• OFFENER BRIEF ZUR AUFNAHME VON MINDERJÄHRIGEN, UNBEGLEITETEN FLÜCHTLINGEN AUS FLÜCHTLINGSLAGERN
    Als Kinder und- Jugendpsychiaterin und Kinder und - Jugendpsychoanalytikerin weise ich auf folgende Umstände hin: Minderjährige werden, mehr noch als Erwachsene, durch fortgesetzte traumatisierende Erlebnisse psychisch schwer geschädigt. Sie sind in einem Lebensalter in dem sich ihre Persönlichkeit durch Entwicklungsprozesse strukturiert. Sie brauchen in dieser Zeit, damit sich eine stabile, gesunde Persönlichkeit entwickeln kann, besondere Bedingungen: eine geschützte Situation, Sicherheit und stabile Beziehungen mit Erwachsenen, zu denen sie Vertrauen haben können und zu denen sie emotionale Bindungen aufbauen können. Ebenso brauchen sie für ihre körperliche Entwicklung ausreichende und gesunde Ernährung. In den Lagern erhalten sie 1000ckal täglich - viel zu wenig für Heranwachsende! Österreich hat sich zur Einhaltung der UN- Kinderrechtskonvention, in der die Grundrechte von Minderjährigen festgelegt sind, verpflichtet. Diese Rechte auch Minderjährigen in den Lagern zu verschaffen ist unsere Pflicht! Die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen sind besonders schutzlos! Wir könnten wenigstens einer begrenzten Anzahl von ihnen unseren Schutz angedeihen lassen. 10 europäische Länder haben sich bereit erklärt 1600 Minderjährige aufzunehmen ( drei Länder sind dem bereits nachgekommen) - Österreich hat sich dazu nicht bereit erklärt. Wollen wir wirklich so unmenschlich sein? unterschrieben : Dr. Marianne Idinger, geb. 1945 Peter Ragendorfer, geb. 1937 Dijana Idinger, geb. 1985 im Krieg im ehemaligen Jugoslavien, 6 Jahre alt geflüchtet Matthias Idinger, geb. 1984 , dankbar von Kriegserlebnissen verschont geblieben zu sein
    8.074 von 9.000 Unterschriften
  • Einstellung sämtlicher Strafverfahren bei Verstößen gegen das COVID-19 Maßnahmengesetz
    Die Strafen: Verstöße gegen Ausgangsbeschränkungen waren meist Grundlage von Strafen und gesetzten Maßnahmen. Gestraft wurde am häufigsten wegen angeblich unzureichendem Abstand haushaltsfremder Personen im öffentlichen Raum - wobei hier oft die Deutung der "Haushaltsfremdheit" vielfältig und oft nicht gesetzeskonform ausfiel. Außerdem wegen fehlender Schutzmasken, Betreten des öffentlichen Raumes für einen Besuch bei Freunden, oder anderen Betretungsverboten, manchmal auch wegen Zusammenkünften überhaupt. Übrigens: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit anderen Menschen, die nicht im selben Haushalt leben, war prinzipiell nie verboten. Diese Gesetze und Verordnungen in Kombination mit der öffentlichen Regierungskommunikation (siehe "Aufenthalt im öffentlichen Raum") ließen zu viel Auslegungs- und deshalb Ermessenspielraum von seiten der Behörden zu. Selbst für Polizeibeamt_innen war nicht immer klar, was genau zu tun war, und es wurde tendenziell überreagiert. Es gibt Rechtsschutz: Gegen manche dieser "Strafen" kann Einspruch erhoben und in der Folge ggf. eine Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht gemacht werden. ABER: Allein das Wissen, dass und wie rechtlich dabei vorzugehen sei, ist vielen Menschen schwer zugänglich. Darüber hinaus müssen auch erhebliche finanzielle und zeitliche Ressourcen von den Betroffenen aufbebracht werden, um ein danach eingeleitetes ordentliches Verwaltungsstrafverfahren zu bestreiten. Dem Großteil der Menschen, die