Weil jeder Mensch, der zugesperrt und das Einrasten der Sperre geprüft hat, ein Recht auf Privatsphäre, Würde und Sicherheit in einer Toilette hat. Nichts rechtfertigt es, eine zugesperrte Toilette ohne schwerwiegenden Grund aufzusperren. So eine Tat ist ein Verbrechen und sollte auch gesetzlich so behandelt werden. Erstens kann es sich dabei um versuchte Vergewaltigung handeln (was man ja nicht mehr herausfinden kann, wenn das Opfer die Tat erfolgreich abwehrt), zweitens ist eine abgeschlossene Toilette ein klares „Nein“ und jeder Mensch selbst über seinen Körper, und in welcher Situation er von anderen gesehen wird, bestimmen darf.
Sollte jemand mittels Schlossdrehung von außen aufsperren (egal ob geschlechtergetrenntes oder Unisexklo, unabhängig von der Intention und ob dem Täter die Schlossdrehung mit Werkzeug, Münze oder Hand gelingt), dann müssen scharfe Sanktionen für den Täter die Folge sein.
Das Recht auf absolute Privatsphäre in einer zugesperrten Toilette korreliert biologisch bei normaler Nierenfunktion untrennbar mit dem Recht auf Wasser trinken und Schlaganfallprophylaxe, weshalb „einfach nichts trinken und auf keine öffentliche Toilette gehen“ in vielen Fällen keine medizinisch tragbare Alternative darstellt.
Diese Petition basiert auf dem Toilettenüberfall am 10.10.2022 in Wien, welcher im Webador-Link ausführlich beschrieben wird. Bei diesem wurde das Opfer durch schnelle und laute Abwehr nicht in der Toilette gesehen, dennoch fand die Schlossdrehung manifest statt. Der Fall ist der Auslöser für den Start der Petition, juristisch aber mittlerweile als völlig getrennt von der Petition zu betrachten.
https://toilettenparagraf.webador.at/Instagram: @frauenrechte_123
#zugesperrtheißtzugesperrt
Nachtrag:
Dieser Paragraf soll unschuldige Personen schützen, die beim Zusperren alles richtig gemacht haben, sprich zugesperrt und das Einrasten der Sperre zur Prüfung von etwaigen Schließdefekten durchgeführt haben.
Dieser Paragraf schützt NICHT Personen die auf irgendeine Weise Schuld tragen wie:
-Personen, die absichtlich nicht zugesperrt haben
-Personen, die vergessen haben zuzusperren
-Personen, die zwar zugesperrt haben, aber eine defekte Tür erwischt haben, wodurch von außen durch bloßes Klinkendrücken geöffnet werden kann, weil die Sperre nicht einrastet. Jeder, der auf absolute Privatsphäre besteht, ist auch in der Verantwortung nochmal zu testen ob die Sperre auch wirklich einrastet (Bsp: durch Drücken der Klinke von innen nach dem Zusperren am Schloss, bei dem man sehen würde, ob sich etwas löst oder nicht)
Erstunterzeichner*innen: (Akademische Titel zur Vereinfachung weggelassen)
Meri Disoski- Vorsitzende der Grünen Frauen Österreich, Stellvertretende Klubobfrau, Nationalratsmitglied
Claudia Maier- Die Grünen
Nina Nöhrig- Die Grünen
Johannes Seyerl- Die Grünen
Lena Köhler- Die Grünen
Johanna Riedl-Frauensprecherin der Grünen Alsergrund
Eva-Maria Holzleitner- Bundesfrauenvorsitzende der SPÖ, Nationalratsmitglied
Renate Heitz- SPÖ Landesfrauenvorsitzende OÖ
Markus Richter- FPÖ
Tom Siedenberg- Die Linke (Deutschland)
Der Paragraf könnte ausgeweitet werden und ein breiteres Spektrum abdecken, wenn auch das Aufsperren zugesperrter Einzelduschen und Einzelumkleiden ein Straftatbestand wird, sofern diese über ein Klinke-Schloss-System verfügen ( Vorhänge und nicht-zusperrbare Türen, wie sie in den meisten Bekleidungsgeschäften vorhanden sind, wären bei diesem Paragrafen nicht inkludiert, zusperrbare Schwimmbadumkleiden dagegen inkludiert, falls eine Erweiterung des Gesetzes vom Gesetzgeber gewollt ist)