500 Unterschriften erreicht
An: NÖ Landesregierung
Zukunftssicherung der Begleitung von Menschen mit Behinderung in Niederösterreich
Diese Petition ist beendet.
Inklusion, Teilhabe und Sozialraumorientierung wird nicht bzw. nur in einem viel zu geringen Ausmaß umgesetzt!
Die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen hängt davon ab, dass sie individuell und angepasst auf ihre Bedürfnisse, Unterstützung erhalten. Sie haben ein Recht auf individuelle Gestaltung ihres Alltags.
Auf Grund fehlender finanzieller Mittel und dadurch fehlender Personalressourcen können in erster Linie nur mehr die physischen Grundbedürfnisse und die medizinisch ärztliche Betreuung angeboten werden. Angebote und individuelle Betreuungsschwerpunkte z.B. Ziele und Wünsche aus den Jahresgesprächen, treten immer mehr in den Hintergrund.
Wir fordern daher eine Verbesserung und Erhöhung des Personalschlüssels. Dieser ist für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben in der Arbeit mit beeinträchtigten Menschen viel zu gering angesetzt.
Zu geringe Öffnungszeiten in den Tagesstätten
Wir Eltern fordern mehr Flexibilität in der Betreuungszeit in den Werkstätten. Die Öffnungszeiten sollen an die heutigen Anforderungen der Arbeitswelt von Angehörigen anpasst werden.
Durch die Gesamtbetreuungszeit von 37 Stunden pro Woche (inklusive der Fahrtzeit von und zur Einrichtung) ist für uns Eltern eine Vollzeitbeschäftigung oft nicht möglich.
Wir fordern daher eine Ausweitung der Kernöffnungszeiten im Rahmen der Richtlinien für Tagesstätten. Außerdem fordern wir den Wegfall der Einrechnung von Fahrtzeiten als Betreuungszeiten.
Kontakt zum familiärem Umfeld wird eingeschränkt
Mit der Fehltageregelung - 82 Fehltage - im Wohnen nimmt man unseren Töchtern und Söhnen die Möglichkeit ihre Freizeit regelmäßig mit ihrer Familie und im gewohnten Sozialraum zu verbringen. Sie können nicht jedes Wochenende bei ihren Eltern verbringen.
Wir fordern daher einen Wegfall der Fehltageregelung, die dazu führt, dass Angehörige, KlientInnen, aber eben auch die Lebenshilfe NÖ dafür bestraft werden, dass sie sich weiterhin um ihre Kinder kümmern.
Wir fordern neue Strukturen im vollzeitbetreuten Wohnen.
Menschen mit intellektueller Behinderung haben das Recht zu wählen, wie, wo und mit wem sie wohnen. Kleine, individuelle Wohnformen sollten forciert werden. Sie sollen zentral gelegen und verkehrstechnisch gut angebunden sein.
Das entspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die Menschen mit Behinderung in Artikel 19 eine unabhängige Lebensführung zusichert.
Wir fordern finanzielle Unterstützung für kleinere Wohneinheiten, die den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung mehr entgegenkommen.
Die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen hängt davon ab, dass sie individuell und angepasst auf ihre Bedürfnisse, Unterstützung erhalten. Sie haben ein Recht auf individuelle Gestaltung ihres Alltags.
Auf Grund fehlender finanzieller Mittel und dadurch fehlender Personalressourcen können in erster Linie nur mehr die physischen Grundbedürfnisse und die medizinisch ärztliche Betreuung angeboten werden. Angebote und individuelle Betreuungsschwerpunkte z.B. Ziele und Wünsche aus den Jahresgesprächen, treten immer mehr in den Hintergrund.
Wir fordern daher eine Verbesserung und Erhöhung des Personalschlüssels. Dieser ist für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben in der Arbeit mit beeinträchtigten Menschen viel zu gering angesetzt.
Zu geringe Öffnungszeiten in den Tagesstätten
Wir Eltern fordern mehr Flexibilität in der Betreuungszeit in den Werkstätten. Die Öffnungszeiten sollen an die heutigen Anforderungen der Arbeitswelt von Angehörigen anpasst werden.
Durch die Gesamtbetreuungszeit von 37 Stunden pro Woche (inklusive der Fahrtzeit von und zur Einrichtung) ist für uns Eltern eine Vollzeitbeschäftigung oft nicht möglich.
Wir fordern daher eine Ausweitung der Kernöffnungszeiten im Rahmen der Richtlinien für Tagesstätten. Außerdem fordern wir den Wegfall der Einrechnung von Fahrtzeiten als Betreuungszeiten.
Kontakt zum familiärem Umfeld wird eingeschränkt
Mit der Fehltageregelung - 82 Fehltage - im Wohnen nimmt man unseren Töchtern und Söhnen die Möglichkeit ihre Freizeit regelmäßig mit ihrer Familie und im gewohnten Sozialraum zu verbringen. Sie können nicht jedes Wochenende bei ihren Eltern verbringen.
Wir fordern daher einen Wegfall der Fehltageregelung, die dazu führt, dass Angehörige, KlientInnen, aber eben auch die Lebenshilfe NÖ dafür bestraft werden, dass sie sich weiterhin um ihre Kinder kümmern.
Wir fordern neue Strukturen im vollzeitbetreuten Wohnen.
Menschen mit intellektueller Behinderung haben das Recht zu wählen, wie, wo und mit wem sie wohnen. Kleine, individuelle Wohnformen sollten forciert werden. Sie sollen zentral gelegen und verkehrstechnisch gut angebunden sein.
Das entspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die Menschen mit Behinderung in Artikel 19 eine unabhängige Lebensführung zusichert.
Wir fordern finanzielle Unterstützung für kleinere Wohneinheiten, die den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung mehr entgegenkommen.
Warum ist das wichtig?
Die gesetzlichen Grundlagen die die Begleitung von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in Niederösterreich regeln entsprechen auf Grund ihres Alters in keiner Weise der UN-Behindertenrechftskonvention und Niederösterreich benötigt dringend ein modernes der heutigen Zeit entsprechendes Teilhabegesetz.
Eltern und Angehörige von Menschen mit intellektuellen und mehrfachen Behinderungen wünschen sich mehr Aufmerksamkeit von den Verantwortungsträgern im Land. Wir wünschen uns Gesetze und Richtlinien, die eine maßgeschneiderte und individuelle Begleitung von Menschen mit intellektuellen Behinderungen möglich macht.
Eltern und Angehörige von Menschen mit intellektuellen und mehrfachen Behinderungen wünschen sich mehr Aufmerksamkeit von den Verantwortungsträgern im Land. Wir wünschen uns Gesetze und Richtlinien, die eine maßgeschneiderte und individuelle Begleitung von Menschen mit intellektuellen Behinderungen möglich macht.