• Wir wählen Menschlichkeit - deine Stimme zur Evakuierung der Lager auf den griechischen Inseln
    Aktuellen Schätzungen zufolge befinden sich in den griechischen Flüchtlingslagern im Moment 35.000 – 40.000 Menschen, davon 6.500 – 8.000 Kinder, darunter rund 1.500 unbegleitete Kinder. Die Zustände in den griechischen Lagern sind bekanntermaßen menschenunwürdig, das lässt sich nicht bestreiten: Kaum Hygiene (eine Toilette für mehr als 100 Personen), die Versorgung mit Essen und Wasser oft dürftig (manchmal nur 1000 kcal und 1.5 Liter Wasser für Jugendliche pro Tag), die Unterbringung verschmutzt, eng, ungeheizt, kaum ärztliche Versorgung, kaum Aussicht auf baldige Verfahren... Um eine Änderung zu erreichen, muss in Europa und in Österreich das Bewusstsein geschärft und der Politik gezeigt werden, dass große Teile der Zivilgesellschaft dies nicht tolerieren oder hinnehmen wollen. WIR WÄHLEN MENSCHLICHKEIT Deshalb findet vom 6. November bis 29. November die Aktion „Wir wählen Menschlichkeit“ statt. Dabei gibt man seine Stimme ab, mit einem klaren Bekenntnis zur Einhaltung der Menschenrechte in Europa und der Aufnahme von Geflüchteten aus den Lagern in Griechenland auch in Österreich. Die gesammelten Stimmen werden am Ende an Presse und Politik übergeben. ACHTUNG: AKTION AUF GRUND DER CORONASITUATION NUR ONLINE UND DESWEGEN VERLÄNGERT. So lange die Petition offen ist, kann sie auch unterschrieben werden. Um ein Zeichen für Menschlichkeit zusetzen und die Regierung aufzufordern, dies ebenfalls zu tun, kannst du hier mit deiner Unterschrift deinen Wahlzettel digital einwerfen. Zusammen können wir sichtbar machen, dass Menschlichkeit in Österreich mehr als eine leere Worthülse ist, gemeinsam können wir zeigen, dass Menschlichkeit ein gelebter Grundwert ist. Das Team von Wir wählen Menschlichkeit
    3.216 von 4.000 Unterschriften
  • Österreich – fairer Beitrag zum World Food Programme in Zeiten von Covid-19
    Letztes Jahr wurden vom WFP unvorstellbare 97 Millionen Menschen in einer Notsituation erreicht. Die Lage hat sich dieses Jahr nochmals deutlich verschärft. Denn es wird geschätzt, dass weltweit 82 Prozent mehr Menschen als vor der Covid-19-Pandemie von Hunger bedroht sind. In Lateinamerika haben sich die Zahlen sogar verdreifacht. Das WFP warnt außerdem vor möglichen Hungerkatastrophen in Nigerien, im Sudan und im Jemen. [3] Der Trend, dass Österreich das Programm nicht ausreichend finanziert, ist nicht neu. 2015 gab es im österreichischen Parlament den zaghaften Vorstoß, die Mittel zu erhöhen. Am Ende wurde nicht einmal die Hälfte des Vorschlags von 15 Millionen überwiesen, und danach sanken die Beiträge wiederum. [4][5] Nicht zu helfen bedeutet, bewusst noch mehr Hungertote in Kauf zu nehmen. Durch die momentan verschärfte Situation ist diese unterlassene Hilfeleistung dieses Mal aber besonders dramatisch! Österreich hat sich wie andere Industriestaaten im Rahmen der Vereinten Nationen verpflichtet, 0,7 Prozent des Bruttonationalprodukts für die Entwicklungszusammenarbeit und Katastrophenhilfe zu verwenden. Real bezahlt Österreich viel weniger als die Hälfte davon [6]. Zusätzlich muss betont werden, dass Österreich zu den wirtschaftskräftigsten EU-Ländern zählt. [7] Mit den Möglichkeiten steigt die Verantwortung. Österreich kann nicht passiv bleiben, wenn - durch Covid-19 noch verstärkt - Menschen verhungern. Quellen: [1] https://www.wfp.org/funding/2019 [2] https://kurier.at/politik/ausland/kurz-warnt-vor-einem-grenzsturm/400775153 [3] https://insight.wfp.org/coronavirus-and-hunger-wfp-ready-to-assist-largest-number-of-people-ever-23aea919e87d (abgerufen am 10. September 2020) [4] https://www.derstandard.at/story/2000022762627/un-lebensmittelhilfe-fuer-syrien-aus-oesterreich-wird-vervielfach [5] https://www.wfp.org/funding/2015 [6] https://www.entwicklung.at/ada/oeffentliche-entwicklungshilfeleistungen [7] https://www.statistik.at/wcm/idc/idcplg?IdcService=GET_PDF_FILE&RevisionSelectionMethod=LatestReleased&dDocName=021269 Weitere Links: Hungerkarte des WFP: https://www.wfp.org/publications/hunger-map-2020 Auswirkungen von Finanzierungslücken im April diesen Jahres: https://kurier.at/politik/ausland/geldmangel-world-food-programme-muss-hilfe-fuer-jemen-halbieren/400810799 Profil-Artikel zu ausstehenden Zahlungen Österreichs 2014: https://www.profil.at/oesterreich/entwicklungshilfe-beschaemende-bilanz-oesterreich-373392 Menschenrechtscharta der UN (1948): https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf Alle Links abgerufen am 14. September 2020. Foto: EU Civil Protection and Humanitarian Aid
    407 von 500 Unterschriften
  • Es ist Gefahr in Verzug: Rettungsmaßnahmen für Kunst und Kultur jetzt gefordert!
    Corona hat den Kulturbereich weiterhin fest im Griff. Im Wochentakt ändern sich die Bedingungen, unter denen Kunst und Kultur möglich ist. So ist kein Planen, kein Arbeiten in Kunst und Kultur möglich. Die Unterstützungsmaßnahmen enden jedoch mit Ende September bzw. sind auf maximal sechs Monate (seit März) ausgelegt. Ohne sofortige Unterstützung droht ab Oktober eine beispiellose Konkurswelle und massiver Anstieg der Arbeits- und Erwerbslosigkeit im Kulturbereich, die die Kulturlandschaft Österreich erschüttern und nachhaltig schädigen wird. Es liegt in der Verantwortung der Bundesregierung, durch finanzielle Unterstützung und Maßnahmen Vorsorge zu treffen, damit das nicht passiert. Die notwendigen Vorsorgemaßnahmen, um die epidemische Entwicklung einzuschränken, dürfen nicht zum Todesstoß für Kunst und Kultur werden.
    2.863 von 3.000 Unterschriften
  • Lasst Kinder gemeinsam lernen!
    Mit dem Schuljahr 2018/19 wurde das Modell der Deutschförderklassen und Deutschförderkurse an österreichischen Schulen eingeführt, das frühere Maßnahmen zur Deutschförderung ohne deren Evaluation ablöste. Die Zuteilung der Schüler*innen erfolgt mittels eines eigens entwickelten Tests, dem MIKA-D (Messinstrument zur Kompetenzanalyse – Deutsch) [1]. Von Beginn an wurde sowohl von Seiten der Forschung als auch der Schulpraxis Kritik am Modell der Deutschförderklassen und am Zuteilungsinstrument MIKA-D geübt. Zwei Jahre nach Einführung der Deutschförderklassen an österreichischen Schulen hat sich aus Sicht vieler Schulleiter*innen, Pädagog*innen, Eltern und Wissenschaftler*innen die Kritik bestätigt: • Schüler*innen erleiden Laufbahnverluste und verlieren wichtige Lebens- und Lernzeit. Bereits am 5. Juli 2019 wies Schulleiterin Ilse Riesinger in einem ORF-Interview darauf hin: „Da gibt es dann eine Vielzahl an Kindern, die allein für die ersten zwei Schuljahre vier Jahre lang brauchen. Was das für ein Kind seelisch bedeutet, muss ich wohl nicht sagen.“ [2] Laufbahnverluste bringen Frustrationen mit sich und führen zu Demotivation und letztlich zu geringerem Bildungserfolg. • Die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in Deutschförderklassen und Deutschförderkurse beschreiben Kinder und Eltern als verunsichernd und belastend. Lehrer*innen berichten, dass sich Kinder in Deutschförderklassen ausgegrenzt und nicht-zugehörig fühlen und mitunter von anderen Schüler*innen auch deshalb gehänselt werden. [3] In einer österreichweiten Umfrage stellten Lehrer*innen erhebliche negative Effekte der Deutschförderklassen auf sozialer Ebene fest. [4] • Die Überprüfung mittels MIKA-D versetzt Kinder, Erziehende, Lehrpersonen und Kindergartenpädagog*innen in großen Stress. Der Prüfungscharakter des Instrumentes kann auch durch intensive Informationsarbeit und eine sensible Durchführung kaum gemildert werden. Das MIKA-D-Ergebnis erlaubt keine gültige Aussage darüber, ob ein Kind/Jugendlicher dem Unterricht folgen kann oder nicht. Expert*innen weisen darauf hin, dass MIKA-D aus