• Park-Benennung nach Helga Pankratz
    Warum ein Park für Helga Pankratz? Weil es an der Zeit ist, diese außergewöhnliche Frau angemessen zu ehren! • Die Benennung eines Parks nach ihr ist längst überfällig – eine verdiente Würdigung der Wiener Neustädterin. • Kein Ort würde sich besser eignen als der, an dem ihr täglicher Schulweg vorbeiführte, der noch unbenannte Park an der Zehnergasse vor dem Hochhaus. • Der 10. Todestag im Jahr 2024 ist der perfekte Zeitpunkt, um ihr Andenken zu feiern und lebendig zu halten. • In einer Stadt, in der Straßennamen und Denkmäler von Männern dominiert werden (ca. 200 Straßen benannt nach Männern und ca. 14 (!) nach Frauen), ist es an der Zeit, die Verdienste von Frauen hervorzuheben. • Erinnern wir uns an die verdienstvollen Frauen wie Helga Pankratz, die unsere Gesellschaft geprägt haben, denn sie existieren und dürfen nicht vergessen werden. Helga Pankratz: Ihr Name sollte nicht länger ungesagt bleiben. Es ist Zeit, dass wir ihre Geschichte erzählen und ihren Namen auf einem Platz verewigen, der zu ihrem Lebensweg gehört hat.
    304 von 400 Unterschriften
    Gestartet von Verein QWN
  • Nein zu Rechtsextremen in höchsten städtischen Funktionen!
    Vor einigen Wochen wurde Ulrich Püschel zum städtischen Direktor für Gesundheit und Sport berufen. Er sei „hochqualifiziert und habe sich im Hearing gegen sechs weitere Bewerber mit Abstand am besten geschlagen“, so der Linzer Bürgermeister Klaus Luger in der Linzer Rundschau. Ulrich Püschel war vorher im Sekretariat diverser FPÖ-Stadträte tätig und ist ein bekannter Rechtsextremer (1). Er ist langjähriges Mitglied der Burschenschaft „Arminia Czernowitz“. Die Arminia Czernowitz steht am äußerst rechten Rand der Szene und ist Personalpool für die FPÖ. Die Arminia Czernowitz hat nach wie vor einen Arierparagrafen im Statut und leugnet die Existenz der österreichischen Nation (2). Diese rechtsextreme Burschenschaft ist eng mit den „Identitären“ verbandelt. Püschel nahm auch an einer Demonstration der Identitären teil. Das Programm der Identitären steht in der Tradition deutscher Weltmachts- und Hegemonialpolitik in Europa. Für sie ist Europa „eine ethnokulturelle Gemeinschaft“ auf der „Suche nach einem gemeinsamen und starken Überlebenswillen“ basierend „auf invariabler Zugehörigkeit“. (zit. nach „Identitäre Generation 2014) (3). Hinter dem „ethno-kulturalistischem“ Lack wird so überall der alte Rassismus sichtbar. Püschel gehörte auch zu den Veranstaltern des Kongresses „Verteidiger Europas“ 2018 und war Miteigentümer des rechten Hetzblattes „Info-Direkt“. Die Bedeutung dieser Bestellung geht weit über eine Personalie und damit verbundenem parteipolitischem Geplänkel hinaus. Oberösterreich ist das Land mit der höchsten Zahl rechtsextremer Straftaten. Die schwarz-blaue Landesregierung betreibt eine systematische Stigmatisierungspolitik gegen sozial Schwächere. Zahlreichen Berichten zufolge werden Sozialhilfebezieher am Linzer Magistrat gezielt schikaniert. Die Bestellung Püschels ist ein weiterer Mosaikstein bei der Verwandlung Oberösterreichs in eine Hochburg antisozialer, rechtsextremer, europäistischer Identitätspolitik. Der Linzer Gemeinderat muss reagieren und Ulrich Püschel abberufen. Anmerkungen: (1) Siehe dazu: Offener Brief des Mauthausen Komitees und des OÖ Netzwerks gegen Rassismus und Rechtsextremismus https://www.solidarwerkstatt.at/demokratie-politik/linzer-spoe-buergermeister-luger-be-foerdert-rechtsextreme (2) Vortrag von Hans Henning Scharsach (2012), Wie verfassungsfeindlich sind Burschenschaften und FPÖ?, https://www.dorftv.at/video/22572 (3) Siehe dazu: https://www.solidarwerkstatt.at/demokratie-politik/ns-europapolitik-identitaere-und-eu
    1.029 von 2.000 Unterschriften
