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An: Sportwissenschafter / medizinischer Trainingstherapeuten

Selbstständigkeit für medizinische Trainingstherapeuten

Sehr geehrter Herr Kogler, sehr geehrter Herr Anschober!

Mein Name ist Mario Neuner (geb. Gattinger) und ich bin Sportwissenschafter und akkreditierter medizinischer Trainingstherapeut aus Tirol.

Die Regelung für medizinische Trainingstherapeuten (MABG § 29) besagt, dass die Ausübung des Berufes und Führung des Titels nur im Anstellungsverhältnis mit folgenden Partnern möglich macht:
• Rechtsträgern einer Krankenanstalt,
• Rechtsträgern einer sonstigen unter ärztlicher Leitung oder Aufsicht stehenden Einrichtung, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten dient,
• freiberuflich tätigen Ärzten und Ärztinnen oder ärztlichen Gruppenpraxen oder
• freiberuflich tätigen Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen
Diese Anstellungsverhältnisse gestalten sich aber in Zeiten von COVID sehr schwierig. Hier übernehmen meist Physiotherapeuten die Arbeit der Trainingstherapeuten in den Kliniken.

Aufgrund des vorliegenden Gesetzes ist es einem Sportwissenschafter/med. Trainingstherapeuten nicht erlaubt, ein Gewerbe anzumelden und mit den Gebietskrankenkassen im Rahmen einer weiterführenden therapeutischen Tätigkeit (nach der Physiotherapie) abzurechnen. Diese Situation schränkt Trainingstherapeuten sehr in der Kunden- und Patientenzahl ein, was das Gründen einer EPU gänzlich unmöglich macht. Auch die Selbstständigkeit gemeinsam mit einem Physiotherapeuten im Rahmen einer OG oder GmbH räumt uns nicht das Recht ein, der Tätigkeit als medizinischer Trainingstherapeut nachzugehen.

Ich fordere, dass dieses Gesetz neu geprüft und geändert wird, da sonst ein Studium der Medizinischen Trainingstherapie an österreichischen Universitäten nicht als notwendig erachtet werden kann.

MfG Mario Neuner, MSc

Warum ist das wichtig?

Wir als Trainingstherapeuten müssen zu unserem Beruf und unserer Ausbildung stehen. Physiotherapeuten haben mit Physio Austria eine starke Interessensvertretung, die natürlich darauf bedacht ist vorbehaltene Berufsmerkmale zu erhalten. Ich finde man sollte ein System der Zusammenarbeit zwischen Physiotherapeuten und med. Trainingstherapeuten in dem sich jeder wertgeschätzt und sich in seinen Fähigkeiten nicht untergraben fühlt. In der Lösung der vorliegenden Probleme zwischen den Berufsgruppen sollt aber neben den persönlichen Befindlichkeiten die Qualität der Behandlung und das Wohl der Patienten stehen. Natürlich liegen die Kompetenzen bei uns med. Trainingstherapeuten nicht in den manuellen Behandlungen. Wir haben aber sehr wohl eine höhere Kompetenz in Trainingssteuerungen und in Tests, die motorische und konditionelle Fähigkeiten betreffen. Diese sollten uns auch zugeschrieben, vorbehalten sein und sollten ein alleiniges Merkmal der med. Trainingstherapeuten bleiben. Ich hätte gerne mehr Respekt und eine Basis, auf der man nach einem akademischen Studium arbeiten kann.

Wie die Unterschriften übergeben werden:

Die PEdition wird dem Verband für Trainingstherapie übergeben. Außerdem sollen die gesammelten Unterschriften Herrn Rudolf Anschober und Herrn Werner Kogeler als Argumentation für die Änderung des MABG §29 Gesetztes zukommen.

Neuigkeiten

2021-01-13 17:48:22 +0100

1,000 Unterschriften erreicht

2020-10-08 19:38:31 +0200

500 Unterschriften erreicht

2020-10-07 13:26:39 +0200

100 Unterschriften erreicht

2020-10-07 10:56:45 +0200

50 Unterschriften erreicht

2020-10-06 21:59:42 +0200

25 Unterschriften erreicht

2020-10-06 20:00:45 +0200

10 Unterschriften erreicht