• Schützt den Rechtsstaat!
    Seit Jahresbeginn gibt es eine neue Bundesregierung mit einem neuen Regierungsprogramm . Die Forderungen aus unserer Petition "Rettet die Justiz" sind damit aber nicht erfüllt. Die Debatten um die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und die Präventivhaft haben gezeigt, dass der Austritt der FPÖ aus der Bundesregierung allein noch nicht genügt, um alle Bedenken in Bezug auf die Achtung rechtsstaatlicher Prinzipien und insbesondere der Unabhängigkeit der Justiz auszuräumen. Das aktuelle Regierungsprogramm verspricht zwar eine bessere Ausstattung der Justiz, nennt aber keine Zahlen und überlässt diese den jetzt laufenden Budgetverhandlungen. Diese Zahlen liegen aber seit dem Wahrnehmungsbericht des Justizministers der Übergangsregierung auf dem Tisch. Vor diesem Hintergrund starten wir eine neuerliche Petition, deren Forderungen auf die aktuelle Situation zugespitzt wurden. Die ausführlicheren Forderungen der Petition "Rettet die Justiz" bleiben weiter aufrecht. Maria Berger und Oliver Scheiber
    10.449 von 15.000 Unterschriften
    Gestartet von Maria Berger und Oliver Scheiber
  • Betreuungsunterhalt jetzt!
    Im Regierungsprogramm findet sich die Zielsetzung wieder das Familienrecht weiterentwickeln und den aktuellen gesellschaftlichen Lebensrealitäten anpassen zu wollen. Diese Lebensrealitäten sehen in Österreich so aus, dass im Jahr 2018 laut Statistik Austria rund 40% aller Kinder unehelich geboren wurden und rund 12% aller Kinder in Einelternhaushalten leben von welchen knapp Dreiviertel aus einem weiblichen alleinerziehenden Elternteil bestehen. Darüber hinaus sind rund 52% aller Kinder von 0 bis 14 Jahren aus Einelternhaushalten armuts- und ausgrenzungefährdet. Während bei geschiedenen Einelternfamilien der betreuende Elternteil einen rechtlichen Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt hat – und damit finanzielle Einbußen, die aus den Kinderbetreuungspflichten resultieren, (zumindest teilweise) kompensieren kann – ist das bei nicht verheirateten, getrennt lebenden Elternteilen leider nicht der Fall. Ein modernes, den tatsächlichen Lebensumständen angepasstes Unterhaltsrecht soll aber unabhängig vom Zivilstand der Eltern gestaltet sein! Besonders für alleinerziehende Elternteile ist es meist eine sehr große Herausforderung, ein ausreichendes Erwerbseinkommen mit Kinderbetreuungspflichten zu vereinbaren. Der Betreuungsunterhalt soll dafür sorgen, dass die finanziellen Folgen, die sich aus der persönlichen Kinderbetreuung durch einen Elternteil ergeben, unabhängig vom Zivilstand der Eltern gemeinsam getragen werden!
    109 von 200 Unterschriften
  • Wiener SchulSozialarbeit zurück in die Bildungsdirektion !
