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Stoppt die Diskriminierung bei der Fotoabgabe für die E-Card!Das Problem eines denkbaren Missbrauchs der E-Card im Gesundheitssystem kann einfach verhindert werden, in dem sich alle Bürger*innen bei Vorlage der E-Card mit einem amtlichen Ausweis oder einem Aufenthaltstitel zusätzlich bei der Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung legitimieren, sofern z. B. persönlich unbekannt, da ansonsten m. E. staatliche Leistungen berechtigt verweigert werden können. Das ist eine einfache und unkomplizierte Art und Weise, ohne großen verwaltungstechnischen Aufwand einen denkbaren Missbrauch von Sozialleistungen im Gesundheitswesen für alle Bürger*innen und Mitbürger*innen direkt im Vorfeld zu verhindern, damit nicht leichtfertig ein denkbarer Missbrauch von Steuergelder ermöglicht wird. Die bisherige Praxis stellt eine offensichtliche Vertragsverletzung dar und wirft kein gutes Licht auf Österreich. Im Weiteren kann das zu einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Österreich führen, was zu empfindlichen Strafzahlungen im Falle einer Verurteilung durch den EuGH führen kann. Insofern appelliere ich an alle Mitbürger*innen, mit ihrer Mitzeichung diese Petition zu unterstützen, um die andauernden unionsrechtlichen Verletzungen unverzüglich abzustellen, auch um hierdurch zu dokumentieren, dass Österreich absolut nicht fremdfeindlich ist. Insbesondere auch gerade deswegen, weil Österreich u. a. vom internationalen Tourismus und zugewanderten Fachkräften lebt und die bisherige Politik sicherlich keine Visitenkarte für den Wirtschaftsstandort Österreich sowie das Image und weltweite Ansehen (Gastfreundlichkeit) ist. Zum besseren Verständnis wird auf die beiden Presseberichte des Standard vom 18. 01.2023 mit dem Titel "Zweierlei Maß: Wegen E-Card-Fotos zur Fremdenpolizei: Deutscher beschwert sich" sowie den Bericht vom 12.09.2023 mit dem Titel "Ungelöstes Fotoproblem: Warum Ausländer wegen der E-Card weiter zur Fremdenpolizei müssen" hingewiesen: https://www.derstandard.at/story/2000142657082/wegen-e-card-foto-zur-fremdenpolizei-deutscher-beschwert-sich https://www.derstandard.at/story/3000000186414/warum-auslaender-wegen-der-e-card-weiter-zur-fremdenpolizei-muessen34 von 100 UnterschriftenGestartet von Christoph Klein
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Anspruch auf Hebammenleistungen bei Frühgeburt verlängern!In Österreich stehen Frauen nach der Geburt von Kindern Hebammenleistungen zu. Diese Leistungen beziehen sich auf die ersten fünf bzw. sechs Tage nach der Geburt und umspannen einen Hausbesuch täglich. Danach können sechs bzw. sieben weitere Hausbesuche oder Sprechstunden in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen können bei termingeborenen Kindern bis acht Wochen nach der Geburt bzw. bis 12 Wochen nach der Geburt von Frühgeborenen, Mehrlingen oder nach Kaiserschnittgeburten in Anspruch genommen werden¹. Die Kosten werden grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen. Problematisch wird es allerdings, wenn Kinder vor der 28. Schwangerschaftswoche auf die Welt kommen. Frühchen müssen intensivmedizinisch betreut werden und in den meisten Fällen bis zum ursprünglich errechneten Termin, ggf. noch länger, in der Klinik bleiben. Frühchen kommen dementsprechend erst nach Hause, wenn die 12-Wochen-Frist der Leistungsdeckung bereits vorbei ist. Das Universitätsklinikum Heidelberg schreibt, dass allerdings gerade in diesen