An: AMS, Arbeitsminister Martin Kocher
Arbeitserlaubnis für Studierende aus Nicht-EU-/EWR-Staaten
Diese Petition ist beendet.
Wir fordern: Arbeitserlaubnis für Student*innen und Schüler*innen aus Nicht-EU-/EWR-Staaten
Momentan ist die Situation folgendermaßen: Student*innen müssen erst eine Stelle auf Teilzeitbasis oder geringfügig finden, sich danach beim AMS anmelden und bekommen eine Arbeitsbewilligung in 4-6 Wochen. Erst danach dürfen sie bei dieser Stelle arbeiten.
Dieser bürokratische und logistische Mehraufwand macht es für Firmen und Chef*innen reichlich unattraktiv, nichteuropäische Student*innen einzustellen, da sie bei gleichem Nutzen mehr Zeit und Arbeitsaufwand zu bewältigen haben. Zudem können europäische Student*innen direkt das Arbeitsverhältnis beginnen.
Außerdem gibt es leider die unschöne Situation, dass Student*innen auch schon ausgenutzt wurden aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses: Student*innen werden als Geringverdiener*innen gemeldet, um die Steuerabgaben und Versicherungszuschüsse zu vermeiden. Gleichzeitig wurde dann Druck auf diese Angestellten ausgeübt, weit mehr zu arbeiten, als offiziell angegeben und vertraglich geregelt. Da oft die gesamte Bildungs- und Arbeitszulassung auf diesem Verhältnis fußt, müssen sich die Student*innen diesen Gegebenheiten meist fügen und können sich kaum wehren.
Deshalb schlagen wir vor:
-Wiedereinführung der Reglung, die wir vor ca 20 Jahren schon hatten, und welche sehr erfolgreich war: Jede*r Student*in, auch aus der nicht-EU, hat ein Anrecht auf 20 Stunden Erwerbstätigkeit.
-Abschaffung der Bindung an eine*n einzelne*n Arbeitgeber*in, sodass bei Irregularitäten auch eine Alternativbewerbung zu einer anderen Tätigkeit möglich ist
-Sofortige Arbeitsbewilligung bei Visumserhalt, welche die 4-6 Wochen lange tatenlose Wartezeit unterbindet.
Momentan ist die Situation folgendermaßen: Student*innen müssen erst eine Stelle auf Teilzeitbasis oder geringfügig finden, sich danach beim AMS anmelden und bekommen eine Arbeitsbewilligung in 4-6 Wochen. Erst danach dürfen sie bei dieser Stelle arbeiten.
Dieser bürokratische und logistische Mehraufwand macht es für Firmen und Chef*innen reichlich unattraktiv, nichteuropäische Student*innen einzustellen, da sie bei gleichem Nutzen mehr Zeit und Arbeitsaufwand zu bewältigen haben. Zudem können europäische Student*innen direkt das Arbeitsverhältnis beginnen.
Außerdem gibt es leider die unschöne Situation, dass Student*innen auch schon ausgenutzt wurden aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses: Student*innen werden als Geringverdiener*innen gemeldet, um die Steuerabgaben und Versicherungszuschüsse zu vermeiden. Gleichzeitig wurde dann Druck auf diese Angestellten ausgeübt, weit mehr zu arbeiten, als offiziell angegeben und vertraglich geregelt. Da oft die gesamte Bildungs- und Arbeitszulassung auf diesem Verhältnis fußt, müssen sich die Student*innen diesen Gegebenheiten meist fügen und können sich kaum wehren.
Deshalb schlagen wir vor:
-Wiedereinführung der Reglung, die wir vor ca 20 Jahren schon hatten, und welche sehr erfolgreich war: Jede*r Student*in, auch aus der nicht-EU, hat ein Anrecht auf 20 Stunden Erwerbstätigkeit.
-Abschaffung der Bindung an eine*n einzelne*n Arbeitgeber*in, sodass bei Irregularitäten auch eine Alternativbewerbung zu einer anderen Tätigkeit möglich ist
-Sofortige Arbeitsbewilligung bei Visumserhalt, welche die 4-6 Wochen lange tatenlose Wartezeit unterbindet.
Warum ist das wichtig?
Diese Petition betrifft auch Österreicher*innen, da diese unzumutbaren Verhältnisse, unter welchen nichteuropäische Student*innen arbeiten, eine Einstellung von steuerlich und versicherungsteilzubeschussten EU-Bürger*innen für den Arbeitgeber*innen unnötig macht, wenn gleiches unter weniger Ressourcenaufwand auch anders abgewickelt werden kann.
In der aktuellen Situation ist der Staat gezwungen, viel Geld für die Arbeitslosigkeit, Härtefallfonds und andere Maßnahmen bereitzustellen. In manchen Bereichen, wie zum Beispiel in Supermärkten, gibt es einen Engpass an motivierten Mitarbeiter*innen, obwohl es Leute gibt, die eine Arbeit suchen.
Viele Student*innen aus Drittstaaten möchten arbeiten, können dies aber nicht, da die sofortige Arbeitserlaubnis fehlt.
Wir könnten uns vorstellen, dass tausende von ihnen arbeiten würden, wenn sie eine sofortige Arbeitserlaubnis hätten oder der Prozess optimiert werden würde – und der Staat würde sich obendrein noch Ausgaben für Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe ersparen.
In der aktuellen Situation ist der Staat gezwungen, viel Geld für die Arbeitslosigkeit, Härtefallfonds und andere Maßnahmen bereitzustellen. In manchen Bereichen, wie zum Beispiel in Supermärkten, gibt es einen Engpass an motivierten Mitarbeiter*innen, obwohl es Leute gibt, die eine Arbeit suchen.
Viele Student*innen aus Drittstaaten möchten arbeiten, können dies aber nicht, da die sofortige Arbeitserlaubnis fehlt.
Wir könnten uns vorstellen, dass tausende von ihnen arbeiten würden, wenn sie eine sofortige Arbeitserlaubnis hätten oder der Prozess optimiert werden würde – und der Staat würde sich obendrein noch Ausgaben für Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe ersparen.