• Kein Schweigen mehr zur Sterilisation von Menschen mit Behinderungen!
    Wie das inklusive Magazin andererseits vor kurzem in einer umfassenden, investigativen Recherche gezeigt hat, kommt es noch immer zur Sterilisation von Menschen mit Behinderungen, ohne dass sich die Betroffenen selbstbestimmt dazu entschieden haben. Aber: Menschen mit Behinderungen haben das Recht, selbst über ihren Körper zu entscheiden. Und sie haben ein Recht auf Elternschaft, so wie alle anderen Menschen auch. Das steht in der UN-Behindertenrechtskonvention. Mehr Infos zur Recherche auf: andererseits.org/sterilisation/ Die gleiche Petition für Deutschland findest Du auf WeAct. 
    773 von 800 Unterschriften
    Gestartet von andererseits - für Inklusion im Journalismus
  • Wiedereinführung des Damensaunatages im Telfer Bad
    Unterschreibt und teilt diese Petition bitte,  denn jetzt bewegen wir alle, Frauen und Männer etwas. Wir Frauen haben ein Grundrecht auf einen geschützten, öffentlichen Raum. Im Jahr 2026 sollte also ein Damentag in der Telfer Sauna selbstverständlich sein. Für junge und alte Frauen, dicke und dünne Frauen, operierte Frauen, missbrauchte Frauen, gläubige Frauen, Frauen nach Krebstherapien, sehr junge, noch minderjährige, schützenswerte Frauen in der Pubertät, schüchterne Frauen, ALLE Frauen ! Alle Frauen brauchen dringend einen geschützten Ort im öffentlichen Raum. Für die Gesundheit und Gesunderhaltung, für den Austausch und die gegenseitige Bestärkung unter Frauen, für die Vernetzung und zur besseren Interaktion und Integration zwischen Frauen aller Glaubensrichtungen und sozialer Schichten.
    741 von 800 Unterschriften
    Gestartet von Karin Larcher
  • Lohngerechtigkeit jetzt! - Offen reden über Löhne!
    Im internationalen Vergleich liegt Österreich innerhalb der EU am vorletzten Platz. Österreich ist also unrühmlicher Vize-Europameister bei Lohndiskriminierung. Vergleicht man die Löhne von in Vollzeit beschäftigten Frauen* und Männern in Österreich, so sind die der Frauen* im Schnitt um 12%-18% niedriger. Sogar im öffentlichen Dienst beträgt der Gender-Pay-Gap 7,6%. Im Jahr 2024 waren 2,2 Millionen Frauen* im Alter von 15 bis 64 Jahren erwerbstätig. Die Unterschiede in Branchen mit höheren Löhnen sind höher als in Branchen mit niedrigen Löhnen. Es gibt keine Branche, in der Frauen* mehr verdienen als Männer.  Und was bedeutet dies für Frauen*? Laut der Berechnung des OECD Gender-Wage-Gaps 2024 verlieren vollzeitbeschäftigte Frauen* durchschnittlich 9.046 Euro pro Jahr. Das sind in Summe etwa 9,73 Mrd. Euro im Jahr, die den Frauen* vorenthalten werden. Tatsächlich ist dieser Betrag noch viel höher, weil die Löhne der teilzeitbeschäftigten Frauen* in dieser Berechnung nicht berücksichtigt sind. Damit fördert man Frauen*armut, schwächt Familiensysteme und Frauen* generell. Die Bundesregierung verhandelt derzeit u.a., ab wie vielen Mitarbeiter*innen die Berichtspflicht für Unternehmen schlagend wird. Da nicht davon auszugehen ist, dass Unternehmen freiwillig für Lohngerechtigkeit sorgen, ist es von enormer Bedeutung, dass die Berichtspflicht für Unternehmen schon ab 25 Mitarbeiter*innen schlagend wird, da dadurch wesentlich mehr Arbeitnehmer*innen von der Richtlinie profitieren werden. 
    969 von 1.000 Unterschriften
    Gestartet von Politfrauen 51%
  • Schutz für Rojava – Sicherheit für Europa!
