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An: Frau Korinna Schumann, Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsument:innenschutz

justice for birth - für eine gerechte und würdevolle Geburtskultur in Österreich!


Jede Geburt ist ein besonderer Anfang – im Idealfall ein Moment voller Kraft und Zauber. Jedoch erleben viele Frauen und gebärende Personen in Österreich das Geburtsgeschehen als einen Akt des Funktionierens, der Fremdbestimmung, manchmal sogar der Ohnmacht.

Das darf nicht der Maßstab einer modernen und menschenwürdigen Gesellschaft sein. Als Zusammenschluss von Frauen, gebärenden Personen, Familien und deren Unterstützenden fordern wir eine Geburtsbegleitung, die auf Respekt und dem Schutz vor Gewalt basiert.

Österreich braucht klare, verbindliche Mindeststandards in der Geburtshilfe, die sich an internationalen, wissenschaftlichen Empfehlungen orientieren. Dafür ist ein transparentes Berichtswesen zur Umsetzung folgender Forderungen mit Einsichtsmöglichkeit für eine breite Öffentlichkeit nötig. Für eine gerechte und würdevolle Geburtskultur in Österreich fordern wir:

  • Selbstbestimmung: Frauen sollen frei entscheiden können, wo, wie und mit wem sie gebären möchten – sei es im Krankenhaus, im Geburtshaus oder zu Hause. Dies ist zum Teil derzeit strukturell nicht möglich. Auch sind geplante Hausgeburten vergleichsweise teuer, obwohl sie für das Gesundheitssystem günstiger und wie die aktuelle Studienlage zeigt bei normalem Schwangerschaftsverlauf mindestens so sicher wie klinische Geburten sind.
  • Statistische Evaluierung: Die Lage der Geburtshilfe in Österreich muss dringend unabhängig untersucht werden, insbesondere im Hinblick auf Gewalt in der Geburtshilfe, zum Beispiel nach dem Vorbild der Birth Trauma Inquiries in Großbritannien und Australien.
  • Wahrung des Rechts auf informierte Entscheidungen: Schwangere müssen vorab umfassend über alle Optionen, Risiken und Alternativen aufgeklärt werden. Während des Geburtsgeschehens bedarf es der informierten Einwilligung und keiner Bevormundung der gebärenden Person.
  • Vermeidung von psychischer Gewalt in der Geburtshilfe: Jede Form von Zwang, Demütigung oder Respektlosigkeit muss unterbunden werden. Dazu gehören auch achtlose Kommentare.
  • Vermeidung unnötiger Eingriffe:  Kristeller-Handgriffe, Kaiserschnitt-, Wehentropf- und Dammschnittraten müssen kritisch hinterfragt werden. Eine Intervention führt oft zur nächsten und zu einer unnötig negativen Beeinflussung des Geburtsgeschehens.
  • Kontinuität der Betreuung: Eine durchgehende 1:1-Betreuung durch eine vertraute Hebamme verbessert die Geburtserfahrung und die medizinischen Ergebnisse. Schichtwechsel während der Austreibungsphase müssen möglichst unterbunden werden.
  • Hebammenmangel beheben: Es braucht dringend ausreichend gut ausgebildete Hebammen in ganz Österreich, sei es im klinischen oder hausgeburtlichen Setting.
  • Ausbildung verbessern: Aufnahme traumasensibler Inhalte mit Schwerpunkt auf gewaltfreier und respektvoller Geburtshilfe flächendeckend im Rahmen der theoretischen und praktischen Grundausbildung von Hebammen und Fachärzt:innen.
  • Faire Arbeitsbedingungen: Eine bessere Vergütung von geburtshilflichem Personal, insbesondere von Hebammen, wirkt sich auf die Betreuungsqualität und Wahrung der Menschenwürde von Gebärenden positiv aus.
  • Personalschlüssel anpassen: Überlastetes Personal kann keine adäquate Betreuung gewährleisten – mehr Zeit pro Tätigkeit bedeutet mehr Sicherheit.
  • Kostenübernahme durch Krankenkassen: Hebammenleistungen für außerklinische Geburten müssen besser honoriert, Rufbereitschaftspauschalen erhöht werden.
  • Wahlfreiheit für gebärende Personen: Die Mitnahme von Beleghebammen in mehr Kliniken soll ermöglicht werden.
  • Hebammengeleitete Einrichtungen: Geburtshäuser und hebammengeleitete Kreißsäle müssen vermehrt gefördert, Hebammen-Expertise noch besser geschätzt werden.
  • Ausweitung und Erhalt von Geburtsorten: Insbesondere in abgelegenen Gebieten müssen Kliniken, Geburtshäuser und die Option auf eine Hausgeburt erhalten bleiben. Das Schließen von Geburtskliniken führt zu langen und stressvollen Anreisen aus entlegenen Orten.
  • Gesetzliche Anerkennung von Hebammenleistungen: Im Rahmen des Eltern-Kind-Passes für die Auszahlung des vollen Kinderbetreuungsgeldes gemäß § 24 KBGG sollte eine Wahlmöglichkeit zwischen Hebammen- oder gynäkologischer Betreuung in der Schwangerschaft gewährleistet werden.
  • Kulturelle Sensibilität und Barrierefreiheit: Sprachliche, kulturelle oder körperliche Unterschiede dürfen keine Hürden für eine würdevolle Geburt sein.

