1,000 Unterschriften erreicht
An: Bundesministerin MMag.a Dr.in Susanne Raab
Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld bei Frühgeburt verlängern!
Sehr geehrte Frau MMag.a Dr.in Raab,
verlängern Sie die Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes bei Frühgeburten und passen Sie die dazugehörige Karenzzeit an. Eine "nicht-angepasste" Anspruchsdauer, aufgrund einer Frühgeburt, kann es so im 21. Jahrhundert nicht geben.
verlängern Sie die Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes bei Frühgeburten und passen Sie die dazugehörige Karenzzeit an. Eine "nicht-angepasste" Anspruchsdauer, aufgrund einer Frühgeburt, kann es so im 21. Jahrhundert nicht geben.
Warum ist das wichtig?
Weltweit wird jedes neunte Kind zu früh geboren. In Österreich betrifft dies jährlich rund 8.000 Neugeborene, somit machen Frühgeborene die größte PatientInnengruppe unter Kindern aus.¹
Werden Kinder zu früh geboren, dauert es meistens einige Zeit bis sie nachhause dürfen. Die Dauer des stationären Aufenthalts hängt vom Zeitpunkt der Entbindung ab. Kommt ein Kind in der 30 Schwangerschaftswoche auf die Welt, so verbringt es mitunter mehr als 2 Monate im Krankenhaus (je nach Gesundheitszustand und Entwicklung). Doch wie sieht der gesetzliche Rahmen für die Mutter im Falle einer Frühgeburt aus?
- Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen beträgt diese Frist mindestens zwölf Wochen. Ist eine Verkürzung der Achtwochenfrist (§ 3 Abs. 1) vor der Entbindung eingetreten, so verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung im Ausmaß dieser Verkürzung, höchstens jedoch auf 16 Wochen .²
Die Verlängerung der Schutzfrist ist das Einzige, was der Mutter bei einer Frühgeburt widerfährt. Die Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes und die Karenzzeit bleiben unangetastet. Das Gesetzt orientiert sich in so einem Ausnahmefall NICHT am errechneten Geburtstermin. Bei Kindern, die zu früh auf diese Welt gekommen sind, schlichtweg absurd. Gerade diese Kinder, die nach der Entlassung aus dem Krankenhaus mehr als die üblichen Mutterkindpassuntersuchungen haben, werden mit termingeborenen Kindern gleichgesetzt.
Denn die Entwicklungsschübe von Frühgeborenen werden parallel ab dem errechneten Geburtstermin gerechnet: Ein Kind, das beispielsweise in SSW 30 geboren wurde, wird im Alter von 20 chronologischen Wochen als 10 Wochen „korrigiert“ eingestuft. Somit muss dieses Kind die Meilensteine erfüllen, die von einem 10 Wochen alten reifgeborenen Kind erwartet werden.³ Allein diese Aussage seitens der Medizin zeigt, dass Frühgeborene mehr Zeit brauchen und nach einem korrigierten Alter eingestuft werden. Doch das Gesetz hat diesbezüglich keine Lösung für Familien bereitgestellt, damit den Eltern/Müttern mehr Zeit gegeben wird.
Wie wirkt sich die nicht-angepasste Dauer des Kinderbetreuungsgeldes/der Karenzzeit aus?
Nach etlichen Gespräche mit einigen Frühcheneltern, ganz besonders mit Müttern, haben sie das Gefühl um wertvolle Zeit gebracht zu werden. Durch die Nichtanpassung der Anspruchsdauer stehen wiedereinmal Frauen unter massivem Druck. Sie müssen früher als geplant wieder im Berufsleben stehen und oftmals bestehen Schwierigkeiten bezüglich der Kinderbetreuung.
Es ist Zeit zu handeln. Nicht morgen, sondern jetzt. Denn es sind die ganz Kleinen, die auf Eure Mitarbeit angewiesen sind. Die Politik muss mehr unternehmen. Eine Anpassung der Anspruchsdauer bei Frühgeburt sollte dringend verabschiedet werden!
Quellen:
¹ Medizinische Universität Wien, Welt-Frühgeborenen-Tag, eingesehen am: 10.09.2023: [https://www.meduniwien.ac.at/web/ueber-uns/events/2022/ein-tag-fuer-fruehgeborene/#:~:text=Jedes%20neunte%20Kind%20weltweit%20wird,die%20größte%20PatientInnengruppe%20unter%20Kindern.]
