• BEZIRKSZENTRUM DONAUSTADT BLEIBT. Für die Erhaltung eines einzigartigen Begegnungsortes
    WAS GESCHAH BISHER? Im Herbst 2022 ist die Bezirksverwaltung des 22. Bezirks in das Development-Projekt „Vienna TwentyTwo“ von ARE und SIGNA am Dr.-Adolf-Schärf-Platz bei der U-Bahn-Station Kagran gezogen. Das Objekt, in dem das Amt nun einen befristeten Mietvertrag hat, wurde an einen Investor verkauft. Aktuell stehen die Räumlichkeiten des ehemaligen Bezirkszentrums leer. WAS IST GEPLANT? Die Stadt Wien beabsichtigt auf dem Grundstück des Bezirkszentrums und dem angrenzenden Parkplatz die Errichtung eines „klimafitten Quartiers“ mit 350 Wohnungen und Gewerbesockel. Die Volkshochschule wird ihren bisherigen Standort mit Räumen im Erdgeschoss des MIGRA Wohnprojekts in der Attemsgasse tauschen. Die Städtische Bücherei soll im Neubau ihren neuen Standort erhalten. WARUM IST DER ERHALT WICHTIG? Warum kann ein sozial vollwertiges, geschichtlich wertvolles und bautechnisch intaktes öffentliches Gebäude nicht Bestandteil einer Quartiersentwicklung sein?  Warum heißt die Devise Tabula Rasa?  Warum steht die Stadt Wien nicht ein für eine umweltschonende, soziale und transparente Planung? 1. ERHALT VON ÖFFENTLICHEN UND KULTURELLEN BEGEGNUNGSORTEN Mit Städtischer Bücherei, Jugendzentrum, Veranstaltungssaal, Volkshochschule und großzügigem Innenhof ist das Haus der Begegnung eine über Jahrzehnte gewachsene soziale Infrastruktur. Die räumliche Großzügigkeit ermöglicht vielfältige Aneignung und Teilhabe. Das Haus spielt in der Nachbarschaft eine bedeutende Rolle als kultureller Bezugspunkt. Durch die bevorstehende Neuverteilung der öffentlichen Einrichtungen verliert das Quartier ein besonderes kulturelles Zentrum in der unmittelbaren Nachbarschaft. 2. ERHALT EINES BEDEUTENDEN STÜCKS ZEITGESCHICHTE DER ARCHITEKTUR UND STADTPLANUNG Das Ensemble gehört zu den acht Häusern der Begegnung in Wien, die ein Abbild der sozialdemokratischen Ära der Errichtung öffentlicher Gebäude für die Wiener Bevölkerung und der Volkshochschule sind. Der Abriss wäre damit auch ein Verlust historisch bedeutender Architektur der Stadt Wien. 3. ERHALT ALS BEITRAG ZUR DRINGENDEN REDUKTION VON CO2 UND ABFALLVERMEIDUNG Die Bausubstanz befindet sich in einem guten Zustand, bei dem die Generalsanierung keine Mammutaufgabe darstellt. In dem Gebäude steckt neben wertvollen Materialien viel graue Energie, also jener Masse an fossiler Energie und Rohstoffen, die für die Errichtung des Bestandes bereits aufgewendet wurde.  4. ERHALT ALS TEIL DER WEITERENTWICKLUNG DES QUARTIERS Das bestehende Bezirkszentrum kann ein Baustein des neuen Quartiers werden. Anstelle von Abriss wäre mit alternativen architektonischen und städtebaulichen Lösungen durch Weiterbauen und Weiternutzen ein lebendiges Viertel mit geförderten und/oder kommunalen Wohnungsneubau möglich. Damit hätte das Quartier mit seinem intakten identitätsstiftenden Begegnungsort einen Startvorteil. Das Bezirkszentrum mit seinen derzeit leerstehenden Räumen besitzt Potential, um sich als öffentlicher und kultureller Begegnungsort weiter zu entfalten.