aus diversen Gründen in präkeren Verhältnissen leben, ist das nicht zumutbar! Unverhältnismäßigkeit: Nicht zuletzt überwiegen in den meisten Fällen ohnehin Milderungsgründe. So liegt oft Unbescholtenheit vor, die Einkommensverhältnisse sind äußerst gering, oder es mangelte an einer notwendigen Übersetzungsleistung ins Deutsche zum Zeitpunkt der polizeilichen Maßnahme (was im Übrigen eine Bringschuld der Organe der Behörden darstellt). Viele Personen hatten aufgrund ihrer Lebensumstände keine Möglichkeit zu jeder Zeit sämtliche Vorschriften einzuhalten, weil sie z.B gezwungen sind, auf der Straße zu leben. Zwar ist das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit äußerst schwerwiegend, aber die Taten, die diese angeblich beeinträchtigt haben sollen, sind und waren meist geringfügige. Sie hatten keinerlei Auswirkungen auf die Gesundheit anderer. Beraten statt Strafen: Gemäß § 33 VStG gilt für die Polizei der Grundsatz "Beraten statt Strafen". Dieser sollte - gerade in diesen Fällen - verstärkt eingefordert werden: Sind die Bedeutung des geschützten Rechtsgutes, die Intensität der Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden gering, so hat die Behörde bei einer Verwaltungsübertretung den Beschuldigten zu beraten und schriftlich zur Herstellung des vorschriftsmäßigen Zustandes aufzufordern. Ziel ist die möglichst wirksame Beendigung des strafbaren Handelns durch das gelindest mögliche Mittel. Folgt der Beschuldigte dieser Aufforderung, so darf keine weitere Verfolgungshandlung gesetzt werden. Aus generalpräventiven Gründen erscheint hier oftmals eine Bestrafung nicht notwendig, weil sehr viele Menschen – wenn sie auf die Strafbarkeit ihres Verhaltens aufmerksam gemacht werden – ohnehin das Unrecht ihrer Tat erkennen und sofort einlenken. Damit steht ihnen ein subjektiv-öffentliches Recht auf den Vorzug des Beratens zu. Die Situation verdeutlicht: Konsequenzen aus den Strafen sind ggf. unverhältnismäßig. Sowohl die Zahlung einer Strafe in horrenden Summen als auch das Vorgehen dagegen ziehen beträchtliche und unzumutbare Folgen nach sich, in die auch der Aufwand der Gerichte für Aufarbeitung und Vefahrensabwicklung zu subsubmieren ist. Auch diese können durch die sofortige Aufhebung sämtlicher Strafen entlastet werden! Menschen in prekären Lebenskontexten dürfen nicht durch Strafen in eine noch unsichere Lage gebracht werden! Sanktionen werden z.T. selektiv gesetzt, anhand derer die Ungleichheit von Systemen sichtbar wird und sich verstärkt. Es kann nicht sein, dass Befugnisse von Polizei ausgeweitet und grundrechtseinschränkende Geseztes- und Ordnungsstrukturen geschaffen werden, ohne dass als Ausgleich zivilgesellschaftliche und regulative Strukturen gestärkt werden. Wichtig wäre es zudem ein ausgegliedertes Monitoring Bord odere ähnliche unabhängige Instanzen zu installieren, wo Polizeiarbeit kontrolliert werden kann. Ergänzt durch unabhängige Rechtskörperschaften und anwaltschaftliche Unterstützungsstrukturen. Solche und viele andere Begleitmaßnahmen fehlen in der gegenwärtigen Krise! Eine Reihe von Fallbeispielen findet sich unter: https://coview.info/category/watchgroup/ Meldungen von Misständen im Zuge von #covid_19 können via https://coview.info/watchgroup/ gemeldet werden
    198 von 200 Unterschriften
  • Gemeinsam umverteilen – Gutscheine weiterschenken
    Sinnvolle Umverteilung ist ein Gewinn für alle.