    Gestartet von Gerald Oberansmayr
  • Lassen Sie die Psychiatrische Familienpflege nicht ins Gras beißen
    Mit dieser Petition wollen wir Folgendes erreichen: • Die Versorgung psychisch Kranker bei Gastfamilien muss erhalten bleiben und von der Landesregierung endlich adäquat finanziert werden. • Jeder Mensch hat das Recht auf Integrität, Wertschätzung und Respekt und das Recht auf eine für ihn bestmöglichste Betreuung und Begleitung. • Psychisch kranken Menschen Perspektiven und die Chance auf Normalität und Gesundung in einem Familienverband zu geben. • Psychisch Kranke in einer gesunden Familienstruktur zu inkludieren. • Psychisch Kranken neue Lebensperspektiven anzubieten und deren selbstbestimmte Teilhabe am Leben der Gemeinschaft zu ermöglichen. • Psychisch Kranken ein möglichst unabhängiges und selbständiges Leben, außerhalb einer stationären Einrichtung zu ermöglichen. • Die Bekanntheit der Psychiatrischen Familienpflege in der Bevölkerung zu erweitern • Das (Familien)Leben zu teilen und es dadurch auch bunter, lebendiger werden zu lassen. • Zusammenleben, wobei die Worte ‘zusammen‘ und ‘leben‘ gleichermaßen betont sind. All das und noch viel mehr gute Gründe motivieren Gastfamilien, dabei zu sein – und zeichnen diese auch aus! “Die Familienpflege gewährt, was die prachtvollste und bestgeleitete Anstalt der Welt niemals gewähren kann: Die volle Existenz unter Gesunden, die Rückkehr aus einem künstlichen und monotonen in ein natürliches, soziales Umfeld, die Wohltat des Familienlebens.” (Griesinger 1868/69; zit. n. Schott & Tölle, 2006, S. 6) Was versteht man unter „psychiatrischer Familienpflege“ und warum gibt es sie? • DIE PSYCHIATRISCHE FAMILIENPFLEGE (besser: psychiatrisch begleitetes Wohnen in Gastfamilien) unterscheidet sich von anderen ambulanten Wohn- und Unterstützungsangeboten durch den gezielten Einsatz von Laienfamilien. Diese zeichnen sich durch Mitmenschlichkeit, allgemeine soziale Kompetenz und eine von Toleranz geprägte Grundhaltung aus. • Menschen mit psychischen Erkrankungen leben vorübergehend oder dauerhaft in einer Gastfamilie und sind in deren Alltag eingebunden. • Das Wohnen in einer Familie ermöglicht den Betroffenen ein weitgehend selbständiges Leben außerhalb einer stationären Einrichtung. • Es eröffnet Menschen mit psychischen Erkrankungen neue Lebensperspektiven und fördert deren selbstbestimmte Teilhabe am Leben der Gemeinschaft.   “Die Familien bieten Normalität und Alltag außerhalb von institutionellen Strukturen. Die Bewohner/-innen können Beziehungen leben, die nicht vergleichbar sind mit den Beziehungen zu professionellen Mitarbeitern.” (Bachmeier, 2005, S. 34) Wer wird als „Gast“ in einer Familie aufgenommen? Angesprochen sind Menschen mit einer psychischen Erkrankung und/oder einer geistigen Behinderung, die nicht oder nur teilweise selbständig leben können und die Hilfe im Alltag benötigen. Voraussetzung für die Aufnahme von KlientInnen in die Psychiatrische Familienpflege sind: • Die akute Krankheitsphase ist abgeklungen. • Der/Die KlientIn strebt die Aufnahme in eine Gastfamilie selbst an. • Die Betreuung in einer Gastfamilie wird vom multi-professionellen Team der PFP (Facharzt für Psychiatrie, Klinische Psychologin; diplomiertes psychiatrisches Pflegepersonal, Sozialarbeiter) als sinnvoll und zielführend erachtet. • Für die Betreuung der Klientin/des Klienten im Rahmen der PFP müssen die rechtsgültig unterfertigte Betreuungsvereinbarung zwischen Klientin/Klient (bzw. der gesetzlichen/bevollmächtigten Vertretung) und der PFP nach dem vorgegebenen Vertragsmuster, sowie die Sicherstellung der Abgeltung der vereinbarten Betreuungskosten – der Pflege- und Betreuungsvertrag- vorliegen. • Diese beiden Verträge, nämlich der Pflege- und