Fällen eine professionelle Nachsorge essenziell ist². Der Bedarf, eine gute Betreuung durch eine Hebamme in Anspruch zu nehmen, ist also tendenziell höher als bei termingeborenen Kindern. Dieser Bedarf ergibt sich z.B durch Stillprobleme, eine passende Gewichtszunahme des Kindes, den Wechsel von der Ernährung über die Magensonde hin zum Stillen bzw. Fläschchen usw. Grundlegend schreibt das Europäische Institut für Stillen und Laktation, dass über das adäquate Entlassungsmanagement hinaus, ein kompetente Betreuung und Beratung zu Hause, die Voraussetzung für das erfolgreiche Stillen ist³. In Deutschland wird durch das Programm "Keiner Fällt durch's Netz" sogar bis zum 1. Geburtstag des Kindes umfassende Unterstützung durch Gesundheitsfachkräfte in verschiedenster Hinsicht geboten². Wir fordern daher, diese Leistungen auch in Österreich auszuweiten bzw. anzupassen und bitten die zuständigen Stellen, sich für uns einzusetzen! Quellen: ¹Österreichisches Hebammengremium (s.a.). Kosten und Leistungen der Krankenkasse. URL: https://www.hebammen.at/eltern/kosten/ Abgerufen am: 12.9.2023. ²Universitätsklinikum Heidelberg (2023). Newsroom: Wie Frühchen und ihren Familien geholfen werden kann. URL: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/newsroom/wie-fruehchen-und-ihren-familien-geholfen-werden-kann/. Abgerufen am: 12.9.2023. ³ Europäisches Institut für Stillen und Laktation (2022). Frühgeborene und Stillen. URL: https://www.stillen-institut.com/de/stillmanagement-bei-fruehgeborenen.html. Abgerufen am: 12.9.2023.284 von 300 UnterschriftenGestartet von Magdalena Burtscher-Rauter
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Park-Benennung nach Helga PankratzWarum ein Park für Helga Pankratz? Weil es an der Zeit ist, diese außergewöhnliche Frau angemessen zu ehren! • Die Benennung eines Parks nach ihr ist längst überfällig – eine verdiente Würdigung der Wiener Neustädterin. • Kein Ort würde sich besser eignen als der, an dem ihr täglicher Schulweg vorbeiführte, der noch unbenannte Park an der Zehnergasse vor dem Hochhaus. • Der 10. Todestag im Jahr 2024 ist der perfekte Zeitpunkt, um ihr Andenken zu feiern und lebendig zu halten. • In einer Stadt, in der Straßennamen und Denkmäler von Männern dominiert werden (ca. 200 Straßen benannt nach Männern und ca. 14 (!) nach Frauen), ist es an der Zeit, die Verdienste von Frauen hervorzuheben. • Erinnern wir uns an die verdienstvollen Frauen wie Helga Pankratz, die unsere Gesellschaft geprägt haben, denn sie existieren und dürfen nicht vergessen werden. Helga Pankratz: Ihr Name sollte nicht länger ungesagt bleiben. Es ist Zeit, dass wir ihre Geschichte erzählen und ihren Namen auf einem Platz verewigen, der zu ihrem Lebensweg gehört hat.301 von 400 UnterschriftenGestartet von Verein QWN
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Nein zu Rechtsextremen in höchsten städtischen Funktionen!Vor einigen Wochen wurde Ulrich Püschel zum städtischen Direktor für Gesundheit und Sport berufen. Er sei „hochqualifiziert und habe sich im Hearing gegen sechs weitere Bewerber mit Abstand am besten geschlagen“, so der Linzer Bürgermeister Klaus Luger in der Linzer Rundschau. Ulrich Püschel war vorher im Sekretariat diverser FPÖ-Stadträte tätig und ist ein bekannter Rechtsextremer (1). Er ist langjähriges Mitglied der Burschenschaft „Arminia Czernowitz“. Die Arminia Czernowitz steht am äußerst rechten Rand der Szene und ist Personalpool für die FPÖ. Die Arminia Czernowitz hat nach wie vor