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An: Landesrat für Gesundheit, Pflege und Sport DR. Karlheinz KORNHÄUSL; Mag.a Doris KAMPUS, Landesrätin für Soziales; Mag. Christopher DREXLER, Landeshauptmann des Landes Steiermark;

Lassen Sie die Psychiatrische Familienpflege nicht ins Gras beißen

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist an der Zeit etwas zu unternehmen!

Aktuelles Problem
Seit Jahrzehnten gibt es - einzigartig in der Steiermark - eine sozialpsychiatrische Institution namens „Psychiatrische Familienpflege“ (PFP). Trotz ihrer Beständigkeit über diesen langen Zeitraum ist diese Einrichtung ein U-Boot in der steirischen Gesundheitslandschaft und nur „Insidern“ bekannt. Diese Institution steht nun wegen jahrzehntelanger politischer Halbherzigkeit und ständiger Improvisation der Finanzierung seitens des Landes Steiermark vor dem „Aus“.

Forderung
Die Versorgung psychisch Kranker bei Gastfamilien muss erhalten bleiben und von der Landesregierung endlich adäquat finanziert werden! Ein alt bewährtes Versorgungssystem darf nicht unwidersprochen zum Erliegen gebracht werden. Es gibt einen massiven Mangel an leistbaren Psychiatrischen Versorgungsplätzen in ganz Österreich. Die Psychiatrische Familienpflege ist ein einzigartiges Konzept in der Steiermark, welches die Versorgung psychisch Kranker in einer Gastfamilie (Prinzip der Laienhilfe) anbietet. Die regelmäßige Betreuung und Begleitung erfolgt durch ein multiprofessionelles Team. Wir stehen auf für die Versorgung psychisch Kranker im kleinsten System des Staates, „der Familie“.

Warum ist das wichtig?

Mit dieser Petition wollen wir Folgendes erreichen:
• Die Versorgung psychisch Kranker bei Gastfamilien muss erhalten bleiben und von der Landesregierung endlich adäquat finanziert werden.
• Jeder Mensch hat das Recht auf Integrität, Wertschätzung und Respekt und das Recht auf eine für ihn bestmöglichste Betreuung und Begleitung.
• Psychisch kranken Menschen Perspektiven und die Chance auf Normalität und Gesundung in einem Familienverband zu geben.
• Psychisch Kranke in einer gesunden Familienstruktur zu inkludieren.
• Psychisch Kranken neue Lebensperspektiven anzubieten und deren selbstbestimmte Teilhabe am Leben der Gemeinschaft zu ermöglichen.
• Psychisch Kranken ein möglichst unabhängiges und selbständiges Leben, außerhalb einer stationären Einrichtung zu ermöglichen.
• Die Bekanntheit der Psychiatrischen Familienpflege in der Bevölkerung zu erweitern
• Das (Familien)Leben zu teilen und es dadurch auch bunter, lebendiger werden zu lassen.
• Zusammenleben, wobei die Worte ‘zusammen‘ und ‘leben‘ gleichermaßen betont sind.

All das und noch viel mehr gute Gründe motivieren Gastfamilien, dabei zu sein – und zeichnen diese auch aus!

“Die Familienpflege gewährt, was die prachtvollste und bestgeleitete Anstalt der Welt niemals gewähren kann: Die volle Existenz unter Gesunden, die Rückkehr aus einem künstlichen und monotonen in ein natürliches, soziales Umfeld, die Wohltat des Familienlebens.”
(Griesinger 1868/69; zit. n. Schott & Tölle, 2006, S. 6)

Was versteht man unter „psychiatrischer Familienpflege“ und warum gibt es sie?
• DIE PSYCHIATRISCHE FAMILIENPFLEGE (besser: psychiatrisch begleitetes Wohnen in Gastfamilien) unterscheidet sich von anderen ambulanten Wohn- und Unterstützungsangeboten durch den gezielten Einsatz von Laienfamilien. Diese zeichnen sich durch Mitmenschlichkeit, allgemeine soziale Kompetenz und eine von Toleranz geprägte Grundhaltung aus.
• Menschen mit psychischen Erkrankungen leben vorübergehend oder dauerhaft in einer Gastfamilie und sind in deren Alltag eingebunden.
• Das Wohnen in einer Familie ermöglicht den Betroffenen ein weitgehend selbständiges Leben außerhalb einer stationären Einrichtung.
• Es eröffnet Menschen mit psychischen Erkrankungen neue Lebensperspektiven und fördert deren selbstbestimmte Teilhabe am Leben der Gemeinschaft.

