Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir setzen uns ein für den Schutz unserer Privatsphäre und gegen die illegale Videoüberwachung durch private Überwachungsanlagen.
Immer häufiger werden private Videoüberwachungsanlagen installiert, die weit über das zulässige Maß hinausgehen. Sie filmen nicht nur das eigene Grundstück, sondern auch öffentliche Straßen und fremde Grundstücke. Dies geschieht nicht nur zum Schutz der Allgemeinheit, häufig auch aus Neugierde oder um mit den Daten zu handeln.
Als Verantwortlicher für ein Grundstück, das unrechtmäßig videoüberwacht und zu gewinnorientierten Zwecken ausgewertet wurde, habe ich die zuständigen Behörden informiert. Ich kenne die Art und Weise dieser Überwachung und habe deshalb Anzeige erstattet – mit dem Ziel, Rechtsverstöße aufzuklären und wirksam zu unterbinden.
Ich habe den Fall den Behörden gemeldet, aber das reicht nicht. Wir müssen gemeinsam laut werden, damit unsere Rechte geschützt werden.
Wenn eine Videokamera zur Datenwaffe wird
Wir werden uns gegen den Missbrauch von Überwachungstechnik zur Wehr setzen. Private Videokameras dürfen nicht dazu verwendet werden, öffentliche Plätze, Gemeindestraßen oder Nachbargrundstücke zu überwachen und aufzunehmen – insbesondere nicht, wenn die Aufzeichnungen anschließend zur Schädigung oder Bereicherung genutzt werden.
Unterstützen Sie diese Petition und helfen Sie mit, den Missbrauch von Überwachungstechnik zu stoppen.
Wir fordern:
- Die Entfernung illegal oder missbräuchlich betriebener Überwachungskameras.
- Ein vereinfachtes Meldesystem bei möglichem Überwachungsmissbrauch.
- Den konsequenten Schutz öffentlicher Räume und privater Grundstücke vor Überwachung durch Dritte.
Liebe Verantwortliche in den Behörden,
bitte setzen Sie sich für die Einhaltung unserer Gesetze ein. Schützen Sie die Rechte der Betroffenen, entfernen Sie unzulässige Anlagen und ahnden Sie Verstöße konsequent. Zeigen Sie, dass Datenschutz in unserem Land mehr ist als ein leeres Versprechen.
Für unsere Privatsphäre. Für unsere Freiheit. Für die Gerechtigkeit.