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An: EU- Kommissar Magnus Brunner, AMS Vorstandschef Johannes Kopf, Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Bundesministerin Korinna Schumann
Arbeit muss möglich bleiben: Rechtssicherheit für beschäftigte Asylwerber im anhängigen Verfahren
Asylverfahren können oft mehrere Jahre dauern. Mit einer Beschäftigungsbewilligung konnten Asylwerber_innen während ihrem gesamten Verfahren legal arbeiten. Das hat sich jetzt geändert: Sobald sich Personen im Beschwerdeverfahren befinden, ist es unmöglich die Beschäftigungsbewilligungen zu verlängern. Menschen dürfen also nicht mehr arbeiten, obwohl es noch keine rechtskräftige Entscheidung über ihren Asylantrag gibt. Wir fordern eine klare und praxistaugliche Regelung. Wer legal in einem österreichischen Betrieb arbeitet, sich bewährt und seinen Lebensunterhalt selbst verdient, darf nicht allein durch den Ablauf seiner Beschäftigungsbewilligung nach einem negativen erstinstanzlichen Bescheid aus dem Arbeitsmarkt gedrängt und zurück in die staatliche Grundversorgung getrieben werden.
Warum ist das wichtig?
Angesichts des anhaltenden Arbeits- und Fachkräftemangels in zahlreichen Wirtschaftszweigen beschäftigen viele Betriebe Asylwerber (u. a. aus Herkunftsländern wie Syrien und Afghanistan), die sich in ihren Arbeitsbereichen bewährt, Sprachkenntnisse erworben und sich durch die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen wirtschaftlich integriert haben.
Durch die seit Juni 2026 geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ist es nach einem negativen erstinstanzlichen Asylbescheid (während das eigentliche Rechtsmittelverfahren noch läuft) in der Praxis kaum mehr möglich, neue Beschäftigungsbewilligungen zu erhalten oder bestehende zu verlängern. Dies hat weitreichende Konsequenzen:
- Wirtschaftliche Belastung der Betriebe: Bewährte und eingearbeitete Arbeitskräfte fallen kurzfristig weg, ohne dass am Arbeitsmarkt adäquater Ersatz vermittelt werden kann. Dies führt zu organisatorischem Mehraufwand, Belastungen für das verbleibende Personal und potenziellen Leistungseinschränkungen in den Unternehmen.
- Gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Fehlsteuerung: Personen, die ihren Lebensunterhalt eigenständig finanzieren und zum BIP sowie zu den Sozialkassen beitragen, werden zur Untätigkeit gezwungen und in die steuerfinanzierte Grundversorgung zurückgedrängt.
- Rechtliche Unklarheiten und europarechtliche Aspekte: Experten – wie der Europarechtler Univ.-Prof. Walter Obwexer – verweisen darauf, dass die neue EU-Aufnahmerichtlinie einen effektiven Arbeitsmarktzugang vorsieht, was nach entsprechender Auffassung auch für Personen gelten muss, die Beschwerde gegen eine erstinstanzliche negative Entscheidung eingelegt haben. Quelle: DerStandard.at 29.9.2026
Erwerbstätigkeit stellt einen wesentlichen Faktor für eine gelungene Integration und die Entlastung der Sozialsysteme dar. Eine Anpassung der Rahmenbedingungen ist notwendig, um bestehende und funktionierende Arbeitsverhältnisse rechtssicher zu ermöglichen.