“Die Familien bieten Normalität und Alltag außerhalb von institutionellen Strukturen.
Die Bewohner/-innen können Beziehungen leben, die nicht vergleichbar sind mit den Beziehungen zu professionellen Mitarbeitern.” (Bachmeier, 2005, S. 34)

Wer wird als „Gast“ in einer Familie aufgenommen?
Angesprochen sind Menschen mit einer psychischen Erkrankung und/oder einer geistigen Behinderung, die nicht oder nur teilweise selbständig leben können und die Hilfe im Alltag benötigen.

Voraussetzung für die Aufnahme von KlientInnen in die Psychiatrische Familienpflege sind:
• Die akute Krankheitsphase ist abgeklungen.
• Der/Die KlientIn strebt die Aufnahme in eine Gastfamilie selbst an.
• Die Betreuung in einer Gastfamilie wird vom multi-professionellen Team der PFP (Facharzt für Psychiatrie, Klinische Psychologin; diplomiertes psychiatrisches Pflegepersonal, Sozialarbeiter) als sinnvoll und zielführend erachtet.
• Für die Betreuung der Klientin/des Klienten im Rahmen der PFP müssen die rechtsgültig unterfertigte Betreuungsvereinbarung zwischen Klientin/Klient (bzw. der gesetzlichen/bevollmächtigten Vertretung) und der PFP nach dem vorgegebenen Vertragsmuster, sowie die Sicherstellung der Abgeltung der vereinbarten Betreuungskosten – der Pflege- und Betreuungsvertrag- vorliegen.
• Diese beiden Verträge, nämlich der Pflege- und Betreuungsvertrag mit der Gastfamilie sowie die psychiatrische Betreuungsvereinbarung mit dem Betreiber zusammen, bilden die Grundlage für das Gesamtbetreuungskonzept der Psychiatrischen Familienpflege.
• Die Betreuungsfrequenz durch das PFP-Team erfolgt kontinuierlich und richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Wer kommt als Gastfamilie in Frage?
• Die Einrichtung von psychiatrischen Familienpflegeplätzen bedarf der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde.
• Es kommen unterschiedlichste Familienformen in Frage. Die Familien können sich als Lebensgemeinschaften, Einzelpersonen oder Paare (mit oder ohne Kinder) verstehen.
• Vorrangig ist die Bereitschaft, einen Menschen in die eigene Familie integrieren zu wollen zu betreuen, diesen bei den Anforderungen des alltäglichen Lebens aktiv zu unterstützen. Im Vordergrund steht die Stabilität der Lebensgemeinschaft.
• Die Zusammenarbeit mit dem Betreuungsteam der Psychiatrischen Familienpflege wird vorausgesetzt.
• Das Betreute Wohnen in der PFP beruht auf dem Prinzip der Laienhilfe, daher sind eine spezielle Ausbildung, Vorkenntnisse oder Vorerfahrungen mit psychisch kranken Menschen nicht erforderlich.

Wie die Unterschriften übergeben werden:

persönlich an die Adressaten

Neuigkeiten

2023-09-01 13:55:54 +0200

1,000 Unterschriften erreicht

2023-08-29 21:53:58 +0200

500 Unterschriften erreicht

2023-08-29 13:40:52 +0200

100 Unterschriften erreicht

2023-08-29 12:47:12 +0200

50 Unterschriften erreicht

2023-08-29 12:15:44 +0200

25 Unterschriften erreicht

2023-08-29 11:41:31 +0200

10 Unterschriften erreicht