testtheoretischer Perspektive nicht den Anforderungen an valide und faire Sprachstandsdiagnoseverfahren entspricht. [5] • Der Aufwand, die MIKA-D Überprüfungen zu organisieren, zu dokumentieren, die Ergebnisse den Erziehungsberechtigten nachweislich mitzuteilen und das anschließende Berichtswesen (Eingabe der Ergebnisse auf diversen Plattformen) ist ein wesentlich höherer als der diagnostische und administrative Aufwand in der Zeit vor der Einführung der Deutschförderklassen und Deutschförderkursen. • In den relativ homogenen Gruppen der Deutschförderklassen und Deutschförderkursen sind Pädagog*innen die einzigen „Role models“. Sprache wird geplant und technisch angeeignet und kann kaum interaktiv und forschend verwendet werden. • Nach Einschätzung zahlreicher Lehrpersonen würden auch viele Kinder mit Deutsch als Erstsprache den MIKA-D Test nicht bestehen. • Eine österreichweite Umfrage unter mehr als 1200 Lehrer*innen ergab, dass die Mehrheit der Befragten dem Modell der Deutschförderklassen ablehnend gegenübersteht. Knapp 80% befürworten ein Modell, das in erster Linie integrative Fördermaßnahmen in gemeinsamen Klassen für alle Schüler*innen mit zusätzlicher additiver Förderung im Bedarfsfall vorsieht. [6] Bei der Einführung der Deutschförderklassen und Deutschförderkurse wurden die Expertise und Erfahrungen von Pädagog*innen und Schulleiter*innen ebenso wenig berücksichtigt wie Ergebnisse aus der Forschung. Bereits erfolgreiche, schulautonom entwickelte Konzepte der Deutschförderung wurden obsolet. https://www.youtube.com/watch?v=N7303RQ-H1E Quellen: [1] Statement des Netzwerk SprachenRechte zu MIKA-D: http://sprachenrechte.at/wp-content/uploads/2020/09/202008_StatementMIKAD.pdf [2] ORF.at, 5. Juli 2019, Kein Einserzeugnis für Deutschklassen: https://orf.at/stories/3128099/ [3] Lisa Sarah Lackner: (Un)überbrückbare Differenzen? Über theoretische Vorgaben und die praktische Umsetzung von Deutschförderklassen an Wiener Volks- und Mittelschulen. Univ. Wien, Masterarbeit 2019, S. 104. [4] Katharina Resch, Marie Gitschthaler, Susanne Schwab: Teacher’s perceptions about the effects of second language learning models for minority-language students in Austrian schools. (im Erscheinen, eingereicht in einem peer-reviewten Journal) [5] Vgl. die Vorträge von Marion Döll („Validität und Fairness von Sprachstandsfeststellungen“) und Lena Heine („Sprachliche Kompetenzmodelle im Kontext von Bildungserfolg und Implikationen für den Einsatz des MIKA-D“), ÖDaF-Kurztagung „Sprachstandsfeststellungen im nationalen und internationalen Kontext“, Graz, 15.11.2019. [6] Marie Gitschthaler, Julia Kast, Rupert Corazza, and Susanne Schwab: Inclusion of minority-language students—teachers’ perceptions on second language learning models (im Erscheinen) Social Media: https://www.instagram.com/gegendeutschklassen/ https://twitter.com/ali_doenmez Informationen für Eltern Albanisch: https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/Albanisch.pdf Arabisch: https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/Arabisch.pdf Bosnisch/Kroatisch/Serbisch: https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/BosnischKroatischSerbisch.pdf Deutsch: https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/Deutsch.pdf Englisch: https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/Englisch.pdf Kurdisch: https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/Kurdisch.pdf Polnisch: https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/Polnisch.pdf Russisch: https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/Russisch.pdf Türkisch: https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/Türkisch.pdf Ungarisch: https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/Ungarisch.pdf
    12.372 von 15.000 Unterschriften
    Gestartet von Ali Dönmez Picture
  • Wahlrecht für alle, die hier leben!