Betreuungsvertrag mit der Gastfamilie sowie die psychiatrische Betreuungsvereinbarung mit dem Betreiber zusammen, bilden die Grundlage für das Gesamtbetreuungskonzept der Psychiatrischen Familienpflege. • Die Betreuungsfrequenz durch das PFP-Team erfolgt kontinuierlich und richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Wer kommt als Gastfamilie in Frage? • Die Einrichtung von psychiatrischen Familienpflegeplätzen bedarf der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde. • Es kommen unterschiedlichste Familienformen in Frage. Die Familien können sich als Lebensgemeinschaften, Einzelpersonen oder Paare (mit oder ohne Kinder) verstehen. • Vorrangig ist die Bereitschaft, einen Menschen in die eigene Familie integrieren zu wollen zu betreuen, diesen bei den Anforderungen des alltäglichen Lebens aktiv zu unterstützen. Im Vordergrund steht die Stabilität der Lebensgemeinschaft. • Die Zusammenarbeit mit dem Betreuungsteam der Psychiatrischen Familienpflege wird vorausgesetzt. • Das Betreute Wohnen in der PFP beruht auf dem Prinzip der Laienhilfe, daher sind eine spezielle Ausbildung, Vorkenntnisse oder Vorerfahrungen mit psychisch kranken Menschen nicht erforderlich.
    1.581 von 2.000 Unterschriften
    Gestartet von Elisabeth Schiefermayer
  • Platz für Salzburg - wir fordern ein menschenfreundliches und klimafittes Salzburg
    aMit „Nein zum Loch“ gelang es der Plattform Lebendiges Salzburg 2022, den sinnlosen Ausbau der Mönchsberggarage zu stoppen. Eine mutige Stadtregierung mit Visionen kann, wie mittlerweile viele Beispiele im In und Ausland zeigen, für mehr Lebensqualität in der Stadt Sorge tragen. Die Medien berichteten bereits ausführlich über die neue Initiative: Parkplatz-Aktion Schallmooser Hauptstraße Stadtnachrichten: https://www.sn.at/salzburg/chronik/salzburger-initiative-fordert-22-massnahmen-fuer-mehr-lebensqualitaet-139632457 Krone: https://www.krone.at/3015722 SN: https://www.sn.at/salzburg/politik/nach-garagen-votum-autofreie-projekte-in-der-stadt-salzburg-verzoegern-sich-140997799
    1.075 von 2.000 Unterschriften
    Gestartet von Plattform lebendiges Salzburg Picture
  • Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld bei Frühgeburt verlängern!
    Weltweit wird jedes neunte Kind zu früh geboren. In Österreich betrifft dies jährlich rund 8.000 Neugeborene, somit machen Frühgeborene die größte PatientInnengruppe unter Kindern aus.¹ Werden Kinder zu früh geboren, dauert es meistens einige Zeit bis sie nachhause dürfen. Die Dauer des stationären Aufenthalts hängt vom Zeitpunkt der Entbindung ab. Kommt ein Kind in der 30 Schwangerschaftswoche auf die Welt, so verbringt es mitunter mehr als 2 Monate im Krankenhaus (je nach Gesundheitszustand und Entwicklung). Doch wie sieht der gesetzliche Rahmen für die Mutter im Falle einer Frühgeburt aus? - Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen beträgt diese Frist mindestens zwölf Wochen. Ist eine Verkürzung der Achtwochenfrist (§ 3 Abs. 1) vor der Entbindung eingetreten, so verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung im Ausmaß dieser Verkürzung, höchstens jedoch auf 16 Wochen .² Die Verlängerung der Schutzfrist ist das Einzige, was der Mutter bei einer Frühgeburt widerfährt. Die Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes und die Karenzzeit bleiben unangetastet. Das Gesetzt orientiert sich in so einem Ausnahmefall NICHT am errechneten Geburtstermin. Bei Kindern, die zu früh auf diese Welt gekommen sind, schlichtweg absurd. Gerade diese Kinder, die nach der Entlassung aus dem Krankenhaus mehr als die üblichen Mutterkindpassuntersuchungen haben, werden mit termingeborenen Kindern gleichgesetzt. Denn die Entwicklungsschübe von Frühgeborenen werden parallel ab dem errechneten Geburtstermin gerechnet: Ein Kind, das beispielsweise in SSW 30 geboren wurde, wird im Alter von 20 chronologischen Wochen als 10 Wochen „korrigiert“ eingestuft. Somit muss dieses Kind die Meilensteine erfüllen, die von einem 10 Wochen alten reifgeborenen Kind erwartet werden.