    Mit der Abschaffung der Wiener SchulSozialarbeit im Sommer 2019 wurden sowohl Kindern und Lehrkräften als auch deren Erziehungsberechtigten und außerschulischen Institutionen wertvolle Ressourcen ersatzlos genommen. Weder das seit April dieses Jahres installierte Schulkooperationsteam der MA11, die bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft installierte Lehrer-Hotline noch die Sozialarbeiter*innen des Bundes können diesen Verlust kompensieren. Sozialarbeit versteht sich als Profession des Miteinanders, weshalb sie die vorher genannten Ressourcen dankend und wertschätzend annimmt. Jedoch entgegen der Forderung nach mehr Support im Bildungsbereich wurden die Wiener SchulSozialarbeiter*innen nach 10jähriger Tätigkeit im Rahmen einer kurzfristig einberufenen Dienstbesprechung mit der sofortigen Beendigung ihrer Tätigkeit konfrontiert, was -unabhängig von der persönlichen Betroffenheit - weitreichende Folgen für die betroffenen Kinder und deren soziale Umfelder und die Schulen als solche nach sich zieht. Der internationale Tag der Kinderrechte jährte sich am 20. November 2019 zum 30. Mal. "Kinderrechte sind ein Auftrag für uns alle: Wien ist seit langem Stadt der Kinderrechte und setzt die UN-Konvention in unterschiedlichsten Bereichen um. Daran sind viele Abteilungen der Stadt aktiv beteiligt." (Jürgen Czernohorsky) Mit Mittwoch, den 26. Juni 2019 bzw. mit Beginn des Schuljahres 2019/20 wurden auf Grund Ihrer Entscheidung Wiens Pflichtschulkindern u.a. um ihr - Recht gehört zu werden sowie um die Rechte auf - Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung - Fürsorge und Schutz vor allen Arten von Gewalt - Information und freie Meinungsäußerung - Schutz von Minderheiten beraubt indem man ihnen die Möglichkeit genommen hat, sich rasch und niederschwellig an eine/n Wiener SchulSozialarbeiter*in zu wenden, wie es in den vorherigen 10 Jahren mit Erfolg möglich gewesen ist! Schulsozialarbeit muss selbstverständlich vorerst in sogenannten Brennpunktschulen forciert werden, da in einer Schule weder Lehrkörper noch Schüler*innen gefährdet sein dürfen. Grundsätzlich aber haben alle Schüler*innen in Wien das Recht auf die Inanspruchnahme von SchulSozialarbeit, da sich das Angebot der Wiener SchulSozialarbeit nachweislich auch im späteren Leben auswirkt und somit Folgekosten und Probleme in unserer Gesellschaft verringert. "Schulsozialarbeit ist ein dauerhaft an einer Schule integriertes niederschwelliges Unterstützungsangebot, das Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrem Entwicklungsprozess bei einer gelingenden Lebensbewältigung professionell begleitet. Dafür kooperiert sie mit Lehrkräften, Erziehungsberechtigten sowie weiteren sozialen und bildungsbezogenen Einrichtungen und fungiert als Schnittstelle zu den außerschulischen Lebenswelten. Durch kontinuierliche Beziehungsangebote an die Zielgruppen können Problemstellungen bereits im Vorfeld erkannt und Unterstützung in einem möglichst frühen Stadium gewährleistet werden. Handlungsleitend dafür sind insbesondere Beziehungsorientierung, niederschwellige Erreichbarkeit, Freiwilligkeit, Ressourcen- und Systemorientierung. Die Förderung der Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen, gerade zur Stärkung der individuellen Bewältigungsstrategien und der persönlichen Bildungsperspektiven, steht neben dem Abbau von Benachteiligungen im Vordergrund. Basierend auf den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention zielt Schulsozialarbeit darauf ab, die Lebens-, Bildungs- und Entwicklungsbedingungen und -chancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Mit den Methoden der Sozialen Arbeit – dazu zählen Beratung bzw. Einzelfallhilfe, Präventionsarbeit, (Krisen)Intervention, soziale Gruppenarbeit, Gemeinwesen- und sozialraumorientierte Arbeit inkl. Vernetzung, nach gender- und diversitätssensiblen Ansätzen – setzt sie Angebote im primär-, sekundär- und tertiärpräventiven Bereich." (https://ogsa.at/wp-content/uploads/2018/11/2018_10_24_Definition_Schulsozialarbeit-OGSA.pdf)
    1.509 von 2.000 Unterschriften
  • Rettet das Donaufeld - Wir wollen einen Park!
    Liebe WienerInnen, fändet ihr es auch so wie ich schade, dass das Donaufeld zugebaut werden soll und nur ein kleiner Grünstreifen übrigbleibt? Dann unterstützt mich bitte bei meiner Petition SOS - Rettet das Donaufeld! Wir wollen einen Park! Ich habe in mir lange genug die Gedanken reifen lassen, was man aus dem Donaufeld alles machen könnte. Einen schönen Park für Jung und Alt mit viel Erholungsraum für uns ALLE Wienerinnen und Wiener! Mit vereinten Kräften werden wir es schaffen das Donaufeld in einen Wohlfühlort für Jung und Alt zu machen!