    Mehr als 30% der Wiener Bevölkerung im Wahlalter ist von der kommenden Gemeinderats- und Landtagswahl im Oktober in Wien ausgeschlossen. Mehr als 30% – das sind 482.000 nicht-wahlberechtigte Wienerinnen und Wiener [1]. Das ist beinahe so viel, wie die Gesamtbevölkerung von Graz (291.000) und Linz (206.600) gemeinsam (497.600) [2]. Diese Kluft zwischen Wahlberechtigten und Nicht-Wahlberechtigten in Österreichs Hauptstadt wächst. Und zwar rasant! Dabei leben drei Viertel der Nicht-Wahlberechtigten Wienerinnen und Wiener schon länger als 5 Jahre in Wien. Viele dieser vermeintlichen „Ausländerinnen“ und „Ausländer“ sind hier geborene bzw. hier lang ansässige Wienerinnen und Wiener, denen die politische Mitsprache und damit die Zugehörigkeit zu ihrer Stadt und ihrem Land abgesprochen werden! Wien ist eine wachsende Stadt. Von Jahr zu Jahr gibt es mehr Wienerinnen und Wiener, aber von Wahl zu Wahl weniger Wählerinnen und Wähler. In den letzten Jahren hat sich der Wahlrechtsausschluss pro Jahr jeweils um ein Prozent erhöht. Der Grund für diesen wachsenden Anteil von Nicht-Wahlberechtigten in Wien liegt in den Regeln für die österreichische Staatsbürger*innenschaft. Österreich hat eines der restriktivsten Staatsbürger*innenschaftsgesetze Europas mit einem ganzen Katalog an ausschließenden Einbürgerungsbedingungen. Diese stellen für viele unüberwindbare Hürden dar und selbst Kinder, die in Österreich zur Welt kommen, müssen sie erfüllen. Aber anders als in vielen anderen Städten in Europa wie in Amsterdam, Brüssel oder Dublin, in Helsinki, Kopenhagen oder Stockholm, in Bratislava, Ljubljana oder Tallinn [3], knüpft in Wien das Wahlrecht nicht alleine an den Wohnsitz, sondern auch an den Pass an. Und das betrifft uns alle! Das Recht zu wählen und gewählt zu werden ist kein Privileg, sondern ein demokratischer Mindeststandard. Über 30% Nicht-Wahlberechtigte stellt ein massives demokratiepolitisches Problem dar. Der Ausschluss vom Wahlrecht zieht sich quer durch die gesamte Bevölkerung. Aber er verteilt sich nicht gleichmäßig. Ganz besonders betroffen sind aber vor allem junge Menschen, Wienerinnen und Wiener mit niedrigem Einkommen und Arbeiterinnen und Arbeiter. Sie alle sind im politischen Geschehen deutlich unterrepräsentiert, ihre Anliegen werden weniger gehört, sie haben weniger Möglichkeiten, selbst politisch aktiv zu werden. Von einem allgemeinen Wahlrecht kann also nicht mehr die Rede sein! Denn ein erheblicher Teil der Stadtbevölkerung kann nicht mitbestimmen. Wir fordern einen Lösung für dieses stetig wachsende demokratische Defizit! Sei es durch eine Reform des Staatsbürger*innenschaftsgesetzes oder durch die Einführung eines Wahlrechts für Nicht-Staatsbürger*innen. Wir wollen, dass alle Menschen, die in Wien leben, hier auch mitbestimmen können! https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/Graph-Valchars-w.jpg Quellen: [1] Statistik Austria, Bevölkerung zu Jahresbeginn, (http://statcube.at/statistik.at/ext/superweb); MA 62, vorläufige Zahl der Wahlberechtigten (https://www.wien.gv.at/presse/2020/07/24/wien-wahl-2020-vorlaeufige-anzahl-der-wahlberechtigten) [2] Statistik Austria, Bevölkerung