1,000 Unterschriften erreicht
An: Europäische Kommission
Wir klagen an: Schluss mit der Straffreiheit für Österreichs unmenschliche Asylpolitik!
Diese Petition ist beendet.
Wir Klagen an! Wir fordern juristische Folgen für die Republik Österreich wegen Menschenrechtsverletzungen an Geflüchteten und ein Ende der Vetopolitik Österreichs gegen die Menschenrechte!
Diese Petition wurde gestartet von dem Asyl-Tribunal, dem Theaterkollektiv Hybrid und der SOS Balkanroute und richtet sich an die Europäische Kommission. Eine Kopie ergeht an den Europarat.
Wir appellieren an die EU Kommission:
- ein Vertragsverletzungsverfahren für Menschenrechtsverletzungen gegen die Republik Österreich, aber auch alle anderen beteiligten Länder einzuleiten. Österreich muss die Rechte der Schutzsuchenden, die u.a. in Art 18, Art 19 und Art 21 der Grundrechtecharta (1) der EU, der Europäischen Menschenrechtskonvention und letztlich in der Genfer Flüchtlingskonvention festgelegt sind, einhalten.
Wir fordern Österreich auf:
- Legale Flucht nach Österreich zu ermöglichen, Wahrnehmung und Wahrung des Asylrechts und ein Ende der propagierten Externalisierung (Veräußerung) der Asylverfahren in unsichere Drittstaaten
- Ein Ende der Blockadepolitik gegenüber Evakuierungen aus Elendslagern - wie in Griechenland oder Bosnien-Herzegowina. Stattdessen soll Österreich sicheren Fluchtwegen und Resettlementprogrammen - wie aus Afghanistan - zustimmen.
- Sofortiger Stopp der systematischen und rechtswidrigen Kettenpushbacks von Österreich an die EU - Außengrenzen und von jeglicher Form des Zurückdrängens von Schutzsuchenden .
- Die Gewährung von Kinderrechten im Asylverfahren: kinderrechtskonforme Unterbringung und Fürsorge statt unmenschliche Kinderabschiebungen (2) ; sowie ein Ende der wissenschaftlich umstrittenen Altersfeststellungen durch radiologische Untersuchungen und die Aufklärung der hunderten Fälle an verschwunden minderjährigen Personen während ihres Asylverfahrens .
Diese Petition wurde gestartet von dem Asyl-Tribunal, dem Theaterkollektiv Hybrid und der SOS Balkanroute und richtet sich an die Europäische Kommission. Eine Kopie ergeht an den Europarat.
Wir appellieren an die EU Kommission:
- ein Vertragsverletzungsverfahren für Menschenrechtsverletzungen gegen die Republik Österreich, aber auch alle anderen beteiligten Länder einzuleiten. Österreich muss die Rechte der Schutzsuchenden, die u.a. in Art 18, Art 19 und Art 21 der Grundrechtecharta (1) der EU, der Europäischen Menschenrechtskonvention und letztlich in der Genfer Flüchtlingskonvention festgelegt sind, einhalten.
Wir fordern Österreich auf:
- Legale Flucht nach Österreich zu ermöglichen, Wahrnehmung und Wahrung des Asylrechts und ein Ende der propagierten Externalisierung (Veräußerung) der Asylverfahren in unsichere Drittstaaten
- Ein Ende der Blockadepolitik gegenüber Evakuierungen aus Elendslagern - wie in Griechenland oder Bosnien-Herzegowina. Stattdessen soll Österreich sicheren Fluchtwegen und Resettlementprogrammen - wie aus Afghanistan - zustimmen.
- Sofortiger Stopp der systematischen und rechtswidrigen Kettenpushbacks von Österreich an die EU - Außengrenzen und von jeglicher Form des Zurückdrängens von Schutzsuchenden .
- Die Gewährung von Kinderrechten im Asylverfahren: kinderrechtskonforme Unterbringung und Fürsorge statt unmenschliche Kinderabschiebungen (2) ; sowie ein Ende der wissenschaftlich umstrittenen Altersfeststellungen durch radiologische Untersuchungen und die Aufklärung der hunderten Fälle an verschwunden minderjährigen Personen während ihres Asylverfahrens .
Warum ist das wichtig?
Die Republik Österreich verstößt gegen die Rechte von Schutzsuchenden – indem sie Abschiebungen in Krisen- und Kriegsgebiete durchführt, Kinderrechte und hiermit das Kindswohl von minderjährigen Geflüchteten missachtet und legale Fluchtmöglichkeiten nicht nur nach Österreich, sondern nach ganz Europa durch eine Lobbyingpolitik gegen die Menschenrechtskonvention (3) verhindert. Die rechtskräftige Verurteilung von illegalen Pushbacks vor dem Landesverwaltungsgericht Steiermark (4) aus dem Sommer 2021 ist scheinbar nicht ausreichend, um diese polizeilich durchgeführte Praxis endlich zu unterbinden.
