1,000 Unterschriften erreicht
An: den österreichischen Gesundheitsminister und die GesundheitslandesrätInnen aller Bundesländer
Für eine diskriminierungsfreie Behandlung von Menschen mit Behinderungen in der COVID-19-Krise!
Diese Petition ist beendet.
In manchen Ländern wirken sich die Restriktionen zur Eindämmung des Corona-Virus diskriminierend auf Menschen mit Behinderungen aus. Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention hält aber die Pflicht der Vertragsstaaten fest, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen, bewaffneten Konflikten und humanitären Krisen geschützt und sicher sind. Auch in Österreich treten Vorgänge auf, die zum Teil als fahrlässig zu bezeichnen sind, deshalb fordern wir:
• Verdachtsfälle auf COVID-19 unter MitarbeiterInnen in Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden, sowie unter Persönlichen AssistentInnen müssen vorrangig getestet werden, was bislang nach wie vor nicht der Fall ist. Dass diese MitarbeiterInnen KlientInnen anstecken könnten, die sehr häufig RisikopatientInnen wären, wird dabei genauso außer Acht gelassen, wie die Gefahr der Ansteckung von KollegInnen, die ganze Betreuungssysteme zum Kippen bringen kann.
• Die notwendige medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Spitälern und Ambulanzen muss sichergestellt sein. Das Zurückfahren von medizinischen Leistungen im Rahmen des Krisenmanagements darf nicht auf Kosten von Menschen mit Behinderungen erfolgen.
• Für Menschen mit Behinderungen, die bei Anamnesen und Behandlungen Unterstützung von Vertrauenspersonen benötigen, muss eine Begleitung in Spitälern und Ambulanzen ermöglicht werden.
• Für die Betreuung und Pflege von (amtlich festgestellten) Verdachtsfällen muss den Organisationen ausreichend Schutzausrüstung für MitarbeiterInnen und KlientInnen zur Verfügung gestellt werden.
• Für Persönliche AssistentInnen, die Menschen mit Behinderungen in ihrer privaten Wohnung unterstützen, muss ebenfalls ausreichend Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden.
• Durch das Zurückfahren der (auch unabhängig von der aktuellen Krise mangelhaften) Aufnahmekapazitäten von psychiatrischen Akutstationen, wird eine adäquate Behandlung von Menschen in psychischen Krisen in Frage gestellt. Gerade in Zeiten großer Unsicherheit müssen diese Ressourcen nicht eingeschränkt, sondern erhöht werden.
• Die Organisationen und mobilen Hilfen (Persönliche Assistenz) der Behindertenhilfe müssen eine Finanzierungsgarantie für die durch die COVID-19-Krise entstehenden Kosten von Seiten ihrer jeweiligen Fördergeber erhalten. Diese Finanzierungen müssen unbürokratisch und ohne Leistungseinbußen gewährt werden.
• Menschen mit Behinderungen müssen als Zielgruppe in den diversen Krisenstäben benannt werden und vertreten sein.
• MitarbeiterInnen, die einer Risikogruppe angehören, müssen auch im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich einen Rechtsanspruch auf Freistellung geltend machen können. Laut derzeitiger Rechtslage können Sie das nicht und der Dienstgeber erhält keine Entschädigung, falls er sie dennoch freistellt.
Catalina Devandas, die UN-Sonderberichterstatterin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, betont die Wichtigkeit von Maßnahmen, damit Menschen mit Behinderungen das Risiko einer Ansteckung reduzieren können. Gleichzeitig brauchen auch Familienmitglieder und Pflegekräfte angemessene Vorkehrungen um in dieser Phase unterstützen zu können. Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, müssen Kontakt mit ihren Familienmitgliedern und FreundInnen haben. Sie müssen vor Missbrauch und Vernachlässigung geschützt werden. Außerdem macht Catalina Devandas auf die schlimme Situation von Menschen mit Behinderungen in psychiatrischen Einrichtungen und in Gefängnissen aufmerksam. In diesen Einrichtungen ist die Ansteckungsgefahr besonders groß.
Wir unterstützen die Forderungen der UN-Sonderberichterstatterin sowie den offenen Brief des European Disability Forums zu den Maßnahmen, die in europäischen Ländern umgesetzt werden. Gesundheitliche Richtlinien und andere Maßnahmen dürfen nicht diskriminierend für Menschen mit Behinderungen sein.