    1.652 von 2.000 Unterschriften
    Gestartet von Zdenek Pavelka
  • #freemülkiye – Sofortige Aufhebung des Ausreiseverbots für die Österreicherin Mülkiye Laçin!
    Mülkiye Laçins Ausreiseverbot ist in mehrfacher Weise existenzbedrohend und emotional belastend. Je länger ihr erzwungener Aufenthalt in der Türkei andauert, desto gravierender sind die Folgen, die Mülkiye Laçins sozio-ökonomische Lebensgrundlage in Österreich zerstören. Ihren Beruf als Freizeitpädagogin kann sie derzeit nicht ausüben. Ohne langfristig abgesichertes Einkommen wird sie in Zukunft Lebenserhaltungskosten wie Miete, Strom, Gas u.v.m. sowie die anfallenden Anwaltskosten nicht mehr tragen können. Das Ausreiseverbot kann für Mülkiye Laçin den finanziellen Ruin und Obdachlosigkeit bedeuten. Diese Tatsachen machen uns große Sorgen. Bislang gibt es noch keine schriftliche Anklage oder konkrete Informationen über die Gründe des Ausreiseverbots. Während der Verhöre wurde die Festnahme mit willkürlichen Vorwürfen gerechtfertigt. Mülkiye Laçin wurde vorgehalten, dass sie am 1. Mai 2016 in Wien ihre Redefreiheit genutzt, auf die Missstände in den kurdischen Gebieten in der Türkei hingewiesen sowie kurdische Lieder auf Social Media geteilt und „Biji Newroz“ (kurdisch: „Hoch lebe das Neujahrsfest“) gepostet habe. Handlungen, die in der Türkei bereits als „terrorverdächtig“ eingestuft werden – ein trauriger Alltag für jene, die in politischer Opposition zur regierenden AKP und des türkischen Präsidenten Erdogan stehen. Deshalb fordern wir die sofortige Aufhebung des Ausreiseverbots für Mülkiye Laçins! Weitere und aktuelle Infos zu #freemülkiye finden Sie unter den folgenden Links: https://www.facebook.com/freemuelkiye/ https://freemuelkiye.wordpress.com/
    3.158 von 4.000 Unterschriften
  • Bleiberecht für Salim Tajik
    Bleiberecht für Salim Tajik! Salim Tajik soll in den nächsten Wochen nach fast fünfjährigem Aufenthalt in Österreich nach Afghanistan abgeschoben werden. Der negative Bescheid des Bundesverwaltungsgerichtes würde für Salim Verfolgung und Folter bedeuten. Salims Familie hat das Bürgerkriegsland verlassen, als er noch ein Kleinkind war, und lebt seither im Iran ohne staatliche Anerkennung. In Afghanistan hat er weder Verwandte noch Freunde. In Österreich hat Salim die B1-Prüfung und den Pflichtschulabschluss gemacht und spricht gut Deutsch. Mit einer Aufenthaltsberechtigung hätte er fixe Zusagen für einen Arbeitsplatz als Installateur. Seit seiner Ankunft 2015 übt Salim ohne Unterbrechung gemeinnützige und ehrenamtliche Tätigkeiten im sozialen Bereich aus. Zahlreiche Empfehlungsschreiben beweisen, dass er ein freundlicher, verlässlicher und hilfreicher Arbeiter ist und sich bestens integriert hat. Er ist für viele Mitmenschen ein wertvoller Freund geworden. Salim ist Mitglied beim Boxring Innsbruck, war zweimal Tiroler Meister im Leichtgewicht und 2018 österreichischer Vizestaatsmeister im Bantamgewicht. Dafür wurde er im Rahmen der Tiroler Sportlergala ausgezeichnet. Da der Behördenweg bis jetzt nicht dazu geführt hat, Salims Recht auf ein Leben in Würde zu schützen, bleibt als letzte Hoffnung die Öffentlichkeit. Mit Ihrer Unterschrift helfen Sie mit, das Gericht vielleicht doch noch davon zu überzeugen, dass dieser Mann nach allem, was er sich in Österreich erarbeitet hat, nicht in eine unsichere Zukunft abgeschoben wird. Dies wäre nicht nur menschenverachtend, sondern auch unternehmerfeindlich! Mit der Bitte um Unterstützung dieser Petition, verbleibt mit freundlichen Grüßen Helmut Schuler, Lehrer und Freund von Salim
    3.113 von 4.000 Unterschriften
    Gestartet von Helmut Schuler
  • Stopp dem gesundheits- und klimaschädigenden Flugverkehr!
