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An: Bundesminister Johannes Rauch

Anspruch auf Hebammenleistungen bei Frühgeburt verlängern!

Bild von Isaac Quesada auf Unsplash

Sehr geehrter Herr Rauch,

verlängern Sie die Anspruchsdauer der Hebammenleistungen bei Frühgeburten.
Das Verfallen der Ansprüche, aufgrund einer Frühgeburt, kann es im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit nicht geben!

Warum ist das wichtig?

In Österreich stehen Frauen nach der Geburt von Kindern Hebammenleistungen zu. Diese Leistungen beziehen sich auf die ersten fünf bzw. sechs Tage nach der Geburt und umspannen einen Hausbesuch täglich. Danach können sechs bzw. sieben weitere Hausbesuche oder Sprechstunden in Anspruch genommen werden.

Diese Leistungen können bei termingeborenen Kindern bis acht Wochen nach der Geburt bzw. bis 12 Wochen nach der Geburt von Frühgeborenen, Mehrlingen oder nach Kaiserschnittgeburten in Anspruch genommen werden¹. Die Kosten werden grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen.

Problematisch wird es allerdings, wenn Kinder vor der 28. Schwangerschaftswoche auf die Welt kommen. Frühchen müssen intensivmedizinisch betreut werden und in den meisten Fällen bis zum ursprünglich errechneten Termin, ggf. noch länger, in der Klinik bleiben. Frühchen kommen dementsprechend erst nach Hause, wenn die 12-Wochen-Frist der Leistungsdeckung bereits vorbei ist. Das Universitätsklinikum Heidelberg schreibt, dass allerdings gerade in diesen Fällen eine professionelle Nachsorge essenziell ist².

Der Bedarf, eine gute Betreuung durch eine Hebamme in Anspruch zu nehmen, ist also tendenziell höher als bei termingeborenen Kindern. Dieser Bedarf ergibt sich z.B durch Stillprobleme, eine passende Gewichtszunahme des Kindes, den Wechsel von der Ernährung über die Magensonde hin zum Stillen bzw. Fläschchen usw.
Grundlegend schreibt das Europäische Institut für Stillen und Laktation, dass über das adäquate Entlassungsmanagement hinaus, ein kompetente Betreuung und Beratung zu Hause, die Voraussetzung für das erfolgreiche Stillen ist³. In Deutschland wird durch das Programm "Keiner Fällt durch's Netz" sogar bis zum 1. Geburtstag des Kindes umfassende Unterstützung durch Gesundheitsfachkräfte in verschiedenster Hinsicht geboten².

Wir fordern daher, diese Leistungen auch in Österreich auszuweiten bzw. anzupassen und bitten die zuständigen Stellen, sich für uns einzusetzen!

Quellen:
¹Österreichisches Hebammengremium (s.a.). Kosten und Leistungen der Krankenkasse. URL: https://www.hebammen.at/eltern/kosten/ Abgerufen am: 12.9.2023.
²Universitätsklinikum Heidelberg (2023). Newsroom: Wie Frühchen und ihren Familien geholfen werden kann. URL: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/newsroom/wie-fruehchen-und-ihren-familien-geholfen-werden-kann/. Abgerufen am: 12.9.2023.
³ Europäisches Institut für Stillen und Laktation (2022). Frühgeborene und Stillen. URL: https://www.stillen-institut.com/de/stillmanagement-bei-fruehgeborenen.html. Abgerufen am: 12.9.2023.

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2023-09-21 18:46:18 +0200

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