1,000 Unterschriften erreicht
An: Amtsführender Stadtrat für Bildung, Integration, Jugend und Personal
Wiener SchulSozialarbeit zurück in die Bildungsdirektion !
Diese Petition ist beendet.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Michael Ludwig!
Sehr geehrter Herr Stadtrat Mag. Jürgen Czernohorsky!
Widerrufen Sie Ihren Beschluss, die Wiener SchulSozialarbeit abzuschaffen!
Sehr geehrter Herr Stadtrat Mag. Jürgen Czernohorsky!
Widerrufen Sie Ihren Beschluss, die Wiener SchulSozialarbeit abzuschaffen!
Warum ist das wichtig?
Mit der Abschaffung der Wiener SchulSozialarbeit im Sommer 2019 wurden sowohl Kindern und Lehrkräften als auch deren Erziehungsberechtigten und außerschulischen Institutionen wertvolle Ressourcen ersatzlos genommen.
Weder das seit April dieses Jahres installierte Schulkooperationsteam der MA11, die bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft installierte Lehrer-Hotline noch die Sozialarbeiter*innen des Bundes können diesen Verlust kompensieren.
Sozialarbeit versteht sich als Profession des Miteinanders, weshalb sie die vorher genannten Ressourcen dankend und wertschätzend annimmt. Jedoch entgegen der Forderung nach mehr Support im Bildungsbereich wurden die Wiener SchulSozialarbeiter*innen nach 10jähriger Tätigkeit im Rahmen einer kurzfristig einberufenen Dienstbesprechung mit der sofortigen Beendigung ihrer Tätigkeit konfrontiert, was -unabhängig von der persönlichen Betroffenheit - weitreichende Folgen für die betroffenen Kinder und deren soziale Umfelder und die Schulen als solche nach sich zieht.
Der internationale Tag der Kinderrechte jährte sich am 20. November 2019 zum 30. Mal.
"Kinderrechte sind ein Auftrag für uns alle: Wien ist seit langem Stadt der Kinderrechte und setzt die UN-Konvention in unterschiedlichsten Bereichen um. Daran sind viele Abteilungen der Stadt aktiv beteiligt." (Jürgen Czernohorsky)
Mit Mittwoch, den 26. Juni 2019 bzw. mit Beginn des Schuljahres 2019/20 wurden auf Grund Ihrer Entscheidung Wiens Pflichtschulkindern u.a. um ihr
- Recht gehört zu werden sowie um die Rechte auf
- Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung
- Fürsorge und Schutz vor allen Arten von Gewalt
- Information und freie Meinungsäußerung
- Schutz von Minderheiten
beraubt indem man ihnen die Möglichkeit genommen hat, sich rasch und niederschwellig an eine/n Wiener SchulSozialarbeiter*in zu wenden, wie es in den vorherigen 10 Jahren mit Erfolg möglich gewesen ist!
Schulsozialarbeit muss selbstverständlich vorerst in sogenannten Brennpunktschulen forciert werden, da in einer Schule weder Lehrkörper noch Schüler*innen gefährdet sein dürfen. Grundsätzlich aber haben alle Schüler*innen in Wien das Recht auf die Inanspruchnahme von SchulSozialarbeit, da sich das Angebot der Wiener SchulSozialarbeit nachweislich auch im späteren Leben auswirkt und somit Folgekosten und Probleme in unserer Gesellschaft verringert.
"Schulsozialarbeit ist ein dauerhaft an einer Schule integriertes niederschwelliges Unterstützungsangebot, das Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrem Entwicklungsprozess bei einer gelingenden Lebensbewältigung professionell begleitet. Dafür kooperiert sie mit Lehrkräften, Erziehungsberechtigten sowie weiteren sozialen und bildungsbezogenen Einrichtungen und fungiert als Schnittstelle zu den außerschulischen Lebenswelten. Durch kontinuierliche Beziehungsangebote an die Zielgruppen können Problemstellungen bereits im Vorfeld erkannt und Unterstützung in einem möglichst frühen Stadium gewährleistet werden. Handlungsleitend dafür sind insbesondere Beziehungsorientierung, niederschwellige Erreichbarkeit, Freiwilligkeit, Ressourcen- und Systemorientierung. Die Förderung der Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen, gerade zur Stärkung der individuellen Bewältigungsstrategien und der persönlichen Bildungsperspektiven, steht neben dem Abbau von Benachteiligungen im Vordergrund. Basierend auf den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention zielt Schulsozialarbeit darauf ab, die Lebens-, Bildungs- und Entwicklungsbedingungen und -chancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Mit den Methoden der Sozialen Arbeit – dazu zählen Beratung bzw. Einzelfallhilfe, Präventionsarbeit, (Krisen)Intervention, soziale Gruppenarbeit, Gemeinwesen- und sozialraumorientierte Arbeit inkl. Vernetzung, nach gender- und diversitätssensiblen Ansätzen – setzt sie Angebote im primär-, sekundär- und tertiärpräventiven Bereich."