einen Arierparagrafen im Statut und leugnet die Existenz der österreichischen Nation (2). Diese rechtsextreme Burschenschaft ist eng mit den „Identitären“ verbandelt. Püschel nahm auch an einer Demonstration der Identitären teil. Das Programm der Identitären steht in der Tradition deutscher Weltmachts- und Hegemonialpolitik in Europa. Für sie ist Europa „eine ethnokulturelle Gemeinschaft“ auf der „Suche nach einem gemeinsamen und starken Überlebenswillen“ basierend „auf invariabler Zugehörigkeit“. (zit. nach „Identitäre Generation 2014) (3). Hinter dem „ethno-kulturalistischem“ Lack wird so überall der alte Rassismus sichtbar. Püschel gehörte auch zu den Veranstaltern des Kongresses „Verteidiger Europas“ 2018 und war Miteigentümer des rechten Hetzblattes „Info-Direkt“. Die Bedeutung dieser Bestellung geht weit über eine Personalie und damit verbundenem parteipolitischem Geplänkel hinaus. Oberösterreich ist das Land mit der höchsten Zahl rechtsextremer Straftaten. Die schwarz-blaue Landesregierung betreibt eine systematische Stigmatisierungspolitik gegen sozial Schwächere. Zahlreichen Berichten zufolge werden Sozialhilfebezieher am Linzer Magistrat gezielt schikaniert. Die Bestellung Püschels ist ein weiterer Mosaikstein bei der Verwandlung Oberösterreichs in eine Hochburg antisozialer, rechtsextremer, europäistischer Identitätspolitik. Der Linzer Gemeinderat muss reagieren und Ulrich Püschel abberufen. Anmerkungen: (1) Siehe dazu: Offener Brief des Mauthausen Komitees und des OÖ Netzwerks gegen Rassismus und Rechtsextremismus https://www.solidarwerkstatt.at/demokratie-politik/linzer-spoe-buergermeister-luger-be-foerdert-rechtsextreme (2) Vortrag von Hans Henning Scharsach (2012), Wie verfassungsfeindlich sind Burschenschaften und FPÖ?, https://www.dorftv.at/video/22572 (3) Siehe dazu: https://www.solidarwerkstatt.at/demokratie-politik/ns-europapolitik-identitaere-und-eu1.001 von 2.000 UnterschriftenGestartet von Gerald Oberansmayr
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Lassen Sie die Psychiatrische Familienpflege nicht ins Gras beißenMit dieser Petition wollen wir Folgendes erreichen: • Die Versorgung psychisch Kranker bei Gastfamilien muss erhalten bleiben und von der Landesregierung endlich adäquat finanziert werden. • Jeder Mensch hat das Recht auf Integrität, Wertschätzung und Respekt und das Recht auf eine für ihn bestmöglichste Betreuung und Begleitung. • Psychisch kranken Menschen Perspektiven und die Chance auf Normalität und Gesundung in einem Familienverband zu geben. • Psychisch Kranke in einer gesunden Familienstruktur zu inkludieren. • Psychisch Kranken neue Lebensperspektiven anzubieten und deren selbstbestimmte Teilhabe am Leben der Gemeinschaft zu ermöglichen. • Psychisch Kranken ein möglichst unabhängiges und selbständiges Leben, außerhalb einer stationären Einrichtung zu ermöglichen. • Die Bekanntheit der Psychiatrischen Familienpflege in der Bevölkerung zu erweitern • Das (Familien)Leben zu teilen und es dadurch auch bunter, lebendiger werden zu lassen. • Zusammenleben, wobei die Worte ‘zusammen‘ und ‘leben‘ gleichermaßen betont sind. All das und noch viel mehr gute Gründe motivieren Gastfamilien, dabei zu sein – und zeichnen diese auch aus! “Die Familienpflege gewährt, was die prachtvollste und bestgeleitete Anstalt der Welt niemals gewähren kann: Die volle Existenz unter Gesunden, die Rückkehr aus einem künstlichen und monotonen in ein natürliches, soziales Umfeld, die Wohltat des