25 Unterschriften erreicht
An: Das Parlament
Stellungnahme StV Physik Uni Wien - UG Novelle
Diese Petition ist beendet.
Die StV Physik hat eine Stellungnahme zu den Änderungen des Universitätgesetzes geschrieben, die sie am 15.1.2021 im Parlament einreichen möchten. Diese Stellungnahme wurde an die Studierenden am 7.1. ausgeschickt und ist auch auf der Website der Studienvertretung (nawi.at) einsehbar. Dies ist eine Unterschriftensammelaktion für diese Stellungnahme.
Nähere Informationen zur Änderung des Gesetzes findet man unter:
* https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Begut/BEGUT_COO_2026_100_2_1814505/COO_2026_100_2_1814684.pdf
* https://bildung-brennt.at/
* https://www.facebook.com/oehuniwien
Hier auch nochmal die Stellungnahme:
An das
Präsidium des Nationalrats
Dr.-Karl Renner-Ring 3
1017 Wien
per E-Mail: [email protected]
Betrifft: Stellungnahme der Studien- und Fakultätsvertretung Physik der Universität Wien zum Entwurf mit dem das Universitätsgesetz 2002-UG, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz-HS-QSG und das Hochschulgesetz 2005-HG geändert werden. (GZ: 2020-0.723.953)
Stellungnahme:
Sehr geehrte Damen und Herren! Stellungnahme der StV Physik an der Universität Wien
Während der Corona Pandemie mussten auch Studierende besonders zurückstecken. Nicht nur, dass der Umstieg auf Online-Lehre eher schlecht als recht verlief, viele Studierende verloren ihre Arbeitsstellen, hatten zusätzliche Betreuungspflichten und mussten dazu mit dem erhöhten Aufwand der Onlinelehre zurechtkommen (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201029_OTS0082/studieren-unter-corona-oeh-uni-wien-ortet-grosse-missstaende-im-distance-learning). Dies und das Fehlen von sozialer Interaktion haben dazu geführt, dass die psychische Belastung und damit auch die Zahlen psychischer Erkrankungen gestiegen sind.
Gerade im Kontext der Krise und der damit verbundenen Mehrbelastung für Studierende und Lehrende ist es sehr kritisch, dass das Bildungsministerium sich mit einer Novellierung des Hochschulgesetzes befasst, anstatt Hochschulen zu unterstützen und die Hochschulangehörigen zu entlasten und damit einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Krise zu leisten. In unserer Wahrnehmung geht es in der Novelle hauptsächlich darum, Studierenden eine Ausbildung, statt einer Bildung zu bieten. Der Leistungsdruck wird durch eine Verringerung der verpflichtend anzubietenden Prüfungstermine (Zu Z 33 (§ 42a)), Einführung einer Mindest-ECTS-Zahl (Zu Z 78 (§§ 59a und 59b)) und Entfallen der Nachfrist (für ÖH Beiträge und Inskription) und nicht Erneuerung der Zulassung nach viermaligen Nichtbestehen der STEOP erhöht. Dadurch wird es für Studierende, die neben einem Vollzeitstudium arbeiten müssen, Betreuungspflichten haben, mehrere Studien belegen oder die aus körperlichen oder psychischen Gründen nicht dazu fähig sind, all dies zu erreichen, über lang oder kurz zu einem Studienabbruch kommen.
Die Regierung hat am Anfang der Novellierung klar festgelegt, was ihr Ziel ist: "die Weiterentwicklung eines lebensnahen und leistungsbezogenen Studienrechts, das Verbindlichkeit fordert und Studierbarkeit fördert, (..) Drop-outs sollen gesenkt und die Studiendauer verkürzt werden."
Doch wir fragen uns, wie sie die Studierenden und die Studierbarkeit fördern wollen, wenn sie zum Beispiel die Anzahl der verpflichtenden Prüfungstermine von 3 auf 2 reduzieren. Zusätzlich legt die Regierung in ihrem Schreiben fest, dass die ECTS-Punkte dem tatsächlichen Arbeitsaufwand entsprechend gestaltet werden sollen (Zu Z 72 (§ 58 Abs. 12)), aber erst bei einer Neuerstellung eines Curriculums. Hinzu kommt, dass ECTS einfach nicht geregelt werden können, da der tatsächliche Arbeitsaufwand von Person zu Person und von Studium zu Studium unterschiedlich ist. Einmal mehr sieht man hier die Orientierung von Bildung zur Ausbildung, die wir an Universitäten fehl am Platz sehen.
Universitäten sollen soziale Wirkungsstätten sein, in denen offener Diskurs und Austausch von Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Weltbildern stattfinden kann. Dies ist notwendig, um eine Gesellschaft zu formen, die demokratisch und aufgeschlossen ist. Wir sehen dies durch die Universitätsgesetzesnovelle gefährdet und wollen uns hiermit stark gegen diese aussprechen!