(https://ogsa.at/wp-content/uploads/2018/11/2018_10_24_Definition_Schulsozialarbeit-OGSA.pdf)
Weder das seit April dieses Jahres installierte Schulkooperationsteam der MA11, die bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft installierte Lehrer-Hotline noch die Sozialarbeiter*innen des Bundes können diesen Verlust kompensieren.
Sozialarbeit versteht sich als Profession des Miteinanders, weshalb sie die vorher genannten Ressourcen dankend und wertschätzend annimmt. Jedoch entgegen der Forderung nach mehr Support im Bildungsbereich wurden die Wiener SchulSozialarbeiter*innen nach 10jähriger Tätigkeit im Rahmen einer kurzfristig einberufenen Dienstbesprechung mit der sofortigen Beendigung ihrer Tätigkeit konfrontiert, was -unabhängig von der persönlichen Betroffenheit - weitreichende Folgen für die betroffenen Kinder und deren soziale Umfelder und die Schulen als solche nach sich zieht.
Der internationale Tag der Kinderrechte jährte sich am 20. November 2019 zum 30. Mal.
"Kinderrechte sind ein Auftrag für uns alle: Wien ist seit langem Stadt der Kinderrechte und setzt die UN-Konvention in unterschiedlichsten Bereichen um. Daran sind viele Abteilungen der Stadt aktiv beteiligt." (Jürgen Czernohorsky)
Mit Mittwoch, den 26. Juni 2019 bzw. mit Beginn des Schuljahres 2019/20 wurden auf Grund Ihrer Entscheidung Wiens Pflichtschulkindern u.a. um ihr
- Recht gehört zu werden sowie um die Rechte auf
- Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung
- Fürsorge und Schutz vor allen Arten von Gewalt
- Information und freie Meinungsäußerung
- Schutz von Minderheiten
beraubt indem man ihnen die Möglichkeit genommen hat, sich rasch und niederschwellig an eine/n Wiener SchulSozialarbeiter*in zu wenden, wie es in den vorherigen 10 Jahren mit Erfolg möglich gewesen ist!
Schulsozialarbeit muss selbstverständlich vorerst in sogenannten Brennpunktschulen forciert werden, da in einer Schule weder Lehrkörper noch Schüler*innen gefährdet sein dürfen. Grundsätzlich aber haben alle Schüler*innen in Wien das Recht auf die Inanspruchnahme von SchulSozialarbeit, da sich das Angebot der Wiener SchulSozialarbeit nachweislich auch im späteren Leben auswirkt und somit Folgekosten und Probleme in unserer Gesellschaft verringert.
"Schulsozialarbeit ist ein dauerhaft an einer Schule integriertes niederschwelliges Unterstützungsangebot, das Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrem Entwicklungsprozess bei einer gelingenden Lebensbewältigung professionell begleitet. Dafür kooperiert sie mit Lehrkräften, Erziehungsberechtigten sowie weiteren sozialen und bildungsbezogenen Einrichtungen und fungiert als Schnittstelle zu den außerschulischen Lebenswelten. Durch kontinuierliche Beziehungsangebote an die Zielgruppen können Problemstellungen bereits im Vorfeld erkannt und Unterstützung in einem möglichst frühen Stadium gewährleistet werden. Handlungsleitend dafür sind insbesondere Beziehungsorientierung, niederschwellige Erreichbarkeit, Freiwilligkeit, Ressourcen- und Systemorientierung. Die Förderung der Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen, gerade zur Stärkung der individuellen Bewältigungsstrategien und der persönlichen Bildungsperspektiven, steht neben dem Abbau von Benachteiligungen im Vordergrund. Basierend auf den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention zielt Schulsozialarbeit darauf ab, die Lebens-, Bildungs- und Entwicklungsbedingungen und -chancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Mit den Methoden der Sozialen Arbeit – dazu zählen Beratung bzw. Einzelfallhilfe, Präventionsarbeit, (Krisen)Intervention, soziale Gruppenarbeit, Gemeinwesen- und sozialraumorientierte Arbeit inkl. Vernetzung, nach gender- und diversitätssensiblen Ansätzen – setzt sie Angebote im primär-, sekundär- und tertiärpräventiven Bereich."
(https://ogsa.at/wp-content/uploads/2018/11/2018_10_24_Definition_Schulsozialarbeit-OGSA.pdf)
Wie die Unterschriften übergeben werden:
persönlich