• Sonderlösung für Veranstaltungsbranche
    Um eine Kündigungswelle in der Veranstaltungsbranche im Sommer/Herbst 2020 zu verhindern braucht es eine Sonderlösung zur Kurzarbeit für diese Härtebranche. Die angedachte Variante Mitarbeiter bei über 20% Reduktion der Arbeitszeit in Weiterbildung zu schicken, welche vom Arbeitgeber finanziert werden soll wird für viele Unternehmen in der Veranstaltungsbranche nicht finanzierbar sein. Gut ausgebildete Mitarbeiter*innen, die zum Teil zur Familie gehören und über viele Jahre in den Unternehmen beschäftigt sind werden so ihren Arbeitsplatz verlieren und sich neu orientieren müssen. Wir Mitarbeiter*innen müssen den Sozialpartnern erklären, dass unsere Arbeitsplätze wertvoll sind und erhalten bleiben müssen!
    213 von 300 Unterschriften
  • Immer Wieder Ibiza: Für eine Live-Übertragung des Ibiza-U-Ausschusses
    In vielen Ländern, darunter Deutschland, sind solche Live-Übertragungen seit Jahrzehnten gang und gäbe. Es ist an der Zeit, dass sich Bürger*Innen auch in Österreich ungefiltert über U-Ausschüsse informieren können. Wir können nicht zulassen, dass sich derartige Korruption in Österreich wiederholt und sind davon überzeugt, dass eine Übertragung des U-Ausschusses zu mehr Bewusstsein für die schwerwiegenden Folgen des Ibiza-Skandals führen würde. Nur eine Live-Übertragung des Ibiza-Ausschusses kann für echte Transparenz sorgen. Damit wir Ibiza nicht vergessen. Und damit Politik sauber wird.
    2.953 von 3.000 Unterschriften
  • Kitzbüheler Ortseinfahrt schützen - Wohngebiet statt Gewerbegebiet
    Nach wie vor ist der Bedarf an leistbarem Wohnen in Kitzbühel sehr hoch. Nur durch gesteigerte Investitionen in sozialen Wohnbau kann die Abwanderung von Einheimischen gestoppt werden, die sich die Kitzbüheler Preise nicht mehr leisten können. Auch dem bekannten Mangel an Facharbeiter*innen für die Wirtschaft können wir durch die Schaffung von Wohnmöglichkeiten entgegenwirken. Mit seiner Nähe zur Fleckalmbahn, dem Schwarzsee, der Seidelalm, dem Golfplatz im Sommer und der Loipe im Winter ist Gundhabing ein hochwertiger Wohnort und soll auch als solcher genutzt werden. Zudem ist der Weiler durch seine alten Bauernhöfe umrandet vom Wilden Kaiser, dem Kitzbüheler Horn, dem Hahnenkammgebirge und dem Brixental ein oft verwendetes Sujet in Werbungen für Tourismus und darüber hinaus. Dieses für die Kitzbüheler Alpenregion prägende Ortsbild ist unbedingt zu erhalten. Daher ersuchen wir den Gemeinderat Kitzbühel die gesamten in Gundhabing erworbenen Flächen für mehr leistbare Wohnungen und Doppelhaushälften bei gleichzeitigem Erhalt des Ortsbildes zu nutzen!
    306 von 400 Unterschriften
  • Umbenennung der "Mohrengasse(n)" in Wien 1020!