zu Jahresbeginn 2020, nach Gemeinden [3] ARRIGHI, Jean-Thomas/BAUBÖCK, Rainer/COLLYER, Michael/HUTCHESON, Derek/MORARU, Madalina/KHADAR, Lamin/SHAW, Jo (2013): Franchise and electoral participation of third country citizens residing in the European Union and of EU citizens residing in third countries. Report commissioned by the Constitutional Affairs Committee of the European Parliament. PE 474.441. Übersetzung Englisch: https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/PetitionWW-EN.pdf Übersetzung BHS: https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/PetitionWW-BKS.pdf Übersetzung Türkisch: https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/PetitionWW-TK.pdf Übersetzung Spanisch: https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/PetitionWW-ES.pdf Übersetzung Arabisch: https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/PetitionWW-AR.pdf Übersetzung Hebräisch: https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/PetitionWW-HEB.pdf Übersetzung Farsi: https://www.aufstehn.at/wp-content/uploads/PetitionWW-Fa.pdf
    1.755 von 2.000 Unterschriften
    Gestartet von Initiative WahlweXel
  • Sonderlösung für Veranstaltungsbranche
    Um eine Kündigungswelle in der Veranstaltungsbranche im Sommer/Herbst 2020 zu verhindern braucht es eine Sonderlösung zur Kurzarbeit für diese Härtebranche. Die angedachte Variante Mitarbeiter bei über 20% Reduktion der Arbeitszeit in Weiterbildung zu schicken, welche vom Arbeitgeber finanziert werden soll wird für viele Unternehmen in der Veranstaltungsbranche nicht finanzierbar sein. Gut ausgebildete Mitarbeiter*innen, die zum Teil zur Familie gehören und über viele Jahre in den Unternehmen beschäftigt sind werden so ihren Arbeitsplatz verlieren und sich neu orientieren müssen. Wir Mitarbeiter*innen müssen den Sozialpartnern erklären, dass unsere Arbeitsplätze wertvoll sind und erhalten bleiben müssen!
    213 von 300 Unterschriften
  • Kitzbüheler Ortseinfahrt schützen - Wohngebiet statt Gewerbegebiet
    Nach wie vor ist der Bedarf an leistbarem Wohnen in Kitzbühel sehr hoch. Nur durch gesteigerte Investitionen in sozialen Wohnbau kann die Abwanderung von Einheimischen gestoppt werden, die sich die Kitzbüheler Preise nicht mehr leisten können. Auch dem bekannten Mangel an Facharbeiter*innen für die Wirtschaft können wir durch die Schaffung von Wohnmöglichkeiten entgegenwirken. Mit seiner Nähe zur Fleckalmbahn, dem Schwarzsee, der Seidelalm, dem Golfplatz im Sommer und der Loipe im Winter ist Gundhabing ein hochwertiger Wohnort und soll auch als solcher genutzt werden. Zudem ist der Weiler durch seine alten Bauernhöfe umrandet vom Wilden Kaiser, dem Kitzbüheler Horn, dem Hahnenkammgebirge und dem Brixental ein oft verwendetes Sujet in Werbungen für Tourismus und darüber hinaus. Dieses für die Kitzbüheler Alpenregion prägende Ortsbild ist unbedingt zu erhalten. Daher ersuchen wir den Gemeinderat Kitzbühel die gesamten in Gundhabing erworbenen Flächen für mehr leistbare Wohnungen und Doppelhaushälften bei gleichzeitigem Erhalt des Ortsbildes zu nutzen!
    306 von 400 Unterschriften
  • Umbenennung der "Mohrengasse(n)" in Wien 1020!
