25 Unterschriften erreicht
An: Ambrosius Schmidt
THC Grenzwert Anpassung

dass die derzeitige Rechtslage der Nulltoleranz, die in Wahrheit eine gravierende Gesetzeslücke darstellt, zu völlig unangemessenen, willkürlichen und auch höchst ungerechten Ergebnissen insoferne führt, als dadurch schlichte Konsumenten von Cannabis ohne sachliche Rechtfertigung und unter Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes selbst dann um ihren Führerschein gebracht werden können, wenn nachweislich überhaupt keine Beeinträchtigung beim Lenken eines Kraftfahrzeuges vorliegt. Das ist rechtsstaatlich untragbar und widerspricht allen rechtsstaatlichen Gesichtspunkten wie auch dem Legalitätsprinzip.
Die in Deutschland (aus naheliegenden rechtsstaatlichen Erwägungen) im August 2024 eingeführte Toleranzgrenze entspricht nach den bezughabenden Studien der Beeinträchtigung analog einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille, wäre demnach im direkten Vergleich immer noch weit unter der gesetzlichen 0,5 Promillegrenze gelegen, die in Ö keinen Entzug des Führerscheins nach sich zöge. Obwohl mit einer solchen Grenze die eigentliche Ungerechtigkeit nicht endgültig bereinigt wird, würden dadurch immerhin die allergrößten - rechtsstaatlich unerträglichen - Missstände zumindest eingeschränkt und nicht sehenden Auges billigend in Kauf genommen.
Warum ist das wichtig?
- Rechtsstaatliche Unverhältnismäßigkeit: Die aktuelle Regelung sanktioniert Konsumenten unabhängig von ihrer tatsächlichen Fahrtüchtigkeit.
- Ungleichbehandlung: Während für Alkohol eine Toleranzgrenze von 0,5 Promille gilt, werden Cannabiskonsumenten ohne jeglichen Spielraum bestraft.
- Wissenschaftliche Grundlage: Studien zeigen, dass eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit erst ab einem definierten THC-Wert einsetzt.
- Vorbild Deutschland: Seit August 2024 gilt in Deutschland eine Toleranzgrenze, die wissenschaftlich fundiert ist und eine Beeinträchtigung vergleichbar mit 0,3 Promille Alkohol berücksichtigt.
Wie die Unterschriften übergeben werden:
🚀 Update zum Volksbegehren „THC-Grenzwert Anpassung“:
Liebe Unterstützer*innen,
leider wurde unser Antrag für das Volksbegehren zur Anpassung der THC-Grenzwerte vom Bundesministerium des Innern (BMI) abgelehnt – ausschließlich wegen eines Formfehlers (eine falsche Adresse eines Stellvertreters). Laut BMI wäre der Antrag sonst zu 100 % genehmigt worden.
Trotz dieses Rückschlags gebe ich nicht auf! Der Fehler ist korrigiert und wir starten vorausichtlich Anfang Mai