10,000 Unterschriften erreicht
An: Bundesminister für Soziales
Selbständigkeit heimischer Bergsportführer:innen absichern!
Österreichische Bergsportführer:innen ermöglichen Einheimischen und Gästen einzigartige alpine Erlebnisse und sorgen für ein Maximum an Sicherheit in unseren Bergen. Sie unterstützen Alpinorganisationen dabei, dass sie ihre Mitglieder optimal und kostensparend ausbilden können. Reiseanbieter, Hotels und Tourismusverbände, Alpinschulen, Outdoor-Anbieter und viele andere bauen auf selbständige Berg-und Skiführer:innen, Bergwanderführer:innen, Schluchtenführer:innen und Sportkletterlehrer:innen, um ihre Freizeitangebote entwickeln und umsetzen zu können. Sie sind eine tragende Säule der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Mit ihrer Arbeit sorgen die Bergsportführer:innen für ein Einkommen für sich und ihre Familien.
Alles das steht jetzt auf dem Spiel: Weil Bergsportführer:innen immer öfter von der ÖGK als Unselbständige nach dem ASVG eingestuft werden, und das oft Jahre rückwirkend. An den realen Arbeitsgegebenheiten der Bergsportführer:innen führt das vorbei.
Daher fordern wir den Bundesminister für Soziales auf, in konstruktiven Gesprächen mit uns eine neue gesetzliche Regelung zu schaffen, die die Selbständigkeit der heimischen Bergsportführer:innen in allen Bundesländern gleichermaßen absichert.
https://youtu.be/JhgW748ScVg
Alles das steht jetzt auf dem Spiel: Weil Bergsportführer:innen immer öfter von der ÖGK als Unselbständige nach dem ASVG eingestuft werden, und das oft Jahre rückwirkend. An den realen Arbeitsgegebenheiten der Bergsportführer:innen führt das vorbei.
Daher fordern wir den Bundesminister für Soziales auf, in konstruktiven Gesprächen mit uns eine neue gesetzliche Regelung zu schaffen, die die Selbständigkeit der heimischen Bergsportführer:innen in allen Bundesländern gleichermaßen absichert.
https://youtu.be/JhgW748ScVg
Warum ist das wichtig?
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Es kann nicht sein, dass Bergsportführer:innen in Tirol auf Basis ein und desselben Gesetzes anders behandelt werden als ihre Kolleg:innen in anderen Bundesländern.
Wenn heimische Bergsportführer:innen als Unselbständige nach dem ASVG eingestuft werden, hat das für uns alle weitreichende Folgen:
Die Einstufung von Bergsportführer:innen als Unselbständige steht im Widerspruch zu ihrer tatsächlichen Arbeitsrealität.
Bergsportführer:innen grundsätzlich als Dienstnehmer anzustellen, um im Fall einer rückwirkenden Einstufung als Unselbständiger durch die Tiroler ÖGK Nachzahlungen zu vermeiden, erhöht den Verwaltungsaufwand deutlich und verteuert das touristische Angebot für die Gäste um bis zu 30 Prozent.
Ist ein:e Bergsportführer:in als Unselbständige:r angestellt, unterliegt er/sie dem Arbeitsrecht, v.a. den umfassenden Arbeitnehmerschutzverordnungen in allen Facetten. Damit können zahlreiche Angebote und Touren wie abwechslungsreiche Wochenprogramme nicht mehr mit Tiroler Bergsportführer:innen umgesetzt werden.
Werden Bergsportführer:innen als Dienstnehmer angestellt, verteuern sich geführte Touren. Diese werden entweder nicht mehr (in bisherigem Umfang) angeboten oder zu diesem Preis nicht mehr nachgefragt – Tourengeher:innen weichen in andere Alpenregionen aus, was dem heimischen Tourismus, der Wirtschaft und der Einkommenssituation der Bergsportführer:innen schadet.