Familienlebens.” (Griesinger 1868/69; zit. n. Schott & Tölle, 2006, S. 6) Was versteht man unter „psychiatrischer Familienpflege“ und warum gibt es sie? • DIE PSYCHIATRISCHE FAMILIENPFLEGE (besser: psychiatrisch begleitetes Wohnen in Gastfamilien) unterscheidet sich von anderen ambulanten Wohn- und Unterstützungsangeboten durch den gezielten Einsatz von Laienfamilien. Diese zeichnen sich durch Mitmenschlichkeit, allgemeine soziale Kompetenz und eine von Toleranz geprägte Grundhaltung aus. • Menschen mit psychischen Erkrankungen leben vorübergehend oder dauerhaft in einer Gastfamilie und sind in deren Alltag eingebunden. • Das Wohnen in einer Familie ermöglicht den Betroffenen ein weitgehend selbständiges Leben außerhalb einer stationären Einrichtung. • Es eröffnet Menschen mit psychischen Erkrankungen neue Lebensperspektiven und fördert deren selbstbestimmte Teilhabe am Leben der Gemeinschaft. “Die Familien bieten Normalität und Alltag außerhalb von institutionellen Strukturen. Die Bewohner/-innen können Beziehungen leben, die nicht vergleichbar sind mit den Beziehungen zu professionellen Mitarbeitern.” (Bachmeier, 2005, S. 34) Wer wird als „Gast“ in einer Familie aufgenommen? Angesprochen sind Menschen mit einer psychischen Erkrankung und/oder einer geistigen Behinderung, die nicht oder nur teilweise selbständig leben können und die Hilfe im Alltag benötigen. Voraussetzung für die Aufnahme von KlientInnen in die Psychiatrische Familienpflege sind: • Die akute Krankheitsphase ist abgeklungen. • Der/Die KlientIn strebt die Aufnahme in eine Gastfamilie selbst an. • Die Betreuung in einer Gastfamilie wird vom multi-professionellen Team der PFP (Facharzt für Psychiatrie, Klinische Psychologin; diplomiertes psychiatrisches Pflegepersonal, Sozialarbeiter) als sinnvoll und zielführend erachtet. • Für die Betreuung der Klientin/des Klienten im Rahmen der PFP müssen die rechtsgültig unterfertigte Betreuungsvereinbarung zwischen Klientin/Klient (bzw. der gesetzlichen/bevollmächtigten Vertretung) und der PFP nach dem vorgegebenen Vertragsmuster, sowie die Sicherstellung der Abgeltung der vereinbarten Betreuungskosten – der Pflege- und Betreuungsvertrag- vorliegen. • Diese beiden Verträge, nämlich der Pflege- und Betreuungsvertrag mit der Gastfamilie sowie die psychiatrische Betreuungsvereinbarung mit dem Betreiber zusammen, bilden die Grundlage für das Gesamtbetreuungskonzept der Psychiatrischen Familienpflege. • Die Betreuungsfrequenz durch das PFP-Team erfolgt kontinuierlich und richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Wer kommt als Gastfamilie in Frage? • Die Einrichtung von psychiatrischen Familienpflegeplätzen bedarf der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde. • Es kommen unterschiedlichste Familienformen in Frage. Die Familien können sich als Lebensgemeinschaften, Einzelpersonen oder Paare (mit oder ohne Kinder) verstehen. • Vorrangig ist die Bereitschaft, einen Menschen in die eigene Familie integrieren zu wollen zu betreuen, diesen bei den Anforderungen des alltäglichen Lebens aktiv zu unterstützen. Im Vordergrund steht die Stabilität der Lebensgemeinschaft. • Die Zusammenarbeit mit dem Betreuungsteam der Psychiatrischen Familienpflege wird vorausgesetzt. • Das Betreute Wohnen in der PFP beruht auf dem Prinzip der Laienhilfe, daher sind eine spezielle Ausbildung, Vorkenntnisse oder Vorerfahrungen mit psychisch kranken Menschen nicht erforderlich.1.575 von 2.000 UnterschriftenGestartet von Elisabeth Schiefermayer