     „Schutz für Rojava – Sicherheit für Europa“ fordert die österreichische Bundesregierung auf, sich im Rahmen der EU und der Vereinten Nationen aktiv für Deeskalation, den Schutz der Zivilbevölkerung und eine klare menschenrechtliche Strategie in Nord- und Ostsyrien einzusetzen. Die anhaltende Destabilisierung der Region gefährdet nicht nur Millionen Zivilist:innen, sondern birgt auch sicherheitsrelevante Risiken für Europa – insbesondere durch ein mögliches Wiedererstarken extremistischer Netzwerke. Gleichzeitig verschärfen Angriffe auf zivile Infrastruktur die humanitäre Lage erheblich. Die Petition appelliert an Österreich, seiner humanitären und politischen Verantwortung gerecht zu werden: durch diplomatische Initiativen, eine kohärente Mittelverwendung im Einklang mit Menschenrechten sowie durch die gezielte Einbindung lokaler ziviler Akteure. Ziel ist es, langfristige Stabilität, den Schutz der Bevölkerung und nachhaltige Sicherheit zu fördern.
    1.487 von 2.000 Unterschriften
    Gestartet von Kamran Ghaderi
  • Keine öffentlichen Gelder für Schützenvereine, die Frauen ausschließen.
    Vereine, die Frauen pauschal ausschließen, dürfen nicht mit Steuergeld unterstützt werden. Im Jahr 2025 hat das Land Tirol 300000€ an Förderungen für Heimat- und Brauchtum ausgegeben, davon eine wesentliche Summe für das Schützenwesen. Wir fordern daher, dass öffentliche Förderungen, Subventionen und Sachleistungen ausgesetzt werden, solange Frauen von gleichwertiger Teilnahme ausgeschlossen sind. Tradition rechtfertigt keine Diskriminierung. Steuergeld muss allen zugutekommen.
    1.375 von 2.000 Unterschriften
    Gestartet von Magdalena Kurz
  • Stoppt mediale Verharmlosung von Femiziden
    Femizide sind kein eskalierter Beziehungsstreit, kein Unfall und keine Bluttat. Femizide, die Tötung von Frauen auf Grund ihres Geschlechts, sind Gewalt gegen Frauen und müssen medial auch als solche benannt werden. Verharmlosende Berichterstattung ist in vielen Medien aber Normalität. Die Täter von Femiziden sollen auch klar als solche benannt bzw. dargestellt werden. Hintergrundinformationen und subjektive Darstellungen wie "er war ein Elite-Beamter" (heute.at) oder "der Täter sei von Weinkrämpfen geschüttelt" (oe24.at) beeinflussen das mediale Publikum zugunsten der Täter.  Die mediale Verharmlosung dieser Straftaten kann dazu führen, dass Opfer, die von Gewalt gegen Frauen betroffen sind, davon absehen, sich Hilfe zu suchen. Ebenso ist es für die Angehörigen der Opfer zusätzlich belastend mit den Todesfällen umzugehen, da ihr Leid relativiert wird, eine Schuldumkehr entsteht und die gesellschaftliche Anerkennung des Unrechts fehlt. Die mediale Berichterstattung von Femiziden darf nicht zugunsten der Täter ausfallen.
    9.543 von 10.000 Unterschriften
    Gestartet von Stefanie Lorber
  • Gemeinsam Gegen Femi(ni)zide: Straftatbestand Femi(ni)zid jetzt!
    In einer Aussendung der Nationalen Koordinierungsstelle "Gewalt gegen Frauen" vom 12.11.2025 heißt es, die Dokumentation von Femiziden in Österreich sei ausreichend, da die Polizei in Ermittlungen sowohl erfasst, dass ein Mann eine Frau tötet, als auch das Beziehungsverhältnis zwischen Täter und Opfer.[ii] Mit dieser, wohlgemerkt typisch österreichischen „Jo passt eh schon“-Lösung wird man der Problematik des Femizids und den erforderlichen Maßnahmen aber nicht gerecht. Denn es fehlt bis heute eine gesetzliche, juristische Definition des Begriffs „Femizid“, als auch eine eigene Erhebungskategorie für Femizide. Femizide beruhen auf patriarchalen Machtstrukturen, Kontrolle, Besitzdenken und Frauenfeindlichkeit. Das macht sie zu einem eigenständigen sozialen und juristischen Problem und erfordert eine gesonderte Bewertung. Femizide müssen daher bestimmt und anerkannt werden, um als solche erkennbar gemacht zu werden und nicht in allgemeinen Tatbeständen