    “Mohr” ist die älteste Bezeichnung für Schwarze Menschen in der deutschen Sprache. Sie ist rassistisch! Obwohl die Herkunft dieses Begriffs nicht zu 100% klar ist, kann die rassistische Natur seiner Verwendung nicht angezweifelt werden. Im Griechischen zum Beispiel, ist das Wort auf “moros” zurückzuführen. Das bedeutet “dumm”, “töricht”, “einfältig” oder “gottlos”. Die Wiener Organisation Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, kurz ZARA, sagt: “Die Reproduktion rassistischer Stereotype und Bilder in Form von Filmen, Werbungen, Markennamen, Getränke- und Speisenamen tragen zur weiteren Verfestigung von Rassismus bei.” Dasselbe gilt auch für Straßennamen! Joseph Mahlizky, ein Schwarzer Mann, bewohnte im 18. Jahrhundert ein Gebäude in der Rotensternstraße welche jeweils in die Große- und Kleine Mohrengasse führt. Auf besagtem Gebäude hing damals ein Schild mit der Aufschrift “Zum Großen Mohren”. Dieses Schild war im Jahr 1876 der Namensgeber für die heutigen rassistischen Bezeichnungen der beiden Gassen. Die Intention scheint es ohnehin nicht zu sein, die Erinnerung an Joseph Mahlizky zu ehren. Und selbst wenn, ist diese keine Art einer Person zu gedenken. Die Gassen-Namen müssen sofort geändert werden! Die Stadt-Wien behauptet, dass eine Umbenennung der beiden Gassen die Straßengeschichte und die Geschichte afrikanischer Menschen in Wien verschwinden lassen würde. Das muss nicht sein! Es gibt definitiv nicht diskriminierende und inklusive Arten an die Geschichte Wiens zu erinnern. Mein Vorschlag für die Stadt-Wien: Lasst uns nach jahrhundertelanger Diskriminierung doch selbst entscheiden, wie wir unseren BIPoC (Black and Indigenous People of Colour) Vorfahren in Wien gedenken möchten! Ihr habt auch eine Idee? Schreibt eure Namensvorschläge in die Kommentare zu dieser Petition oder sendet sie an [email protected]! Ich freue mich auf eure Ideen! :-D Hier könnt ihr lesen was es bisher schon für tolle Ideen gab: - Al-Fats-Edwards - Gasse - Angela-Davis - Gasse - Angelo-Soliman - Gasse - Antira - Gasse/Antirassismus - Gasse - Barmherzige-Brüder - Gasse - Brauereigasse - Cheibani-Wague - Gasse - Di-Tutu-Bukasa - Gasse - Elizabeth-Spira - Gasse - Handelsmann - Gasse - James-Baldwin - Gasse - Johanna-Dohnal - Gasse - Johannes-von-Gott - Gasse - Josefine-Soliman - Gasse/Josephine-Soliman - Gasse - Joseph-Mahlizky-Gasse/Mahlizky-Gasse - Möhrengasse - Marcus-Omofuma - Gasse - Nina-Simone - Gasse - Rosa-Parks - Gasse - Sephardengasse - “Eine andere Idee wäre Namen von im zweiten Weltkrieg ermordeten Juden zu wählen, die früher hier in den Gassen gelebt haben (...).”
    6.760 von 7.000 Unterschriften
    Gestartet von Re-Define Racism Picture
  • Verankerung der Brailleschrift in der Bundesverfassung
    Diese Petition soll Menschen mit Sehbeeinträchtigungen besseren Zugang zu Bildung verschaffen, ihnen eine bessere Partizipation am politischen und gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Es gilt beispielsweise, sehbeeinträchtigten Menschen endlich die Möglichkeit zu einer barrierefreien Wahl zu bieten. Die selbstständige Orientierung im öffentlichen Raum wird durch entsprechend lesbare Beschilderungen maßgeblich verbessert. Die Anerkennung der Brailleschrift trägt auch zur Kriminalprävention bei, denn so könnten erstmals Dienstausweise kontrolliert werden. Durch die rechtliche Verankerung der Brailleschrift wird das Wahrnehmen von Verantwortung für die eigene Gesundheit sowie anderer Personen (z.B. der eigenen Kinder) erleichtert. Dies sind nur wenige Beispiele, die sich durch einen gleichberechtigten Zugang sehbeeinträchtigter Menschen zu angemessenen sprachlichen Mitteln verwirklichen lassen. Tragen Sie und wir zur Aufhebung einer Mehrklassengesellschaft bei und beseitigen wir strukturelle Diskriminierungen von blinden und sehbehinderten Menschen in Österreich!
