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An: Vizekanzler der Republik Österreich und Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Andreas Babler, Bildungsminister Christoph Wiederkehr,  Kanzleramtsministerin für Europa, Integration und Familie Claudia Plakolm

Kinderrechte im digitalen Raum durchsetzen!

Art.19 UN-Kinderrechtskonvention: Die Staaten müssen das Kind vor körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung und Schadenszufügung schützen.
Sehr geehrter Herr Vizekanzler der Republik Österreich und Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Andreas Babler, 
Sehr geehrter Herr Bildungsminister Christoph Wiederkehr,
Sehr geehrte Frau Kanzleramtsministerin für Europa, Integration und Familie Claudia Plakolm,

Wir haben als Gesellschaft unsere Kinder und Jugendlichen in digitale Räume entlassen, in denen die Kinderrechte nicht gelten, in denen die Sozialen Medien sie süchtig machen und in denen sie vom Aufwachen bis in die Träume mit Inhalten konfrontiert sind, die nicht für Kinder geeignet sind und sie nachhaltig schädigen. 

Wir bitten Sie, setzen Sie sich ein für:

_ ein Verbot von TikTok in Österreich und der EU.

_ eine Altersbeschränkung von mindestens 16 Jahren für die Nutzung der Sozialen Netzwerke Instagram, Facebook und Snapchat.

_ eine Verpflichtung aller Anbieter von digitalen Angeboten, inklusive Streamingdiensten und Onlinespielen, die gesetzlichen Altersbegrenzungen durchzusetzen.

Da diese Maßnahmen rechtliche und politische Abstimmung und damit vermutlich einiger Monate bedürfen, fordern wir Sie auf, in Österreich sofort, ab heute, folgende Maßnahmen zu setzen und ausreichend zu finanzieren:

_ Die Einrichtung von Ansprechstellen an allen Schulen und Bildungseinrichtungen, gebildet durch geschulte Teams aus jugendlichen Peers und erwachsenen Vertrauenspersonen, mit denen Kinder und Jugendliche verstörende Erlebnisse im digitalen Raum besprechen können.

_ Die Sammlung und Weiterleitung der bei diesen Ansprechstellen eingehenden Informationen an eine zentrale unabhängige Monitoringstelle, die umgehend eingerichtet wird, um umfangreich Wissen zu sammeln als Grundlage für netzpolitisches Handeln.

_ Ein Netzwerk des Diskurses und der Weiterbildung, in dem Lehrpersonen, netzpolitische NGO'S, Jugendverbände, die Kinder- und Jugendanwaltschaften, Expert*innen  und die politisch Verantwortlichen sich ständig austauschen über die rasanten Entwicklungen in den digitalen Räumen. Alle Erkenntnisse sollen für die Bevölkerung transparent und leicht zugänglich gemacht und vor allem regelmäßig und leicht verständlich und vielsprachig über die Schulen analog an die Eltern und Obsorgeberechtigten weitergegeben werden, mindestens zweimal im Jahr.

_ Eine Digitale Grundbildung, die sehr viel tiefgreifender, als das heute geschieht, die Kinder - und auch die Eltern und Obsorgeberechtigten - darin schult, die psychologischen Mechanismen und die technischen, ökonomischen und politischen Strukturen ihrer digitalen Umwelt zu erkennen.

_ Eine Verankerung von Grundinformationen für Eltern zum Umgang mit digitalen Medien im Eltern-Kind-Pass.

_ Ein Verbot für öffentlich geförderte Bildungseinrichtungen, ihre Schüler*innen zur Nutzung von Apps zu zwingen, die ihre Daten außerhalb der EU speichern und den digitalen Feudalismus weiter stärken. Also z.B. keine Klassen-Whatsapp-Gruppen, keine Schul-Instagram-Kanäle, keine Google-Docs für den Unterricht etc.




Warum ist das wichtig?

Echte und gefakte Videaufnahmen des Attentats in Graz machen seit Monaten die Runde. Nicht nur Erwachsene sahen diese verstörenden Bilder, sondern auch viele Kinder und Jugendliche.

Die meisten Jugendlichen sind sich sicher, dass Social Media unsere Gesellschaft unfriedlicher machen und Menschen gegeneinander aufbringen.

Die meisten Jugendlichen geben an, mehr als drei Mal pro Woche mehr als eine Stunde länger online zu sein, als sie das eigentlich vorgehabt hätten. Ein klares Indiz für Suchtverhalten.

10-25 Jährige nehmen kaum mehr Medien wahr, deren Inhalte von Journalist*innen erarbeitet und presserechtlich verantwortet werden. Sie beziehen den medial vermittelten Teil ihres Weltbildes fast ausschließlich über digitale Plattformen. Dabei sind Kinder und Jugendlichen oft allein gelassen. Sie geraten so in mediale Welten, in denen weder Jugendschutz noch Strafgesetz gelten, in . Filterblasen, die extremistische Haltungen, Gewalt, Suchtverhalten und Fake News normalisieren. 

