Dass Menschen gegen medizinische Hilfe für Frauen* demonstrieren, löst bei allen Betroffenen mehr als Unbehagen aus. Es ist schlicht eine unzumutbare Belastung für Personen, die aus persönlichen oder medizinischen Gründen einen Schwangerschaftsabbruch brauchen, genauso wie für jene, die eine Stillgeburt erlitten haben oder einfach medizinische Hilfe benötigen.
Die Konfrontation mit Abtreibungsgegner:innen trifft Schwangere in einer Situation, in der sie bereits eine wohlüberlegte und oft schwere Entscheidung getroffen haben. In diesen ohnehin beschwerlichen Momenten bedeutet das eine zusätzliche Form der psychischen Belastung, wenn ihnen durch die Präsenz von Abtreibungsgegner:innen Überzeugungen aufgezwungen werden.
Es geht hier nicht um das Recht auf
Meinungsfreiheit - dieses bleibt unberührt, da Proteste an anderen Orten weiterhin möglich sind. Entscheidend ist, dass gezielte Störungen unmittelbar vor medizinischen Einrichtungen keine Meinungskundgabe, sondern eine gezielte Einschüchterungsstrategie darstellen. Bereits die bloße Präsenz führt zu Beschämung, Verunsicherung und psychischem Druck.
Genau deshalb ist es dringend notwendig, dass Österreich - nach internationalem Vorbild wie in
Deutschland oder
Großbritannien, und wie
vom Europarat empfohlen - eine gesetzliche Regelung einführt: Vor Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche möglich sind, braucht es Schutzzonen von mindestens 150m, innerhalb derer Störaktionen und Versammlungen konsequent untersagt und strafbar sind.