    Ich starte die Petition und bitte um deren Unterzeichnung, weil auch in anderen Bezirken (z.B. 1050/1100/1120/1130/1140/1150/1160/1230 Wien) kein Mensch über Tage und Wochen völlig ungeschützt nachfolgender Situation ausgesetzt sein darf: * Flugzeiten mit täglich bis zu 14 Stunden Lärmbelastung (7 Uhr bis 21 Uhr) * Flugintervalle von ca. 2 Minuten * Luftverschmutzung/drastische Verschlechterung der Luftqualität * leben bei geschlossenen Fenstern, auch bei Schönwetter/extremer Hitze * Nutzung der Wohnung/Balkon/Garten wegen Lärm/Verschlechterung der Luftqualität teils nicht mehr möglich Die Belastungssituation einzelner Menschen ist natürlich in die Gesamtsituation der Klimakrise eingebettet. Wenn insbesondere der Billigflugverkehr innerhalb Europas zunimmt (z.B. mit €130,00 von Wien nach Amsterdam) und die vielen Privatjets z.B. gerne an die Cote d'Azur fliegen, dann ist die Ignoranz gegenüber der Klimakrise erschreckend. Kämpfen wir gemeinsam für unsere Gesundheit, unser Lebensumfeld und gegen die Klimakrise! Danke! Anneliese Erdemgil-Brandstätter
    621 von 800 Unterschriften
    Gestartet von anneliese erdemgil-brandstaetter
  • Für objektive Bewertungskriterien der Fahrtauglichkeit
    Das Lenken von Fahrzeugen in einem durch psychotrope Substanzen beeinträchtigten Zustand gefährdet die Verkehrssicherheit massiv, egal ob durch Alkohol, „Suchtgift“ oder Kombinationen beider. Für eine unterschiedliche Behandlung einer Beeinträchtigung durch Suchtgift und einer Beeinträchtigung durch Alkohol besteht kein Anlass. Gerade vor diesem Hintergrund sollte klar zwischen dem strafrechtlichen Verfolgungsinteresse und erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit getrennt werden. In der Praxis sind beim behördlichen Umgang mit Personen, die im Verdacht stehen, ein Fahrzeug in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand in Betrieb genommen oder gelenkt zu haben, leider gravierende rechtsstaatliche Defizite festzustellen. Wie der ÖAMTC in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden sollte (32. StVO-Novelle), festhält, besteht bereits jetzt die Berechtigung zur Abnahme des Führerscheines bei bloßem Verdacht auf eine durch Suchtgift hervorgerufene Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit. Durch das Fehlen von Grenzwerten bei Cannabiskonsum (im Gegensatz zu Alkoholkonsum) und das Verhängen unverhältnismäßig hoher Strafen, scheint Drogenpolitik auf Kosten von akut nicht beeinträchtigten Verkehrsteilnehmern statt zu finden. In einer Stellungnahme der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) zum Entwurf der 32. StVO heißt es: „Es ist zu befürchten, dass Lenkerinnen und Lenker bzw. Patientinnen und Patienten hier z.B. im Rahmen eines Planquadrats ungerechtfertigt kriminalisiert und unter Generalverdacht gestellt werden.“ Während der Verdacht einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch Alkohol durch die Exekutive problemlos mit Atemalkoholtests geklärt werden kann, ist das Prozedere bei der Abklärung des Verdachts des Suchtgifteinflusses aufwändig und fehleranfällig. Weitere Infos in der Resolution des Panels „Verkehrssicherheit und Rechtslage“ (Cultiva 2018) Wien, 19. Oktober 2018: http://hanfkongress.at/images/PDF/resolution_cultiva2018_final.pdf Artikel zum Thema auf derstandard.at vom 21. Oktober 2019: https://www.derstandard.at/story/2000110154745/besucher-der-hanfmesse-kritisieren-schikane-durch-die-polizei #cultivateyourrights
    558 von 600 Unterschriften
  • Setzen Sie sich für eine Flugverbotszone über Nord-Ost Syrien/Rojava ein!