zu verschwinden. Durch eine gesetzliche Definition und Erfassung von Femiziden könnten Täter und Motive bewusster als genderspezifisch erkannt werden, was jurisprudente Sensibilität und Opferschutz stärkt. Denn ohne eindeutige gesetzliche Anerkennung bleibt der strukturelle Charakter ignoriert und Femizide werden als „Einzelfälle“ abgetan. Aber Femizide sind keine zufälligen Gewaltakte, sondern ein systemisches Problem. Dies nicht ordentlich zu benennen verhindert gesellschaftliche Aufklärung und wirksame Prävention. Eine gesetzliche Anerkennung würde nicht nur Täter konsequenter zur Rechenschaft ziehen, sondern auch gesellschaftlich ein starkes Signal senden: Geschlecht darf nicht über Leben oder Tod entscheiden. Deshalb braucht es die Einführung einer gesetzlichen Definition von „Femizid“, nämlich als Tötungsdelikt an Frauen aufgrund ihres Geschlechts oder im Kontext geschlechtsspezifischer Gewalt — oder zumindest die Ergänzung des Strafgesetzbuches um eine Tatbestandsverschärfung oder der Erschwerungsgründe der Strafbemessung im Strafgesetzbuch, die Femizide explizit berücksichtigt (z. B. als besonders schwerer Fall von Mord mit geschlechtsspezifischer Motivation).[iii] Hier gleich vorweg: Ein eigener Femizid-Tatbestand verletzt den Gleichheitsgrundsatz nicht. Der Gleichheitsgrundsatz verbietet nur unsachliche Ungleichbehandlung, nicht jedoch differenzierte Regelungen, wenn bestimmte Formen von Gewalt klar belegbar sind. Geschlechtsspezifische Tötungen sind ein strukturelles und statistisch nachweisbares Gewaltphänomen: Frauen werden in Österreich überproportional häufig von (Ex-)Partnern oder im Kontext von Kontrolle und Macht getötet. Diese besondere Motivlage rechtfertigt eine eigenständige strafrechtliche Bewertung. Zudem verpflichtet die Istanbul-Konvention Österreich ausdrücklich, geschlechtsspezifische Gewalt strenger zu bewerten und besondere Motive zu berücksichtigen.[iV] Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass geschlechtsspezifische Tatmotive ohne klare gesetzliche Definition kaum erkannt oder geprüft werden. Was rechtlich nicht definiert ist, wird nicht systematisch untersucht. Sensibilisierung allein reicht nicht aus, solange Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte keine eindeutigen rechtlichen Vorgaben haben, nach denen sie solche Motive erheben, dokumentieren und bewerten müssen. Ein gesetzlicher Tatbestand schafft genau diese Grundlage: Er macht geschlechtsspezifische Motivation prüfungsrelevant, löst verpflichtende Schulungen aus und führt zu einer einheitlichen und vollständigen Datenerfassung. Erst durch die gesetzliche Anerkennung von Femiziden kann die Justiz sensibilisiert werden, nicht umgekehrt. Ein eigener Tatbestand macht strukturelle Gewalt sichtbar, schafft Rechtsklarheit und ermöglicht wirksamere Prävention, Schutz und Strafverfolgung. Deshalb, sehr geehrte Frau Justizministerin und sehr geehrte Frau Frauenministerin, ich ersuche Sie eindringlich, geschlechtsspezifische Tötungen von Frauen, Femizide, in Österreich als eigenen Straftatbestand im Strafgesetzbuch zu verankern und darüber hinaus auch eine eigenständige Kategorie für Femizide zur statistischen Datenerhebung einzuführen.  Mit dringend notwendiger Bitte um Ihre Unterstützung,  Marianne Eva Schinnerl-Reiss [ii] “Statistische Erfassung Von Femiziden in Österreich,” Nationale Koordinierungsstelle “Gewalt Gegen Frauen,” November 12, 2025, https://www.coordination-vaw.gv.at/nachrichten/statistische-erfassung-von-femiziden.html. [iii] Terre Des Femmes, “Femizid Oder ‘Ehren’-Mord? – Eine Begriffsdefinition,” Hpd, n.d., https://hpd.de/artikel/femizid-oder-ehren-mord-begriffsdefinition-20747. [iV] Council of Europe, Convention on Preventing and Combating Violence against Women and Domestic Violence (“Istanbul Convention”), opened for signature May 11, 2011, C.E.T.S. No. 210.
