Skip to main content

An: Landeshauptmann Peter Kaiser als Bildungsreferent, Kärntner Landesregierung, Landtagspräsident Reinhart Rohr, Kärntner Landtag

Für den Fortbestand von Kleinschulen im ländlichen Raum

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann,
Sehr geehrte Mitglieder der Kärntner Landesregierung,
Sehr geehrte Herr Landtagspräsident und Landtagsabgeordnete,
Sehr geehrte Volksvertreter:innen

Korrektur/Ergänzung zum Kärntner Schulgesetz K-SchG, Fassung vom 17.01.2023:
Laut K-SchG entscheiden die örtlichen Verkehrsverhältnisse (Anfahrtsdauer < 1h) darüber, ob eine (Klein-) Schule innerhalb einer Gemeinde weitergeführt werden darf oder nicht. Es hat eine Zentralisierung von mehreren Schulstandorten einer Gemeinde stattzufinden. Des Weiteren könnte die nachhaltige Unterschreitung der Schülerzahl (ab unter 30 Kinder) zu einer Schließung eines Standortes führen.
Eine Berücksichtigung weiterer Schließungskriterien wird nicht thematisiert, obwohl in den einzelnen Gemeinden unterschiedliche Besonderheiten vorliegen.

Gefordert wird eine Ergänzung, sodass zusätzliche Aspekte Berücksichtigung finden. Ein essentieller Eckpfeiler für Familien, sich für das Leben am Land zu entscheiden, anstatt jenes in der Stadt zu bevorzugen, ist das Vorhandensein von hervorragenden Bildungseinrichtungen. Gibt es ausreichend Zuzug, führt auch das dazu, dass diese erhalten bleiben. Gibt es keine Schulen im ländlichen Raum, wandert die Bevölkerung ab bzw. „stirbt aus“. Der Erhalt einer Kleinschule trägt maßgeblich zur Stärkung und Förderung eines aktiven Miteinanders der Bevölkerung benachbarter Dörfer bei.

Darüber hinaus wird gerade in der aktuellen Zeit eine qualitativ hochwertige Ausbildung großgeschrieben. Während der urbane Raum damit kämpft Quantität und Qualität in Einklang zu bringen, sind im ländlichen Bereich diese Strukturen bereits existent. Die Volksschule bildet den Grundstein dafür, wie unsere Kinder in Zukunft im Allgemeinen Bildung begegnen: macht lernen Spaß? Gibt es ein Miteinander? Findet Schule auch draußen in der Natur, der Dorfgemeinde oder mit Freiwilligen im Rahmen von Workshops statt, etc.? Alle diese Fragen können im Bereich der Kleinschulen im ländlichen Raum mit einem klaren „Ja“ beantwortet werden.

Es darf keinesfalls außer Acht gelassen werden, dass - im Vergleich mit größeren Schulzentren - Schulen im ländlichen Bereich definitiv einen Mehrwert haben. Viele Kleinschulen arbeiten seit Jahren erfolgreich daran, Alleinstellungsmerkmale zu schaffen um mit Qualität aus der Masse hervorzustechen. So wachsen unsere Kinder in einer umwelt- und gesundheitsbewussten, modernen Gesellschaft auf - ohne aber die Traditionen aus dem Blick zu verlieren.

Seit 2019 ist Kärnten Mitglied der Venice Declaration (https://www.ktn.gv.at/Service/News?nid=30356 17.01.2023) und möchte sich herausragend dafür engagieren das Land Kärnten zur familienfreundlichsten Region Europas zu machen. Maßnahmen über eine nachhaltige Entwicklung und Verbesserung familiärer Lebenssituationen würden dabei im Mittelpunkt stehen. Die Stärkung von Ausbildungsschwerpunkten, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, laufend am Ball der Entwicklung zu bleiben, sowie neue Impulse an „best practice Beispielen“ zu erlangen möchte man deutlich in den Vordergrund stellen. Laufend würden Schritte gesetzt werden um dem Ziel des freien Zugangs zu innovativer Bildung gerecht zu werden.