Es reicht! Der Rechtsstaat muss für alle gelten! (5) Und auf EU-Ebene sind endlich juristische Konsequenzen notwendig!
Denn Österreich hört weder auf die Ermahnungen des Europarates (6) , der die Bundesregierung erinnerte, die Rechte der minderjährigen Geflüchteten zu berücksichtigen, noch auf die nationalen Gerichte, die die Kettenabschiebungen und unwürdige Behandlung Geflüchteter durch österreichische Grenzpolizist:innen, verurteilten. Die Republik geht nun sogar gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor, welches befand, dass die Abschiebung (7) einer minderjährigen Schülerin („Fall Tina“) rechtswidrig war und beschwert sich über zu viel Kinderrechtsfreundlichkeit.
Hintergrund: Die Vetopolitik Österreichs gegen die Menschenrechte.
Die Republik Österreich, vertreten durch die amtierende und durch die letzten Regierungen, verfolgt kontinuierlich seit Jahren innerhalb der EU eine Blockade für humane Lösungen für geflüchtete Menschen.
Mehr Infos: https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/Die-Vetopolitik-Oesterreichs-gegen-die-Menschenrechte.pdf
Hier zur englischen Version: https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/asyltribunal_engl-version.pdf
Quellen:
(1) https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf Art 18 der Charta schützt das Asylrecht, Art 19 bietet Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung und Art. 21 fordert Nicht-Diskriminierung ein. Geflüchtete Menschen werden aber regelmäßig Opfer von Rassismus oder Diskriminierung ihrer religiösen Zugehörigkeit.
(2) https://www.bmj.gv.at/dam/jcr:0a8466e4-c24a-4fd2-bfbc-c8b11facba2f/Bericht%20der%20Kindeswohlkommission_13.%20Juli%202021%20(Langfassung).pdf
(3) https://www.derstandard.at/story/2000096888042/kickl-stellt-menschenrechtskonvention-in-frage
(4) https://www.derstandard.at/story/2000127963840/gericht-bestaetigt-beteiligung-oeterreichs-an-illegalem-pushback
(5) Zitat: Ein Rechtsstaat muss ein Rechtsstaat bleiben: https://www.diepresse.com/6138013/europarat-kritisiert-oesterreich-fuer-maengel-bei-asyl-und-frauenrechten
(6) https://www.profil.at/oesterreich/kinderabschiebung-tinas-abschiebung-war-rechtswidrig/401946085
(7) https://www.falter.at/maily/20220524/karner-vs-tina
Es reicht! Der Rechtsstaat muss für alle gelten! (5) Und auf EU-Ebene sind endlich juristische Konsequenzen notwendig!
Denn Österreich hört weder auf die Ermahnungen des Europarates (6) , der die Bundesregierung erinnerte, die Rechte der minderjährigen Geflüchteten zu berücksichtigen, noch auf die nationalen Gerichte, die die Kettenabschiebungen und unwürdige Behandlung Geflüchteter durch österreichische Grenzpolizist:innen, verurteilten. Die Republik geht nun sogar gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor, welches befand, dass die Abschiebung (7) einer minderjährigen Schülerin („Fall Tina“) rechtswidrig war und beschwert sich über zu viel Kinderrechtsfreundlichkeit.
Hintergrund: Die Vetopolitik Österreichs gegen die Menschenrechte.
Die Republik Österreich, vertreten durch die amtierende und durch die letzten Regierungen, verfolgt kontinuierlich seit Jahren innerhalb der EU eine Blockade für humane Lösungen für geflüchtete Menschen.
Mehr Infos: https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/Die-Vetopolitik-Oesterreichs-gegen-die-Menschenrechte.pdf
Hier zur englischen Version: https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/asyltribunal_engl-version.pdf
Quellen:
(1) https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf Art 18 der Charta schützt das Asylrecht, Art 19 bietet Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung und Art. 21 fordert Nicht-Diskriminierung ein. Geflüchtete Menschen werden aber regelmäßig Opfer von Rassismus oder Diskriminierung ihrer religiösen Zugehörigkeit.
(2) https://www.bmj.gv.at/dam/jcr:0a8466e4-c24a-4fd2-bfbc-c8b11facba2f/Bericht%20der%20Kindeswohlkommission_13.%20Juli%202021%20(Langfassung).pdf
(3) https://www.derstandard.at/story/2000096888042/kickl-stellt-menschenrechtskonvention-in-frage
(4) https://www.derstandard.at/story/2000127963840/gericht-bestaetigt-beteiligung-oeterreichs-an-illegalem-pushback
(5) Zitat: Ein Rechtsstaat muss ein Rechtsstaat bleiben: https://www.diepresse.com/6138013/europarat-kritisiert-oesterreich-fuer-maengel-bei-asyl-und-frauenrechten
(6) https://www.profil.at/oesterreich/kinderabschiebung-tinas-abschiebung-war-rechtswidrig/401946085
(7) https://www.falter.at/maily/20220524/karner-vs-tina