    1.657 von 2.000 Unterschriften
    Gestartet von Marianne Eva Schinnerl-Reiss
  • Nein zur Streichung der verpflichtenden Hebammenberatung im e-Eltern-Kind-Pass
    Warum ist dies entscheidend für die Gesundheit von Frauen, Familien und Kindern? • Ohne diesen Termin werden weniger Schwangere Zugang zu Hebammenberatung erhalten. Besonders betroffen sind sozioökonomisch benachteiligte Frauen, Gewaltbetroffene und Frauen in psychischen Belastungssituationen. Studien zeigen, dass gerade diese Gruppen die Hebammenbegleitung dringend benötigen – ohne sie bleiben viele unsichtbar (Link 2024). • Die Hebammenbegleitung in der Schwangerschaft trägt erwiesenermaßen dazu bei, unnötige Interventionen während der Geburt zu reduzieren, vaginale Geburten zu fördern und das Stillen zu unterstützen (Sandall et al. 2024). • Hebammen leisten zentrale Gesundheitsförderung und Prävention: Beratung zu Ernährung und Bewegung Stärkung der psychischen Gesundheit Förderung der Eltern-Kind-Bindung Unterstützung bei Raucherentwöhnung und Suchtprävention Diese Effekte haben nachweisbar langfristigen Nutzen für die Gesundheit der gesamten Gesellschaft (Talbot et al. 2024). • Eine kontinuierliche Begleitung durch Hebammen führt auch zu geringeren Kosten für das Gesundheitssystem, sowohl in der Schwangerschaft als auch unter der Geburt (Sandall et al. 2024). • Aufgrund des seit einigen Jahren angekündigten verpflichtenden EKP-Gespräches  wurden mehr Hebammen in Österreich ausgebildet. Zusätzlich zu den Schließungen geburtshilflicher Abteilungen fallen auch hier wichtige Stellen weg. Hochqualifizierte, professionelle Hebammen bangen um ihre Jobs. Junge Kolleg*innen müssen sich umorientieren oder in andere Länder ziehen.  Kurz gesagt: Hebammenarbeit ist Teil unseres kulturellen Erbes - dies zeigt die hohe fachliche und menschliche Expertise und die Wichtigkeit dieses Berufsfeldes für junge Familien. Hebammen sind Expert*innen für Schwangerschaft, Geburt und das erste Lebensjahr.  Mit der Abschaffung des Hebammentermins wird an einer Stelle gespart, an der Prävention, Gesundheit und gesellschaftliche Zukunft auf dem Spiel stehen. Sie möchten am Budget sparen – Hebammenbegleitung in der Schwangerschaft zeigt erwiesenermaßen den erwünschten Effekt.  Ein System, das an Müttern und jenen spart, die sie unterstützen, spart an seiner eigenen Zukunft. Wir fordern daher die sofortige Sicherstellung und langfristige Verankerung des Hebammentermins in der Schwangerenvorsorge.   Nachtrag: Eine Implementierung des zweiten EKP-Gespräches auf freiwilliger Basis ist geplant. Wir setzen uns klar FÜR eine Verpflichtung dieses Gespräches ein, um ALLEN Frauen Raum zu geben. Literaturangaben: Sandall, Jane; et al. (2024): Midwife continuity of care models versus other mothels of care for childbearing women. In: The Cochrane database of systematic reviews. Talbot, Hannah; et al. (2024): Midwives experiences of discussing health behaviour change within routine maternity care: A qualitative systematic review and meta-synthesis. In Women and birth journal of the Australian College of Midwives.  Link, Thomas: Hebammenberatung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes. Ergebnisbericht für das Jahr 2021. In: Gesundheit Österreich, 2023. Bildquelle: Sophie Fuchs
    79.551 von 100.000 Unterschriften
    Gestartet von Katharina Kocher
  • „Nur Ja Heißt Ja“ - Zustimmungsprinzip im Sexualstrafrecht JETZT
