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An: Justizministerin Dr.in Anna Sporrer, Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner, BSc, Familienministerin Claudia Plakolm und die österreichische Bundesregierung

Schützt Mütter und Kinder vor Gewalt nach der Trennung!

Schützt Mütter und Kinder vor Gewalt nach der Trennung!
Sehr geehrte Frau Ministerin Dr.in Sporrer, sehr geehrte Frau Ministerin Holzleitner, BSc., sehr geehrte Frau Ministerin Plakolm,

Kinder und Mütter, die von häuslicher Gewalt und Nachtrennungsgewalt betroffen sind, werden von Familiengerichten nicht geschützt! Die vorhandenen Schutzmechanismen werden von Familienrichter*innen oft nicht angewandt. 

Die Gesetze zum Schutz vor Gewalt in Österreich sind stark. Anfang 2024 wurde sogar die „Handreiche zum Umgang mit Gewalt im Zusammenhang mit Obsorge und Kontaktrecht“ vom Justizministerium herausgegeben, die sich an Richter*innen und Mitarbeiter*innen der Familiengerichtshilfe wendet. Österreich hat sich mit der Ratifizierung der CEDAW-Konvention 1982, der Lanzarote-Konvention 2011 und der Istanbul-Konvention 2013 verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und sexualisierte Gewalt gegen Kinder zu bekämpfen und Betroffene konsequent zu schützen, auch und gerade in familienrechtlichen Verfahren. 

Wie sieht die Realität aus? 

Laut internationaler Studien sind rund zwei Drittel aller familiengerichtlichen Verfahren von Gewaltkontexten betroffen. Gewalt in der Familie betrifft überwiegend Frauen und ihre Kinder. Sie geht großteils von Männern aus. Fast jede fünfte Frau in Österreich hat Gewalt durch ihren (Ex-)Partner erfahren. 27,7% der Frauen und 12,0 % der Männer berichten von sexueller Gewalt in der Kindheit. Laut der deutschen Missbrauchsbeauftragten, geschieht meist im familiären oder nahen sozialen Umfeld, in dem die eigenen Väter die häufigste Tätergruppe ist. 

In familiengerichtlichen Verfahren erleben Mütter und Kinder, die sich vor häuslicher oder sexualisierter Gewalt durch den Kindesvater schützen wollen, immer wieder ein erschütterndes Muster. Statt die Unterstützung und Hilfe zu erhalten, die für sie vorgesehen ist, wird die Gewalt verharmlost oder ignoriert, den Müttern wird nicht geglaubt. Aussagen von Kindern über Gewalt oder sexuellen Missbrauch werden bagatellisiert oder ignoriert. 

Es wird den Müttern mitunter sogar unterstellt, sie wollten das Kind dem Vater „entfremden“. Mit Hilfe eines längst widerlegtem, unwissenschaftlichen Konzepts aus den 1980igern, das unter verschiedenen Namen immer wieder auftaucht („Bindungsintoleranz“, „induzierte Eltern-Kind-Entfremdung“, „Parental Alienation Syndrome“, etc.), wird Täter-Opfer-Umkehr betrieben: Wollen sich Kind oder Mutter vor der Gewalt des Kindesvaters durch den Abbruch oder die Einschränkung des Kontakts schützen, wird die Mutter der Lüge, Manipulation des Kindes oder der Rachsucht bezichtigt. Wo Kinder vor dem Gewalttäter geschützt werden müssten, wird ihre Mutter, die sie schützt, als Gefahr für das Kindeswohl dargestellt. 

Die Gewaltanschuldigungen werden oft nicht durch das Familiengericht im Rahmen einer Beweisaufnahme geprüft, deren Auswirkungen auf das Kindeswohl bleiben so unberücksichtigt. Das Kontaktrecht des Vaters wird entgegen der Istanbul-Konvention oft höher gewichtet als der Schutz von Mutter und Kind. 