ErstunterzeichnerInnen:
Sophie Schaffernicht
Robert Mittermair, Verein LOK Leben ohne Krankenhaus
Erwin Riess, freier Autor
Bernadette Feuerstein, SLIÖ
Dorothea Brozek, Plattform behinderter, chronisch kranker und alter Menschen
Valerie Clarke, Assistenz 24
Volker Frey, Klagsverband
Otto Gottlieb, ÖVSE
Robert Winklehner, Auftakt GmbH
Lorenz Mätzener, ÖHTB Arbeiten GmbH
Susanne Maurer-Aldrian, Lebenshilfe Graz
Veronika Nemeth, ÖHTB Wohnen GmbH
Anton Diestelberger, Rainmans Home
Georg Willeit, Lebenshilfe Tirol
Joachim Mair, Lebenshilfe Wien
Brigitte Gottschall, Jugend am Werk Wien
Klaus Schwertner, Caritas Wien
Gisela Kersting-Kristof, Wiener Sozialdienste Förderung & Begleitung GmbH
Ursula Fuhs, Verein Starthilfe
Wolfgang Waldmüller, HABIT
Petra Dobler, Verein GIN
Gerda Kolb
Ursula Naue, Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Martina Lassacher, Co-Leiterin des Internationalen Kinderfilmfestivals
Barbara Ölberg
Dorothea Schaffernicht
Michaela Nowak, Windhorse-Gesellschaft
• Verdachtsfälle auf COVID-19 unter MitarbeiterInnen in Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden, sowie unter Persönlichen AssistentInnen müssen vorrangig getestet werden, was bislang nach wie vor nicht der Fall ist. Dass diese MitarbeiterInnen KlientInnen anstecken könnten, die sehr häufig RisikopatientInnen wären, wird dabei genauso außer Acht gelassen, wie die Gefahr der Ansteckung von KollegInnen, die ganze Betreuungssysteme zum Kippen bringen kann.
• Die notwendige medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Spitälern und Ambulanzen muss sichergestellt sein. Das Zurückfahren von medizinischen Leistungen im Rahmen des Krisenmanagements darf nicht auf Kosten von Menschen mit Behinderungen erfolgen.
• Für Menschen mit Behinderungen, die bei Anamnesen und Behandlungen Unterstützung von Vertrauenspersonen benötigen, muss eine Begleitung in Spitälern und Ambulanzen ermöglicht werden.
• Für die Betreuung und Pflege von (amtlich festgestellten) Verdachtsfällen muss den Organisationen ausreichend Schutzausrüstung für MitarbeiterInnen und KlientInnen zur Verfügung gestellt werden.
• Für Persönliche AssistentInnen, die Menschen mit Behinderungen in ihrer privaten Wohnung unterstützen, muss ebenfalls ausreichend Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden.
• Durch das Zurückfahren der (auch unabhängig von der aktuellen Krise mangelhaften) Aufnahmekapazitäten von psychiatrischen Akutstationen, wird eine adäquate Behandlung von Menschen in psychischen Krisen in Frage gestellt. Gerade in Zeiten großer Unsicherheit müssen diese Ressourcen nicht eingeschränkt, sondern erhöht werden.
• Die Organisationen und mobilen Hilfen (Persönliche Assistenz) der Behindertenhilfe müssen eine Finanzierungsgarantie für die durch die COVID-19-Krise entstehenden Kosten von Seiten ihrer jeweiligen Fördergeber erhalten. Diese Finanzierungen müssen unbürokratisch und ohne Leistungseinbußen gewährt werden.
• Menschen mit Behinderungen müssen als Zielgruppe in den diversen Krisenstäben benannt werden und vertreten sein.
• MitarbeiterInnen, die einer Risikogruppe angehören, müssen auch im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich einen Rechtsanspruch auf Freistellung geltend machen können. Laut derzeitiger Rechtslage können Sie das nicht und der Dienstgeber erhält keine Entschädigung, falls er sie dennoch freistellt.
Catalina Devandas, die UN-Sonderberichterstatterin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, betont die Wichtigkeit von Maßnahmen, damit Menschen mit Behinderungen das Risiko einer Ansteckung reduzieren können. Gleichzeitig brauchen auch Familienmitglieder und Pflegekräfte angemessene Vorkehrungen um in dieser Phase unterstützen zu können. Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, müssen Kontakt mit ihren Familienmitgliedern und FreundInnen haben. Sie müssen vor Missbrauch und Vernachlässigung geschützt werden. Außerdem macht Catalina Devandas auf die schlimme Situation von Menschen mit Behinderungen in psychiatrischen Einrichtungen und in Gefängnissen aufmerksam. In diesen Einrichtungen ist die Ansteckungsgefahr besonders groß.