    Ein schockierender Fall zeigt, warum eine Gesetzesänderung dringend notwendig ist: In Wien wurde ein 12-jähriges Mädchen über Monate mutmaßlich Opfer sexueller Gewalt durch mehrere männliche Jugendliche und erwachsene Männer – und die Justiz sprach alle Angeklagten frei. Wir finden, dass das österreichische Strafrecht Betroffene sexualisierter Gewalt oft nicht ausreichend schützt – zu viele Täter kommen trotz schwerer Taten ohne Verurteilung davon. * Doch uns ist klar: Schweigen ist keine Zustimmung! Viele Betroffene von sexualisierter Gewalt können sich oft nicht wehren – aus Angst, Schock oder Trauma. Wer keine aktive Zustimmung gibt, hat nicht eingewilligt. Ein „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip schützt Betroffene, anstatt sie für ihre Reaktion zu verurteilen. Strukturelle Machtverhältnisse beenden! Solange Zweifel gegen das Opfer wirken, haben Täter Vorteile und eine Machtposition inne. Das Zustimmungsprinzip kehrt dieses Machtgefälle um: Wer Sex will, braucht ein echtes Ja – sonst macht er sich strafbar. So wird Verantwortung dorthin gelegt, wo sie hingehört. Feministische Gesetzgebung schützt alle! Ein Gesetz auf Basis von Zustimmung schützt nicht nur Frauen und Kinder, sondern alle Menschen und alle Geschlechter. Ein klarer Rechtsrahmen sorgt für Schutz, Gleichheit und Respekt. Betroffene brauchen Glauben, nicht Misstrauen! Nach sexualisierter Gewalt zweifeln viele Betroffene oft an sich selbst – und daran, ob ihnen überhaupt jemand glaubt. Ein Gesetz, das ihre Realität anerkennt, ist ein wichtiger Schritt raus aus Scham und Ohnmacht – und hin zu Gerechtigkeit. Gesetze verändern das gesellschaftliche Bewusstsein! Ein klares „Nur Ja heißt Ja“ schafft neue Standards – nicht nur in Gerichtssälen, sondern in Schulen, Beziehungen, Medien und Familien. Es macht Konsens zur Norm – und Gewalt sichtbar. Jede Stimme zählt! Du musst kein Profi, Politiker:in oder Betroffene:r sein. Du musst nur klar sagen: Ich will, dass sexualisierte und sexuelle Gewalt als solche erkannt, verurteilt und verhindert wird. *Quellen:  1. https://kurier.at/chronik/wien/12-jaehrige-in-favoriten-missbraucht-freispruch-wien-prozess/402995516 2. https://kurier.at/chronik/wien/12-jaehriges-maedchen-in-wien-missbraucht-wenn-ein-nein-nicht-zaehlt-polizei-sascha-flatz/402812005 3. https://www.welt.de/vermischtes/article68d6b9a64feefe67406eb57f/Wien-Freispruch-fuer-zehn-Angeklagte-nach-Sex-mit-12-Jaehriger.html?utm_source=chatgpt.com
    2.346 von 3.000 Unterschriften
    Gestartet von Cel Diwisch
  • Wirksame Schutzzonen um Abtreibungseinrichtungen JETZT!
    Dass Menschen gegen medizinische Hilfe für Frauen* demonstrieren, löst bei allen Betroffenen mehr als Unbehagen aus. Es ist schlicht eine unzumutbare Belastung für Personen, die aus persönlichen oder medizinischen Gründen einen Schwangerschaftsabbruch brauchen, genauso wie für jene, die eine Stillgeburt erlitten haben oder einfach medizinische Hilfe benötigen. Die Konfrontation mit Abtreibungsgegner:innen trifft Schwangere in einer Situation, in der sie bereits eine wohlüberlegte und oft schwere Entscheidung getroffen haben. In diesen ohnehin beschwerlichen Momenten bedeutet das eine zusätzliche Form der psychischen Belastung, wenn ihnen durch die Präsenz von Abtreibungsgegner:innen Überzeugungen aufgezwungen werden.  Es geht hier nicht um das Recht auf Meinungsfreiheit - dieses bleibt unberührt, da Proteste an anderen Orten weiterhin möglich sind. Entscheidend ist, dass gezielte Störungen unmittelbar vor medizinischen Einrichtungen keine Meinungskundgabe, sondern eine gezielte Einschüchterungsstrategie darstellen. Bereits die bloße Präsenz führt zu Beschämung, Verunsicherung und psychischem Druck. Genau deshalb ist es dringend notwendig, dass Österreich - nach internationalem Vorbild wie in Deutschland oder Großbritannien, und wie vom Europarat empfohlen - eine gesetzliche Regelung einführt: Vor Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche möglich sind, braucht es Schutzzonen von mindestens 150m, innerhalb derer Störaktionen und Versammlungen konsequent untersagt und strafbar sind.
    12.436 von 15.000 Unterschriften
    Gestartet von Flora Rajakowitsch, Narisa Ramović
  • Schützt Mütter und Kinder vor Gewalt nach der Trennung!