    830 von 1.000 Unterschriften
    Gestartet von David Klein
  • ohne Kunst wird´s still - Forderungen: Schweigemarsch 2020
    Wir werden nicht still sein, bis wir unsere Forderungen verhandeln können! Wir fordern ein klares Bekenntnis zur Finanzierung von Kunst und Kultur in Österreich! Das können wir uns nicht mehr gefallen lassen. Es geht darum zu zeigen, dass persönliche Existenzen, die immer schon prekär gewesen seien, nun massivst bedroht sind. Die Wahrnehmungshöhe von Kunst und Kultur ist auf dem untersten Niveau angelangt. Der Schaden, der dadurch gesellschaftlich angerichtet wird, ist enorm. Daher - unterstützt die Forderungen von Kunst und Kulturschaffenden, kommt zu der Demonstration am 01.07. - unterstützt mit Video, Foto und Grußbotschaften, organisiert Aktionen, Demonstrationen und Protest in allen Teilen von Österreich. Kontaktiert uns hierzu via unserer Webseite. Die Petition auf mein.aufstehn.at ist Teil unserer Kampagne zur Sichtbarmachung unserer Anliegen. Wir bitten euch auch eine gleichlautende Parlamentarische Bürger_inneninitiative auf Papier bei der Demonstration zu unterschreiben. Die Konzepte liegen vor! Wir wollen Verhandlungen auf Augenhöhe sowie klare Verbesserungen für den Kunst und Kulturbereich! Denn ohne Kunst wird's still. Weiterlesen und mehr Infos: http://schweigemarsch2020.org/presse
    514 von 600 Unterschriften
  • Aufforderung an Josef Geisler, Landeshauptmannstellvertreter von Tirol, zum Rücktritt
    Am 3. Juni 2020 hat der Tiroler Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler eine Vertreterin des WWF, während der Übergabe einer Petition durch von Gegnern des Kraftwerks Tumpen-Habichen, "als widerwärtiges Luder" bezeichnet. Grund für diese Äußerung war die Tatsache, dass sich die WWF-Vertreterin - wie Geisler selbst sagte - bei ihren Ausführungen zu Natur- und Umweltschutz von ihm - Geisler - nicht unterbrechen ließ. Josef Geisler ist innerhalb der Tiroler Landesregierung unter anderem für Angelegenheiten des Naturschutzes soweit Wasserkraftanlagen betroffen sind, zuständig. Wenn er also, in Ausübung seines Amtes, Argumente des Naturschutzes bezüglich Wasserkraftanlagen nicht hören will, und die Vertreterin von WWF überdies noch beleidigt ist er für das Amt, das er innehat, ungeeignet. Darüber hinaus steht es auch einem Repräsentanten des Landes Tirol nicht zu sich in derart abwertender Form gegen andere Personen, unabhängig von deren Alter oder Geschlecht, zu äußern. Ich bin der Meinung, dass einer der höchsten Repräsentanten Tirols, der sich derartiger Ausdrücke in der Öffentlichkeit bedient, unverzüglich von seinem Amt zurücktreten, oder abberufen werden muss. Quellen: https://www.tt.com/artikel/17018282/wwf-expertin-goetsch-geisler-ist-fuer-mich-nicht-mehr-tragbar https://www.derstandard.at/story/2000117918020/wirre-erklaerung-zu-luder-sager-ruecktritt-fuer-geisler-aber-kein https://www.sueddeutsche.de/politik/oesterreich-geisler-luder-sexismus-1.4927846
    3.870 von 4.000 Unterschriften
  • Mehr Investitionen in die Bildung Währings
    Der Bezirk und die Bezirksvorstehung müssen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung ihrer Schulen, Schülerinnen und Schülern, sowie Bürgerinnen und Bürgern einnehmen. Gerade in der Elementarpädagogik und im Pflichtschulbereich liegen die Kompetenzen und Finanzierung bei der Stadt und den Gemeinden. Die Bezirksvorstehung kann in diesem Bereich zusätzliche Mittel investieren und trägt Mitverantwortung für die Qualität der Bildungseinrichtungen und Pflichtschulen in ihrem Bezirk. Auch hat die Bezirksvorstehung, durch den von der Bundesregierung beschlossenen Schulentwicklungsplan 2020 und der zur Verfügung gestellten Gemeindemilliarde die Verpflichtung, zu prüfen, wie Währinger Schulstandorte von diesen Mitteln profitieren können. Die Bundesregierung stellt 1 Milliarde Euro für Investitionen von Städten und Gemeinden zur Verfügung. Das ist eine einmalige Chance für Währing! Darüber hinaus investiert die Bundesregierung in den nächsten Jahren 2,4 Milliarden Euro in Österreichs Bundesschulen. Österreichweit werden rund 270 Bauprojekte an Bundesschulen umgesetzt.