In der Folge erhalten Väter, gegen die Vorwürfe von (sexualisierter) Gewalt gegen ihr Kind oder die Kindesmutter erhoben wurden, oft weiterhin Zugang zu ihren Kindern. Selbst bei dokumentierter Gewalt oder Missbrauch. Kinder, die den Missbrauch benennen, werden nicht selten zum gewalttätigen Elternteil umplatziert. Mütter, die sich schützend vor ihre Kinder stellen, riskieren sogar, sie durch einen richterlichen Entzug der Obsorge ganz zu verlieren. Manche Täter können durch die richterliche Anordnung der gemeinsamen Obsorge oder eines erweiterten Kontaktrechts Macht und Gewalt ausüben. Nachtrennungsgewalt wird so durch die Institutionen erst ermöglich. 

Gewaltbetroffene Mütter und Kinder brauchen Schutz und Sicherheit. Wir fordern Sie zum sofortigen Handeln auf! CEDAW, die Istanbul-Konvention, die Lanzarote-Konvention, die Empfehlungen der GREVIO-Kommission und der „Handreiche“ müssen hinsichtlich des Umgangs mit gewaltbetroffenen Kindern und Müttern in Pflegschaftsverfahren umgesetzt werden! 

Der Mut der Mütter, Gewalt durch den Kindesvater anzusprechen, darf nicht durch den Entzug der Obsorge der Mutter oder Gewährung unbegleiteter Kontakte zum Kindesvater „bestraft“ werden. Österreich muss jetzt zeigen, dass es Gewalt gegen Frauen und Kinder nicht duldet, erst recht nicht in Gerichtssälen! 

Warum ist das wichtig?

Der Staat muss seine Schutzpflicht bei Gewalt gegen Kinder und Mütter ernst nehmen! Wir fordern daher, dass der gesamte Opferschutz auch im Familienrecht angewandt werden muss: 

  •  Klare Schutzmaßnahmen bei Gewalt im Einklang mit der Istanbul-Konvention und der Lanzarote-Konvention 
  • Keine gemeinsame oder alleinige Obsorge für gewalttätige Kindesväter, bei einer Vorgeschichte mit häuslicher Gewalt oder wenn Zweifel zu Gewalt nicht ausgeräumt werden konnten 
  • Kein Kontaktrecht für gewalttätige Kindesväter, wenn der Schutz von Kind und der betreuenden Bezugsperson dadurch gefährdet wird
  • Kein Zwang zum Kontakt gegen den Willen des Kindes
  • Bild- und tonunterstützte, schonende (kontradiktorische) Befragung von Kindern in Pflegschaftsverfahren zur Vermeidung von Mehrfachbefragungen, auch wenn es bei Gewaltvorwürfen kein Strafverfahren gab
  • Keine Mediation oder verpflichtende Elternberatung mit einem gewalttätigen Kindesvater
  • Kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung für gewaltbetroffene Kinder und Mütter in familienrechtlichen Verfahren durch qualifizierte Fachkräfte auch dann, wenn es kein Strafverfahren gab
  • Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung muss so überarbeitet werden, dass es Frauen und Kinder, die vor Gewalt fliehen, schützt.
  • Verbot diskriminierender Pseudodiagnosen, die Mütter pauschal beschuldigen. Dazu gehören die „Eltern-Kind-Entfremdung“, „Bindungsintoleranz“ oder der „Belastungseifer“. Sie dürfen in familiengerichtlichen Verfahren nicht länger verwendet werden! Müttern darf nicht der Entzug der Obsorge angedroht werden, wenn ihre Gewaltvorwürfe gegen den Kindesvater nicht zweifellos ausgeräumt wurden! 
  • Einrichtung einer spezialisierten, unabhängigen Beschwerdestelle für Fälle institutioneller Gewalt, die durch Gutachter*innen, Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe oder Familienrichter*innen geschehen
  • Verbindliche Fortbildungspflichten für alle am Verfahren Beteiligten (Richter*innen, Rechtspfleger*innen, gerichtlich beeidete Sachverständige, Mitarbeiter*innen der Familiengerichtshilfe, Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe, Kinderbeiständ*innen etc.) zu Gewalt, Trauma und Täterstrategien
  • Verpflichtende Aufklärung aller mutmaßlichen Gewaltopfer über ihre Rechte und Ansprüche, auch wenn die Gewaltvorwürfe „nur“ im Kontext eines Familienrechtsverfahrens erhoben werden.

    Weitere Forderungen zum Thema Gewaltschutz im Familienrecht findest Du hier: https://verein-fema.at/petition-gewaltschutz/
     

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