100 Unterschriften erreicht
An: Frau Bundesministerin Alma Zadic
Rechtsstaat und Verfassungsbewusstsein in Zeiten der "Coronakrise"
Diese Petition ist beendet.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin für Justiz,
sehr geehrte Frau Dr. Alma Zadic LL.M,
ich darf Sie im Namen aller UnterstützerInnen dieser Kampagne bitten, in den kommenden Wochen und Monaten ein wachsames Auge auf die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung, allen voran der Rechtsstaatlichkeit, zu haben.
Auch wenn die seitens der Bundesregierung gesetzten "Maßnahmen", in einer in der zweiten Republik nie dagewesenen Krise und in gebotener Eile zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 aus heutiger Sicht notwendig waren, darf nach unserem Dafürhalten die nunmehr gelebte und nahezu widerstandslos seitens der österreichischen Bevölkerung akzeptierte legistische Praxis der Bundesregierung mit "Erlässen bzw Verwaltungsverordnungen" (die keine Außenwirkung für Normadressaten entfalten) oder eklatant gesetzwidrigen Verordnungen, die in einem Fall sogar das Prinzip der Gewaltenteilung ad absurdum führen (Aushebelung der einfachgesetzlich vorgesehenen Entschädigungen nach § 15 EpidemieG), zu hantieren, nach der "Coronakrise" keine Fortsetzung finden.
sehr geehrte Frau Dr. Alma Zadic LL.M,
ich darf Sie im Namen aller UnterstützerInnen dieser Kampagne bitten, in den kommenden Wochen und Monaten ein wachsames Auge auf die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung, allen voran der Rechtsstaatlichkeit, zu haben.
Auch wenn die seitens der Bundesregierung gesetzten "Maßnahmen", in einer in der zweiten Republik nie dagewesenen Krise und in gebotener Eile zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 aus heutiger Sicht notwendig waren, darf nach unserem Dafürhalten die nunmehr gelebte und nahezu widerstandslos seitens der österreichischen Bevölkerung akzeptierte legistische Praxis der Bundesregierung mit "Erlässen bzw Verwaltungsverordnungen" (die keine Außenwirkung für Normadressaten entfalten) oder eklatant gesetzwidrigen Verordnungen, die in einem Fall sogar das Prinzip der Gewaltenteilung ad absurdum führen (Aushebelung der einfachgesetzlich vorgesehenen Entschädigungen nach § 15 EpidemieG), zu hantieren, nach der "Coronakrise" keine Fortsetzung finden.
Warum ist das wichtig?
In Krisenzeiten steht der für ein demokratisches System unabdingbare Rechtsstaat vor seiner größten Herausforderung.
Wir sind uns der Komplexität der mannigfaltigen Aufgaben der österreichischen Bundesregierung in der aktuellen Krisensituation bewusst, unterstützen die bisher seitens der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen vollinhaltlich und richten unser Verhalten zum Wohler aller Mitmenschen danach aus.
Auch wenn die oberste Priorität in der aktuellen Situation die Verlangsamung der Ausbreitung von COVID-19 in unserer Gesellschaft beziehungsweise die damit zusammenhängende weitestgehende Sicherstellung der intensivstationären Versorgung von PatientInnen sein muss, darf aus unserer Perspektive der Rechtsstaat aus dieser Krisensituation nicht geschwächt hervorgehen.
Die aufgrund der “Coronakrise” notwendig gewordenen und nachvollziehbaren Einschränkungen der Verfassungsstaatlichkeit und damit einhergehenden temporären Machtakkumulationen bei der exekutiven Gewalt, sollten möglichst eine Ausnahme bis zum Ende des durch die Ausbreitung von COVID-19 hervorgerufenen Staatsnotstands bleiben.
Nicht in Vergessenheit sollte geraten, dass es doch gerade die staatliche Verwaltung ist, die nur auf Basis der Gesetze ausgeübt werden darf.
Wir sind uns der Komplexität der mannigfaltigen Aufgaben der österreichischen Bundesregierung in der aktuellen Krisensituation bewusst, unterstützen die bisher seitens der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen vollinhaltlich und richten unser Verhalten zum Wohler aller Mitmenschen danach aus.
Auch wenn die oberste Priorität in der aktuellen Situation die Verlangsamung der Ausbreitung von COVID-19 in unserer Gesellschaft beziehungsweise die damit zusammenhängende weitestgehende Sicherstellung der intensivstationären Versorgung von PatientInnen sein muss, darf aus unserer Perspektive der Rechtsstaat aus dieser Krisensituation nicht geschwächt hervorgehen.
Die aufgrund der “Coronakrise” notwendig gewordenen und nachvollziehbaren Einschränkungen der Verfassungsstaatlichkeit und damit einhergehenden temporären Machtakkumulationen bei der exekutiven Gewalt, sollten möglichst eine Ausnahme bis zum Ende des durch die Ausbreitung von COVID-19 hervorgerufenen Staatsnotstands bleiben.
Nicht in Vergessenheit sollte geraten, dass es doch gerade die staatliche Verwaltung ist, die nur auf Basis der Gesetze ausgeübt werden darf.