    19 von 100 Unterschriften
  • „Die Straße frei am 1. Mai!“
    In der 130-jährigen Geschichte des 1. Mai als internationaler Kampf- und Feiertag der ArbeiterInnenbewegung mussten schon zahlreiche Hindernisse überwunden werden. Die Corona-Krise stellt uns alle erneut vor große Herausforderungen. In Wien wird der Tag der Arbeit traditionell auf der Wiener Ringstraße mit großen Aufmärschen begangen. Heuer wird dies nicht möglich sein. Dennoch wollen viele diesen politischen Feiertag nicht ausschließlich in den eigenen vier Wänden verbringen. Die aktuellen Umstände erfordern Solidarität und Solidarität braucht öffentlichen Raum. Um den Menschen genügend Raum für ihren feierlichen Spaziergang zu geben und dabei den nötigen Sicherheitsabstand einhalten zu können, fordern wir die Wiener Stadtregierung auf, die Ringstraße am 1. Mai von 8.00 bis 16.00 Uhr in eine temporäre Begegnungszone umzuwandeln und für den Autoverkehr zu sperren. FußgängerInnen, RadfahrerInnen etc. sind dabei aufgerufen, den erforderlichen Sicherheitsabstand unbedingt einzuhalten. Das Tragen einer Schutzmaske wird darüber hinaus ausdrücklich empfohlen. Die physische, psychische und soziale Sicherheit aller Menschen muss gewährleistet sein. Deshalb dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass die zu meisternden Herausforderungen nicht rein medizinischer Natur sind, wie die aktuelle Rekordarbeitslosigkeit und die aufziehende soziale Krise deutlich machen. Denken wir an Victor Adler, den Gründervater der Sozialdemokratie, der sich an den 1. Mai 1890 in Wien mit folgenden Worten erinnert: "Wir haben wie so oft aus der furchtbaren Not eine fruchtbare Tugend gemacht, und weil wir nicht simpel manifestieren konnten, gerade darum haben wir dem Tag die Höhe einer Weihe gegeben, die unerreichbar war für alle Verbote und Schikanen." („Mein erster Mai“ - von Victor Adler, 1909) Beweisen wir Mut, Herr Bürgermeister Michael Ludwig! Erlauben wir Kreativität, Frau Verkehrsstadträtin Birgit Hebein! Gehen wir spazieren, Herr Gesundheitsstadtrat Peter Hacker! Schaffen wir eine temporäre Begegnungszone auf der Wiener Ringstraße am 1. Mai 2020! Mehr Infos zur überparteilichen Initiative „Die Straße frei am 1. Mai!“ auf www.unsere-zeitung.at/die-strasse-frei-am-1-mai
    607 von 800 Unterschriften
  • Messehalle für Geflüchtete aus den griechischen Lagern öffnen!
    Zusammenhalt wird bei uns derzeit großgeschrieben, zusammenhalten und Verantwortung füreinander übernehmen. Diese solidarische Verantwortung könnten wir jetzt auch auf Menschen außerhalb Österreichs, innerhalb der EU, ausdehnen und damit eine humanitäre Katastrophe in den Lagern verhindern. So wie mit dem professionellen und effizienten Umgang mit der Pandemie könnte Österreich auch darin Vorbild für andere europäische Länder sein.
