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An: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Für objektive Bewertungskriterien der Fahrtauglichkeit

Diese Petition ist beendet.

Sehr geehrtes BMVIT,
wir fordern objektive Bewertungskriterien der Fahrtauglichkeit, wie folgt:

1. Festlegung von Grenzwerten für Cannabinoide im Körper
2. Einheitliches Messverfahren mit Vortestgeräten
3. Standardisierte klinische Untersuchung vom Amtsarzt
4. Bei Diagnose Fahruntüchtigkeit ohne vorliegender Laborwerte Wiederausfolgung des Führerscheins nach 48 Stunden
5. Einleitung des Entziehungsverfahrens erst nach Vorliegen der Blutwerte

Im Sinne der Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer hoffen wir auf Ihre Unterstützung und Umsetzung der Forderungen.

Warum ist das wichtig?

Das Lenken von Fahrzeugen in einem durch psychotrope Substanzen beeinträchtigten Zustand gefährdet die Verkehrssicherheit massiv, egal ob durch Alkohol, „Suchtgift“ oder Kombinationen beider. Für eine unterschiedliche Behandlung einer Beeinträchtigung durch Suchtgift und einer Beeinträchtigung durch Alkohol besteht kein Anlass.

Gerade vor diesem Hintergrund sollte klar zwischen dem strafrechtlichen Verfolgungsinteresse und erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit getrennt werden. In der Praxis sind beim behördlichen Umgang mit Personen, die im Verdacht stehen, ein Fahrzeug in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand in Betrieb genommen oder gelenkt zu haben, leider gravierende rechtsstaatliche Defizite festzustellen.

Wie der ÖAMTC in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden sollte (32. StVO-Novelle), festhält, besteht bereits jetzt die Berechtigung zur Abnahme des Führerscheines bei bloßem Verdacht auf eine durch Suchtgift hervorgerufene Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit.

Durch das Fehlen von Grenzwerten bei Cannabiskonsum (im Gegensatz zu Alkoholkonsum) und das Verhängen unverhältnismäßig hoher Strafen, scheint Drogenpolitik auf Kosten von akut nicht beeinträchtigten Verkehrsteilnehmern statt zu finden.

In einer Stellungnahme der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) zum Entwurf der 32. StVO heißt es: „Es ist zu befürchten, dass Lenkerinnen und Lenker bzw. Patientinnen und Patienten hier z.B. im Rahmen eines Planquadrats ungerechtfertigt kriminalisiert und unter Generalverdacht gestellt werden.“

Während der Verdacht einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch Alkohol durch die Exekutive problemlos mit Atemalkoholtests geklärt werden kann, ist das Prozedere bei der Abklärung des Verdachts des Suchtgifteinflusses aufwändig und fehleranfällig.

Weitere Infos in der Resolution des Panels „Verkehrssicherheit und Rechtslage“ (Cultiva 2018) Wien, 19. Oktober 2018: http://hanfkongress.at/images/PDF/resolution_cultiva2018_final.pdf

Artikel zum Thema auf derstandard.at vom 21. Oktober 2019: https://www.derstandard.at/story/2000110154745/besucher-der-hanfmesse-kritisieren-schikane-durch-die-polizei

#cultivateyourrights

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2020-10-16 18:53:12 +0200

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2019-10-23 10:21:38 +0200

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2019-10-22 18:47:02 +0200

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2019-10-22 17:24:30 +0200

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