³ Allein diese Aussage seitens der Medizin zeigt, dass Frühgeborene mehr Zeit brauchen und nach einem korrigierten Alter eingestuft werden. Doch das Gesetz hat diesbezüglich keine Lösung für Familien bereitgestellt, damit den Eltern/Müttern mehr Zeit gegeben wird. Wie wirkt sich die nicht-angepasste Dauer des Kinderbetreuungsgeldes/der Karenzzeit aus? Nach etlichen Gespräche mit einigen Frühcheneltern, ganz besonders mit Müttern, haben sie das Gefühl um wertvolle Zeit gebracht zu werden. Durch die Nichtanpassung der Anspruchsdauer stehen wiedereinmal Frauen unter massivem Druck. Sie müssen früher als geplant wieder im Berufsleben stehen und oftmals bestehen Schwierigkeiten bezüglich der Kinderbetreuung. Es ist Zeit zu handeln. Nicht morgen, sondern jetzt. Denn es sind die ganz Kleinen, die auf Eure Mitarbeit angewiesen sind. Die Politik muss mehr unternehmen. Eine Anpassung der Anspruchsdauer bei Frühgeburt sollte dringend verabschiedet werden! Quellen: ¹ Medizinische Universität Wien, Welt-Frühgeborenen-Tag, eingesehen am: 10.09.2023: [https://www.meduniwien.ac.at/web/ueber-uns/events/2022/ein-tag-fuer-fruehgeborene/#:~:text=Jedes%20neunte%20Kind%20weltweit%20wird,die%20größte%20PatientInnengruppe%20unter%20Kindern.] ² Mutterschutzgesetz, Beschäftigungsverbote §5 (1) , eingesehen am: 10.09.2023: [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008464] ³ Medizinische Universität Wien,Welt-Frühgeborenen-Tag, eingesehen am: 10.09.2023: [https://www.meduniwien.ac.at/web/ueber-uns/events/2022/ein-tag-fuer-fruehgeborene/#:~:text=Jedes%20neunte%20Kind%20weltweit%20wird,die%20größte%20PatientInnengruppe%20unter%20Kindern.]
    1.437 von 2.000 Unterschriften
    Gestartet von Elma Mehtic
  • Gebetsräume für Muslim*innen in der SCS/ Multi Faith Prayer Room
    Ich beobachte immer wieder, dass es in die SCS auch viele Muslim*innen hinverschlägt und denke, dass so eine Möglichkeit auch ihnen gefallen würde. Am Flughafen Schwechat gibt es ja auch einen Gebetsraum und es stört niemanden. In Parndodrf ebenfalls, also warum nicht auch in der SCS.
    7.240 von 8.000 Unterschriften
    Gestartet von Cagdas Celik Picture
  • Rücknahme des umfassenden Radfahrverbots in der unteren Lobau
    Die Mühlleitner Bevölkerung sowie alle anderen Besucher_innen und Anrainer_innen der Au sehen sich seit einiger Zeit einem umfassenden Radfahrverbot nicht nur im Gebiet des Nationalparks Donaauen, sondern auch auf Terrain das geographisch zu Niederösterreich gehört, dessen Grundeigentümer_innen jedoch die Stadt Wien ist, ausgesetzt. Dieses Verbot wird seit einiger Zeit von der Stadt Wien auch mit teilweise empfindlichen und in ihrer Höhe vollkommen überzogenen Geldstrafen durchgesetzt. Durch diese Verbote wird Mühlleiten massiv von der angestammten Umgebung abgeschnitten – genehmigte nationale und internationale Radfahrstrecken wie zB. der EURO Velo6 sind nicht oder nur über kaum zumutbare Umwege erreichbar. Gesetzeskonformes Radfahren ist von Mühlleiten aus nur mehr auf Landesstraßen möglich. Mühlleitner_innen die bis jetzt für Ihren Weg zur Arbeit in Wien das Fahrrad genützt haben, sind aufgrund der derzeitigen Situation gezwungen, wieder auf das Auto umzusteigen. Für Mühlleiten geht damit ein seit Jahrzehnten genützter Naherholungsraum verloren! Von diesen aus unserer Sicht weit übertriebenen Maßnahmen ist natürlich nicht nur die Mühlleitner Bevölkerung betroffen, sondern auch alle Erholungssuchenden und radfahrende Pendler_innen