Dennoch finden wir die kuriose Situation vor, dass moderne wegweisende Volksschulen - sogar die erste und einzige UNESCO Volksschule Kärntens - vor der unmittelbaren Schließung stehen. Von dem angestrebten „best practice“ kann hier eindeutig keine Rede sein und steht auch nicht im Einklang mit den Kernthemen der IFFD (Internationale Föderation für Familienentwicklung).

Die Schließung einer Kleinschule darf nicht pauschalisiert werden. Es bedarf jedenfalls einer Einzelfallprüfung. Es gibt viele weitere Aspekte, die über den Weiterbestand einer kleinen Volksschule in Betracht gezogen werden müssen, wobei ein essentieller Punkt der Einbezug der regional ansässigen Bevölkerung sein muss.

Es wird daher folgender Antrag gestellt: Erstellung und Anwendung eines Kriterienkataloges, der jedenfalls Teil der Entscheidung über den Weiterbestand einer betroffenen Kleinschule im ländlichen Raum sein muss. Darüber hinaus ist eine entsprechende Verankerung im Kärntner Schulgesetz nötig.

Warum ist das wichtig?

Gemeinsam aufstehen – gemeinsam Kleinschulen im ländlichen Bereich stärken und so auch bestehende ländliche Lebensräume festigen.

-> QUALITÄT - Qualitative Schulbildung: kleine Schülerzahl, Möglichkeit von Projekten/Workshops, lernen über die Schule hinaus.

-> UMWELT - kurze Schulwege (mehr gemeinsame Zeit statt langer Anfahrtszeiten), Nutzung von Synergien Kinder in die Schule zu begleiten (zu Fuß, ÖPNV, Fahrgemeinschaften), Senkung von CO2.

-> VERBUNDENHEIT - Kinder identifizieren sich stärker mit ihrem Lebensmittelpunkt, entwickeln eine größere Ortsverbundenheit, enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrern, beständiger Informationsaustausch (auch mit anderen ansässigen Betreuungs- und Bildungseinrichtungen)

-> GESUNDHEIT - Unterricht in der freien Natur, körperliche Bewegung im Freien (im naheliegenden Wald oder See)

-> MITEINANDER - soziales Lernen, altersübergreifende Klassen, Inklusion, individuelle Förderung, flexiblere Betreuungszeiten

-> LEBENSFREUDE - Ländlicher Raum bietet Lebensqualität für die ganze Familie

-> ARBEIT - Zuzug ist ein Wirtschaftsfaktor: Gastgewerbe, Kleinkindbetreuung, Frisör, Vereine etc., Altenbetreuung, Arbeiten von Zuhause, New Work, Work Life Balance

-> TOURISMUS - Freizeitgestaltung, Urlaub am Bauernhof

-> KULTUR - Gestaltung und Erhaltung von Brauchtümern, durch Teilnahme am aktiven Dorfleben

-> GEGEN LANDFLUCHT - entscheidender Einschnitt in das Dorfleben. Abwanderung: ohne Schule kein Zuzug/Erhalt von jungen Familien, das Dorf und sämtliche seiner Strukturen (und langfristig seine Bewohner) verschwinden.

Ein Dorf lebt mit der Schule!

Kärnten, Österreich

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

Neuigkeiten

2023-01-23 17:44:07 +0100

1,000 Unterschriften erreicht

2023-01-20 19:58:12 +0100

500 Unterschriften erreicht

2023-01-19 20:47:05 +0100

100 Unterschriften erreicht

2023-01-19 20:10:22 +0100

50 Unterschriften erreicht

2023-01-19 19:58:36 +0100

25 Unterschriften erreicht

2023-01-19 19:45:21 +0100

10 Unterschriften erreicht