100 Unterschriften erreicht
An: Johanna Mikl Leitner, NÖ Landesregierung
Menschenwürde für Asylwerber*innen! Reform der Bezahlkarte in NÖ!

Sehr geehrte Frau Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner,
Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung von NÖ!
Die Sachleistungskarte (Bezahlkarte), die im Nov. 2024 für Asylwerber*innen in NÖ eingeführt wurde, schränkt den Gestaltungsspielraum ihrer ohnehin finanziell prekären Lage noch mehr ein und ist entwürdigend!
Asylwerber*innen dürfen in Österreich nicht arbeiten und sind deshalb auf Unterstützung durch die öffentliche Hand angewiesen. Bis November 2024 erhielten Menschen in der Grundversorgung ihr Taschengeld und Verpflegungsgeld in bar.
Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung von NÖ!
Die Sachleistungskarte (Bezahlkarte), die im Nov. 2024 für Asylwerber*innen in NÖ eingeführt wurde, schränkt den Gestaltungsspielraum ihrer ohnehin finanziell prekären Lage noch mehr ein und ist entwürdigend!
Asylwerber*innen dürfen in Österreich nicht arbeiten und sind deshalb auf Unterstützung durch die öffentliche Hand angewiesen. Bis November 2024 erhielten Menschen in der Grundversorgung ihr Taschengeld und Verpflegungsgeld in bar.
Nun wird täglich ein Betrag € 5,71 auf eine Pluxeekarte mit eingeschränktem Geltungsbereich überwiesen. Im Februar diesen Jahres wurde ein Antrag auf zumindest wöchentliche Aufbuchung der Grundversorgungsleistung, also € 39,97, auf die Sachleistungskarte von der Landesregierung abgelehnt. In anderen Bundesländern hingegen funktioniert die Sachleistungskarte wie eine Bankomatkarte mit der Einschränkung, dass Auslandsüberweisungen nicht möglich sind.
Besonders Kinder machen durch diese niederösterreichische Praxis der Grundversorgung bereits prägende Diskriminierungserfahrungen. Sie können nicht, wie ihre Mitschüler*innen, Taschengeld für die Jause oder einen Beitrag für den Schulausflug erhalten.
Wiederholte technische Mängel führen dazu, dass die Karteninhaber*innen die Karte nicht benutzen können. Ein entwürdigender und unhaltbarer Zustand!
Anstelle von Integration wird Isolation und Desintegration gefördert.
Wir fordern Sie deshalb auf:
- Veranlassen Sie eine Reform der aktuellen Ausgestaltung nach menschenrechtlichen Kriterien unter Einbeziehung der Expertise und Erfahrungen relevanter Sozialorganisationen sowie asylsuchender Menschen. Ziel ist es, für Menschen im Asylverfahren einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen.
- Die Bezahlung mit der Bezahlkarte soll breit möglichst ausgeweitet werden. Sie muss auch in Apotheken, Secondhand- Läden, weiteren Lebensmittelgeschäften, Sozialmärkten und für öffentliche Verkehrsmittel nutzbar sein.
- Die wiederkehrenden technischen Probleme müssen überprüft und umgehend behoben werden.
- Passen Sie das niederösterreichische System den funktionierenden Systemen in anderen Bundesländern (wie z.B. Tirol) an.
Warum ist das wichtig?
Die NÖ Landesregierung hat im November 2024 für Asylwerber*innen in Grundversorgung eine Sachleistungskarte (Bezahlkarte) eingeführt. Die Betroffenen erhalten lediglich zu Beginn des Monats € 40 in Bargeld. Der Rest der Grundversorgung wird täglich mit € 5,71 auf eine Bezahlkarte aufgebucht. Vor dem Wochenende sind es 17,13 - wenn alles klappt. Immer wieder passieren technische Pannen. Die Betroffen stehen an der Supermarktkasse und können nicht bezahlen. Das ist entwürdigend!
Dazu kommt, dass die Karte nicht für ÖBB Tickets und andere öffentliche Verkehrsmittel gilt, nicht in Secondhandläden und auch nicht in Apotheken. Auch arabische Geschäfte, in denen Menschen aus Syrien, Afghanistan, Iran und weiteren Herkunftsländern gerne kulturell angepasste Lebensmittel kaufen, sind nicht unter den Anbietern, die die Bezahlkarte akzeptieren. Ähnliches gilt für Flohmärkte oder den online Handel mit gebrauchten Artikeln. (willhaben). Die Teilhabe der Menschen an unserer Gesellschaft wird durch dieses Zahlungsmittel drastisch eingeschränkt, ihr Recht auf einen angemessenen Lebensstandard wird verletzt. Die Bezahlkarte bewirkt mehr Ausgrenzung statt Integration. Amnesty Österreich hat dazu eine Studie herausgebracht und Betroffene interviewt.
Seit 12. Juni ist das Gemeinsame Europäischen Asylsystem (GEAS) in Kraft. Sie verpflichtet die EU Mitgliedsstaaten - auch Österreich - diese Reform innerstaatlich umzusetzen. Dazu gehört die Gewährleistung des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard für Asylwerber*innen. Darüber hinaus hat Österreich die UNO - Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte und die Europäische Sozialcharta ratifiziert und ist dadurch verpflichtet, die darin verbrieften Rechte für alle Menschen in unserem Land zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Ebenso ist Österreich der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet.
Dazu kommt, dass die Karte nicht für ÖBB Tickets und andere öffentliche Verkehrsmittel gilt, nicht in Secondhandläden und auch nicht in Apotheken. Auch arabische Geschäfte, in denen Menschen aus Syrien, Afghanistan, Iran und weiteren Herkunftsländern gerne kulturell angepasste Lebensmittel kaufen, sind nicht unter den Anbietern, die die Bezahlkarte akzeptieren. Ähnliches gilt für Flohmärkte oder den online Handel mit gebrauchten Artikeln. (willhaben). Die Teilhabe der Menschen an unserer Gesellschaft wird durch dieses Zahlungsmittel drastisch eingeschränkt, ihr Recht auf einen angemessenen Lebensstandard wird verletzt. Die Bezahlkarte bewirkt mehr Ausgrenzung statt Integration. Amnesty Österreich hat dazu eine Studie herausgebracht und Betroffene interviewt.
Seit 12. Juni ist das Gemeinsame Europäischen Asylsystem (GEAS) in Kraft. Sie verpflichtet die EU Mitgliedsstaaten - auch Österreich - diese Reform innerstaatlich umzusetzen. Dazu gehört die Gewährleistung des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard für Asylwerber*innen. Darüber hinaus hat Österreich die UNO - Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte und die Europäische Sozialcharta ratifiziert und ist dadurch verpflichtet, die darin verbrieften Rechte für alle Menschen in unserem Land zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Ebenso ist Österreich der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet.
Wie die Unterschriften übergeben werden:
Bei einem Termin mit Frau Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.