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An: Gesundheits- und Sozialministerin

Raus aus der "Sozialen Hängematte" für pflegende und betreuende Angehörige

Diese Petition ist beendet.

BETREUUNGSGELD für pflegende und betreuende Angehörige

für alle (in sämtlichen Bundesländern einheitlich und unabhängig vom Einkommen im gemeinsamen Haushalt lebender Personen) die aufgrund der Pflege und Betreuung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können.
Somit wären pflegende Angehörige nicht gezwungen in der ehemaligen BMS bzw. in der neuen Sozialhilfe zu „versumpern“ bzw. sich in dieser „sozialen Hängematte“ „ausruhen“ zu müssen.
Hier ein kurzer Auszug zum Vergleich – Pflege zu Hause und Pflege im Heim:
Einerseits werden die Pflegekosten für den Steuerzahler „explodieren“ andererseits sind die finanziellen Ressourcen und das Personal sowie die Pflegeplätze nicht gegeben.
Arbeitsplatzbeschaffung auf dem Rücken der zu Pflegenden, die lieber zu Hause betreut werden wollen (Zwangsverheimung) ist nicht hinnehmbar.
Ein Pflegeplatz kostet / Monat im Durchschnitt: (Quelle: kwp.at):
für die Stufe 3 EUR 4.970,70
Stufe 4 EUR 5.320,80
Stufe 5 EUR 5.788,80
Stufe 6 EUR 6.442,20
Stufe 7 EUR 7.422,60 (Stand: Jänner 2017)

(Ein Heimvertrag in NÖ – Behinderten-WG kostet tägl. EUR 318,- - Quelle: KM)
Dem gegenüber stehen derzeit folgende Kosten (hier wurde das Wiener Modell herangezogen):
EUR 863 x 2 (Stand 2018)
Hinzu kommt Pflegegeld der Pflegestufen ab Stufe 3 (da erst hier anwendbar) nach Abzug von EUR 60,- bei gleichzeitigem Bezug der erhöhten FB (Stand 2017)

Stufe 3 EUR 397,80
Stufe 4 EUR 617,60
Stufe 5 EUR 860,20
Stufe 6 EUR 1.225,20
Stufe 7 EUR 1.628,90
Hinzu kommen Familienbeihilfe von EUR 162,/ Monat (ab 18)+
erhöhte Familienbeihilfe von EUR 152,90 / Monat
____________________________________________
Ergibt in Summe:
Stufe 3 EUR 2.362,34
Stufe 4 EUR 2.588,14
Stufe 5 EUR 2.830,74
Stufe 6 EUR 3.195,74
Stufe 7 EUR 3.599,44
____________________________________________
Vergleicht man nun die Werte zwischen „Daheim statt Heim“ und Heimunterbringung ergeben sich folgende Werte („Ersparnis“):

Stufe 3: EUR 2.607,66
Stufe 4: EUR 2.732,66
Stufe 5: EUR 2.958,06
Stufe 6: EUR 3.246,46
Stufe 7: EUR 3.823,16

Selbst wenn man dann noch einen Wert von rund EUR 1.000 bis EUR 1.800,- im Durchschnitt (abhängig von der Pflegegeldstufe und der Tagesstruktur) abzieht für Tagesstätten und Werkstätten ergibt sich immer noch ein PLUS von mindestens 1.500,-/Person! - betrifft ab Stufe 3 gesamt 232.365 Personen (Quelle: MRV: Punktation Pflege)

Warum ist das wichtig?

Weil durch das neue Sozialhilfegesetz die finanzielle Lage noch prekärer wird, als schon bisher der Fall. Pflegende Angehörige leisten unglaubliches für die Gesellschaft. Leider wird das bisher kaum wahrgenommen und schon gar nicht honoriert. Dies wäre aber dringend nötig. Die Pflege und Betreuung eines geliebten Menschen ist nicht leicht, doch macht man es, weil man seine Angehörigen liebt. Insbesondere Eltern die ihre Kinder oft ein Lebenlang pflegen und betreuen werden bei der Thematik gerne vergessen! Ab Stufe 3 ist es meist nicht möglich auch noch einer geregelten Arbeit nachzugehen. Um zumindest finanziell abgesichert zu sein wäre daher ein "Betreuungsgeld" wünschenswert.

Neuigkeiten

2019-04-05 10:07:14 +0200

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2019-04-03 20:07:20 +0200

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2019-04-03 16:33:18 +0200

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2019-04-03 13:22:32 +0200

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