    424 von 500 Unterschriften
    Gestartet von Initiative Haus der Begegnung Donaustadt Picture
  • Graz ohne fossile Werbung
    Seit den 1950er Jahren¹ wissen Ölkonzerne, welche Auswirkungen ihre Produkte auf das Klima haben. Trotzdem bleibt die fossile Industrie seitdem nicht nur bei ihrem zerstörerischen Geschäftsmodell, sondern diskreditiert Fakten, die ihren Profit schmälern könnten. Während sie in frühen Jahren sogar mit der Leugnung der Klimakrise erfolgreich waren und so die Transformation hin zu erneuerbaren Energiequellen verzögerten, säen sie noch immer Zweifel und relativieren die Auswirkungen ihrer Produkte. Ähnlich taten es nicht lange vor ihnen Tabakkonzerne. Ein wichtiger Faktor ist das Image der Konzerne wie der Produkte: Durch Werbe- und Marketingkampagnen mit exorbitanten Budgets betreiben sie Greenwashing und lenken von ihren CO²-Bilanzen ab, anstatt ihr Geschäftsmodell zu adaptieren oder die Reparatur der von ihnen angerichteten Schäden zu bezahlen. Durch das Sponsoring von Sport- und Kulturveranstaltungen wie -institutionen verbinden wir positive Dinge mit Unternehmen, deren Geschäft für uns und andere schädlich ist. Werbung und Sponsoring erreicht uns auf irrationalen und emotionalen Ebenen, die unser Faktenwissen allzu oft übertrumpfen. Während das bei manchen Produkten nicht so schlimm ist, sind die Auswirkungen bei gesundheits- und klimaschädlichen Produkten nicht schönzureden. Der Erfolg des weitgehenden Verbots von Tabakwerbung und Sponsoring zeigt, dass wir es ohne Beeinflussung eigentlich besser wissen: Ohne trügerische Bilder von Coolness oder Freiheit werden weniger Zigaretten gekauft, und das Wissen um das Gesundheitsrisiko und die Abhängigkeit weniger leicht verdrängt. Zigarettenwerbung in Zeitungen von früher wirkt inzwischen absurd. Hilf mit deiner Unterschrift mit, das auch für fossile Werbung zu erreichen! ¹ https://stopfundingheat.info/greenwashing/
    651 von 800 Unterschriften
    Gestartet von Verein Werbefrei Picture
  • Grundlegende Überarbeitung der NÖ-Gemeinde-Dienstrechtsreform
    Die Hauptkritikpunkte des Dokuments stellen das bundesweit geringste Monatsentgelt bei jedoch höchster Unterrichtsverpflichtung; erschwerte Anrechnungen und knapp definierte Gehaltschemas, welche die unterschiedlichen künstlerischen, sowie musikpädagogischen Studien und -kombinationen unzureichend abbilden; keine Änderung der vielfach kritisierten Regelung der Jahresarbeitszeit; die jährliche Neuverhandlung des Beschäftigungsausmaßes; Leistungsbeurteilung durch politische Organe, ohne pädagogische oder künstlerische Ausbildung; sowie vorgesehene Änderungen im Musikschulgesetz dar. Als Pädagog_innen und Musiker_innen, als Musiklehrende (von morgen) fragen wir uns, wie es in Österreich zu solchen Entwicklungen kommen kann. Einem Land, in dem Musik seit Jahrhunderten einen herausragenden Stellenwert hat, für das gesellschaftliche Zusammenleben von signifikanter Bedeutung und wesentlicher Bestandteil unserer internationalen Identität ist.
    11.655 von 15.000 Unterschriften
    Gestartet von Hochschüler_innenschaft an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Picture
  • Stoppt die Diskriminierung bei der Fotoabgabe für die E-Card!