Teurere geführte Touren führen möglicherweise auch dazu, dass sich motivierte Tourengeher:innen alleine und ohne professionelle Vorbereitung, Begleitung und Unterstützung durch Bergsportführer:innen auf den Weg machen. Die Sicherheit aller Bergsportler:innen wird dadurch potenziell in Mitleidenschaft gezogen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass mehr Individual-Tourengeher:innen in eine Notsituation geraten und Hilfe von Rettungsorganisationen benötigen, ist daher ebenfalls höher als bei geführten Touren. Mehr Einsätze führen statistisch gesehen auch zu einem höheren Risiko für die Einsatzkräfte der Österreichischen Bergrettung, die sich trotz hervorragender Ausbildung natürlich immer einem Restrisiko aussetzen.
Ist ein:e Tiroler Bergsportführer:in als Unselbständige:r angestellt, unterliegt er/sie auch dem Arbeitsrecht. Betriebe und Organisationen wie die Bergrettung, der Alpenverein oder der Tiroler Bergsportführerverband brauchen Bergsportführer:innen bei der Ausbildung der Mitglieder. Viele dieser Ausbildungen können nicht rechtskonform umgesetzt werden, wenn Bergsportführer:innen als Unselbständige z.B. Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten einhalten müssen.
Wenn heimische Bergsportführer:innen als Unselbständige nach dem ASVG eingestuft werden, hat das für uns alle weitreichende Folgen:
Die Einstufung von Bergsportführer:innen als Unselbständige steht im Widerspruch zu ihrer tatsächlichen Arbeitsrealität.
Bergsportführer:innen grundsätzlich als Dienstnehmer anzustellen, um im Fall einer rückwirkenden Einstufung als Unselbständiger durch die Tiroler ÖGK Nachzahlungen zu vermeiden, erhöht den Verwaltungsaufwand deutlich und verteuert das touristische Angebot für die Gäste um bis zu 30 Prozent.
Ist ein:e Bergsportführer:in als Unselbständige:r angestellt, unterliegt er/sie dem Arbeitsrecht, v.a. den umfassenden Arbeitnehmerschutzverordnungen in allen Facetten. Damit können zahlreiche Angebote und Touren wie abwechslungsreiche Wochenprogramme nicht mehr mit Tiroler Bergsportführer:innen umgesetzt werden.
Werden Bergsportführer:innen als Dienstnehmer angestellt, verteuern sich geführte Touren. Diese werden entweder nicht mehr (in bisherigem Umfang) angeboten oder zu diesem Preis nicht mehr nachgefragt – Tourengeher:innen weichen in andere Alpenregionen aus, was dem heimischen Tourismus, der Wirtschaft und der Einkommenssituation der Bergsportführer:innen schadet.
Teurere geführte Touren führen möglicherweise auch dazu, dass sich motivierte Tourengeher:innen alleine und ohne professionelle Vorbereitung, Begleitung und Unterstützung durch Bergsportführer:innen auf den Weg machen. Die Sicherheit aller Bergsportler:innen wird dadurch potenziell in Mitleidenschaft gezogen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass mehr Individual-Tourengeher:innen in eine Notsituation geraten und Hilfe von Rettungsorganisationen benötigen, ist daher ebenfalls höher als bei geführten Touren. Mehr Einsätze führen statistisch gesehen auch zu einem höheren Risiko für die Einsatzkräfte der Österreichischen Bergrettung, die sich trotz hervorragender Ausbildung natürlich immer einem Restrisiko aussetzen.
Ist ein:e Tiroler Bergsportführer:in als Unselbständige:r angestellt, unterliegt er/sie auch dem Arbeitsrecht. Betriebe und Organisationen wie die Bergrettung, der Alpenverein oder der Tiroler Bergsportführerverband brauchen Bergsportführer:innen bei der Ausbildung der Mitglieder. Viele dieser Ausbildungen können nicht rechtskonform umgesetzt werden, wenn Bergsportführer:innen als Unselbständige z.B. Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten einhalten müssen.