Wir unterstützen die Forderungen der UN-Sonderberichterstatterin sowie den offenen Brief des European Disability Forums zu den Maßnahmen, die in europäischen Ländern umgesetzt werden. Gesundheitliche Richtlinien und andere Maßnahmen dürfen nicht diskriminierend für Menschen mit Behinderungen sein.
ErstunterzeichnerInnen:
Sophie Schaffernicht
Robert Mittermair, Verein LOK Leben ohne Krankenhaus
Erwin Riess, freier Autor
Bernadette Feuerstein, SLIÖ
Dorothea Brozek, Plattform behinderter, chronisch kranker und alter Menschen
Valerie Clarke, Assistenz 24
Volker Frey, Klagsverband
Otto Gottlieb, ÖVSE
Robert Winklehner, Auftakt GmbH
Lorenz Mätzener, ÖHTB Arbeiten GmbH
Susanne Maurer-Aldrian, Lebenshilfe Graz
Veronika Nemeth, ÖHTB Wohnen GmbH
Anton Diestelberger, Rainmans Home
Georg Willeit, Lebenshilfe Tirol
Joachim Mair, Lebenshilfe Wien
Brigitte Gottschall, Jugend am Werk Wien
Klaus Schwertner, Caritas Wien
Gisela Kersting-Kristof, Wiener Sozialdienste Förderung & Begleitung GmbH
Ursula Fuhs, Verein Starthilfe
Wolfgang Waldmüller, HABIT
Petra Dobler, Verein GIN
Gerda Kolb
Ursula Naue, Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Martina Lassacher, Co-Leiterin des Internationalen Kinderfilmfestivals
Barbara Ölberg
Dorothea Schaffernicht
Michaela Nowak, Windhorse-Gesellschaft
Warum ist das wichtig?
Gerade in Krisenzeiten besteht eine große Gefahr, dass Menschen mit Behinderungen vermehrt Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Deshalb ist es besonders wichtig und notwendig, die politischen VeranwortungsträgerInnen aufzufordern, die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen im Kontext der Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise ausdrücklich zu berücksichtigen.
Quellen
Eigelsreiter, Gudrun. 2020. International: Wer schützt die Rechte von Menschen mit Behinderungen? https://www.behindertenrat.at/2020/03/international-wer-schuetzt-die-rechte-menschen-mit-behinderungen Abruf: 8.4.2020.
European Disability Forum. 2020. Open letter: COVID 19 - medical guidelines should not discriminate against persons with disabilities. http://www.edf-feph.org/newsroom/news/open-letter-covid-19-medical-guidelines-should-not-discriminate-against-persons Abruf: 8.4.2020.
Linecker, Lena. 2020. Medizinische Vorgaben dürfen nicht diskriminieren. https://www.bizeps.or.at/medizinische-vorgaben-duerfen-nicht-diskriminieren/ Abruf: 8.4.2020.
Mittermair, Robert. 2020. Verdachtsfall Behindertenhilfe. https://www.bizeps.or.at/verdachtsfall-behindertenhilfe/ Abruf: 8.4.2020.
United Nations Human Rights Office of the High Commissioner. 2020. COVID-19: Who is protecting the people with disabilities? – UN rights expert. https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=25725&LangID=E&fbclid Abruf: 8.4.2020.
Quellen
Eigelsreiter, Gudrun. 2020. International: Wer schützt die Rechte von Menschen mit Behinderungen? https://www.behindertenrat.at/2020/03/international-wer-schuetzt-die-rechte-menschen-mit-behinderungen Abruf: 8.4.2020.
European Disability Forum. 2020. Open letter: COVID 19 - medical guidelines should not discriminate against persons with disabilities. http://www.edf-feph.org/newsroom/news/open-letter-covid-19-medical-guidelines-should-not-discriminate-against-persons Abruf: 8.4.2020.
Linecker, Lena. 2020. Medizinische Vorgaben dürfen nicht diskriminieren. https://www.bizeps.or.at/medizinische-vorgaben-duerfen-nicht-diskriminieren/ Abruf: 8.4.2020.
Mittermair, Robert. 2020. Verdachtsfall Behindertenhilfe. https://www.bizeps.or.at/verdachtsfall-behindertenhilfe/ Abruf: 8.4.2020.
United Nations Human Rights Office of the High Commissioner. 2020. COVID-19: Who is protecting the people with disabilities? – UN rights expert. https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=25725&LangID=E&fbclid Abruf: 8.4.2020.