Einige Beispiele: Viele, die sich für Beauty und Mode interessieren, haben die Videoaufzeichnung der Ermordung der Beautyinfluencerin Valeria Marquez in Mexiko vor laufender Kamera im Mai 2025 gesehen. Sogenannte „Pädohunter“ bewerben Lynchjustiz als Rettung vor Sexualstraftätern gegen die Polizei und Justiz angeblich nichts unternehmen würden. Religiöse oder rechtsextreme Fanatiker finden riesige Fangemeinden, denen sie mit Hetze gegen Eingewanderte oder gegen Andersgläubige oder gegen queere Menschen die Gehirne waschen. Frauenfeindlichkeit, Bodyshaming, Sexismus ist vor allem in den Kommentaren allgegenwärtig. Kinder sehen Aufnahmen von Kriegsgreueln in der Ukraine. TikTok-Challenges ermutigen zu gesundheitsgefährdenden Praktiken. Wer Tanz- oder Spaßvideos postet, muss mit kübelweise Hass und Beleidigungen rechnen. Fast alle Jugendlichen bekommen politische Werbevideos hauptsächlich von Antidemokraten.

TikTok ist Vorreiter bei der Verbreitung von “Rage Bait”, das ist Content, der durch die Provokation von Empörung und heftiger emotionaler Reaktion die Empfänger*innen überwältigt. Es sind strategisch eingesetzte Mechanismen der Unternehmen - auch Instagram, Facebook oder Snapchat nutzen ähnliche Strategien - um Nutzer*innen emotional an die Plattformen zu binden, die Verweildauer zu erhöhen und dadurch Werbeeinnahmen zu steigern. 

Auch Chatfunktionen von Onlinespielen sind Foren, in denen Kinder und Jugendliche täglich mit beleidigenden, verhetzenden, strafbaren Äußerungen konfrontiert werden. Viele Kinder und Jugendliche spielen Onlinespiele wie z.B. GTA oder Call Of Duty,  obwohl sie viel jünger sind als deren Altersfreigabe. Die meisten Kinder und Jugendlichen sprechen aber nicht mit Erwachsenen über verstörende Erfahrungen in digitalen Räumen. Sei es aus Angst, dass man ihnen das Gerät oder die App, nach der sie süchtig sind, sperrt. Oder weil sich niemand dafür interessiert. 

Wir müssen uns eingestehen: Eltern, Lehrer*innen und Bezugspersonen, die Kinderschutz garantieren sollten, haben unzureichenden Einblick in digitale Welten von Kindern und Jugendlichen. Die wenigsten Schüler:innen haben eine pädagogische Ansprechperson, mit der man über unangemessene Inhalte sprechen könnte. Lehrer*innen sind oft überfordert mit der Aufgabe, ständig am Laufenden zu bleiben, was die neuesten Trends und Influencer*innen anbetrifft. Von Bildungsdirektionen und Ministerien werden sie dabei nicht hineichend unterstützt. 

Die allermeisten Menschen haben im letzten Jahrzehnt die Vorteile von Social Media Plattformen genutzt und dabei aus dem Auge verloren, dass wir damit einem antidemokratischen Wandel der Medienwelt Vorschub geleistet haben, so dass nun sehr wenige Menschen weltweit darüber bestimmen können, wer welche Informationen erhält. Die Chefs der Plattformen halten längst eine potentiell demokratiegefährdende Macht in Händen. 

Viele netzpolitische Aktivist*innen haben die Notwendigkeit erkannt, dass digitale soziale Plattformen demokratiekompatibel organisiert sein müssen. Für die Verbreitung von strafbarem und schädlichem Content müssten sie  rechtlich verantwortlich zu machen sein. Das ist derzeit nicht der Fall.

In zähem Ringen zwischen den Plattformen und Vertreter*innen eines den Menschenrechten und Kinderrechten verpflichteten Internets wurden letztes Jahr EU-weit gültige Regeln beschlossen. Doch noch beschränkt sich die Praxis  darauf, dass Plattformen gemeldeten strafbaren Content löschen müssen. 

Damit wird die Verantwortung dafür, Jugendschutz und Strafrecht auch online Geltung zu verschaffen, den Kindern und Jugendlichen selbst zugeschoben. Sie selber müssen Verstörendes melden, nachdem sie es gesehen und identifiziert haben. Damit verstoßen Plattformen und auch Gesetzgeber*innen, die sie nicht angemessen regulieren, gegen die UN-Kinderrechtskonvention Insbesondere gegen die Artikel 3, 4, 16, 17, 18 und 19, die Staaten dazu verpflichten, mit ihrer Gesetzgebung für das Kindeswohl, den Schutz der Privatsphäre der Kinder und den Schutz vor geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung zu sorgen.

Wir sind überzeugt davon, dass sofortige Massnahmen nötig sind, um Kinderrechte und Jugendschutz auch im digitalen Raum zu garantieren. Auch zum Schutze unserer Demokratie, damit junge Menschen ihr Weltbild aus gut recherchierten und juristisch verantworteten Informationen zusammensetzen können. 

Neuigkeiten

2025-09-16 08:29:00 +0200

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2025-09-15 12:27:43 +0200

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2025-09-14 23:00:26 +0200

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2025-09-14 08:09:25 +0200

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