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An: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und alle Sozialabteilungen der Landesregierungen

Wir brauchen Taubblinden-Assistenz JETZT!

Wir fordern von der österreichischen Bundesregierung und den Landesregierungen eine bundesweit einheitliche, bedarfsgerechte Finanzierung und unbürokratische Antragstellung für Taubblinden-Assistenz in allen Bundesländern!

Worum geht es?

Selbstbestimmt leben trotz Taubblindheit – Taubblinden-Assistenz ermöglichen!

In Österreich leben je nach Definition rund 1.500 bis 2.500 taubblinde und hörsehbeeinträchtigte Menschen, die Anzahl der Betroffenen ist vermutlich deutlich höher. Für Nicht-Betroffene ist es kaum vorstellbar, wie sich eine doppelte Sinnesbeeinträchtigung auf das gesamte Leben und die Bewältigung des Alltags auswirkt. Wir nehmen unsere Umgebung und die Welt zu 80 % über unsere Fernsinne - Sehen und Hören - wahr, deshalb sind die Folgen einer Funktionsstörung der Augen und der Ohren enorm. Unter Taubblindheit und Hörsehbeeinträchtigung versteht man den kompletten Ausfall oder eine teilweise Beeinträchtigung von Hören und Sehen. Sind beide Fernsinne betroffen, potenzieren sich die Einschränkungen und führen zu einer schweren Beeinträchtigung, die einzigartig ist. Wir sprechen deshalb von einer speziellen Existenzform. Taubblinde Menschen sind nicht in der Lage, die Beeinträchtigung eines Sinnes vollständig durch den anderen auszugleichen. Daher benötigen sie spezielle Unterstützung. Die Dienstleistungen, die für blinde/sehbeeinträchtigte oder gehörlose/schwerhörige Menschen konzipiert und angeboten werden, greifen zu  kurz. Taublinde Menschen sind dauerhaft auf eine für ihre spezielle Existenzform qualifizierte Assistenz angewiesen, um selbstbestimmt leben zu können.

Taubblinden-Assistent:innen als Brücke zur Welt sind dringend notwendig!

Für taubblinde Menschen ist Assistenz nicht „eine Hilfe“, sondern eine Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe. Assistenz ermöglicht:

 ✔ Informationszugang (Briefe, Nachrichten, Behördenpost)
 ✔ Teilnahme am sozialen Leben (Freizeit, Familie, Bildung, Reisen)
 ✔ Mobilität außerhalb des eigenen Zuhauses (wie Termine zu Arzt, Behörden, Sport)
 ✔ Unabhängige Lebensführung ohne permanente Abhängigkeit von Angehörigen
✔ Kommunikation mit der Umwelt (wie Lormen und taktiles Gebärden) und Umweltbeschreibung

Ohne professionell ausgebildete Assistenz droht soziale Isolation, vereinsamtes Leben im eigenen Zuhause oder in Einrichtungen und eine massiv eingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – trotz vorhandener Fähigkeiten, Wünsche und Motivation der Betroffenen. Aktuell können nur wenige taubblinde Menschen Taubblinden-Assistenz in Anspruch nehmen.

Was fordern wir?

An das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und alle Sozialabteilungen der Landesregierungen:

  1. Bundesweite einheitliche Finanzierung
    Taubblinden-Assistenz muss als gesetzlich abgesicherte Leistung anerkannt und in allen Bundesländern gleich verfügbar sein.
  2. Barrierefreie Antragstellung
    Für Menschen, die ohnehin mit starken Barrieren im Alltag kämpfen, darf die Antragstellung für Assistenz nicht selbst zum Hürdenlauf werden.
  3. Anerkennung von Taubblinden-Assistenz als eigenes Berufsbild und Qualifizierungsangebote
    Professionell ausgebildete Taubblinden-Assistent:innen müssen für alle taubblinden Menschen zugänglich sein – mit definierten Qualitätsstandards und gesicherter Finanzierung, sowie finanzierten Ausbildungsmöglichkeiten.
  4. Recht auf Wahlfreiheit und Selbstbestimmung
    Menschen mit Taubblindheit müssen selbst entscheiden können, wie, wann und von wem sie Assistenz erhalten.
  5. Bedarfsgerechter Umfang an Assistenz-Stunden
    Die Anzahl der Assistenz-Stunden muss sich am tatsächlichen Bedarf orientieren und darf sich nicht nach Länder-Budgets oder der Wohnform (bspw. institutionelle Unterbringung) richten.

Warum ist das wichtig?

Für eine inklusive Gesellschaft

Seit 2010 ist Taubblindheit als eigene Behinderung in Österreich anerkannt, in der EU bereits seit 2004. Trotzdem zählt diese Gruppe von Betroffenen zu den meist benachteiligten Gruppen in der Europäischen Union.

Österreich hat sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir fordern diese ein.

Diese Petition steht für Menschenrechte, Selbstbestimmung und gelebte Inklusion. Assistenz darf kein Luxus sein, sondern muss eine Selbstverständlichkeit für alle Menschen mit Taubblindheit werden – unabhängig davon, wo sie leben oder wie hoch ihr Einkommen ist.

Bitte unterschreibe jetzt, um ein starkes Zeichen für Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichberechtigung zu setzen!

Taubblinden-Assistenz JETZT – österreichweit, einheitlich und bedarfsgerecht!

Was taubblinde und hörsehbeeinträchtigte Menschen sagen: https://www.youtube.com/watch?v=-sbdP1jGPDQ

Neuigkeiten

2026-03-18 09:57:46 +0100

500 Unterschriften erreicht

2026-03-17 14:44:40 +0100

100 Unterschriften erreicht

2026-03-17 13:32:58 +0100

50 Unterschriften erreicht

2026-03-17 12:28:19 +0100

25 Unterschriften erreicht

2026-03-17 12:14:44 +0100

10 Unterschriften erreicht