100 Unterschriften erreicht
An: Richterinnen, Anwältinnen, Betroffene, Jugendämter, Frauenrechtorganisationen
Stoppt Nachtrennungsgewalt, Institutionelle Gewalt an Kindern & Frauen
- Angebotsausbau für Schutz vor psychischer, finanzieller und institutioneller Gewalt
- Inkludierung der Nachtrennungsgewalt und institutioneller Gewalt gegen Frauen und Kinder zum Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen
- Verbindliche Leitfaden für Richter*innen für Würdigung der Trennungs- und Nachtrennungsgewalt in allen zivilrechtlichen Verfahren
- Einhaltung Istanbul-Konvention Gewalt gegen Frauen, Mütter und Kinder
Warum ist das wichtig?
Wenn eine Frau sich trennen möchte, reagiert der Partner oft mit Gewalt aufgrund von Kontrollverlust. Neben physischer Gewalt kommt es häufig zu psychischer und finanzieller Gewalt. Das Verständnis für diese Gewaltformen vor Gericht ist oft nicht gegeben, sodass Frauen, Mütter und ihre Kinder zusätzlich unter institutioneller Gewalt leiden, die diese Gewaltformen bagatellisiert. Wenn es nach der Trennung zu Gewalt kommt, spricht man von Trennungsgewalt.
Sehr oft wird der Frau die Schuld zugeschrieben, während dem Mann Verständnis für seine Kontroll- und Gewaltsucht entgegengebracht wird. Frauen und Männer werden nicht gleichbehandelt. Wenn Kinder im Spiel sind, dehnt sich die Gewalt beispielsweise im Rahmen der Pflegschaftsverfahren auch auf die Kinder aus.
Es werden zahlreiche schikanöse Anträge gestellt und Klagen eingebracht, es wird maßlos gelogen, das Elternteil verleumdet und es kommt zum Rechtsmissbrauch. Wenn die gemeinsame Pflege oder Obsorge nicht möglich ist, wird in erster Linie die Frau von Richterinnen unter Druck gesetzt, nicht der Mann. Beklagen die Frauen, dass gemeinsames Kontaktrecht oder Obsorge mit den gewalttätigen Ex-Partnern nicht möglich ist, wird ihnen unverhältnismäßig Bindungsintoleranz vorgeworfen und unterstellt, sie wollten das Kind entfremden. Frauen werden gezwungen, den Kontakt zu gewalttätigen Ex-Partnern aufrechtzuerhalten, aus Angst, dass das Kind in eine Pflegefamilie kommt. Leider werden diese Formen der Nachtrennungsgewalt vor Gericht häufig bagatellisiert, und die speziell für Richterinnen entwickelte Handreichung zum Umgang mit Gewalt im Zusammenhang mit Obsorge und Kontaktrecht wird nicht ernst genommen.
Entscheidungen der Gerichte und Institutionen sind oft unlogisch, konstruiert und zum Nachteil der Kinder und Mütter. Ideologische Gründe, wie die Vorstellung, dass Väterrechte essentiell für die gesunde Entwicklung eines Kindes sind, auch wenn ein Vater gewalttätig war, werden oft als Erklärung für Pflegschafts- und Obsorgeentscheidungen herangezogen. Schikanöse Methoden bei Gerichtsprozessen (Fälschungen, Unglaubwürdigkeit, Widersprüche, permanente zermürbende Anträge und Klagen etc.) werden bei der Urteilsfällung kaum berücksichtigt. Neben den Pflegschaftsverfahren werden weitere Klagen gestartet, um vor allem die Mütter mit Kindern finanziell und psychisch unter Druck zu setzen. Vor allem in Wien kommt es oft zu unbegründeten Kindesabnahmen, was die finanzielle und emotionale Ruine der gesamten Familie zur Folge haben kann. Dies ist oft nur eine Vorstufe zu Femiziden, den Morden an Frauen, die ebenfalls häufig nach der Trennung geschehen.
Die Istanbul-Konvention, die sich gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt richtet, muss vollständig und konsequent umgesetzt werden. Österreich hat sich durch die Ratifizierung der Istanbul-Konvention verpflichtet, alle Formen von Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Diese Verpflichtung umfasst auch den Schutz vor Nachtrennungsgewalt und die Unterstützung von betroffenen Frauen und Kindern.
Meistens, bis man ernst genommen wird ist es schon zu spät. Ein strafrechtliches Verfahren einzuleiten ist besonders schwer, die meisten Anzeigen werden nicht zu Verfahren. Deshalb ist es so wichtig die Akzeptanz unterschiedlicher Gewaltformen bereits in zivilrechtlichen Verfahren anzuerkennen:
Meistens, bis man ernst genommen wird ist es schon zu spät. Ein strafrechtliches Verfahren einzuleiten ist besonders schwer, die meisten Anzeigen werden nicht zu Verfahren. Deshalb ist es so wichtig die Akzeptanz unterschiedlicher Gewaltformen bereits in zivilrechtlichen Verfahren anzuerkennen:
- Finanzielle Kontrolle
- Schikanöse Anträge bzw. Klagen
- Emotionaler Missbrauch
- Schuldumkehr
- Drohungen
- Belästigungen
- Verleumdungen
- Manipulationen
- Unterstelltes unwissenschaftliches Konzept der Bindungsintoleranz