aus dem umgrenzenden Raum. Die kommunizierte Begründung: • Mangelnde Disziplin bei einigen Radfahrer_innen Grundsätzlich verständlich, jedoch ist nicht einzusehen warum ein Gutteil von sich ordentlich und verständnisvoll verhaltenden Mitbürger_innen dafür büßen muss. Der überwiegende Teil der Radfahrer verhält sich diszipliniert, vernünftig und situationsgerecht. Sinnvoller wäre, diese „schwarzen Schafe“ entsprechend zur Rechenschaft zu ziehen. • Er wurden des Nachts Radfahrer_innen mit Stirnlampe gesichtet Dem wäre sehr einfach mit einem Radfahrverbot in der Nacht zu begegnen. • Vorgaben des Nationalparks Nationalparks haben sinnvollerweise auch die Aufgabe die Bewusstseinsbildung für die Natur und ihre Bedürfnisse zu fördern. Durch Aussperren von Menschen wird diese Bewusstseinsbildung jedoch keinesfalls erreicht! • Das Wild flüchtet über die Donau Abgesehen davon, dass es unwahrscheinlich ist, dass sich das Wild auf der anderen Seite der Donau (Flughafen, Autobahn) wesentlich wohler fühlt, scheint diese Begründung eher seinen Ursprung in der Jagdgesellschaft zu haben, deren Hauptanliegen naturgemäß die ungestörte Bejagung der Wildtiere ist. • Im Nationalpark war schon immer Radfahrverbot Teilweise richtig. Die Querung und das Befahren von geeigneten und dafür freigegebenen Wegen war ausdrücklich erlaubt und auf ehemaligen Informationsblättern und der Webseite der Stadt Wien auch so ausgewiesen! Am Rande sei noch erwähnt, dass viele Mitbürger_innen berichten, dass seinerzeit bei den Informationsveranstaltungen zum Anlass der Errichtung des Nationalparks, seitens der Vortragenden immer wieder beteuert wurde, dass es dadurch zu keinen Einschränkungen für Radfahrer_innen kommen wird. Fazit: Mehr oder weniger schlüssige Begründungen kursieren derzeit viele. Mit keiner davon lassen sich unserer Meinung derartig einschneidende Maßnahmen rechtfertigen. Radfahrverbot auch außerhalb des Nationalparks: Auf gänzliches Unverständnis stoßen jedoch die Verbote auf dem an Mühlleiten angrenzenden Gebiet, das zwar geographisch zu Niederösterreich (Groß Enzersdorf) gehört, dessen Grundeigentümer die Stadt Wien ist. Dieses Verbot wird von der Bevölkerung nur mehr als Schikane und Anbiederung an Jagdinteressen empfunden. Die Vorgangsweise: Tatsächlich muss man den Verantwortlichen für diese umfassende Einschränkung den Vorwurf machen, in keiner Phase Aufklärungsarbeit bzw. Maßnahmen zur Sensibilisierung gesetzt zu haben, mit denen ein derartig rigoroses Vorgehen vermieden worden wäre. Man setzte hier lieber auf sofortige und empfindliche Strafmaßnahmen! Ein mögliches Verständnis innnerhalb der Bevölkerung für einschränkende Maßnahmen ist damit gänzlich verspielt worden. Die Situation in der Au: Das gesamte Gebiet ist von breiten Wegen durchzogen, die nicht nur von Erhaltungs- und Forstfahrzeugen genützt werden. Hier gibt es darüber hinaus auch anderen motorisierten Verkehr. Radfahrern ist die Benützung nunmehr bei Strafe verboten! Allgemein: Das generelle Radfahrverbot steht auch im Widerspruch zum „Bundes-Pendlerrechner“, der sehr wohl Radwege durch die Lobau als zumutbare Wegstrecken vorschlägt. Um die Lobau erreichen zu können, werden die Menschen selbst auf Kurzstrecken wieder auf das Auto umsteigen, denn die Zufahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist vor allem am Wochenende aufgrund der aktuellen Fahrpläne unzumutbar, es sei denn jemand fährt mit dem Rad über Landstraßen an den Rand der Lobau und macht dann einen Spaziergang in der Hoffnung dass sein Rad noch da ist wenn er zurückkommt. Somit torpediert das Verbot auch alle Bemühungen der Politik, Menschen weg vom Auto zum Rad und damit zu mehr Bewegung zu bringen, und schränkt die umweltschonende Fortbewegung massiv ein!!