    22 von 100 Unterschriften
  • BERGDORF VORDERSTODER–Naturjuwel in Gefahr! ->KEINE SCHIGEBIETSANBINDUNG
    Vorderstoder braucht: „Alternativen mit Nachhaltigkeit“ Es braucht im Tourismus eine nachhaltige Entwicklung, die durch die gleichzeitige und gleichberechtigte Umsetzung von umweltbezogenen, wirtschaftlichen und sozialen Zielen erreicht werden kann. -> Link(3) Es braucht im Tourismus neue Wege und eine sorgsame, durchdachte Nutzung vorhandener Ressourcen. -> Link(3) Es braucht Eigenständigkeit und Alleinstellungsmerkmale bei künftigen Investitionen von alternativer, naturverträglicher Freizeitinfrastruktur, bei der die Wertschöpfung im Ort bleibt. Es braucht die Stärkung der heimischen Land- und Forstwirtschaft sowie aller Gewerbebetriebe als wichtige Standbeine der Wirtschaft auf einem kreativen Weg zu neuen Geschäftsideen, innovativen Produkten und Dienstleistungen. Tourismus als alleiniger Wirtschaftsmotor ist von vielen unsicheren Faktoren abhängig und bietet kein sicheres Einkommen für die Region. Die Corona-Krise zeigt eindeutig und klar, wie anfällig Konzepte sind, die nur auf Massentourismus basieren. Es braucht eine Qualitätsverbesserung mit Augenmaß und konsequente Nutzung der bestehenden Anlagen (Wurzeralm und Höss), aber keine Neuerschließungen in der Gemeinde Vorderstoder. Es braucht Shuttlebus-Lösungen für das bestehende Schigebiet, wie das Verkehrskonzept beim Weltcup-Wochenende in Hinterstoder, so kann die intakte Kultur- und Naturlandschaft der Gemeinde Vorderstoder erhalten und die CO2-Bilanz verbessert werden. Weiterführende Link Niederschlag im Winter und steigende Schneefallgrenze Link (1) https://www.zamg.ac.at/cms/de/klima/informationsportal-klimawandel/standpunkt/faq Volkssport Pistenschilauf Link (2) https://www.derstandard.at/story/2000073459466/abschied-vom-volkssport-immer- weniger-oesterreicher-schnallen-die-ski-an?ref=artwh Masterplan des BM für Nachhaltigkeit und Tourismus Link (3) https://www.bmlrt.gv.at/service/publikationen/tourismus/plan-t-masterplan-fuer-tourismus.html
    25.857 von 30.000 Unterschriften
    Gestartet von Christine Zauner, Herbert Rohregger Picture
  • Einstellung sämtlicher Strafverfahren bei Verstößen gegen das COVID-19 Maßnahmengesetz
    Die Strafen: Verstöße gegen Ausgangsbeschränkungen waren meist Grundlage von Strafen und gesetzten Maßnahmen. Gestraft wurde am häufigsten wegen angeblich unzureichendem Abstand haushaltsfremder Personen im öffentlichen Raum - wobei hier oft die Deutung der "Haushaltsfremdheit" vielfältig und oft nicht gesetzeskonform ausfiel. Außerdem wegen fehlender Schutzmasken, Betreten des öffentlichen Raumes für einen Besuch bei Freunden, oder anderen Betretungsverboten, manchmal auch wegen Zusammenkünften überhaupt. Übrigens: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit anderen Menschen, die nicht im selben Haushalt leben, war prinzipiell nie verboten. Diese Gesetze und Verordnungen in Kombination mit der öffentlichen Regierungskommunikation (siehe "Aufenthalt im öffentlichen Raum") ließen zu viel Auslegungs- und deshalb Ermessenspielraum von seiten der Behörden zu. Selbst