Warum ist das wichtig?

Schutz vor Gewalt und körperliche Unversehrtheit sind Menschenrechte. 

Doch diese Rechte werden in Österreich täglich verletzt. Gewalt in der Geburtshilfe – körperlich, verbal oder strukturell – hinterlässt Spuren: bei Eltern, Babys und Begleitpersonen. Die Folgen reichen von körperlichen Verletzungen bis hin zu tiefen seelischen Traumata. Die Auswirkungen sind verheerend: postpartale Wochenbettdepressionen, posttraumatische Belastungsstörungen sowie Angst vor weiteren Geburten und viele mehr.

Das darf nicht sein.

Aktuelle Zahlen zeigen: In Europa erleben 21-81% der Gebärenden Gewalt im klinischen Setting. Österreich? Hat keine offiziellen Daten – aber viele betroffene Stimmen und diese sprechen Klartext.

Unsere Forderungen für eine respektvolle und selbstbestimmte Geburt und eine 1:1-Betreuung durch Hebammen wirken diesen Tatsachen entgegen. Trotz gegenteiliger öffentlicher Aussagen ist diese Form der Betreuung laut Bedarfsanalyse für Österreich im Auftrag der AK Wien und des Österreichischen Hebammengremiums weiterhin flächendeckend noch nicht umgesetzt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat es längst bestätigt: Frauen haben das Recht, selbst über die Umstände ihrer Geburt zu entscheiden. Der Staat ist demnach verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Angehörige der Gesundheitsberufe sie auch zu Hause betreuen können, ohne dafür Repressionen fürchten zu müssen.

Denn Geburt betrifft uns alle.

Damit sich wieder mehr Menschen für Kinder entscheiden, müssen auch die Rechte von Gebärenden konsequenter geschützt und gestärkt werden. Unsere Petition läuft daher vom 11. Mai (Muttertag) bis zum 25. November 2025 (Roses Revolution Day). Unser Ziel: ein Umdenken in der Geburtshilfe. Für eine gerechtere, sicherere und würdevollere Geburtskultur und für echte Wahlfreiheit.

Unterstütze unsere Petition – für unsere Kinder, für uns, für die Zukunft!

#justiceforbirth #geburtbetrifftunsalle #birthrights

Wie die Unterschriften übergeben werden:

Persönlich an Frau Bundesministerin Schumann.

Links

Neuigkeiten

2025-05-12 16:36:47 +0200

500 Unterschriften erreicht

2025-05-11 12:05:02 +0200

100 Unterschriften erreicht

2025-05-11 11:04:52 +0200

50 Unterschriften erreicht

2025-05-11 10:31:23 +0200

25 Unterschriften erreicht

2025-05-11 09:13:41 +0200

10 Unterschriften erreicht