    Eine Flugverbotszone wäre eine unmittelbare Reaktion, die Türkei müsste die Bombardierung gegen zivile Ziele einstellen. Erstmals wurde eine Flugverbotszone 1991 nach dem zweiten Golfkrieg über dem Irak errichtet. Zunächst wurde der Luftraum im Norden des Landes für irakische Maschinen gesperrt, um die dort lebende Bevölkerung vor der irakischen Armee zu schützen. 1992 wurde eine zweite Flugverbotszone zum Schutz der schiitischen Bevölkerung im Süden des Landes errichtet. Mehr Infos: https://adoptrevolution.org/die-militaerische-offensive-der-tuerkei/ https://orf.at/stories/3140495/
    10.013 von 15.000 Unterschriften
  • Lieferkettengesetz gegen tödliche Geschäfte
    In Pakistan brannte eine Textilfabrik ab. Vergitterte Fenster, defekte Feuerlöscher und Notausgänge, die ins Nichts führten, wurden zur tödlichen Falle. Mehr als 250 Menschen litten unter Qualen und starben. Der Hauptkunde der Fabrik? Das Textilunternehmen KiK. In Südafrika wurden vor einer Platin-Mine 34 Arbeiter*innen erschossen. Sie streikten für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen. Was macht BASF? Weiterhin gute Geschäfte mit dem Betreiber der Mine, um Abgaskatalysatoren für die deutsche Autoindustrie zu beschichten. Und in Ecuador, wo Supermärkte wie Lidl Bananen anbauen lassen, erkranken Arbeiter*innen auf Plantagen verstärkt an Asthma und Krebs. Diese Schreckens-Meldungen haben etwas gemeinsam: Unternehmen verstoßen in ihren weltweiten Geschäften gegen grundlegende Menschenrechte. Sie machen tödliche Geschäfte und heimsen gewissenlos Gewinne ein – während sie ungestraft davonkommen. So darf das nicht weitergehen! Wir wollen Fashion ohne Victims, Autos, bei denen der Schutz von Arbeitsbedingungen nicht auf der Strecke bleibt und Obst, das ohne Gift der Gewissenlosigkeit angebaut wird. Österreichische Unternehmen müssen endlich Verantwortung übernehmen. Auch österreichische Unternehmen verstoßen in ihren globalen Geschäften immer wieder gegen grundlegende Menschenrechte und schädigen die Umwelt – ohne dass sie dafür Konsequenzen befürchten müssen. Und Betroffene von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden haben bisher kaum eine Möglichkeit, vor österreichischen Gerichten Schadensersatz einzuklagen. Die Bundesregierung setzt bislang darauf, dass sich Unternehmen freiwillig an die Menschenrechte halten. Doch freiwillige Initiativen der Wirtschaft haben bisher nicht dazu geführt, dass Menschenrechtsverstöße und Umweltzerstörung beendet werden. Zum Beispiel hat die Schokoladenindustrie schon vor 18 Jahren versprochen, die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu beenden. Dennoch arbeiten immer noch rund 2 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen im Kakaoanbau in Westafrika. In den Kobaltminen im Kongo arbeiten Kinder und Erwachsene unter denkbar schlechtesten Umständen für unsere Handys. Wir fordern deshalb von der österreichischen Bundesregierung, endlich einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, mit dem Unternehmen dazu verpflichtet werden, sich an Menschenrechte und Umweltstandards zu halten. Ein wirksames Lieferkettengesetz muss mindestens die folgenden Elemente umfassen: Unternehmen müssen dazu verpflichtet werden, menschenrechtliche Risiken in ihren Lieferketten zu analysieren und diesen vorzubeugen, sowie transparent darüber zu berichten. Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, müssen dafür haften. Geschädigte müssen vor österreichischen Gerichten ihre Rechte einklagen können. Außerdem soll auf EU Ebene eine europaweite Regelung angestrebt werden. Andere Länder machen bereits vor, wie es geht: In Frankreich wurde vor zwei Jahren ein Gesetz verabschiedet, welches die Sorgfaltspflichten großer französischer Unternehmen regelt. Auch in den Niederlanden gibt es seit Mai 2019 ein Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, Kinderarbeit in ihren Lieferketten zu verhindern. Diese Beispiele zeigen: Ein Lieferkettengesetz ist machbar, wenn der politische Wille da ist! Auch in Wirtschaftskreisen wächst die Zustimmung zu gesetzlicher Unternehmensverantwortung. Tchibo, Daimler und KiK etwa befürworten verbindliche Regelungen für Unternehmen. Nutzen Sie dieses Momentum und unterzeichnen Sie jetzt diese Petition! Fordern Sie die/den zukünftigen Bundeskanzler/in auf, endlich ein Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen.