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Platz für Salzburg - wir fordern ein menschenfreundliches und klimafittes SalzburgaMit „Nein zum Loch“ gelang es der Plattform Lebendiges Salzburg 2022, den sinnlosen Ausbau der Mönchsberggarage zu stoppen. Eine mutige Stadtregierung mit Visionen kann, wie mittlerweile viele Beispiele im In und Ausland zeigen, für mehr Lebensqualität in der Stadt Sorge tragen. Die Medien berichteten bereits ausführlich über die neue Initiative: Parkplatz-Aktion Schallmooser Hauptstraße Stadtnachrichten: https://www.sn.at/salzburg/chronik/salzburger-initiative-fordert-22-massnahmen-fuer-mehr-lebensqualitaet-139632457 Krone: https://www.krone.at/3015722 SN: https://www.sn.at/salzburg/politik/nach-garagen-votum-autofreie-projekte-in-der-stadt-salzburg-verzoegern-sich-1409977991.075 von 2.000 UnterschriftenGestartet von Plattform lebendiges Salzburg
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Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld bei Frühgeburt verlängern!Weltweit wird jedes neunte Kind zu früh geboren. In Österreich betrifft dies jährlich rund 8.000 Neugeborene, somit machen Frühgeborene die größte PatientInnengruppe unter Kindern aus.¹ Werden Kinder zu früh geboren, dauert es meistens einige Zeit bis sie nachhause dürfen. Die Dauer des stationären Aufenthalts hängt vom Zeitpunkt der Entbindung ab. Kommt ein Kind in der 30 Schwangerschaftswoche auf die Welt, so verbringt es mitunter mehr als 2 Monate im Krankenhaus (je nach Gesundheitszustand und Entwicklung). Doch wie sieht der gesetzliche Rahmen für die Mutter im Falle einer Frühgeburt aus? - Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen beträgt diese Frist mindestens zwölf Wochen. Ist eine Verkürzung der Achtwochenfrist (§ 3 Abs. 1) vor der Entbindung eingetreten, so verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung im Ausmaß dieser Verkürzung, höchstens jedoch auf 16 Wochen .² Die Verlängerung der Schutzfrist ist das Einzige, was der Mutter bei einer Frühgeburt widerfährt. Die Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes und die Karenzzeit bleiben unangetastet. Das Gesetzt orientiert sich in so einem Ausnahmefall NICHT am errechneten Geburtstermin. Bei Kindern, die zu früh auf diese Welt gekommen sind, schlichtweg absurd. Gerade diese Kinder, die nach der Entlassung aus dem Krankenhaus mehr als die üblichen Mutterkindpassuntersuchungen haben, werden mit termingeborenen Kindern gleichgesetzt. Denn die Entwicklungsschübe von Frühgeborenen werden parallel ab dem errechneten Geburtstermin gerechnet: Ein Kind, das beispielsweise in SSW 30 geboren wurde, wird im Alter von 20 chronologischen Wochen als 10 Wochen „korrigiert“ eingestuft. Somit muss dieses Kind die Meilensteine erfüllen, die von einem 10 Wochen alten reifgeborenen Kind erwartet werden.³ Allein diese Aussage seitens der Medizin zeigt, dass Frühgeborene mehr Zeit brauchen und nach einem korrigierten Alter eingestuft werden. Doch das Gesetz hat diesbezüglich keine Lösung für Familien bereitgestellt, damit den Eltern/Müttern mehr Zeit gegeben wird. Wie wirkt sich die nicht-angepasste Dauer des Kinderbetreuungsgeldes/der Karenzzeit aus? Nach etlichen Gespräche mit einigen Frühcheneltern, ganz besonders mit Müttern, haben sie das Gefühl um wertvolle Zeit gebracht zu werden. Durch die Nichtanpassung der Anspruchsdauer stehen wiedereinmal Frauen unter massivem Druck. Sie müssen früher als geplant wieder im Berufsleben stehen und oftmals