    Das Problem eines denkbaren Missbrauchs der E-Card im Gesundheitssystem kann einfach verhindert werden, in dem sich alle Bürger*innen bei Vorlage der E-Card mit einem amtlichen Ausweis oder einem Aufenthaltstitel zusätzlich bei der Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung legitimieren, sofern z. B. persönlich unbekannt, da ansonsten m. E. staatliche Leistungen berechtigt verweigert werden können. Das ist eine einfache und unkomplizierte Art und Weise, ohne großen verwaltungstechnischen Aufwand einen denkbaren Missbrauch von Sozialleistungen im Gesundheitswesen für alle Bürger*innen und Mitbürger*innen direkt im Vorfeld zu verhindern, damit nicht leichtfertig ein denkbarer Missbrauch von Steuergelder ermöglicht wird. Die bisherige Praxis stellt eine offensichtliche Vertragsverletzung dar und wirft kein gutes Licht auf Österreich. Im Weiteren kann das zu einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Österreich führen, was zu empfindlichen Strafzahlungen im Falle einer Verurteilung durch den EuGH führen kann. Insofern appelliere ich an alle Mitbürger*innen, mit ihrer Mitzeichung diese Petition zu unterstützen, um die andauernden unionsrechtlichen Verletzungen unverzüglich abzustellen, auch um hierdurch zu dokumentieren, dass Österreich absolut nicht fremdfeindlich ist. Insbesondere auch gerade deswegen, weil Österreich u. a. vom internationalen Tourismus und zugewanderten Fachkräften lebt und die bisherige Politik sicherlich keine Visitenkarte für den Wirtschaftsstandort Österreich sowie das Image und weltweite Ansehen (Gastfreundlichkeit) ist. Zum besseren Verständnis wird auf die beiden Presseberichte des Standard vom 18. 01.2023 mit dem Titel "Zweierlei Maß: Wegen E-Card-Fotos zur Fremdenpolizei: Deutscher beschwert sich" sowie den Bericht vom 12.09.2023 mit dem Titel "Ungelöstes Fotoproblem: Warum Ausländer wegen der E-Card weiter zur Fremdenpolizei müssen" hingewiesen: https://www.derstandard.at/story/2000142657082/wegen-e-card-foto-zur-fremdenpolizei-deutscher-beschwert-sich https://www.derstandard.at/story/3000000186414/warum-auslaender-wegen-der-e-card-weiter-zur-fremdenpolizei-muessen
    34 von 100 Unterschriften
    Gestartet von Christoph Klein
  • Anspruch auf Hebammenleistungen bei Frühgeburt verlängern!
    In Österreich stehen Frauen nach der Geburt von Kindern Hebammenleistungen zu. Diese Leistungen beziehen sich auf die ersten fünf bzw. sechs Tage nach der Geburt und umspannen einen Hausbesuch täglich. Danach können sechs bzw. sieben weitere Hausbesuche oder Sprechstunden in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen können bei termingeborenen Kindern bis acht Wochen nach der Geburt bzw. bis 12 Wochen nach der Geburt von Frühgeborenen, Mehrlingen oder nach Kaiserschnittgeburten in Anspruch genommen werden¹. Die Kosten werden grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen. Problematisch wird es allerdings, wenn Kinder vor der 28. Schwangerschaftswoche auf die Welt kommen. Frühchen müssen intensivmedizinisch betreut werden und in den meisten Fällen bis zum ursprünglich errechneten Termin, ggf. noch länger, in der Klinik bleiben. Frühchen kommen dementsprechend erst nach Hause, wenn die 12-Wochen-Frist der Leistungsdeckung bereits vorbei ist. Das Universitätsklinikum Heidelberg schreibt, dass allerdings gerade in diesen Fällen eine professionelle Nachsorge essenziell ist². Der Bedarf, eine gute Betreuung durch eine Hebamme in Anspruch zu nehmen, ist also tendenziell höher als bei termingeborenen Kindern. Dieser Bedarf ergibt sich z.B durch Stillprobleme, eine passende Gewichtszunahme des Kindes, den Wechsel von der Ernährung über die Magensonde hin zum Stillen bzw. Fläschchen usw. Grundlegend schreibt das Europäische Institut für Stillen und Laktation, dass über das adäquate Entlassungsmanagement hinaus, ein kompetente Betreuung und Beratung zu Hause, die Voraussetzung für das erfolgreiche Stillen ist³. In Deutschland wird durch das Programm "Keiner Fällt durch's Netz" sogar bis zum 1. Geburtstag des Kindes umfassende Unterstützung durch Gesundheitsfachkräfte in verschiedenster Hinsicht geboten². Wir fordern daher, diese Leistungen auch in Österreich auszuweiten bzw. anzupassen und bitten die zuständigen Stellen, sich für uns einzusetzen! Quellen: ¹Österreichisches Hebammengremium (s.a.). Kosten und Leistungen der Krankenkasse. URL: https://www.hebammen.at/eltern/kosten/ Abgerufen am: 12.9.2023. ²Universitätsklinikum Heidelberg (2023). Newsroom: Wie Frühchen und ihren Familien geholfen werden kann. URL: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/newsroom/wie-fruehchen-und-ihren-familien-geholfen-werden-kann/. Abgerufen am: 12.9.2023. ³ Europäisches Institut für Stillen und Laktation (2022). Frühgeborene und Stillen. URL: https://www.stillen-institut.com/de/stillmanagement-bei-fruehgeborenen.html. Abgerufen am: 12.9.2023.