    978 von 1.000 Unterschriften
  • Rechtsstaat und Verfassungsbewusstsein in Zeiten der "Coronakrise"
    In Krisenzeiten steht der für ein demokratisches System unabdingbare Rechtsstaat vor seiner größten Herausforderung. Wir sind uns der Komplexität der mannigfaltigen Aufgaben der österreichischen Bundesregierung in der aktuellen Krisensituation bewusst, unterstützen die bisher seitens der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen vollinhaltlich und richten unser Verhalten zum Wohler aller Mitmenschen danach aus. Auch wenn die oberste Priorität in der aktuellen Situation die Verlangsamung der Ausbreitung von COVID-19 in unserer Gesellschaft beziehungsweise die damit zusammenhängende weitestgehende Sicherstellung der intensivstationären Versorgung von PatientInnen sein muss, darf aus unserer Perspektive der Rechtsstaat aus dieser Krisensituation nicht geschwächt hervorgehen. Die aufgrund der “Coronakrise” notwendig gewordenen und nachvollziehbaren Einschränkungen der Verfassungsstaatlichkeit und damit einhergehenden temporären Machtakkumulationen bei der exekutiven Gewalt, sollten möglichst eine Ausnahme bis zum Ende des durch die Ausbreitung von COVID-19 hervorgerufenen Staatsnotstands bleiben. Nicht in Vergessenheit sollte geraten, dass es doch gerade die staatliche Verwaltung ist, die nur auf Basis der Gesetze ausgeübt werden darf.
    304 von 400 Unterschriften
  • Arbeitserlaubnis für Studierende aus Nicht-EU-/EWR-Staaten
    Diese Petition betrifft auch Österreicher*innen, da diese unzumutbaren Verhältnisse, unter welchen nichteuropäische Student*innen arbeiten, eine Einstellung von steuerlich und versicherungsteilzubeschussten EU-Bürger*innen für den Arbeitgeber*innen unnötig macht, wenn gleiches unter weniger Ressourcenaufwand auch anders abgewickelt werden kann. In der aktuellen Situation ist der Staat gezwungen, viel Geld für die Arbeitslosigkeit, Härtefallfonds und andere Maßnahmen bereitzustellen. In manchen Bereichen, wie zum Beispiel in Supermärkten, gibt es einen Engpass an motivierten Mitarbeiter*innen, obwohl es Leute gibt, die eine Arbeit suchen. Viele Student*innen aus Drittstaaten möchten arbeiten, können dies aber nicht, da die sofortige Arbeitserlaubnis fehlt. Wir könnten uns vorstellen, dass tausende von ihnen arbeiten würden, wenn sie eine sofortige Arbeitserlaubnis hätten oder der Prozess optimiert werden würde – und der Staat würde sich obendrein noch Ausgaben für Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe ersparen.
    827 von 1.000 Unterschriften
    Gestartet von Maryam G
  • Corona-Neustart: Sozial, menschlich und zukunftsfähig – statt weiter wie bisher!
    Coronakrise und Klimakrise zeigen viele Ähnlichkeiten. Die Warnrufe der Klima-WissenschafterInnen gleichen jenen der norditalienischen ÄrztInnen in ihrer dramatischen Dringlichkeit. Vorsorge wird zum wichtigen politischen Prinzip, solidarisches Verhalten ist dringend gefragt. „Wer achtlos das Virus weitergibt, gefährdet das Leben seiner Großeltern. Wer achtlos CO2 freisetzt, gefährdet das Leben seiner EnkelInnen.“, meint etwa der Klimawissenschafter Prof. Schellnhuber. Klimaschutz ist auch wichtig, um zukünftige Gesundheitskrisen zu verhindern, denn die Verbreitung von Infektionskrankheiten wird durch den Klimawandel und den Biodiversitätsverlust stark begünstigt. Mit staatlichen Interventionen werden für Unternehmen und ArbeitnehmerInnen Hilfszahlungen zur Überbrückung der Coronakrise geleistet. Nach dem ersten allgemeinen Hilfsprogramm muss darauf geschaut werden, dass diese Finanzmittel konsequent für eine nachhaltige Zukunftsausrichtung eingesetzt werden. Der österreichische Nationalrat hat 2019 den Klimanotstand ausgerufen, im Regierungsprogramm ist Klimaneutralität bis 2040 vorgesehen, 100% Ökostrom bis 2030 und ein Klimacheck für Gesetze. Dies erfordert enorme Investitionen, die im Corona-Neustart umgesetzt werden müssen. So beinhaltet diese Krise auch eine große Chance für Innovation und ermöglicht Österreich, eine Vorreiterrolle in zukunftsfähiger Wirtschaftsgestaltung in Europa einzunehmen.