Abschließend wollen wir trotzdem das Positive an dieser Gesetzesnovelle hervorheben: es wird ein drittes Geschlecht anerkannt.
Nähere Informationen zur Änderung des Gesetzes findet man unter:
* https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Begut/BEGUT_COO_2026_100_2_1814505/COO_2026_100_2_1814684.pdf
* https://bildung-brennt.at/
* https://www.facebook.com/oehuniwien
Hier auch nochmal die Stellungnahme:
An das
Präsidium des Nationalrats
Dr.-Karl Renner-Ring 3
1017 Wien
per E-Mail: [email protected]
Betrifft: Stellungnahme der Studien- und Fakultätsvertretung Physik der Universität Wien zum Entwurf mit dem das Universitätsgesetz 2002-UG, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz-HS-QSG und das Hochschulgesetz 2005-HG geändert werden. (GZ: 2020-0.723.953)
Stellungnahme:
Sehr geehrte Damen und Herren! Stellungnahme der StV Physik an der Universität Wien
Während der Corona Pandemie mussten auch Studierende besonders zurückstecken. Nicht nur, dass der Umstieg auf Online-Lehre eher schlecht als recht verlief, viele Studierende verloren ihre Arbeitsstellen, hatten zusätzliche Betreuungspflichten und mussten dazu mit dem erhöhten Aufwand der Onlinelehre zurechtkommen (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201029_OTS0082/studieren-unter-corona-oeh-uni-wien-ortet-grosse-missstaende-im-distance-learning). Dies und das Fehlen von sozialer Interaktion haben dazu geführt, dass die psychische Belastung und damit auch die Zahlen psychischer Erkrankungen gestiegen sind.
Gerade im Kontext der Krise und der damit verbundenen Mehrbelastung für Studierende und Lehrende ist es sehr kritisch, dass das Bildungsministerium sich mit einer Novellierung des Hochschulgesetzes befasst, anstatt Hochschulen zu unterstützen und die Hochschulangehörigen zu entlasten und damit einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Krise zu leisten. In unserer Wahrnehmung geht es in der Novelle hauptsächlich darum, Studierenden eine Ausbildung, statt einer Bildung zu bieten. Der Leistungsdruck wird durch eine Verringerung der verpflichtend anzubietenden Prüfungstermine (Zu Z 33 (§ 42a)), Einführung einer Mindest-ECTS-Zahl (Zu Z 78 (§§ 59a und 59b)) und Entfallen der Nachfrist (für ÖH Beiträge und Inskription) und nicht Erneuerung der Zulassung nach viermaligen Nichtbestehen der STEOP erhöht. Dadurch wird es für Studierende, die neben einem Vollzeitstudium arbeiten müssen, Betreuungspflichten haben, mehrere Studien belegen oder die aus körperlichen oder psychischen Gründen nicht dazu fähig sind, all dies zu erreichen, über lang oder kurz zu einem Studienabbruch kommen.
Die Regierung hat am Anfang der Novellierung klar festgelegt, was ihr Ziel ist: "die Weiterentwicklung eines lebensnahen und leistungsbezogenen Studienrechts, das Verbindlichkeit fordert und Studierbarkeit fördert, (..) Drop-outs sollen gesenkt und die Studiendauer verkürzt werden."
Doch wir fragen uns, wie sie die Studierenden und die Studierbarkeit fördern wollen, wenn sie zum Beispiel die Anzahl der verpflichtenden Prüfungstermine von 3 auf 2 reduzieren. Zusätzlich legt die Regierung in ihrem Schreiben fest, dass die ECTS-Punkte dem tatsächlichen Arbeitsaufwand entsprechend gestaltet werden sollen (Zu Z 72 (§ 58 Abs. 12)), aber erst bei einer Neuerstellung eines Curriculums. Hinzu kommt, dass ECTS einfach nicht geregelt werden können, da der tatsächliche Arbeitsaufwand von Person zu Person und von Studium zu Studium unterschiedlich ist. Einmal mehr sieht man hier die Orientierung von Bildung zur Ausbildung, die wir an Universitäten fehl am Platz sehen.
Universitäten sollen soziale Wirkungsstätten sein, in denen offener Diskurs und Austausch von Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Weltbildern stattfinden kann. Dies ist notwendig, um eine Gesellschaft zu formen, die demokratisch und aufgeschlossen ist. Wir sehen dies durch die Universitätsgesetzesnovelle gefährdet und wollen uns hiermit stark gegen diese aussprechen!
Abschließend wollen wir trotzdem das Positive an dieser Gesetzesnovelle hervorheben: es wird ein drittes Geschlecht anerkannt.
Warum ist das wichtig?
Bildungsfreiheit, Demokratiefreiheit, Hochschulfreit, offener Diskurs, demokratische Gesellschaft