    297 von 300 Unterschriften
    Gestartet von Magdalena Burtscher-Rauter
  • Park-Benennung nach Helga Pankratz
    Warum ein Park für Helga Pankratz? Weil es an der Zeit ist, diese außergewöhnliche Frau angemessen zu ehren! • Die Benennung eines Parks nach ihr ist längst überfällig – eine verdiente Würdigung der Wiener Neustädterin. • Kein Ort würde sich besser eignen als der, an dem ihr täglicher Schulweg vorbeiführte, der noch unbenannte Park an der Zehnergasse vor dem Hochhaus. • Der 10. Todestag im Jahr 2024 ist der perfekte Zeitpunkt, um ihr Andenken zu feiern und lebendig zu halten. • In einer Stadt, in der Straßennamen und Denkmäler von Männern dominiert werden (ca. 200 Straßen benannt nach Männern und ca. 14 (!) nach Frauen), ist es an der Zeit, die Verdienste von Frauen hervorzuheben. • Erinnern wir uns an die verdienstvollen Frauen wie Helga Pankratz, die unsere Gesellschaft geprägt haben, denn sie existieren und dürfen nicht vergessen werden. Helga Pankratz: Ihr Name sollte nicht länger ungesagt bleiben. Es ist Zeit, dass wir ihre Geschichte erzählen und ihren Namen auf einem Platz verewigen, der zu ihrem Lebensweg gehört hat.
    303 von 400 Unterschriften
    Gestartet von Verein QWN
  • Nein zu Rechtsextremen in höchsten städtischen Funktionen!
    Vor einigen Wochen wurde Ulrich Püschel zum städtischen Direktor für Gesundheit und Sport berufen. Er sei „hochqualifiziert und habe sich im Hearing gegen sechs weitere Bewerber mit Abstand am besten geschlagen“, so der Linzer Bürgermeister Klaus Luger in der Linzer Rundschau. Ulrich Püschel war vorher im Sekretariat diverser FPÖ-Stadträte tätig und ist ein bekannter Rechtsextremer (1). Er ist langjähriges Mitglied der Burschenschaft „Arminia Czernowitz“. Die Arminia Czernowitz steht am äußerst rechten Rand der Szene und ist Personalpool für die FPÖ. Die Arminia Czernowitz hat nach wie vor einen Arierparagrafen im Statut und leugnet die Existenz der österreichischen Nation (2). Diese rechtsextreme Burschenschaft ist eng mit den „Identitären“ verbandelt. Püschel nahm auch an einer Demonstration der Identitären teil. Das Programm der Identitären steht in der Tradition deutscher Weltmachts- und Hegemonialpolitik in Europa. Für sie ist Europa „eine ethnokulturelle Gemeinschaft“ auf der „Suche nach einem gemeinsamen und starken Überlebenswillen“ basierend „auf invariabler Zugehörigkeit“. (zit. nach „Identitäre Generation 2014) (3). Hinter dem „ethno-kulturalistischem“ Lack wird so überall der alte Rassismus sichtbar. Püschel gehörte auch zu den Veranstaltern des Kongresses „Verteidiger Europas“ 2018 und war Miteigentümer des rechten Hetzblattes „Info-Direkt“. Die Bedeutung dieser Bestellung geht weit über eine Personalie und damit verbundenem parteipolitischem Geplänkel hinaus. Oberösterreich ist das Land mit der höchsten Zahl rechtsextremer Straftaten. Die schwarz-blaue Landesregierung betreibt eine systematische Stigmatisierungspolitik gegen sozial Schwächere. Zahlreichen Berichten zufolge werden Sozialhilfebezieher am Linzer Magistrat gezielt schikaniert. Die Bestellung Püschels ist ein weiterer Mosaikstein bei der Verwandlung Oberösterreichs in eine Hochburg antisozialer, rechtsextremer, europäistischer Identitätspolitik. Der Linzer Gemeinderat muss reagieren und Ulrich Püschel abberufen. Anmerkungen: (1) Siehe dazu: Offener Brief des Mauthausen Komitees und des OÖ Netzwerks gegen Rassismus und Rechtsextremismus https://www.solidarwerkstatt.at/demokratie-politik/linzer-spoe-buergermeister-luger-be-foerdert-rechtsextreme (2) Vortrag von Hans Henning Scharsach (2012), Wie verfassungsfeindlich sind Burschenschaften und FPÖ?, https://www.dorftv.at/video/22572 (3) Siehe dazu: https://www.solidarwerkstatt.at/demokratie-politik/ns-europapolitik-identitaere-und-eu
    1.024 von 2.000 Unterschriften
    Gestartet von Gerald Oberansmayr
  • Lassen Sie die Psychiatrische Familienpflege nicht ins Gras beißen