    364 von 400 Unterschriften
  • Mietenstopp in Corona-Krise!
    Die Politik muss nun Schritte ergreifen, um Mieter_innen vor dem Verlust ihrer Wohnung zu bewahren und besonders betroffene Gruppen zu schützen. Wer sich die Krisenbewältigung in Folge der Finanzkrise 2008 anschaut und auch jene davor, findet immer die gleiche Logik: Die Einkommensschwachen, die Armen, die Obdachlosen, die Menschen ohne Papiere, die am meisten verwundbaren und marginalisierten Gruppen, werden am meisten von der Krise getroffen und tragen die größte Last. Diese Krisenpolitik darf nicht weitergeführt werden, sondern gerade die, die besonders betroffen sind, müssen besonders unterstützt werden. Das bedeutet Solidarität! Das bedeutet Verteilungsgerechtigkeit!
    3.101 von 4.000 Unterschriften
  • Offener Brief zur Aufnahme von Geflüchteten aus den griechischen Lagern
    Die Situation in den Flüchtlingslagern in Griechenland spitzt sich dramatisch zu – besonders in Zeiten der Ausbreitung des Corona-Virus. Die hygienischen Zustände sind katastrophal und die Gefahr ist groß, dass sich die Pandemie in den Lagern unkontrolliert ausbreitet. Tausende Menschen wären dem Virus ohne medizinische Hilfe und Unterstützung ausgesetzt. Besonders das Leid der Schwächsten, also der Frauen und Kinder, steigt ins Unermessliche. Krieg und Gewalt sind die Hauptursachen, weshalb Frauen und Kinder aus ihrer Heimat fliehen. Werden sie in Flüchtlingslagern festgehalten, sind sie einmal mehr und massiv dem Risiko ausgesetzt, erneut Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt zu werden. Österreich hat wie viele andere europäische Länder die Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – ratifiziert. Damit hat sich Österreich verpflichtet, Maßnahmen für die Prävention und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Kinder umzusetzen. Geflüchteten Frauen und Kindern die Aufnahme und somit den Schutz vor sexueller bzw. geschlechterbasierter Gewalt zu verwehren, ist daher eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung. Die Bewältigung dieser Situation alleine jenen Staaten zu überlassen, die aufgrund ihrer geographischen Lage die Hauptlast ankommender geflüchteter Menschen aus Kriegsgebieten tragen, ist nicht nur unsolidarisch, sondern konterkariert die europäischen Werte von Gemeinschaft und Zusammenarbeit. Wenn europäische Länder Kinder und Familien aus den Lagern aufnehmen, trägt das zur Entspannung der Lage und Bewältigung dieser Krise wesentlich bei. Österreich kann damit zeigen, dass Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Solidarität gelebte Werte sind.
    1.480 von 2.000 Unterschriften
  • Stoppt die Ausschreibung der Frauenhäuser in Salzburg!