bestehen Schwierigkeiten bezüglich der Kinderbetreuung. Es ist Zeit zu handeln. Nicht morgen, sondern jetzt. Denn es sind die ganz Kleinen, die auf Eure Mitarbeit angewiesen sind. Die Politik muss mehr unternehmen. Eine Anpassung der Anspruchsdauer bei Frühgeburt sollte dringend verabschiedet werden! Quellen: ¹ Medizinische Universität Wien, Welt-Frühgeborenen-Tag, eingesehen am: 10.09.2023: [https://www.meduniwien.ac.at/web/ueber-uns/events/2022/ein-tag-fuer-fruehgeborene/#:~:text=Jedes%20neunte%20Kind%20weltweit%20wird,die%20größte%20PatientInnengruppe%20unter%20Kindern.] ² Mutterschutzgesetz, Beschäftigungsverbote §5 (1) , eingesehen am: 10.09.2023: [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008464] ³ Medizinische Universität Wien,Welt-Frühgeborenen-Tag, eingesehen am: 10.09.2023: [https://www.meduniwien.ac.at/web/ueber-uns/events/2022/ein-tag-fuer-fruehgeborene/#:~:text=Jedes%20neunte%20Kind%20weltweit%20wird,die%20größte%20PatientInnengruppe%20unter%20Kindern.]1.378 von 2.000 UnterschriftenGestartet von Elma Mehtic
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Gebetsräume für Muslim*innen in der SCS/ Multi Faith Prayer RoomIch beobachte immer wieder, dass es in die SCS auch viele Muslim*innen hinverschlägt und denke, dass so eine Möglichkeit auch ihnen gefallen würde. Am Flughafen Schwechat gibt es ja auch einen Gebetsraum und es stört niemanden. In Parndodrf ebenfalls, also warum nicht auch in der SCS.7.113 von 8.000 UnterschriftenGestartet von Cagdas Celik
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Rücknahme des umfassenden Radfahrverbots in der unteren LobauDie Mühlleitner Bevölkerung sowie alle anderen Besucher_innen und Anrainer_innen der Au sehen sich seit einiger Zeit einem umfassenden Radfahrverbot nicht nur im Gebiet des Nationalparks Donaauen, sondern auch auf Terrain das geographisch zu Niederösterreich gehört, dessen Grundeigentümer_innen jedoch die Stadt Wien ist, ausgesetzt. Dieses Verbot wird seit einiger Zeit von der Stadt Wien auch mit teilweise empfindlichen und in ihrer Höhe vollkommen überzogenen Geldstrafen durchgesetzt. Durch diese Verbote wird Mühlleiten massiv von der angestammten Umgebung abgeschnitten – genehmigte nationale und internationale Radfahrstrecken wie zB. der EURO Velo6 sind nicht oder nur über kaum zumutbare Umwege erreichbar. Gesetzeskonformes Radfahren ist von Mühlleiten aus nur mehr auf Landesstraßen möglich. Mühlleitner_innen die bis jetzt für Ihren Weg zur Arbeit in Wien das Fahrrad genützt haben, sind aufgrund der derzeitigen Situation gezwungen, wieder auf das Auto umzusteigen. Für Mühlleiten geht damit ein seit Jahrzehnten genützter Naherholungsraum verloren! Von diesen aus unserer Sicht weit übertriebenen Maßnahmen ist natürlich nicht nur die Mühlleitner Bevölkerung betroffen, sondern auch alle Erholungssuchenden und radfahrende Pendler_innen aus dem umgrenzenden Raum. Die kommunizierte Begründung: • Mangelnde Disziplin bei einigen Radfahrer_innen Grundsätzlich verständlich, jedoch ist nicht einzusehen warum ein Gutteil von sich ordentlich und verständnisvoll verhaltenden Mitbürger_innen dafür büßen muss. Der überwiegende Teil der Radfahrer verhält sich diszipliniert, vernünftig und situationsgerecht. Sinnvoller wäre, diese „schwarzen Schafe“ entsprechend zur Rechenschaft zu ziehen. • Er wurden des Nachts Radfahrer_innen mit Stirnlampe gesichtet Dem wäre sehr einfach mit einem Radfahrverbot in der Nacht zu begegnen. • Vorgaben des Nationalparks