    115 von 200 Unterschriften
  • Zukunftssicherung der Begleitung von Menschen mit Behinderung in Niederösterreich
    Die gesetzlichen Grundlagen die die Begleitung von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in Niederösterreich regeln entsprechen auf Grund ihres Alters in keiner Weise der UN-Behindertenrechftskonvention und Niederösterreich benötigt dringend ein modernes der heutigen Zeit entsprechendes Teilhabegesetz. Eltern und Angehörige von Menschen mit intellektuellen und mehrfachen Behinderungen wünschen sich mehr Aufmerksamkeit von den Verantwortungsträgern im Land. Wir wünschen uns Gesetze und Richtlinien, die eine maßgeschneiderte und individuelle Begleitung von Menschen mit intellektuellen Behinderungen möglich macht.
    879 von 1.000 Unterschriften
  • #upskirting in Österreich verbieten
    Ich selbst bin dem Upskirting schon zum Opfer gefallen. Mit 18 Jahren auf einer Veranstaltung habe ich bemerkt, dass immer wieder derselbe Mann ganz knapp hinter mir steht und sich immer wieder bückt. Zuerst dachte ich, dass er sich nur die Schuhe binden würde. Als ich mich umdrehte, sah ich gerade noch, dass er meinen Rock ein wenig anhob, um ein besseres Foto machen zu können. Ich habe mich im Bekanntenkreis umgehört und erfahren, dass dies nicht nur mir passiert ist, sondern ALLEN weiblichen Personen, die an diesem Tag anwesend waren. Es ist nichts weiter als ein legaler Übergriff sexualisierter Gewalt an Frauen in der Öffentlichkeit. Diese Übergriffe hinterlassen spuren.. In Ländern wie Finnland, Schottland, Neuseeland oder Indien werden Übergriffe dieser Form längst bestraft. In Großbritannien hat 2019 eine Kampagne wie diese dazu geführt, dass Upskirting mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Deshalb fordern wir, dass auch in Österreich Upskirting zur sexuellen Belästigung zählt und bestraft wird. Bitte gebt uns Eure Unterschrift, wenn Ihr für eine Gesellschaft aufstehen wollt, die frei von jeglichen Übergriffen und Diskriminierung durch Gesetzeslücken ist! https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/218 (Stand:29.07.2019) https://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/-upskirting--verbot-in-england-wurde-dank-gina-martin-zum-gesetz-8665206.html (Stand: 29.07.2019) https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/frau-tv/video-upskirting--wenn-frauen-heimlich-unterm-rock-fotografiert-werden-100.html (Stand: 29.07.2019) https://www.derstandard.at/story/2000104872696/unter-den-rock-filmen-frauen-wollen-upskirting-verbieten-lassen (Stand:29.07.2019) https://www.sueddeutsche.de/panorama/grossbritannien-upskirting-verbot-gesetz-1.4291449 (Stand: 29.07.2019) https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Buergermeister-verurteilt-Er-fotografierte-Frauen-unter-den-Rock-id29167787.html (Stand:29.07.2019)
    283 von 300 Unterschriften