    Die drei Salzburger Frauenhäuser Salzburg Stadt, Hallein und Pinzgau sind seit mehr als 30 Jahren die Basis für den Schutz gewaltbetroffener Frauen und deren Kinder. Die Mitarbeiterinnen dieser drei Häuser verfügen über langjährige Expertise in der Frauenhausarbeit, deren Qualitätsstandards immer wieder an neue Herausforderungen und Anforderungen angepasst und regelmäßig evaluiert werden. Zentrale Säule der Frauenhausarbeit ist und bleibt Schutz und Sicherheit. Das von Frauenlandesrätin Klambauer entwickelte und vor kurzem präsentierte Konzept von Wohnungen in einer nicht abgeschlossenen Einheit entspricht nicht den Sicherheitsstandards und kann daher auch nicht als Frauenhaus bezeichnet werden. Diese willkürliche Ausschreibung von zwei Frauenhäusern durch Landesrätin Klambauer ist sachlich und rechtlich nicht notwendig und entbehrt aufgrund der langjährigen Expertise der Mitarbeiterinnen aller drei Häuser jeglicher Grundlage. Über 30 Jahre aufgebaute Frauenhausarbeit und die Betreuung der betroffenen Frauen nach internationalen Qualitätsstandards werden damit ignoriert und zerstört. Landesrätin Klambauer ignoriert die Grundprinzipien der Frauenhäuser sowie das Expertinnenwissen der Mitarbeiterinnen. Diese Ausschreibung ist eine Schikane für die wertvolle und wichtige Arbeit der bestehenden, jahrzehntelang gut geführten Frauenhäuser im Land Salzburg und gleicht einer Zerschlagung von über 30 Jahre aufgebauter Frauenhausarbeit. Frauenhäuser brauchen Unterstützung bei ihrer Arbeit mit durch häusliche Gewalt traumatisierten Frauen und Kindern und nicht weitere Hürden! Wettbewerbsgedanken sind hier fehl am Platz – es geht um Leib und Leben von Menschen! Links und weitergehende Informationen: - AÖF-Presseaussendung, 19.2.2020: https://www.aoef.at/index.php/presseaussendungen/501-pa-19-02-2020-ein-skandal-frauenhaeuser-salzburg-und-hallein-werden-zerstoert-statt-unterstuetzt - AÖF-Presseaussendung, 21.2.2020: https://www.aoef.at/index.php/presseaussendungen-frauenhaeuser/502-pa-21-02-2020-leiterinnen-der-aoef-frauenhaeuser-appellieren-zur-zuruecknahme-der-geplanten-ausschreibung - Der Standard, 19.2.2020: "Die 'Zerschlagung' der Salzburger Frauenhäuser droht" - https://www.derstandard.at/story/2000114718851/die-zerschlagung-der-salzburger-frauenhaeuser-droht - Salzburger Nachrichten, 19.2.2020: " 'Völlig unsensibel': Salzburger Landesrätin erntet heftige Kritik für EU-weite Ausschreibung von Frauenhäusern" - https://www.sn.at/salzburg/politik/voellig-unsensibel-salzburger-landesraetin-erntet-heftige-kritik-fuer-eu-weite-ausschreibung-von-frauenhaeusern-83681065
    12.983 von 15.000 Unterschriften
  • Keine Abschiebung von Pflegekraeften
    Händeringend wird in ganz Österreich nach qualifiziertem Pflegepersonal gesucht, schon jetzt können ganze Abteilungen neu errichteter Alten- und Pflegeeinrichtungen wegen fehlendem Personal nicht in Betrieb gehen. Nach einer aktuellen Studie des Gesundheitsministeriums werden in den zehn Jahren bis 2030 75.000 zusätzliche Pflegefachkräfte zur Deckung des Bedarfs gebraucht. Angekündigte Veränderungen in der Pflegeausbildung und geplante Werbemaßnahmen seitens der Bundesregierung ändern nichts daran, dass es bereits jetzt einen gravierenden Mangel an Pflegepersonal gibt. Einer der sich derzeit in Tirol als Pflegeassistent ausbilden lässt ist Mohammad Haroon Faqiri (MHF), der im August 2015 vor der Zwangsrekrutierung durch die Taliban aus seinem Heimatland Afghanistan nach Österreich geflohen ist. MHF hat sich seither in Innsbruck hervorragend integriert: www.youtube.com/watch?v=m3-78tlItoA Trotzdem hat das Bundesverwaltungsgericht im Dezember 2019 den Asylantrag von Mohammad Haroon Faqiri auf allen Ebenen abgelehnt – kein Asyl, keine subsidiärer Schutz, kein humanitäres Bleiberecht. Eine Anwaltskanzlei hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine außerordentliche Revision eingebracht, die einen vorläufigen Abschiebeschutz gewährt. Sollte der VfGH in den nächsten Wochen/Monaten eine negative Entscheidung fällen, wäre MHF akut von Abschiebung nach Afghanistan bedroht. Mohammad Haroon Faqiri ist KEIN Einzelfall. Zahlreiche andere AsylwerberInnen, die bestens integriert seit vier, fünf Jahren in Österreich leben und eine Ausbildung in einem Mangelberuf absolvieren, sind aufgrund der restriktiven Asylpolitik und einer ebensolchen Rechtsprechung akut von Abschiebung bedroht. Im Bescheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) steht als eine zentrale Begründung der Ablehnung des Asylantrags von MHF mit Berufung auf oberstgerichtliche Entscheidungen folgender Satz: „Es überwiegen daher die öffentlichen Interessen an der Aufenthaltsbeendigung, insbesondere das Interesse an der Einhaltung der die Einreise und den Aufenthalt von Fremden regelnden Vorschriften, denen aus der Sicht des Schutzes und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ein hoher Stellenwert zukommt.“. Wir stellen diesem auf Abschottung und unmenschliche Abschiebungen abzielenden „öffentlichen Interesse“ eine Alternative gegenüber. Demnach gibt es ein eindeutiges öffentliches Interesse, wonach alle in Österreich zur Pflegekraft ausgebildeten AsylwerberInnen im Lande bleiben und zur Milderung des Pflegenotstands beitragen können. Daher ersuchen wir die 183 Mitglieder des österreichischen Nationalrats, über Parteigrenzen hinweg, in einer Koalition der Vernunft und Menschlichkeit initiativ zu werden. In Tirol werden die genannten vier Forderungen in ihrer inhaltlichen Ausrichtung bereits von PolitikerInnen aus fünf Parteien (ÖVP, SPÖ, Grüne, Liste Fritz, Neos) unterstützt. Zugleich rufen wir die unabhängigen Medien in Österreich auf, diese Kampagne mit vertiefenden Recherchen zu begleiten. Mit Ihrer Unterschrift unter die vier Forderungen dieser Petition tragen Sie dazu bei, unverantwortliche Abschiebungen zu verhindern und gleichzeitig den Pflegenotstand zu lindern. Jede Unterschrift trägt dazu bei, dass sich eine Koalition der Vernunft und Menschlichkeit durchsetzt. Hier ausgewählte LINKS zum Thema: Pflegestudie: https://orf.at/stories/3151064/ Der Fall MHF: https://www.tt.com/artikel/16604746/jungem-afghanen-droht-abschiebung-waere-voellig-unverstaendlich https://tirol.orf.at/stories/3033334/ https://www.tt.com/artikel/16627678/pflegehelfer-vor-abschiebung-ak-praesident-kritisiert-falschen-weg https://www.tt.com/artikel/30716930/tiroler-landesraetin-fischer-fordert-endlich-gruene-handschrift-in-bundesregierung https://www.tt.com/artikel/16634918/drohende-abschiebungen-sorgen-in-tirol-fuer-debatte NGOs im Flüchtlingsbereich: https://www.aktionbleiberecht.de/ http://www.asyl.at/ 
http://www.asyl-in-not.org/
 https://fluechtlingsdienst.diakonie.at/ 
http://www.fluchtpunkt.org/ 
http://no-racism.net/ 
https://plattform-bleiberecht.at/ 
http://www.plattform-rechtsberatung.at/ http://www.deserteursberatung.at/
 http://www.sosmitmensch.at/ Initiator*in der Petition ist das Unterstützungskomitee für "MHF soll bleiben. Keine Abschiebung nach Afghanistan." Namentlich: Hannes Schlosser, Magdalena Melcher und Iris Teyml
    4.225 von 5.000 Unterschriften