für Polizeibeamt_innen war nicht immer klar, was genau zu tun war, und es wurde tendenziell überreagiert. Es gibt Rechtsschutz: Gegen manche dieser "Strafen" kann Einspruch erhoben und in der Folge ggf. eine Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht gemacht werden. ABER: Allein das Wissen, dass und wie rechtlich dabei vorzugehen sei, ist vielen Menschen schwer zugänglich. Darüber hinaus müssen auch erhebliche finanzielle und zeitliche Ressourcen von den Betroffenen aufbebracht werden, um ein danach eingeleitetes ordentliches Verwaltungsstrafverfahren zu bestreiten. Dem Großteil der Menschen, die aus diversen Gründen in präkeren Verhältnissen leben, ist das nicht zumutbar! Unverhältnismäßigkeit: Nicht zuletzt überwiegen in den meisten Fällen ohnehin Milderungsgründe. So liegt oft Unbescholtenheit vor, die Einkommensverhältnisse sind äußerst gering, oder es mangelte an einer notwendigen Übersetzungsleistung ins Deutsche zum Zeitpunkt der polizeilichen Maßnahme (was im Übrigen eine Bringschuld der Organe der Behörden darstellt). Viele Personen hatten aufgrund ihrer Lebensumstände keine Möglichkeit zu jeder Zeit sämtliche Vorschriften einzuhalten, weil sie z.B gezwungen sind, auf der Straße zu leben. Zwar ist das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit äußerst schwerwiegend, aber die Taten, die diese angeblich beeinträchtigt haben sollen, sind und waren meist geringfügige. Sie hatten keinerlei Auswirkungen auf die Gesundheit anderer. Beraten statt Strafen: Gemäß § 33 VStG gilt für die Polizei der Grundsatz "Beraten statt Strafen". Dieser sollte - gerade in diesen Fällen - verstärkt eingefordert werden: Sind die Bedeutung des geschützten Rechtsgutes, die Intensität der Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden gering, so hat die Behörde bei einer Verwaltungsübertretung den Beschuldigten zu beraten und schriftlich zur Herstellung des vorschriftsmäßigen Zustandes aufzufordern. Ziel ist die möglichst wirksame Beendigung des strafbaren Handelns durch das gelindest mögliche Mittel. Folgt der Beschuldigte dieser Aufforderung, so darf keine weitere Verfolgungshandlung gesetzt werden. Aus generalpräventiven Gründen erscheint hier oftmals eine Bestrafung nicht notwendig, weil sehr viele Menschen – wenn sie auf die Strafbarkeit ihres Verhaltens aufmerksam gemacht werden – ohnehin das Unrecht ihrer Tat erkennen und sofort einlenken. Damit steht ihnen ein subjektiv-öffentliches Recht auf den Vorzug des Beratens zu. Die Situation verdeutlicht: Konsequenzen aus den Strafen sind ggf. unverhältnismäßig. Sowohl die Zahlung einer Strafe in horrenden Summen als auch das Vorgehen dagegen ziehen beträchtliche und unzumutbare Folgen nach sich, in die auch der Aufwand der Gerichte für Aufarbeitung und Vefahrensabwicklung zu subsubmieren ist. Auch diese können durch die sofortige Aufhebung sämtlicher Strafen entlastet werden! Menschen in prekären Lebenskontexten dürfen nicht durch Strafen in eine noch unsichere Lage gebracht werden! Sanktionen werden z.T. selektiv gesetzt, anhand derer die Ungleichheit von Systemen sichtbar wird und sich verstärkt. Es kann