Weil es strafbar werden muss, sich an dem Schloss einer zugesperrten Toilette zu schaffen zu machen und jeder Mensch, der abgeschlossen und das Einrasten der Sperre geprüft hat, ein Recht auf Privatsphäre, Würde und Sicherheit in einer Toilette hat. Nichts rechtfertigt es, eine zugesperrte Toilette ohne schwerwiegenden Grund aufzusperren. So eine Tat ist ein Verbrechen und sollte auch gesetzlich so behandelt werden. Jeder Mensch bestimmt selbst über seinen Körper, und in welcher Situation er von anderen gesehen wird. Eine zugesperrte Toilette ist ein Nein.
Sollte jemand mittels Schlossdrehung von außen aufsperren (egal ob geschlechtergetrenntes/ Unisexklo, unabhängig von der Intention und ob dem Täter die Schlossdrehung mit Werkzeug, Münze oder Hand gelingt), dann müssen scharfe Sanktionen für den Täter die Folge sein.
Das Recht auf absolute Privatsphäre in einer zugesperrten Toilette korreliert biologisch bei normaler Nierenfunktion untrennbar mit dem Recht auf Wasser trinken und Schlaganfallprophylaxe, weshalb „einfach nichts trinken und auf keine öffentliche Toilette gehen“ in vielen Fällen keine medizinisch tragbare Alternative darstellt.
Dieser Paragraf soll unschuldige Personen schützen, die beim Zusperren alles richtig gemacht haben, sprich zugesperrt und die Einrastkontrolle zur Prüfung von etwaigen Schließdefekten durchgeführt haben.
Dieser Paragraf soll NICHT Personen schützen, die auf irgendeine Weise Schuld tragen wie:
-Personen, die nicht zugesperrt haben (aufgrund von Gleichgültigkeit, Vergessen oder mutwilligem Benutzen einer nicht abschließbaren Toilette)
-Personen, die zwar zugesperrt haben, aber eine defekte Tür erwischt haben, wodurch von außen durch bloßes Klinkendrücken geöffnet werden kann, weil die Sperre nicht funktioniert. Jeder, der auf absolute Privatsphäre besteht, ist auch in der Verantwortung nochmal zu testen ob die Sperre auch wirklich einrastet (physikalisch funktioniert eine Sperre dann, wenn der ausfahrende Riegel nach 90-Grad-Schloss-Drehung länger ist als der Abstand zwischen Tür und Wand und in dieser Position stabil eingerastet bleibt. Da man dies aber schlecht mit bloßem Auge berechnen kann, kann durch Drücken der Klinke von innen nach dem Zusperren am Schloss geprüft werden, ob die Sperre funktioniert . Da würde man sehen, ob sich etwas löst oder nicht).
Erstunterzeichner*innen: (Akademische Titel zur Vereinfachung weggelassen)
Meri Disoski- Vorsitzende der Grünen Frauen Österreich, Stellvertretende Klubobfrau, Nationalratsmitglied
Claudia Maier- Die Grünen
Nina Nöhrig- Die Grünen
Johannes Seyerl- Die Grünen
Lena Köhler- Die Grünen
Johanna Riedl-Frauensprecherin der Grünen Alsergrund
Eva-Maria Holzleitner- Bundesfrauenvorsitzende der SPÖ, Nationalratsmitglied
Renate Heitz- SPÖ Landesfrauenvorsitzende OÖ
Markus Richter- FPÖ
Tom Siedenberg- Die Linke (Deutschland)
Der Paragraf könnte eventuell ausgeweitet werden, wenn auch Aufsperren zugesperrter Einzelduschen und Einzelumkleiden ein Straftatbestand wird, sofern diese über ein Klinke-Schloss-System verfügen.
Instagram: @frauenrechte_123
#zugesperrtheißtzugesperrt
Nachtrag zu den Hintergrundfakten:
Diese Petition basiert auf dem Toilettenüberfall am 10.10.2022 in Wien, welcher im Webador-Link ausführlich beschrieben wird. Bei diesem wurde das Opfer durch schnelle und laute Abwehr nicht in der Toilette gesehen, dennoch fand die Schlossdrehung manifest statt. Der Fall ist der Auslöser für den Start der Petition, juristisch aber mittlerweile als völlig getrennt von der Petition zu betrachten.
https://toilettenparagraf.webador.at/Beweis für das korrekte Zusperren der Initiatorin dieser Petition, die diesen Fall selbst erlebt hat:
https://www.instagram.com/reel/DLE0WZBMiG4/?igsh=MTZ1Ymw2YjAzeW01aA==https://www.instagram.com/reel/DLE2X0zsXCr/?igsh=MW53eWc5aHFjN2U2Zg==https://www.instagram.com/reel/DLE3HpaMfJH/?igsh=dDRvMm9pNDV3YjdrNachtrag für Österreicher, Deutsche:
Zusperren, abschließen, zuschließen, versperren, absperren sind Synonyme und bedeuten alle dasselbe.
Während zumachen oder schließen der Tür etwas anderes bedeutet. Diese Petition wurde gegründet um Personen, die korrekt zugesperrt=abgeschlossen haben, zu schützen vor Tätern die beispielsweise mit Münzen an Schlössern aktiv werden. Personen, die nur die Tür zugemacht, jedoch nicht abgeschlossen haben, sind natürlich selbst schuld und daher nicht jene Personengruppe, die mit diesem neuen Paragrafen geschützt werden soll.