen ist! Schulsozialarbeit muss selbstverständlich vorerst in sogenannten Brennpunktschulen forciert werden, da in einer Schule weder Lehrkörper noch Schüler*innen gefährdet sein dürfen. Grundsätzlich aber haben alle Schüler*innen in Wien das Recht auf die Inanspruchnahme von SchulSozialarbeit, da sich das Angebot der Wiener SchulSozialarbeit nachweislich auch im späteren Leben auswirkt und somit Folgekosten und Probleme in unserer Gesellschaft verringert. "Schulsozialarbeit ist ein dauerhaft an einer Schule integriertes niederschwelliges Unterstützungsangebot, das Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrem Entwicklungsprozess bei einer gelingenden Lebensbewältigung professionell begleitet. Dafür kooperiert sie mit Lehrkräften, Erziehungsberechtigten sowie weiteren sozialen und bildungsbezogenen Einrichtungen und fungiert als Schnittstelle zu den außerschulischen Lebenswelten. Durch kontinuierliche Beziehungsangebote an die Zielgruppen können Problemstellungen bereits im Vorfeld erkannt und Unterstützung in einem möglichst frühen Stadium gewährleistet werden. Handlungsleitend dafür sind insbesondere Beziehungsorientierung, niederschwellige Erreichbarkeit, Freiwilligkeit, Ressourcen- und Systemorientierung. Die Förderung der Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen, gerade zur Stärkung der individuellen Bewältigungsstrategien und der persönlichen Bildungsperspektiven, steht neben dem Abbau von Benachteiligungen im Vordergrund. Basierend auf den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention zielt Schulsozialarbeit darauf ab, die Lebens-, Bildungs- und Entwicklungsbedingungen und -chancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Mit den Methoden der Sozialen Arbeit – dazu zählen Beratung bzw. Einzelfallhilfe, Präventionsarbeit, (Krisen)Intervention, soziale Gruppenarbeit, Gemeinwesen- und sozialraumorientierte Arbeit inkl. Vernetzung, nach gender- und diversitätssensiblen Ansätzen – setzt sie Angebote im primär-, sekundär- und tertiärpräventiven Bereich." (https://ogsa.at/wp-content/uploads/2018/11/2018_10_24_Definition_Schulsozialarbeit-OGSA.pdf)1.509 von 2.000 Unterschriften
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Rettet das Donaufeld - Wir wollen einen Park!Liebe WienerInnen, fändet ihr es auch so wie ich schade, dass das Donaufeld zugebaut werden soll und nur ein kleiner Grünstreifen übrigbleibt? Dann unterstützt mich bitte bei meiner Petition SOS - Rettet das Donaufeld! Wir wollen einen Park! Ich habe in mir lange genug die Gedanken reifen lassen, was man aus dem Donaufeld alles machen könnte. Einen schönen Park für Jung und Alt mit viel Erholungsraum für uns ALLE Wienerinnen und Wiener! Mit vereinten Kräften werden wir es schaffen das Donaufeld in einen Wohlfühlort für Jung und Alt zu machen!1.658 von 2.000 Unterschriften
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#freemülkiye – Sofortige Aufhebung des Ausreiseverbots für die Österreicherin Mülkiye Laçin!Mülkiye Laçins Ausreiseverbot ist in mehrfacher Weise existenzbedrohend und emotional belastend. Je länger ihr erzwungener Aufenthalt in der Türkei andauert, desto gravierender sind die Folgen, die Mülkiye Laçins sozio-ökonomische Lebensgrundlage in Österreich zerstören. Ihren Beruf als Freizeitpädagogin kann sie derzeit nicht ausüben. Ohne langfristig abgesichertes Einkommen wird sie in Zukunft Lebenserhaltungskosten wie Miete, Strom, Gas u.v.m. sowie die anfallenden Anwaltskosten nicht mehr tragen können. Das Ausreiseverbot kann für Mülkiye Laçin den finanziellen Ruin und Obdachlosigkeit bedeuten. Diese Tatsachen machen uns große Sorgen. Bislang gibt es noch keine schriftliche Anklage oder konkrete Informationen über die Gründe des Ausreiseverbots. Während der Verhöre wurde die Festnahme mit willkürlichen Vorwürfen gerechtfertigt. Mülkiye Laçin wurde vorgehalten, dass sie am 1. Mai 2016 in Wien ihre Redefreiheit genutzt, auf die Missstände in den kurdischen Gebieten in der Türkei hingewiesen sowie kurdische Lieder auf Social Media geteilt und „Biji Newroz“ (kurdisch: „Hoch lebe das Neujahrsfest“) gepostet habe. Handlungen, die in der Türkei bereits als „terrorverdächtig“ eingestuft werden – ein trauriger Alltag für jene, die in politischer Opposition zur regierenden AKP und des türkischen Präsidenten Erdogan stehen. Deshalb fordern wir die sofortige Aufhebung des Ausreiseverbots für Mülkiye Laçins! Weitere und aktuelle Infos zu #freemülkiye finden Sie unter den folgenden Links: https://www.facebook.com/freemuelkiye/ https://freemuelkiye.wordpress.com/3.158 von 4.000 Unterschriften