    13.500 von 15.000 Unterschriften
    Gestartet von Bürger_inneninitiative Mühlleiten
  • Rettung Südtiroler Siedlung - NEIN zum Interessensbescheid
    Es geht der BUWOG darum, ein scheinbar öffentliches Interesse - dies ist eine rein politische Entscheidung - zu schaffen, um privatrechtlich geschützte Rechte von Mieter:innen zu durchbrechen. kurz: Ein Gesetz zum Schutz für Mieter:innen wird von einem privaten Immobilien-Großkonzern attackiert. Gleichzeitig wird ein grünes Idyll inmitten der Stadt Salzburg zerstört; Bäume wurden nicht normgerecht geschnitten. Die BUWOG stellt sich medienwirksam so dar, als ob Sie das beste für Mieter:innen wolle doch wurden in der Vergangenheit sogar Privatdetektive vom Großkonzern beauftragt, um Gründe für Mietvertragskündigungen zu finden. Großteils vermitteln Medien ein falsches Bild, gesteuert vom Großkonzern. DIE MIETER:INNEN BRAUCHEN IHRE HILFE! BITTE UNTERSTÜTZEN SIE DIESE PETITION.
    371 von 400 Unterschriften
    Gestartet von Alfred Bayrhammer
  • David gegen Goliath – stoppt den im Grünland geplanten Baumarkt des Lagerhauses in Poysdorf
    In der Stadt Poysdorf im Weinviertel, die sich als Wein- und Tourismusstadt präsentiert, plant der Lagerhaus-Konzern den Neubau eines großzügigen Baumarktes auf Ackerland unmittelbar neben einer Wohnsiedlung im Südwesten des Stadtgebietes. Dazu sollen vom Gemeinderat mehrere Hektar Grünland in ein Gewerbegebiet umgewidmet werden. Dies obwohl es bereits südlich der Stadt ein großes Gewerbegebiet gibt und sich der derzeitige Standort des Lagerhaus-Baumarktes im Osten des Stadtgebietes befindet. Diese Pläne werden weder von den Verwaltungsbehörden noch von der Lagerhaus-Leitung gegenüber den Bürgern*innen transparent gemacht und haben auch keine erkennbaren Vorteile für die Poysdorfer*innen. Der geplante Neubau des Baumarktes führt zur völlig unzeitgemäßen Bodenversiegelung einer großen Fläche Grünlands und zur massiven Steigerung der Verkehrsfrequenz bei einem Kinderspielplatz, Sportplatz und in der benachbarten Wohnsiedlung. Weiters ignoriert das Vorhaben das NÖ Raumordnungsgesetz zur Vermeidung von Bodenversiegelung komplett und führt zur Zersplitterung der Stadt in diverse Wohn- und Gewerbegebiete. Links https://www.noen.at/mistelbach/poysdorf-lagerhaus-plant-neubau-fuer-den-haus-und-gartenmarkt-375679178 https://www.noen.at/mistelbach/poysdorf-baumarkt-projekt-gegner-das-ist-ein-kampf-wie-david-gegen-goliath-376340049
    374 von 400 Unterschriften
    Gestartet von Norbert Schlemmer
  • JA zur Belebung der Innenstadt - NEIN zu Hochhaustürmen in Wiener Neustadt
    Der Bau der Hochhäuser verändert das Stadtbild auf Jahrzehnte. Neue Symbole der Stadt wären Hochhaustürme statt Dom, Wasserturm usw. Durch die tiefe Baugrube ist der Grundwasserspiegel und somit auch die anliegenden Pflanzen im Stadtpark gefährdet. Es gibt kein einsehbares Verkehrskonzept dass den Hol- und Bringverkehr zu Kindergarten und Schule darstellt - bei den engen Gassen wird es zu den Stoßzeiten Stau geben. Der Schatten der 52Meter hohen Gebäude reicht im Herbst und Winter bis zum Neuen Rathaus. Zwischen den Bauten wird es zu Fallwinden kommen. Ich wünsche mir für Wiener Neustadt eine Belebung der Innenstadt, gerne auch durch Zuzug ins Zentrum. Bauten in angepasster Höhe mit viel Grünfläche damit sich die Menschen wohlfühlen können und unser Stadtbild erhalten bleibt. Den Campus könnte man zum Beispiel am freiwerdenden Gelände der Post bauen, anstatt dort - wie ich vernommen habe - einen weiteren Turm hinzustellen. Wiener Neustadt soll lebenswert bleiben und dazu gehört auch die liebenswerte Gestaltung der Innenstadt.
