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An: Frauenministerin MMag. Dr. Susanne Raab, Justizministerin Dr. Alma Zadić LL.M., Innenminister Mag. Gerhard Karner

Toilettenparagraf - Nein zu Toiletunlocking

Das Aufsperren zugesperrter Toiletten mittels Schlossdrehung von außen (faktisch und moralisch ganz klar von reinem Klinkendrücken abzugrenzen) ist im österreichischen Strafgesetzbuch nicht als Straftat aufgelistet- das ist vielen Menschen nicht bewusst, bis sie selbst Opfer eines Überfalls werden und juristisch kaum Chancen haben gegen den Täter vorzugehen, speziell wenn die Intention des Täters unklar ist und der Angriff bereits sehr früh durch lautes Schreien (wodurch das Opfer im unten verlinkten Fall nicht mal vom Täter auf der Toilette gesehen wurde) abgewehrt wurde. Das soll sich ändern, weshalb zukünftig ein neuer Paragraf zum Schutz der menschlichen Würde in Kraft treten und im Strafgesetzbuch stehen muss. Dieser lautet wie folgt:

(1) Wer eine zugesperrte Tür einer Toilettenzelle aufsperrt oder öffnet, indem er von außen eine Schlossdrehung bewirkt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Die Tat ist nicht strafbar, wenn lebensbedrohende äußere Umstände oder ein schwerer medizinischer Notfall das Aufsperren der Toilette durch Betätigung des Schlosses von außen zur Lebensrettung explizit erfordern.

Das bloße Betätigen einer Toilettentürenklinke von außen ist selbstverständlich keine Straftat, weil dadurch eine von innen abgeschlossene Toilette verschlossen bleibt, keine Privatsphäre verletzt wird, und dies somit eine legitime Handlung darstellt.

*Wann eindeutig von einem medizinischen Notfall zu sprechen ist, mag eine Streitfrage sein, gerade weil das von außerhalb der zugesperrten Toilette schlecht beurteilbar ist. Jedoch sollte großer Verdacht bestehen, dass jemand in Gefahr ist (Beispiel: jemand kommt eine halbe Stunde nicht aus der Toilette). In jedem Fall muss laut und deutlich mit klar verständlichen Worten angekündigt werden, dass man vorhat, nun aufzusperren und nachzusehen, ob etwas passiert ist, und der Person dann noch einige Sekunden Zeit geben um zu reagieren, sich verbal zu artikulieren, "Nein, lass das" zu schreien BEVOR mit der Schlossdrehung begonnen wird.

Zusammenfassung der Forderungen:
1. Aufsperren zugesperrter Toiletten (Toiletunlocking) in das Strafgesetzbuch
2. Akteneinsicht für Opfer, um besser kalkulieren zu können, ob ein Zivilprozess nur Kosten und Risiken, oder auch Erfolg bringen könnte

Der Gesetzesentwurf ist auf die WC Rosettengarnitur abgestimmt.

Warum ist das wichtig?

Weil jeder Mensch, der zugesperrt und gründlich nachkontrolliert hat, ein Recht auf Privatsphäre, Würde und Sicherheit in einer Toilette hat. Nichts rechtfertigt es, einen anderen Menschen, der alles richtig gemacht hat, bloßzustellen oder zu vergewaltigen. So eine Tat ist ein Verbrechen und sollte auch gesetzlich so behandelt werden. Einerseits weil es sich dabei um versuchte Vergewaltigung handeln könnte (was man ja nicht mehr herausfinden kann, wenn das Opfer die Tat mit einem lauten Schrei erfolgreich abwehrt), andererseits, weil eine abgeschlossene Toilette ein klares „Nein“ ist und jeder Mensch selbst über seinen Körper, und in welcher Situation er von anderen gesehen wird, bestimmen darf.

Sollte dennoch ein Überfall geschehen, bei dem ein Täter von außen mittels Schlossdrehung aufsperrt (egal ob es sich um ein getrenntes oder ein Unisexklo handelt und unabhängig von der Intention und ob dem Täter die Schlossdrehung mit Werkzeug, Münze oder Hand gelingt), dann müssen ein Gerichtsverfahren, Akteneinsicht für das Opfer und scharfe Sanktionen für den Täter die Folge sein.

Diese Petition basiert auf dem Toilettenüberfall am 10.10.2022 in Wien, welcher im Webador-Link ausführlich beschrieben wird.

https://toilettenparagraf.webador.at/
Instagram: @frauenrechte_123
#zugesperrtheißtzugesperrt

Erstunterzeichner*innen: (Akademische Titel zur Vereinfachung weggelassen)
Meri Disoski- Vorsitzende der Grünen Frauen Österreich, Stellvertretende Klubobfrau, Nationalratsmitglied
Claudia Maier- Die Grünen
Nina Nöhrig- Die Grünen
Johannes Seyerl- Die Grünen
Lena Köhler- Die Grünen
Johanna Riedl-Frauensprecherin der Grünen Alsergrund
Eva-Maria Holzleitner- Bundesfrauenvorsitzende der SPÖ, Nationalratsmitglied
Renate Heitz- SPÖ Landesfrauenvorsitzende OÖ
Markus Richter- FPÖ
Tom Siedenberg- Die Linke

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2023-08-30 15:54:19 +0200

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