    Der Staat muss seine Schutzpflicht bei Gewalt gegen Kinder und Mütter ernst nehmen! Wir fordern daher, dass der gesamte Opferschutz auch im Familienrecht angewandt werden muss:  •  Klare Schutzmaßnahmen bei Gewalt im Einklang mit der Istanbul-Konvention und der Lanzarote-Konvention  • Keine gemeinsame oder alleinige Obsorge für gewalttätige Kindesväter, bei einer Vorgeschichte mit häuslicher Gewalt oder wenn Zweifel zu Gewalt nicht ausgeräumt werden konnten  • Kein Kontaktrecht für gewalttätige Kindesväter, wenn der Schutz von Kind und der betreuenden Bezugsperson dadurch gefährdet wird • Kein Zwang zum Kontakt gegen den Willen des Kindes • Bild- und tonunterstützte, schonende (kontradiktorische) Befragung von Kindern in Pflegschaftsverfahren zur Vermeidung von Mehrfachbefragungen, auch wenn es bei Gewaltvorwürfen kein Strafverfahren gab • Keine Mediation oder verpflichtende Elternberatung mit einem gewalttätigen Kindesvater • Kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung für gewaltbetroffene Kinder und Mütter in familienrechtlichen Verfahren durch qualifizierte Fachkräfte auch dann, wenn es kein Strafverfahren gab • Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung muss so überarbeitet werden, dass es Frauen und Kinder, die vor Gewalt fliehen, schützt. • Verbot diskriminierender Pseudodiagnosen, die Mütter pauschal beschuldigen. Dazu gehören die „Eltern-Kind-Entfremdung“, „Bindungsintoleranz“ oder der „Belastungseifer“. Sie dürfen in familiengerichtlichen Verfahren nicht länger verwendet werden! Müttern darf nicht der Entzug der Obsorge angedroht werden, wenn ihre Gewaltvorwürfe gegen den Kindesvater nicht zweifellos ausgeräumt wurden!  • Einrichtung einer spezialisierten, unabhängigen Beschwerdestelle für Fälle institutioneller Gewalt, die durch Gutachter*innen, Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe oder Familienrichter*innen geschehen • Verbindliche Fortbildungspflichten für alle am Verfahren Beteiligten (Richter*innen, Rechtspfleger*innen, gerichtlich beeidete Sachverständige, Mitarbeiter*innen der Familiengerichtshilfe, Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe, Kinderbeiständ*innen etc.) zu Gewalt, Trauma und Täterstrategien • Verpflichtende Aufklärung aller mutmaßlichen Gewaltopfer über ihre Rechte und Ansprüche, auch wenn die Gewaltvorwürfe „nur“ im Kontext eines Familienrechtsverfahrens erhoben werden. Weitere Forderungen zum Thema Gewaltschutz im Familienrecht findest Du hier: https://verein-fema.at/petition-gewaltschutz/  
    5.915 von 6.000 Unterschriften
    Gestartet von Verein Feministische Alleinerzieherinnen - FEM.A Picture
  • Verbale sexuelle Belästigung stoppen
    Catcalling ist nicht harmlos – es ist eine Form von sexualisierter Gewalt, die bei Betroffenen ein tiefes Gefühl der Unsicherheit auslösen kann. Erfahrungen mit Catcalling können dazu führen, dass Betroffene Wut, Angst oder Scham empfinden und ihre alltägliche Freiheit einschränken, ihre Kleidung ändern oder bestimmte Orte meiden. Catcalling reduziert Menschen, vor allem Frauen und Mädchen, auf ihr äußeres Erscheinungsbild, entzieht ihnen ihre Würde und objektifiziert sie. Dadurch können auch Selbstbild und Selbstwertgefühl der Betroffenen negativ beeinflusst werden.    Schutz vor verbaler sexueller Belästigung gibt es keinen - Catcalling kann jede Person treffen, unabhängig von Aussehen, Kleidung oder Tageszeit. Catcalling ist Teil einer Gewaltpyramide, an deren Spitze körperliche und sexualisierte Gewalt stehen. Was mit „vermeintlichen Komplimenten“ beginnt, ist Teil einer gesellschaftlichen Struktur, die sexualisierte Gewalt verharmlost oder toleriert.    Gewalt im öffentlichen Raum ist kein individuelles Problem – sie zu beenden ist eine politische Aufgabe.
    11.387 von 15.000 Unterschriften
    Gestartet von Verein Grazer Frauenrat