    547 von 600 Unterschriften
    Gestartet von Sabine Bauer
  • Klimaschutz ist unser Recht – für ein verfassungskonformes Klimaschutzgesetz!
    12 junge und mutige Kläger*innen zogen kürzlich mit dem Verein CLAW- Initiative für Klimarecht, vor den Verfassungsgerichtshof, weil sie sich durch das Klimaschutzgesetz gefährdet sehen. Die Kläger*innen berufen sich bei ihrer Klimaklage auf ihre Kinderrechte, denn die stehen in der österreichischen Verfassung. Artikel 1 lautet: “Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind.” Die bisherige Klimapolitik widerspricht auf ganzer Linie diesem Recht. Da müssen wir uns die Frage stellen: Liebe Bundesregierung, haben Sie die Bedeutung von verfassungsrechtlich verankerten Rechten in einem Rechtsstaat vergessen oder etwa nicht verstanden? Grüne Schipisten und Waldbrände, Hochwasser und Muren, trockene Seen und verdorrte Äcker: Die Klimakrise eskaliert Tag für Tag. Schlimme Nachrichten häufen sich. Hinter jeder Katastrophe stehen Schicksale von Menschen. Am stärksten betroffen sind wir Kinder. Wir, die am wenigsten zur Klimaverschmutzung beigetragen haben. Weil die Politik gegen uns arbeitet, ziehen wir vor Gericht. Wir unterstützen, als Zivilbevölkerung mit Fridays For Future Austria, Schauspieler*innen, Kabarettist*innen, Künstler*innen, Filmmachenden, Sportler*innen und Wissenschaftler*innen die Klimaklage und fordern die Bundesregierung auf, endlich effektiv ein wirksames Klimaschutzgesetz zu beschließen! Erstunterstützer*innen sind Skirennfahrer Julian Schütter, Kabarettist Clemens Maria Schreiner, Künstler Erwin Wurm, Kabarettist Martin Puntigam, Astronom & Wissenschaftsautor Florian Freistetter, Autor Martin Moder, Filmemacher Christoph Schwarz sowie Politikwissenschaftler Reinhard Steurer mit einem offenen Brief an die Bundesregierung. Klick unbedingt an, dass du von dem weiteren Verlauf dieser Petition informiert werden möchtest, denn vielleicht sehen wir uns bald auf der Straße!? #KlimaschutzistUnserRecht
    3.710 von 4.000 Unterschriften
    Gestartet von Fridays For Future Austria Picture
  • Für bessere Arbeitsbedingungen beim Fonds Soziales Wien
    Die untragbaren Arbeitsbedingungen mit 6-Tage-Wochen und Unterbesetzung in einem ohnehin schon sehr fordernden Arbeitsbereich führen zu ständiger Fluktuation und Krankenständen – und werden dafür nicht einmal angemessen entlohnt. Stattdessen bewerten unsere Führungskräfte anhand von Kategorien wie „Umgang mit persönlichen Ressourcen" unsere „Arbeitsleistung" und entscheiden somit, ob wir eine Leistungsprämie verdient haben oder nicht. Der FSW ist als Träger ist nicht nur für die miesen Arbeitsbedingungen der direkten Mitarbeiter:innen verantwortlich, sondern hat als bedeutendster Förderer sozialer Einrichtungen in Wien Einfluss auf den Großteil des Sozialbereichs. Kommt vorbei, kämpft mit uns und bringt eure Wut auf die Sozialpolitik Wiens zu denen, die dafür verantwortlich sind!! ***Kundgebung gegen die prekären Arbeitsbedingungen beim FSW*** Mittwoch, 14.06., 14 Uhr, AWZ Soziales Wien, Erdbergstraße 198A-200 Kämpferische Grüße von eurer Basisgruppe ODWer wenn nicht wir
    21 von 100 Unterschriften