Nationalparks haben sinnvollerweise auch die Aufgabe die Bewusstseinsbildung für die Natur und ihre Bedürfnisse zu fördern. Durch Aussperren von Menschen wird diese Bewusstseinsbildung jedoch keinesfalls erreicht! • Das Wild flüchtet über die Donau Abgesehen davon, dass es unwahrscheinlich ist, dass sich das Wild auf der anderen Seite der Donau (Flughafen, Autobahn) wesentlich wohler fühlt, scheint diese Begründung eher seinen Ursprung in der Jagdgesellschaft zu haben, deren Hauptanliegen naturgemäß die ungestörte Bejagung der Wildtiere ist. • Im Nationalpark war schon immer Radfahrverbot Teilweise richtig. Die Querung und das Befahren von geeigneten und dafür freigegebenen Wegen war ausdrücklich erlaubt und auf ehemaligen Informationsblättern und der Webseite der Stadt Wien auch so ausgewiesen! Am Rande sei noch erwähnt, dass viele Mitbürger_innen berichten, dass seinerzeit bei den Informationsveranstaltungen zum Anlass der Errichtung des Nationalparks, seitens der Vortragenden immer wieder beteuert wurde, dass es dadurch zu keinen Einschränkungen für Radfahrer_innen kommen wird. Fazit: Mehr oder weniger schlüssige Begründungen kursieren derzeit viele. Mit keiner davon lassen sich unserer Meinung derartig einschneidende Maßnahmen rechtfertigen. Radfahrverbot auch außerhalb des Nationalparks: Auf gänzliches Unverständnis stoßen jedoch die Verbote auf dem an Mühlleiten angrenzenden Gebiet, das zwar geographisch zu Niederösterreich (Groß Enzersdorf) gehört, dessen Grundeigentümer die Stadt Wien ist. Dieses Verbot wird von der Bevölkerung nur mehr als Schikane und Anbiederung an Jagdinteressen empfunden. Die Vorgangsweise: Tatsächlich muss man den Verantwortlichen für diese umfassende Einschränkung den Vorwurf machen, in keiner Phase Aufklärungsarbeit bzw. Maßnahmen zur Sensibilisierung gesetzt zu haben, mit denen ein derartig rigoroses Vorgehen vermieden worden wäre. Man setzte hier lieber auf sofortige und empfindliche Strafmaßnahmen! Ein mögliches Verständnis innnerhalb der Bevölkerung für einschränkende Maßnahmen ist damit gänzlich verspielt worden. Die Situation in der Au: Das gesamte Gebiet ist von breiten Wegen durchzogen, die nicht nur von Erhaltungs- und Forstfahrzeugen genützt werden. Hier gibt es darüber hinaus auch anderen motorisierten Verkehr. Radfahrern ist die Benützung nunmehr bei Strafe verboten! Allgemein: Das generelle Radfahrverbot steht auch im Widerspruch zum „Bundes-Pendlerrechner“, der sehr wohl Radwege durch die Lobau als zumutbare Wegstrecken vorschlägt. Um die Lobau erreichen zu können, werden die Menschen selbst auf Kurzstrecken wieder auf das Auto umsteigen, denn die Zufahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist vor allem am Wochenende aufgrund der aktuellen Fahrpläne unzumutbar, es sei denn jemand fährt mit dem Rad über Landstraßen an den Rand der Lobau und macht dann einen Spaziergang in der Hoffnung dass sein Rad noch da ist wenn er zurückkommt. Somit torpediert das Verbot auch alle Bemühungen der Politik, Menschen weg vom Auto zum Rad und damit zu mehr Bewegung zu bringen, und schränkt die umweltschonende Fortbewegung massiv ein!!13.484 von 15.000 UnterschriftenGestartet von Bürger_inneninitiative Mühlleiten