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Bleiberecht für Salim TajikBleiberecht für Salim Tajik! Salim Tajik soll in den nächsten Wochen nach fast fünfjährigem Aufenthalt in Österreich nach Afghanistan abgeschoben werden. Der negative Bescheid des Bundesverwaltungsgerichtes würde für Salim Verfolgung und Folter bedeuten. Salims Familie hat das Bürgerkriegsland verlassen, als er noch ein Kleinkind war, und lebt seither im Iran ohne staatliche Anerkennung. In Afghanistan hat er weder Verwandte noch Freunde. In Österreich hat Salim die B1-Prüfung und den Pflichtschulabschluss gemacht und spricht gut Deutsch. Mit einer Aufenthaltsberechtigung hätte er fixe Zusagen für einen Arbeitsplatz als Installateur. Seit seiner Ankunft 2015 übt Salim ohne Unterbrechung gemeinnützige und ehrenamtliche Tätigkeiten im sozialen Bereich aus. Zahlreiche Empfehlungsschreiben beweisen, dass er ein freundlicher, verlässlicher und hilfreicher Arbeiter ist und sich bestens integriert hat. Er ist für viele Mitmenschen ein wertvoller Freund geworden. Salim ist Mitglied beim Boxring Innsbruck, war zweimal Tiroler Meister im Leichtgewicht und 2018 österreichischer Vizestaatsmeister im Bantamgewicht. Dafür wurde er im Rahmen der Tiroler Sportlergala ausgezeichnet. Da der Behördenweg bis jetzt nicht dazu geführt hat, Salims Recht auf ein Leben in Würde zu schützen, bleibt als letzte Hoffnung die Öffentlichkeit. Mit Ihrer Unterschrift helfen Sie mit, das Gericht vielleicht doch noch davon zu überzeugen, dass dieser Mann nach allem, was er sich in Österreich erarbeitet hat, nicht in eine unsichere Zukunft abgeschoben wird. Dies wäre nicht nur menschenverachtend, sondern auch unternehmerfeindlich! Mit der Bitte um Unterstützung dieser Petition, verbleibt mit freundlichen Grüßen Helmut Schuler, Lehrer und Freund von Salim3.113 von 4.000 UnterschriftenGestartet von Helmut Schuler
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Stopp dem gesundheits- und klimaschädigenden Flugverkehr!Ich starte die Petition und bitte um deren Unterzeichnung, weil auch in anderen Bezirken (z.B. 1050/1100/1120/1130/1140/1150/1160/1230 Wien) kein Mensch über Tage und Wochen völlig ungeschützt nachfolgender Situation ausgesetzt sein darf: * Flugzeiten mit täglich bis zu 14 Stunden Lärmbelastung (7 Uhr bis 21 Uhr) * Flugintervalle von ca. 2 Minuten * Luftverschmutzung/drastische Verschlechterung der Luftqualität * leben bei geschlossenen Fenstern, auch bei Schönwetter/extremer Hitze * Nutzung der Wohnung/Balkon/Garten wegen Lärm/Verschlechterung der Luftqualität teils nicht mehr möglich Die Belastungssituation einzelner Menschen ist natürlich in die Gesamtsituation der Klimakrise eingebettet. Wenn insbesondere der Billigflugverkehr innerhalb Europas zunimmt (z.B. mit €130,00 von Wien nach Amsterdam) und die vielen Privatjets z.B. gerne an die Cote d'Azur fliegen, dann ist die Ignoranz gegenüber der Klimakrise erschreckend. Kämpfen wir gemeinsam für unsere Gesundheit, unser Lebensumfeld und gegen die Klimakrise! Danke! Anneliese Erdemgil-Brandstätter720 von 800 UnterschriftenGestartet von anneliese erdemgil-brandstaetter
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Für objektive Bewertungskriterien der FahrtauglichkeitDas Lenken von Fahrzeugen in einem durch psychotrope Substanzen beeinträchtigten Zustand gefährdet die Verkehrssicherheit massiv, egal ob durch Alkohol, „Suchtgift“ oder Kombinationen beider. Für eine unterschiedliche Behandlung einer Beeinträchtigung durch Suchtgift und einer Beeinträchtigung durch Alkohol besteht kein Anlass. Gerade vor diesem Hintergrund sollte klar zwischen dem strafrechtlichen Verfolgungsinteresse und erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit getrennt werden. In der Praxis sind beim behördlichen Umgang mit Personen, die im Verdacht stehen, ein Fahrzeug in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand in Betrieb genommen oder gelenkt zu haben, leider gravierende rechtsstaatliche Defizite festzustellen. Wie der ÖAMTC in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden sollte (32. StVO-Novelle), festhält, besteht bereits jetzt die Berechtigung zur Abnahme des Führerscheines bei bloßem Verdacht auf eine durch Suchtgift hervorgerufene Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit. Durch das Fehlen von Grenzwerten bei Cannabiskonsum (im Gegensatz zu Alkoholkonsum) und das Verhängen unverhältnismäßig hoher Strafen, scheint Drogenpolitik auf Kosten von akut nicht beeinträchtigten Verkehrsteilnehmern statt zu finden. In einer Stellungnahme der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) zum Entwurf der 32. StVO heißt es: „Es ist zu befürchten, dass Lenkerinnen und Lenker bzw. Patientinnen und Patienten hier z.B. im Rahmen eines Planquadrats ungerechtfertigt kriminalisiert und unter Generalverdacht gestellt werden.“ Während der Verdacht einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch Alkohol durch die Exekutive problemlos mit Atemalkoholtests geklärt werden kann, ist das Prozedere bei der Abklärung des Verdachts des Suchtgifteinflusses aufwändig und fehleranfällig. Weitere Infos in der Resolution des Panels „Verkehrssicherheit und Rechtslage“ (Cultiva 2018) Wien, 19. Oktober 2018: http://hanfkongress.at/images/PDF/resolution_cultiva2018_final.pdf Artikel zum Thema auf derstandard.at vom 21. Oktober 2019: https://www.derstandard.at/story/2000110154745/besucher-der-hanfmesse-kritisieren-schikane-durch-die-polizei #cultivateyourrights558 von 600 Unterschriften
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