    Mit dieser Petition wollen wir Folgendes erreichen: • Die Versorgung psychisch Kranker bei Gastfamilien muss erhalten bleiben und von der Landesregierung endlich adäquat finanziert werden. • Jeder Mensch hat das Recht auf Integrität, Wertschätzung und Respekt und das Recht auf eine für ihn bestmöglichste Betreuung und Begleitung. • Psychisch kranken Menschen Perspektiven und die Chance auf Normalität und Gesundung in einem Familienverband zu geben. • Psychisch Kranke in einer gesunden Familienstruktur zu inkludieren. • Psychisch Kranken neue Lebensperspektiven anzubieten und deren selbstbestimmte Teilhabe am Leben der Gemeinschaft zu ermöglichen. • Psychisch Kranken ein möglichst unabhängiges und selbständiges Leben, außerhalb einer stationären Einrichtung zu ermöglichen. • Die Bekanntheit der Psychiatrischen Familienpflege in der Bevölkerung zu erweitern • Das (Familien)Leben zu teilen und es dadurch auch bunter, lebendiger werden zu lassen. • Zusammenleben, wobei die Worte ‘zusammen‘ und ‘leben‘ gleichermaßen betont sind. All das und noch viel mehr gute Gründe motivieren Gastfamilien, dabei zu sein – und zeichnen diese auch aus! “Die Familienpflege gewährt, was die prachtvollste und bestgeleitete Anstalt der Welt niemals gewähren kann: Die volle Existenz unter Gesunden, die Rückkehr aus einem künstlichen und monotonen in ein natürliches, soziales Umfeld, die Wohltat des Familienlebens.” (Griesinger 1868/69; zit. n. Schott & Tölle, 2006, S. 6) Was versteht man unter „psychiatrischer Familienpflege“ und warum gibt es sie? • DIE PSYCHIATRISCHE FAMILIENPFLEGE (besser: psychiatrisch begleitetes Wohnen in Gastfamilien) unterscheidet sich von anderen ambulanten Wohn- und Unterstützungsangeboten durch den gezielten Einsatz von Laienfamilien. Diese zeichnen sich durch Mitmenschlichkeit, allgemeine soziale Kompetenz und eine von Toleranz geprägte Grundhaltung aus. • Menschen mit psychischen Erkrankungen leben vorübergehend oder dauerhaft in einer Gastfamilie und sind in deren Alltag eingebunden. • Das Wohnen in einer Familie ermöglicht den Betroffenen ein weitgehend selbständiges Leben außerhalb einer stationären Einrichtung. • Es eröffnet Menschen mit psychischen Erkrankungen neue Lebensperspektiven und fördert deren selbstbestimmte Teilhabe am Leben der Gemeinschaft.   “Die Familien bieten Normalität und Alltag außerhalb von institutionellen Strukturen. Die Bewohner/-innen können Beziehungen leben, die nicht vergleichbar sind mit den Beziehungen zu professionellen Mitarbeitern.” (Bachmeier, 2005, S. 34) Wer wird als „Gast“ in einer Familie aufgenommen? Angesprochen sind Menschen mit einer psychischen Erkrankung und/oder einer geistigen Behinderung, die nicht oder nur teilweise selbständig leben können und die Hilfe im Alltag benötigen. Voraussetzung für die Aufnahme von KlientInnen in die Psychiatrische Familienpflege sind: • Die akute Krankheitsphase ist abgeklungen. • Der/Die KlientIn strebt die Aufnahme in eine Gastfamilie selbst an. • Die Betreuung in einer Gastfamilie wird vom multi-professionellen Team der PFP (Facharzt für Psychiatrie, Klinische Psychologin; diplomiertes psychiatrisches Pflegepersonal, Sozialarbeiter) als sinnvoll und zielführend erachtet. • Für die Betreuung der Klientin/des Klienten im Rahmen der PFP müssen die rechtsgültig unterfertigte Betreuungsvereinbarung zwischen Klientin/Klient (bzw. der gesetzlichen/bevollmächtigten Vertretung) und der PFP nach dem vorgegebenen Vertragsmuster, sowie die Sicherstellung der Abgeltung der vereinbarten Betreuungskosten – der Pflege- und Betreuungsvertrag- vorliegen. • Diese beiden Verträge, nämlich der Pflege- und Betreuungsvertrag mit der Gastfamilie sowie die psychiatrische Betreuungsvereinbarung mit dem Betreiber zusammen, bilden die Grundlage für das Gesamtbetreuungskonzept der Psychiatrischen Familienpflege. • Die Betreuungsfrequenz durch das PFP-Team erfolgt kontinuierlich und richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Wer kommt als Gastfamilie in Frage? • Die Einrichtung von psychiatrischen Familienpflegeplätzen bedarf der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde. • Es kommen unterschiedlichste Familienformen in Frage. Die Familien können sich als Lebensgemeinschaften, Einzelpersonen oder Paare (mit oder ohne Kinder) verstehen. • Vorrangig ist die Bereitschaft, einen Menschen in die eigene Familie integrieren zu wollen zu betreuen, diesen bei den Anforderungen des alltäglichen Lebens aktiv zu unterstützen. Im Vordergrund steht die Stabilität der Lebensgemeinschaft. • Die Zusammenarbeit mit dem Betreuungsteam der Psychiatrischen Familienpflege wird vorausgesetzt. • Das Betreute Wohnen in der PFP beruht auf dem Prinzip der Laienhilfe, daher sind eine spezielle Ausbildung, Vorkenntnisse oder Vorerfahrungen mit psychisch kranken Menschen nicht erforderlich.