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Rettung Südtiroler Siedlung - NEIN zum InteressensbescheidEs geht der BUWOG darum, ein scheinbar öffentliches Interesse - dies ist eine rein politische Entscheidung - zu schaffen, um privatrechtlich geschützte Rechte von Mieter:innen zu durchbrechen. kurz: Ein Gesetz zum Schutz für Mieter:innen wird von einem privaten Immobilien-Großkonzern attackiert. Gleichzeitig wird ein grünes Idyll inmitten der Stadt Salzburg zerstört; Bäume wurden nicht normgerecht geschnitten. Die BUWOG stellt sich medienwirksam so dar, als ob Sie das beste für Mieter:innen wolle doch wurden in der Vergangenheit sogar Privatdetektive vom Großkonzern beauftragt, um Gründe für Mietvertragskündigungen zu finden. Großteils vermitteln Medien ein falsches Bild, gesteuert vom Großkonzern. DIE MIETER:INNEN BRAUCHEN IHRE HILFE! BITTE UNTERSTÜTZEN SIE DIESE PETITION.371 von 400 UnterschriftenGestartet von Alfred Bayrhammer
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David gegen Goliath – stoppt den im Grünland geplanten Baumarkt des Lagerhauses in PoysdorfIn der Stadt Poysdorf im Weinviertel, die sich als Wein- und Tourismusstadt präsentiert, plant der Lagerhaus-Konzern den Neubau eines großzügigen Baumarktes auf Ackerland unmittelbar neben einer Wohnsiedlung im Südwesten des Stadtgebietes. Dazu sollen vom Gemeinderat mehrere Hektar Grünland in ein Gewerbegebiet umgewidmet werden. Dies obwohl es bereits südlich der Stadt ein großes Gewerbegebiet gibt und sich der derzeitige Standort des Lagerhaus-Baumarktes im Osten des Stadtgebietes befindet. Diese Pläne werden weder von den Verwaltungsbehörden noch von der Lagerhaus-Leitung gegenüber den Bürgern*innen transparent gemacht und haben auch keine erkennbaren Vorteile für die Poysdorfer*innen. Der geplante Neubau des Baumarktes führt zur völlig unzeitgemäßen Bodenversiegelung einer großen Fläche Grünlands und zur massiven Steigerung der Verkehrsfrequenz bei einem Kinderspielplatz, Sportplatz und in der benachbarten Wohnsiedlung. Weiters ignoriert das Vorhaben das NÖ Raumordnungsgesetz zur Vermeidung von Bodenversiegelung komplett und führt zur Zersplitterung der Stadt in diverse Wohn- und Gewerbegebiete. Links https://www.noen.at/mistelbach/poysdorf-lagerhaus-plant-neubau-fuer-den-haus-und-gartenmarkt-375679178 https://www.noen.at/mistelbach/poysdorf-baumarkt-projekt-gegner-das-ist-ein-kampf-wie-david-gegen-goliath-376340049371 von 400 UnterschriftenGestartet von Norbert Schlemmer
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JA zur Belebung der Innenstadt - NEIN zu Hochhaustürmen in Wiener NeustadtDer Bau der Hochhäuser verändert das Stadtbild auf Jahrzehnte. Neue Symbole der Stadt wären Hochhaustürme statt Dom, Wasserturm usw. Durch die tiefe Baugrube ist der Grundwasserspiegel und somit auch die anliegenden Pflanzen im Stadtpark gefährdet. Es gibt kein einsehbares Verkehrskonzept dass den Hol- und Bringverkehr zu Kindergarten und Schule darstellt - bei den engen Gassen wird es zu den Stoßzeiten Stau geben. Der Schatten der 52Meter hohen Gebäude reicht im Herbst und Winter bis zum Neuen Rathaus. Zwischen den Bauten wird es zu Fallwinden kommen. Ich wünsche mir für Wiener Neustadt eine Belebung der Innenstadt, gerne auch durch Zuzug ins Zentrum. Bauten in angepasster Höhe mit viel Grünfläche damit sich die Menschen wohlfühlen können und unser Stadtbild erhalten bleibt. Den Campus könnte man zum Beispiel am freiwerdenden Gelände der Post bauen, anstatt dort - wie ich vernommen habe - einen weiteren Turm hinzustellen. Wiener Neustadt soll lebenswert bleiben und dazu gehört auch die liebenswerte Gestaltung der Innenstadt.542 von 600 UnterschriftenGestartet von Sabine Bauer
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