100 Unterschriften erreicht
An: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der Republik Österreich
„e-Foils erlauben – Österreichs Seen zukunftsfähig machen!“

Wir fordern die österreichische Bundesregierung auf, die Nutzung von elektrisch betriebenen Hydrofoils (sogenannten e-Foils) auf Österreichs Seen zuzulassen und gesetzlich zu regeln.
Aktuell befinden sich e-Foils in einer rechtlichen Grauzone. Obwohl sie leise, emissionsfrei und umweltfreundlich sind, gelten sie vielerorts als verbotene Schwimmkörper.
Andere Länder – etwa Deutschland oder Italien (z. B. Gardasee) – haben bereits moderne Regeln für diese neue Form der Wassermobilität geschaffen.
Österreich darf nicht zurückbleiben! Statt pauschalen Verboten braucht es eine kluge Regulierung:
Wir fordern daher:
- Eine klare rechtliche Definition für e-Foils in der Schifffahrtsverordnung
- Zulassung mit Sicherheits- und Umweltauflagen
- Pilotprojekte auf ausgewählten Seen
- Förderung umweltfreundlicher Freizeitmobilität
e-Foils sind die nachhaltige Alternative zu lärmenden Jetskis. Sie schaffen Wertschöpfung, Innovation und neue Freizeitangebote – ohne Naturzerstörung.
Wir fordern: Erlaubt die Zukunft! Macht e-Foiling in Österreich legal!
Warum ist das wichtig?
I. Anlass und Zielsetzung
Dieser Antrag ersucht die österreichische Bundesregierung, konkret das BMK und das BML, um eine Anpassung der bestehenden Wasserfahrzeugregelungen mit dem Ziel, das Fahren mit elektrisch betriebenen Hydrofoils („e-Foils“) auf Binnengewässern der Republik Österreich zu legalisieren und zu regeln.
Die gegenwärtige Gesetzeslage stuft e-Foils – mangels klarer Kategorisierung – entweder als verbotene Schwimmkörper mit Antrieb oder als Kleinfahrzeuge mit Motorisierung über die erlaubten Grenzen ein. Diese juristische Grauzone führt zu einem faktischen Verbot, trotz nachgewiesener Umweltverträglichkeit, Sicherheitskontrolle und Innovationspotenzial.
II. Historischer Kontext und technologische Entwicklung
1. Historische Einordnung:
- Die österreichische Schifffahrtsverordnung (SchVO) stammt in ihren Grundzügen aus einer Zeit, in der wasserbetriebene Freizeitfahrzeuge ausschließlich fossil betrieben waren.
- Die rechtliche Definition von „Wasserfahrzeugen“ und „Schwimmkörpern“ (insb. § 1 SchVO) lässt keinen Spielraum für moderne Entwicklungen wie e-Foils, e-SUPs oder e-Surfboards.
2. Technologischer Fortschritt:
- e-Foils heben sich durch einen elektrisch betriebenen Propeller und einen hydrodynamischen Tragflügel vom Wasser ab, wodurch sie mit minimaler Reibung nahezu lautlos und emissionsfrei über das Wasser gleiten.
- Im Gegensatz zu Jetskis oder klassischen Außenbordmotoren entsteht kein Wellenschlag, keine Bodenerosion, keine Ölverschmutzung und keine signifikante Lärmbelastung.
III. Internationale Rechtsvergleiche
1. Deutschland (z. B. Bodensee, Chiemsee):
- In Deutschland werden e-Foils in der Regel als „Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb“ eingestuft.
- Auf Bundeswasserstraßen ist eine Zulassung möglich, allerdings unter Auflagen wie Führerscheinpflicht, Kennzeichnung und teils Gewässer-spezifischen Verboten (z. B. auf Seen mit Naturschutzstatus).
- Tendenz: Regional differenzierte Zulassungen, positive Entwicklungen durch Einführung von e-Mobilitätsverordnungen in Bundesländern.
2. Italien (z. B. Gardasee):
- Am Gardasee ist das e-Foilen unter klar definierten Bedingungen erlaubt:
- Registrierungspflicht bei der Gemeinde
- Mindestabstand zu Badezonen
- Maximale Geschwindigkeit in Ufernähe
- Registrierungspflicht bei der Gemeinde
- Der Gardasee ist ein gutes Beispiel für moderne Integration von e-Mobilität in bestehende Tourismusregionen unter Einhaltung von Sicherheitsstandards.
IV. Problemstellung in Österreich
- e-Foils werden in der Praxis oft als „verbotene Schwimmkörper mit Motorantrieb“ betrachtet (vgl. § 14 SchVO) – selbst wenn ihre technische Charakteristik sie näher an Kleinfahrzeuge oder Elektro-Segelboards bringt.
- In der Realität bedeutet dies ein pauschales Nutzungsverbot, auch in Gegenden ohne Badebetrieb oder ökologischer Sensibilität.
- Gleichzeitig gibt es keine behördliche Einzelfallzulassung, da keine offizielle Kategorie existiert.
V. Zukunftsperspektive: Österreich als Vorreiter
Die gesetzliche Zulassung von e-Foils würde:
- Innovation fördern: Österreich könnte zu einem e-Mobility-Vorreiter am Wasser werden
- Tourismus stärken: Vor allem in Kärnten, am Attersee, Wolfgangsee oder Neusiedler See wäre eine kontrollierte e-Foil-Zone attraktiv
- Umwelt schützen: Durch emissionsfreie Alternative zu motorbetriebenen Jetskis oder Benzinbooten
- Sicherheit erhöhen: Über ein Zertifizierungs- und Führerscheinsystem ähnlich der Paddel- oder SUP-Ausbildung (z. B. „e-Foil-Lizenz“)
VI. Konkrete Anträge
- Kategorisierung:
Aufnahme von e-Foils als eigene Fahrzeugklasse in die Schifffahrtsverordnung (§ 1), z. B. als „leichtes, elektrisch betriebenes Tragflügelfahrzeug unter 5 kW Leistung“. - Zulassung:
Einführung eines Genehmigungs- und Kennzeichnungsprozesses analog zu E-Bikes, inklusive Haftpflichtversicherungspflicht. - Einsatzbereiche:
Einrichtung von Pilotzonen für e-Foil-Nutzung auf mindestens 5 Seen in Österreich bis 2026. - Sicherheitsregeln:
Mindestalter (z. B. 16 Jahre), Tragepflicht für Prallschutzweste und Helm, Begrenzung der Maximalgeschwindigkeit in Ufernähe (<10 km/h auf 200 m). - Umweltschutz:
Verbot in Schutzgebieten mit spezifischer FFH-Bewertung (Natura 2000), Monitoring durch lokale Umweltbehörden.
VII. Schlussfolgerung
Die Erlaubnis und sachgerechte Regulierung von e-Foils stellt einen modernen Ausgleich zwischen Ökologie, Tourismus und Innovation dar. Die aktuelle Rechtslage ist technologisch überholt. Der Antrag bietet eine kontrollierte Öffnung unter Berücksichtigung internationaler Best-Practice-Beispiele, um Österreich in puncto nachhaltiger Wasser-Mobilität konkurrenzfähig zu halten.