    “Mohr” ist die älteste Bezeichnung für Schwarze Menschen in der deutschen Sprache. Sie ist rassistisch! Obwohl die Herkunft dieses Begriffs nicht zu 100% klar ist, kann die rassistische Natur seiner Verwendung nicht angezweifelt werden. Im Griechischen zum Beispiel, ist das Wort auf “moros” zurückzuführen. Das bedeutet “dumm”, “töricht”, “einfältig” oder “gottlos”. Die Wiener Organisation Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, kurz ZARA, sagt: “Die Reproduktion rassistischer Stereotype und Bilder in Form von Filmen, Werbungen, Markennamen, Getränke- und Speisenamen tragen zur weiteren Verfestigung von Rassismus bei.” Dasselbe gilt auch für Straßennamen! Joseph Mahlizky, ein Schwarzer Mann, bewohnte im 18. Jahrhundert ein Gebäude in der Rotensternstraße welche jeweils in die Große- und Kleine Mohrengasse führt. Auf besagtem Gebäude hing damals ein Schild mit der Aufschrift “Zum Großen Mohren”. Dieses Schild war im Jahr 1876 der Namensgeber für die heutigen rassistischen Bezeichnungen der beiden Gassen. Die Intention scheint es ohnehin nicht zu sein, die Erinnerung an Joseph Mahlizky zu ehren. Und selbst wenn, ist diese keine Art einer Person zu gedenken. Die Gassen-Namen müssen sofort geändert werden! Die Stadt-Wien behauptet, dass eine Umbenennung der beiden Gassen die Straßengeschichte und die Geschichte afrikanischer Menschen in Wien verschwinden lassen würde. Das muss nicht sein! Es gibt definitiv nicht diskriminierende und inklusive Arten an die Geschichte Wiens zu erinnern. Mein Vorschlag für die Stadt-Wien: Lasst uns nach jahrhundertelanger Diskriminierung doch selbst entscheiden, wie wir unseren BIPoC (Black and Indigenous People of Colour) Vorfahren in Wien gedenken möchten! Ihr habt auch eine Idee? Schreibt eure Namensvorschläge in die Kommentare zu dieser Petition oder sendet sie an [email protected]! Ich freue mich auf eure Ideen! :-D Hier könnt ihr lesen was es bisher schon für tolle Ideen gab: - Al-Fats-Edwards - Gasse - Angela-Davis - Gasse - Angelo-Soliman - Gasse - Antira - Gasse/Antirassismus - Gasse - Barmherzige-Brüder - Gasse - Brauereigasse - Cheibani-Wague - Gasse - Di-Tutu-Bukasa - Gasse - Elizabeth-Spira - Gasse - Handelsmann - Gasse - James-Baldwin - Gasse - Johanna-Dohnal - Gasse - Johannes-von-Gott - Gasse - Josefine-Soliman - Gasse/Josephine-Soliman - Gasse - Joseph-Mahlizky-Gasse/Mahlizky-Gasse - Möhrengasse - Marcus-Omofuma - Gasse - Nina-Simone - Gasse - Rosa-Parks - Gasse - Sephardengasse - “Eine andere Idee wäre Namen von im zweiten Weltkrieg ermordeten Juden zu wählen, die früher hier in den Gassen gelebt haben (...).”
    6.727 von 7.000 Unterschriften
    Gestartet von Re-Define Racism Picture
  • Verankerung der Brailleschrift in der Bundesverfassung
    Diese Petition soll Menschen mit Sehbeeinträchtigungen besseren Zugang zu Bildung verschaffen, ihnen eine bessere Partizipation am politischen und gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Es gilt beispielsweise, sehbeeinträchtigten Menschen endlich die Möglichkeit zu einer barrierefreien Wahl zu bieten. Die selbstständige Orientierung im öffentlichen Raum wird durch entsprechend lesbare Beschilderungen maßgeblich verbessert. Die Anerkennung der Brailleschrift trägt auch zur Kriminalprävention bei, denn so könnten erstmals Dienstausweise kontrolliert werden. Durch die rechtliche Verankerung der Brailleschrift wird das Wahrnehmen von Verantwortung für die eigene Gesundheit sowie anderer Personen (z.B. der eigenen Kinder) erleichtert. Dies sind nur wenige Beispiele, die sich durch einen gleichberechtigten Zugang sehbeeinträchtigter Menschen zu angemessenen sprachlichen Mitteln verwirklichen lassen. Tragen Sie und wir zur Aufhebung einer Mehrklassengesellschaft bei und beseitigen wir strukturelle Diskriminierungen von blinden und sehbehinderten Menschen in Österreich!