    1.580 von 2.000 Unterschriften
    Gestartet von Elisabeth Schiefermayer
  • Platz für Salzburg - wir fordern ein menschenfreundliches und klimafittes Salzburg
    aMit „Nein zum Loch“ gelang es der Plattform Lebendiges Salzburg 2022, den sinnlosen Ausbau der Mönchsberggarage zu stoppen. Eine mutige Stadtregierung mit Visionen kann, wie mittlerweile viele Beispiele im In und Ausland zeigen, für mehr Lebensqualität in der Stadt Sorge tragen. Die Medien berichteten bereits ausführlich über die neue Initiative: Parkplatz-Aktion Schallmooser Hauptstraße Stadtnachrichten: https://www.sn.at/salzburg/chronik/salzburger-initiative-fordert-22-massnahmen-fuer-mehr-lebensqualitaet-139632457 Krone: https://www.krone.at/3015722 SN: https://www.sn.at/salzburg/politik/nach-garagen-votum-autofreie-projekte-in-der-stadt-salzburg-verzoegern-sich-140997799
    1.075 von 2.000 Unterschriften
    Gestartet von Plattform lebendiges Salzburg Picture
  • Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld bei Frühgeburt verlängern!
    Weltweit wird jedes neunte Kind zu früh geboren. In Österreich betrifft dies jährlich rund 8.000 Neugeborene, somit machen Frühgeborene die größte PatientInnengruppe unter Kindern aus.¹ Werden Kinder zu früh geboren, dauert es meistens einige Zeit bis sie nachhause dürfen. Die Dauer des stationären Aufenthalts hängt vom Zeitpunkt der Entbindung ab. Kommt ein Kind in der 30 Schwangerschaftswoche auf die Welt, so verbringt es mitunter mehr als 2 Monate im Krankenhaus (je nach Gesundheitszustand und Entwicklung). Doch wie sieht der gesetzliche Rahmen für die Mutter im Falle einer Frühgeburt aus? - Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen beträgt diese Frist mindestens zwölf Wochen. Ist eine Verkürzung der Achtwochenfrist (§ 3 Abs. 1) vor der Entbindung eingetreten, so verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung im Ausmaß dieser Verkürzung, höchstens jedoch auf 16 Wochen .² Die Verlängerung der Schutzfrist ist das Einzige, was der Mutter bei einer Frühgeburt widerfährt. Die Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes und die Karenzzeit bleiben unangetastet. Das Gesetzt orientiert sich in so einem Ausnahmefall NICHT am errechneten Geburtstermin. Bei Kindern, die zu früh auf diese Welt gekommen sind, schlichtweg absurd. Gerade diese Kinder, die nach der Entlassung aus dem Krankenhaus mehr als die üblichen Mutterkindpassuntersuchungen haben, werden mit termingeborenen Kindern gleichgesetzt. Denn die Entwicklungsschübe von Frühgeborenen werden parallel ab dem errechneten Geburtstermin gerechnet: Ein Kind, das beispielsweise in SSW 30 geboren wurde, wird im Alter von 20 chronologischen Wochen als 10 Wochen „korrigiert“ eingestuft. Somit muss dieses Kind die Meilensteine erfüllen, die von einem 10 Wochen alten reifgeborenen Kind erwartet werden.³ Allein diese Aussage seitens der Medizin zeigt, dass Frühgeborene mehr Zeit brauchen und nach einem korrigierten Alter eingestuft werden. Doch das Gesetz hat diesbezüglich keine Lösung für Familien bereitgestellt, damit den Eltern/Müttern mehr Zeit gegeben wird. Wie wirkt sich die nicht-angepasste Dauer des Kinderbetreuungsgeldes/der Karenzzeit aus? Nach etlichen Gespräche mit einigen Frühcheneltern, ganz besonders mit Müttern, haben sie das Gefühl um wertvolle Zeit gebracht zu werden. Durch die Nichtanpassung der Anspruchsdauer stehen