nicht sein, dass Befugnisse von Polizei ausgeweitet und grundrechtseinschränkende Geseztes- und Ordnungsstrukturen geschaffen werden, ohne dass als Ausgleich zivilgesellschaftliche und regulative Strukturen gestärkt werden. Wichtig wäre es zudem ein ausgegliedertes Monitoring Bord odere ähnliche unabhängige Instanzen zu installieren, wo Polizeiarbeit kontrolliert werden kann. Ergänzt durch unabhängige Rechtskörperschaften und anwaltschaftliche Unterstützungsstrukturen. Solche und viele andere Begleitmaßnahmen fehlen in der gegenwärtigen Krise! Eine Reihe von Fallbeispielen findet sich unter: https://coview.info/category/watchgroup/ Meldungen von Misständen im Zuge von #covid_19 können via https://coview.info/watchgroup/ gemeldet werden
    198 von 200 Unterschriften
  • Gemeinsam umverteilen – Gutscheine weiterschenken
    Sinnvolle Umverteilung ist ein Gewinn für alle.
    19 von 100 Unterschriften
  • Kein Entfall des Musikunterrichts an österreichischen Schulen
    Es ist uns bewusst, dass durch COVID-19 bedingte Hygienemaßnahmen wichtig und richtig sind. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet der Musikunterricht komplett geopfert und die Stunden zum Nachholen anderer Stunden verwendet werden sollen! Das entspricht einer absoluten Abwertung des Faches und Herabwürdigung der Musiklehrerinnen und -lehrer, die in diesen Stunden zur Betreuung herangezogen werden sollen. Es wird damit suggeriert, ME wäre ein unwichtiges Fach und das im viel gerühmten Kulturland Österreich, das auf eine lange musikalische Tradition zurückblickt und bis heute weltweit eine wichtige Rolle in der Musikkultur spielt. Musikerziehung ist mehr als Singen und Tanzen! Bodypercussion, Gehörbildung, kreatives Miteinander, aktives Musizieren zum Verständnis von Musiktheorie oder einfach weil es Freude macht (!) sind Möglichkeiten, die man eigenverantwortlich ohne weiteres mit den Hygienebestimmungen vereinbaren kann. Vor allem, jetzt mit halbierten Schülerzahlen in den Klassen! Zudem haben die Schülerinnen und Schüler auch ein Recht auf dieses Fach! Gerade in diesen Zeiten bietet es einen Ausgleich und Freude im Hinblick auf die enormen Belastungen der Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf Homeschooling and distance learning bzw. auf die mangelnde Gemütsbildung durch soziale Isolation und einseitige Lernformen! Seit diese Entscheidung letzten Freitag bekannt wurde, gibt es nicht nur Unverständnis in Bezug auf die Vorgehensweise des Ministeriums, sondern auch zahlreiche Protestaufrufe und -briefe u.a. von den Fachinspektor*innen, den Leiter*innen der ARGE-Musik/Instrumentalmusik, von AGMÖ und dem Österreichischen Musikrat, aber auch von sehr vielen Musiker*innen und Kunstschaffenden. Mag. Ursula Baumgartl Lehrerin am Bernoulligymnasium Wien Freischaffende Sängerin und Musikerin MMag. Lisa Pupitz Lehrerin am Bernoulligymnasium Wien Klavierpädagogin und Sängerin OStR Mag Maria Kubena Lehrerin am Bernoulligymnasium Wien Klavierlehrerin Stefanie Bräuml, BA MA Lehrerin am Bernoulligymnasium Wien Musikpädagogin, Musikerin, Musikwissenschaftlerin
    11.461 von 15.000 Unterschriften