Seit 01.01.2018 greift die Dienst-und Besoldungsreform der Stadt Wien.
Das Entlohnungssystem bringt eine deutlich bessere Entlohnung für NEUE MitarbeiterInnen in der Gesundheits- und Krankenpflege. Ein guter Schritt in die richtige Richtung. Denn dies bringt Vorteile für Pension, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, höhere Überstundenabgeltung, bessere Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit sowie Kündigung.
Deswegen fordern wir:
1. Eine Optierungsmöglichkeit in das neue Besoldungs- und Dienstrecht bei vorhergegangener Rechts- & Beratungssicherheit -> der freie Wille darf nicht genommen werden
2. Gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit, unter Berücksichtigung von Vordienstzeiten und abgeschlossenen Sonder- & Weiterbildungen.
3. Den Zulagendschungel auch bei den alten Verträgen in das Grundgehalt integrieren
4. Abfertigung ALT darf im Falle einer Optierung nicht verloren gehen
5. Ausgleichszahlungen für Beamte und MitarbeiterInnen bei denen sich ein Wechsel in das neue Besoldungssystem nicht mehr auszahlt.
6. Eine transparente Informationspolitik von Seiten des KAV sowie der Gewerkschaft
Quellen:
https://www.wien.gv.at/presse/2017/07/07/stadt-wien-besoldungsreform-und-neues-dienstrecht-kommen
https://www.hg2.at/wp-content/uploads/2017/11/fd_17_03_hell.pdf
https://wien.orf.at/news/stories/2853563/
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000547