wiedereinmal Frauen unter massivem Druck. Sie müssen früher als geplant wieder im Berufsleben stehen und oftmals bestehen Schwierigkeiten bezüglich der Kinderbetreuung. Es ist Zeit zu handeln. Nicht morgen, sondern jetzt. Denn es sind die ganz Kleinen, die auf Eure Mitarbeit angewiesen sind. Die Politik muss mehr unternehmen. Eine Anpassung der Anspruchsdauer bei Frühgeburt sollte dringend verabschiedet werden! Quellen: ¹ Medizinische Universität Wien, Welt-Frühgeborenen-Tag, eingesehen am: 10.09.2023: [https://www.meduniwien.ac.at/web/ueber-uns/events/2022/ein-tag-fuer-fruehgeborene/#:~:text=Jedes%20neunte%20Kind%20weltweit%20wird,die%20größte%20PatientInnengruppe%20unter%20Kindern.] ² Mutterschutzgesetz, Beschäftigungsverbote §5 (1) , eingesehen am: 10.09.2023: [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008464] ³ Medizinische Universität Wien,Welt-Frühgeborenen-Tag, eingesehen am: 10.09.2023: [https://www.meduniwien.ac.at/web/ueber-uns/events/2022/ein-tag-fuer-fruehgeborene/#:~:text=Jedes%20neunte%20Kind%20weltweit%20wird,die%20größte%20PatientInnengruppe%20unter%20Kindern.]
    1.434 von 2.000 Unterschriften
    Gestartet von Elma Mehtic
  • Gebetsräume für Muslim*innen in der SCS/ Multi Faith Prayer Room
    Ich beobachte immer wieder, dass es in die SCS auch viele Muslim*innen hinverschlägt und denke, dass so eine Möglichkeit auch ihnen gefallen würde. Am Flughafen Schwechat gibt es ja auch einen Gebetsraum und es stört niemanden. In Parndodrf ebenfalls, also warum nicht auch in der SCS.
    7.202 von 8.000 Unterschriften
    Gestartet von Cagdas Celik Picture
  • Rücknahme des umfassenden Radfahrverbots in der unteren Lobau
    Die Mühlleitner Bevölkerung sowie alle anderen Besucher_innen und Anrainer_innen der Au sehen sich seit einiger Zeit einem umfassenden Radfahrverbot nicht nur im Gebiet des Nationalparks Donaauen, sondern auch auf Terrain das geographisch zu Niederösterreich gehört, dessen Grundeigentümer_innen jedoch die Stadt Wien ist, ausgesetzt. Dieses Verbot wird seit einiger Zeit von der Stadt Wien auch mit teilweise empfindlichen und in ihrer Höhe vollkommen überzogenen Geldstrafen durchgesetzt. Durch diese Verbote wird Mühlleiten massiv von der angestammten Umgebung abgeschnitten – genehmigte nationale und internationale Radfahrstrecken wie zB. der EURO Velo6 sind nicht oder nur über kaum zumutbare Umwege erreichbar. Gesetzeskonformes Radfahren ist von Mühlleiten aus nur mehr auf Landesstraßen möglich. Mühlleitner_innen die bis jetzt für Ihren Weg zur Arbeit in Wien das Fahrrad genützt haben, sind aufgrund der derzeitigen Situation gezwungen, wieder auf das Auto umzusteigen. Für Mühlleiten geht damit ein seit Jahrzehnten genützter Naherholungsraum verloren! Von diesen aus unserer Sicht weit übertriebenen Maßnahmen ist natürlich nicht nur die Mühlleitner Bevölkerung betroffen, sondern auch alle Erholungssuchenden und radfahrende Pendler_innen aus dem umgrenzenden Raum. Die kommunizierte Begründung: • Mangelnde Disziplin bei einigen Radfahrer_innen Grundsätzlich verständlich, jedoch ist nicht einzusehen warum ein Gutteil von sich ordentlich und verständnisvoll verhaltenden Mitbürger_innen dafür büßen muss. Der überwiegende Teil der Radfahrer verhält sich diszipliniert, vernünftig und situationsgerecht. Sinnvoller wäre, diese „schwarzen Schafe“ entsprechend zur Rechenschaft zu ziehen. • Er