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An: Justizministerin Alma Zadic

Kindeswohl sichern – Frauenrechte stärken!

Die vergangene Novelle des Kindschaftsrechts (KindNamRÄG 2013) hat mit der Einführung der gemeinsamen Obsorge auch gegen den Willen eines Elternteils und der Einführung der Familiengerichtshilfe in der Praxis wesentliche Verschlechterungen für Mütter und ihre Kinder gebracht.

Denn Gemeinsamkeit lässt sich nicht erzwingen, jeder Versuch geht zu Lasten der Kinder. Sie werden als Druckmittel verwendet, um die gemeinsame Obsorge durchzusetzen.

Das Kindeswohl wird zugunsten ausgedehnter Kontaktrechte der Väter geopfert, auch wenn sie gewalttätig sind. Kinderrechte kommen unter die Räder, weil man – wissenschaftlich unsubstantiiert – Kindern unter 14 Jahren keinen eigenständigen Willen zugesteht.

Mütter werden gezwungen, die Selbstbestimmtheit über ihr und das Privatleben ihrer Kinder aufzugeben, weil man ihnen unterstellt, ihr einziges Interesse wäre, dem Vater die Kinder vorzuenthalten. Umzüge, Jobwechsel und Wahrung der Karrierechancen werden verunmöglicht. Die beteiligten Institutionen sehen zu, wie der lange Arm des Vaters weiter Macht über die Mutter ausübt und sie in Abhängigkeit hält – sie unterstützen ihn dabei sogar.

WIR FORDERN DIE JUSTIZMINISTERIN DRINGEND AUF, keine neuen Regelungen im Kindschaftsrecht zu schaffen, bevor die bestehenden Probleme gelöst sind. Es darf auch keine Regelungen geben, die dem Kindeswohl nicht entsprechen und die dem Selbstbestimmungsrecht von Frauen entgegenstehen.

INSBESONDERE FORDERN WIR:
*) Die Evaluierung des KindNamRÄG 2013 entsprechend der Entschließung des Nationalrates vom 05.12.2012 (276/E XXIV. GP) auch unter betroffenen Müttern und ihren Kindern – denn sie sind der Maßstab.
*) Keine gemeinsame Obsorge ex lege für unverheiratete Paare.
*) Keine Mindestbetreuungszeit für beide Elternteile – denn das kommt der verpflichtenden Doppelresidenz gleich.
*) Keine Koppelung der Unterhaltsleistung an die Betreuungszeit – denn das setzt falsche Anreize.
*) Keine Betreuungs-App mit Unterhaltsrechner-Funktion – AUCH NICHT ZUR FREIWILLIGEN VERWENDUNG.
*) DIE UNTERHALTSSICHERUNG FÜR JEDES KIND IN ÖSTERREICH – denn jedes Kind hat ein Recht auf ein würdiges Leben in sozialer Teilhabe.
*) Die finanzielle Abgeltung der aufwändigen, unbezahlten Care-Arbeit alleinerziehender Mütter - und zwar bis zur Volljährigkeit des Kindes.

!! OBERSTE PRIORITÄT BEDARF ES FÜR DEN GEWALTSCHUTZ – KONTAKTRECHTE GEWALTTÄTIGER KINDESVÄTER DÜRFEN NIEMALS VORRANG VOR GEWALTSCHUTZ HABEN!!

*) Entzug oder Einschränkung von Obsorge- und Kontaktrechten von Gefährdern von Amts wegen.
*) Fundierte, verpflichtende Gewaltschutz-Ausbildung aller Familienrichter*innen und Richteramtsanwärter*innen sowie des gesamten Helfersystems (Familiengerichtshilfe, Mitarbeiter*innen Kinder- und Jugendhilfeträger, Kinderbeistände, Besuchsbegleiter*innen, Sachverständige, Familien-, Eltern- und Erziehungsberater*innen nach § 107 Abs 3 Z 1 AußStrG, Elternberater*innen nach § 95 Abs 1a AußStrG) - zur Sensibilisierung für häusliche Gewalt.
*) Realisierung des Rechtes auf schonende Einvernahme von Gewaltopfern auch im Zivilrecht (parallel zu Strafrecht) - entsprechend der Istanbul-Konvention, die Österreich im Jahr 2014 ratifiziert hat.
*) Juristische Prozessbegleitung für Opfer von Gewalt auch in zivilrechtlichen Verfahren, wenn Kinder in der Familie sind.

NOTWENDIGKEIT EINER EVALUIERUNG HINSICHTLICH FOLGENDER PUNKTE:
*) Wie viele Kinder, die derzeit Gewalt erleiden oder miterleben sind durch eine einstweilige Verfügung geschützt?
*) Wie viele Anträge auf eine einstweilige Verfügung werden gestellt und wie viele werden auch tatsächlich erlassen?
*) Ausbau der Opferrechte, sowie effektive justizielle Maßnahmen zur Verhinderung von Femiziden, wiederholter und schwerer Gewalt.
*) Rasche Einsetzung einer abteilungsübergreifenden Arbeitsgruppe im Justizministerium betreffend geschlechtsspezifische Gewalt, insbesondere Gewalt an Frauen und Kindern.

Warum ist das wichtig?

Die angeführten Organisationen fordern Justizministerin Alma Zadic auf, KEINE Gesetze zu schaffen, die sowohl dem Kindeswohl als auch dem Selbstbestimmungsrecht von Frauen entgegenstehen SOWIE die Einbeziehung erfahrener Expertinnen aus den Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen!

Hier geht es zu den Stellungnahmen zum Konzeptpapier der elterlichen Verantwortung sowie zur Punktation des Kindesunterhalts der Organisationen

Österreichischer Frauenring
AllianzGewaltFreiLeben
Verein Feministische Alleinerzieherinnen - FEM.A
Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser - AOEF
Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen

https://www.frauenring.at/sites/default/files/artikel/StgN_Konzept_elterliche_Verantwortung_Kindschaftsrecht_FrauenGewalt_0.pdf
https://www.frauenring.at/sites/default/files/artikel/StgN_Punktatione_Unterhaltsrecht_FrauenGewalt.pdf

Neuigkeiten

2022-05-30 19:28:38 +0200

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2022-01-14 19:17:49 +0100

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2021-12-21 12:50:43 +0100

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2021-12-20 23:16:02 +0100

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2021-12-20 21:59:49 +0100

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