    830 von 1.000 Unterschriften
    Gestartet von David Klein
  • ohne Kunst wird´s still - Forderungen: Schweigemarsch 2020
    Wir werden nicht still sein, bis wir unsere Forderungen verhandeln können! Wir fordern ein klares Bekenntnis zur Finanzierung von Kunst und Kultur in Österreich! Das können wir uns nicht mehr gefallen lassen. Es geht darum zu zeigen, dass persönliche Existenzen, die immer schon prekär gewesen seien, nun massivst bedroht sind. Die Wahrnehmungshöhe von Kunst und Kultur ist auf dem untersten Niveau angelangt. Der Schaden, der dadurch gesellschaftlich angerichtet wird, ist enorm. Daher - unterstützt die Forderungen von Kunst und Kulturschaffenden, kommt zu der Demonstration am 01.07. - unterstützt mit Video, Foto und Grußbotschaften, organisiert Aktionen, Demonstrationen und Protest in allen Teilen von Österreich. Kontaktiert uns hierzu via unserer Webseite. Die Petition auf mein.aufstehn.at ist Teil unserer Kampagne zur Sichtbarmachung unserer Anliegen. Wir bitten euch auch eine gleichlautende Parlamentarische Bürger_inneninitiative auf Papier bei der Demonstration zu unterschreiben. Die Konzepte liegen vor! Wir wollen Verhandlungen auf Augenhöhe sowie klare Verbesserungen für den Kunst und Kulturbereich! Denn ohne Kunst wird's still. Weiterlesen und mehr Infos: http://schweigemarsch2020.org/presse
    514 von 600 Unterschriften
  • Einstellung sämtlicher Strafverfahren bei Verstößen gegen das COVID-19 Maßnahmengesetz
    Die Strafen: Verstöße gegen Ausgangsbeschränkungen waren meist Grundlage von Strafen und gesetzten Maßnahmen. Gestraft wurde am häufigsten wegen angeblich unzureichendem Abstand haushaltsfremder Personen im öffentlichen Raum - wobei hier oft die Deutung der "Haushaltsfremdheit" vielfältig und oft nicht gesetzeskonform ausfiel. Außerdem wegen fehlender Schutzmasken, Betreten des öffentlichen Raumes für einen Besuch bei Freunden, oder anderen Betretungsverboten, manchmal auch wegen Zusammenkünften überhaupt. Übrigens: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit anderen Menschen, die nicht im selben Haushalt leben, war prinzipiell nie verboten. Diese Gesetze und Verordnungen in Kombination mit der öffentlichen Regierungskommunikation (siehe "Aufenthalt im öffentlichen Raum") ließen zu viel Auslegungs- und deshalb Ermessenspielraum von seiten der Behörden zu. Selbst für Polizeibeamt_innen war nicht immer klar, was genau zu tun war, und es wurde tendenziell überreagiert. Es gibt Rechtsschutz: Gegen manche dieser "Strafen" kann Einspruch erhoben und in der Folge ggf. eine Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht gemacht werden. ABER: Allein das Wissen, dass und wie rechtlich dabei vorzugehen sei, ist vielen Menschen schwer zugänglich. Darüber hinaus müssen auch erhebliche finanzielle und zeitliche Ressourcen von den Betroffenen aufbebracht werden, um ein danach eingeleitetes ordentliches Verwaltungsstrafverfahren zu bestreiten. Dem Großteil der Menschen, die aus diversen Gründen in präkeren Verhältnissen leben, ist das nicht zumutbar! Unverhältnismäßigkeit: Nicht zuletzt überwiegen in den meisten Fällen ohnehin Milderungsgründe. So liegt oft Unbescholtenheit vor, die Einkommensverhältnisse sind äußerst gering, oder es mangelte an einer notwendigen Übersetzungsleistung ins Deutsche zum Zeitpunkt der polizeilichen Maßnahme (was im Übrigen eine Bringschuld der Organe der Behörden darstellt). Viele Personen hatten aufgrund ihrer Lebensumstände keine Möglichkeit zu jeder Zeit sämtliche Vorschriften einzuhalten, weil sie z.B gezwungen sind, auf der Straße zu leben. Zwar ist das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit äußerst schwerwiegend, aber die Taten, die diese angeblich beeinträchtigt haben sollen, sind und waren meist geringfügige. Sie hatten keinerlei Auswirkungen auf die Gesundheit anderer. Beraten statt Strafen: Gemäß § 33 VStG gilt für die Polizei der Grundsatz "Beraten statt Strafen". Dieser sollte - gerade in diesen Fällen - verstärkt eingefordert werden: Sind die Bedeutung des geschützten Rechtsgutes, die Intensität der Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden gering, so hat die Behörde bei einer Verwaltungsübertretung den Beschuldigten zu beraten und schriftlich zur Herstellung des vorschriftsmäßigen Zustandes aufzufordern. Ziel ist die möglichst wirksame Beendigung des strafbaren Handelns durch das gelindest mögliche Mittel. Folgt der Beschuldigte dieser Aufforderung, so darf keine weitere Verfolgungshandlung gesetzt werden. Aus generalpräventiven Gründen erscheint hier oftmals eine Bestrafung nicht notwendig, weil sehr viele Menschen – wenn sie auf die Strafbarkeit ihres Verhaltens aufmerksam gemacht werden – ohnehin das Unrecht ihrer Tat erkennen und sofort einlenken. Damit steht ihnen ein subjektiv-öffentliches Recht auf den Vorzug des Beratens zu. Die Situation verdeutlicht: Konsequenzen aus den Strafen sind ggf. unverhältnismäßig. Sowohl die Zahlung einer Strafe in horrenden Summen als auch das Vorgehen dagegen ziehen beträchtliche und unzumutbare Folgen nach sich, in die auch der Aufwand der Gerichte für Aufarbeitung und Vefahrensabwicklung zu subsubmieren ist. Auch diese können durch die sofortige Aufhebung sämtlicher Strafen entlastet werden! Menschen in prekären Lebenskontexten dürfen nicht durch Strafen in eine noch unsichere Lage gebracht werden! Sanktionen werden z.T. selektiv gesetzt, anhand derer die Ungleichheit von Systemen sichtbar wird und sich verstärkt. Es kann nicht sein, dass Befugnisse von Polizei ausgeweitet und grundrechtseinschränkende Geseztes- und Ordnungsstrukturen geschaffen werden, ohne dass als Ausgleich zivilgesellschaftliche und regulative Strukturen gestärkt werden. Wichtig wäre es zudem ein ausgegliedertes Monitoring Bord odere ähnliche unabhängige Instanzen zu installieren, wo Polizeiarbeit kontrolliert werden kann. Ergänzt durch unabhängige Rechtskörperschaften und anwaltschaftliche Unterstützungsstrukturen. Solche und viele andere Begleitmaßnahmen fehlen in der gegenwärtigen Krise! Eine Reihe von Fallbeispielen findet sich unter: https://coview.info/category/watchgroup/ Meldungen von Misständen im Zuge von #covid_19 können via https://coview.info/watchgroup/ gemeldet werden
    198 von 200 Unterschriften
  • GANZTÄGIGE UND GANZJÄHRIGE KINDERBETREUUNG
    Eltern haben meistens keine Wahl zu entscheiden, ob ein Elternteil zu Hause bei den Kindern bleibt oder arbeiten geht. Meistens müssen beide Elternteile arbeiten gehen. Zumindest halbtags. In vielen Gemeinden besteht eine Kinderbetreuung meistens bis 15 Uhr - wenn überhaupt. Was passiert aber in den Ferien? (Herbstferien, Weihnachtsferien, Semesterferien, Ostern, Schulautonome Tage, Brückentage, ...) Viele Eltern stehen hier vor einem großen Problem, vor allem wenn Oma und Opa nicht mehr fit genug sind, selbst noch berufstätig sind oder zu weit weg wohnen. Viele Gemeinden und Schulen spielen "den Ball" hin und her und drücken sich vor der Verantwortung. Die Gemeinden sind aber in der Pflicht! Viele Gemeinden sagen, dass das Angebot ausreichend sei. Das ist realitätsfremd und fern von der Bevölkerung. In unserer Gemeinde gibt es in den Ferien kein tägliches und ganztägiges (Betreuungs-) Angebot für Volksschulkinder oder Kinder in der Mittelschule. Allein der Kindergarten bietet ein Angebot an, das aber primär an Kindergartenkinder gerichtet ist und nur einen Teil der Sommerferien abdeckt. Im Kindergarten ist die Nachfrage groß. Also warum sieht die Gemeinde das bei Volkschulkindern nicht mehr? Auch wir stehen vor diesem Problem. Wohin mit unseren schulpflichtigen Kindern in den Ferien? Muss mein Mann oder ich den Job kündigen, damit die Kinder nicht alleine zuhause sind und ich somit meine Aufsichtspflicht verletze? Mit dieser Petition wollen wir erreichen, dass die Gemeinde ihre Verpflichtung ernst nimmt und nicht mehr wegschauen kann und endlich handeln muss. Helfen Sie uns, damit wir gemeinsam eine ganztägige und ganzjährige Kinderbetreuung, auch in den Ferien für uns und unsere Kinder bekommen. Auch wenn Sie (noch) nicht betroffen sind, helfen Sie durch Ihre Unterschrift dieser Petition!
    87 von 100 Unterschriften