wurden des Nachts Radfahrer_innen mit Stirnlampe gesichtet Dem wäre sehr einfach mit einem Radfahrverbot in der Nacht zu begegnen. • Vorgaben des Nationalparks Nationalparks haben sinnvollerweise auch die Aufgabe die Bewusstseinsbildung für die Natur und ihre Bedürfnisse zu fördern. Durch Aussperren von Menschen wird diese Bewusstseinsbildung jedoch keinesfalls erreicht! • Das Wild flüchtet über die Donau Abgesehen davon, dass es unwahrscheinlich ist, dass sich das Wild auf der anderen Seite der Donau (Flughafen, Autobahn) wesentlich wohler fühlt, scheint diese Begründung eher seinen Ursprung in der Jagdgesellschaft zu haben, deren Hauptanliegen naturgemäß die ungestörte Bejagung der Wildtiere ist. • Im Nationalpark war schon immer Radfahrverbot Teilweise richtig. Die Querung und das Befahren von geeigneten und dafür freigegebenen Wegen war ausdrücklich erlaubt und auf ehemaligen Informationsblättern und der Webseite der Stadt Wien auch so ausgewiesen! Am Rande sei noch erwähnt, dass viele Mitbürger_innen berichten, dass seinerzeit bei den Informationsveranstaltungen zum Anlass der Errichtung des Nationalparks, seitens der Vortragenden immer wieder beteuert wurde, dass es dadurch zu keinen Einschränkungen für Radfahrer_innen kommen wird. Fazit: Mehr oder weniger schlüssige Begründungen kursieren derzeit viele. Mit keiner davon lassen sich unserer Meinung derartig einschneidende Maßnahmen rechtfertigen. Radfahrverbot auch außerhalb des Nationalparks: Auf gänzliches Unverständnis stoßen jedoch die Verbote auf dem an Mühlleiten angrenzenden Gebiet, das zwar geographisch zu Niederösterreich (Groß Enzersdorf) gehört, dessen Grundeigentümer die Stadt Wien ist. Dieses Verbot wird von der Bevölkerung nur mehr als Schikane und Anbiederung an Jagdinteressen empfunden. Die Vorgangsweise: Tatsächlich muss man den Verantwortlichen für diese umfassende Einschränkung den Vorwurf machen, in keiner Phase Aufklärungsarbeit bzw. Maßnahmen zur Sensibilisierung gesetzt zu haben, mit denen ein derartig rigoroses Vorgehen vermieden worden wäre. Man setzte hier lieber auf sofortige und empfindliche Strafmaßnahmen! Ein mögliches Verständnis innnerhalb der Bevölkerung für einschränkende Maßnahmen ist damit gänzlich verspielt worden. Die Situation in der Au: Das gesamte Gebiet ist von breiten Wegen durchzogen, die nicht nur von Erhaltungs- und Forstfahrzeugen genützt werden. Hier gibt es darüber hinaus auch anderen motorisierten Verkehr. Radfahrern ist die Benützung nunmehr bei Strafe verboten! Allgemein: Das generelle Radfahrverbot steht auch im Widerspruch zum „Bundes-Pendlerrechner“, der sehr wohl Radwege durch die Lobau als zumutbare Wegstrecken vorschlägt. Um die Lobau erreichen zu können, werden die Menschen selbst auf Kurzstrecken wieder auf das Auto umsteigen, denn die Zufahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist vor allem am Wochenende aufgrund der aktuellen Fahrpläne unzumutbar, es sei denn jemand fährt mit dem Rad über Landstraßen an den Rand der Lobau und macht dann einen Spaziergang in der Hoffnung dass sein Rad noch da ist wenn er zurückkommt. Somit torpediert das Verbot auch alle Bemühungen der Politik, Menschen weg vom Auto zum Rad und damit zu mehr Bewegung zu bringen, und schränkt die umweltschonende Fortbewegung massiv ein!!
    13.492 von 15.000 Unterschriften
    Gestartet von Bürger_inneninitiative Mühlleiten