² Mutterschutzgesetz, Beschäftigungsverbote §5 (1) , eingesehen am: 10.09.2023: [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008464]
³ Medizinische Universität Wien,Welt-Frühgeborenen-Tag, eingesehen am: 10.09.2023: [https://www.meduniwien.ac.at/web/ueber-uns/events/2022/ein-tag-fuer-fruehgeborene/#:~:text=Jedes%20neunte%20Kind%20weltweit%20wird,die%20größte%20PatientInnengruppe%20unter%20Kindern.]
Werden Kinder zu früh geboren, dauert es meistens einige Zeit bis sie nachhause dürfen. Die Dauer des stationären Aufenthalts hängt vom Zeitpunkt der Entbindung ab. Kommt ein Kind in der 30 Schwangerschaftswoche auf die Welt, so verbringt es mitunter mehr als 2 Monate im Krankenhaus (je nach Gesundheitszustand und Entwicklung). Doch wie sieht der gesetzliche Rahmen für die Mutter im Falle einer Frühgeburt aus?
- Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen beträgt diese Frist mindestens zwölf Wochen. Ist eine Verkürzung der Achtwochenfrist (§ 3 Abs. 1) vor der Entbindung eingetreten, so verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung im Ausmaß dieser Verkürzung, höchstens jedoch auf 16 Wochen .²
Die Verlängerung der Schutzfrist ist das Einzige, was der Mutter bei einer Frühgeburt widerfährt. Die Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes und die Karenzzeit bleiben unangetastet. Das Gesetzt orientiert sich in so einem Ausnahmefall NICHT am errechneten Geburtstermin. Bei Kindern, die zu früh auf diese Welt gekommen sind, schlichtweg absurd. Gerade diese Kinder, die nach der Entlassung aus dem Krankenhaus mehr als die üblichen Mutterkindpassuntersuchungen haben, werden mit termingeborenen Kindern gleichgesetzt.
Denn die Entwicklungsschübe von Frühgeborenen werden parallel ab dem errechneten Geburtstermin gerechnet: Ein Kind, das beispielsweise in SSW 30 geboren wurde, wird im Alter von 20 chronologischen Wochen als 10 Wochen „korrigiert“ eingestuft. Somit muss dieses Kind die Meilensteine erfüllen, die von einem 10 Wochen alten reifgeborenen Kind erwartet werden.³ Allein diese Aussage seitens der Medizin zeigt, dass Frühgeborene mehr Zeit brauchen und nach einem korrigierten Alter eingestuft werden. Doch das Gesetz hat diesbezüglich keine Lösung für Familien bereitgestellt, damit den Eltern/Müttern mehr Zeit gegeben wird.
Wie wirkt sich die nicht-angepasste Dauer des Kinderbetreuungsgeldes/der Karenzzeit aus?
Nach etlichen Gespräche mit einigen Frühcheneltern, ganz besonders mit Müttern, haben sie das Gefühl um wertvolle Zeit gebracht zu werden. Durch die Nichtanpassung der Anspruchsdauer stehen wiedereinmal Frauen unter massivem Druck. Sie müssen früher als geplant wieder im Berufsleben stehen und oftmals bestehen Schwierigkeiten bezüglich der Kinderbetreuung.
Es ist Zeit zu handeln. Nicht morgen, sondern jetzt. Denn es sind die ganz Kleinen, die auf Eure Mitarbeit angewiesen sind. Die Politik muss mehr unternehmen. Eine Anpassung der Anspruchsdauer bei Frühgeburt sollte dringend verabschiedet werden!
Quellen:
¹ Medizinische Universität Wien, Welt-Frühgeborenen-Tag, eingesehen am: 10.09.2023: [https://www.meduniwien.ac.at/web/ueber-uns/events/2022/ein-tag-fuer-fruehgeborene/#:~:text=Jedes%20neunte%20Kind%20weltweit%20wird,die%20größte%20PatientInnengruppe%20unter%20Kindern.]
² Mutterschutzgesetz, Beschäftigungsverbote §5 (1) , eingesehen am: 10.09.2023: [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008464]
³ Medizinische Universität Wien,Welt-Frühgeborenen-Tag, eingesehen am: 10.09.2023: [https://www.meduniwien.ac.at/web/ueber-uns/events/2022/ein-tag-fuer-fruehgeborene/#:~:text=Jedes%20neunte%20Kind%20weltweit%20wird,die%20größte%20PatientInnengruppe%20unter%20Kindern.]